Die Tarifvertragsparteien haben die neuen Protokollerklärungen Nr. 1a und Nr. 17 in die Entgeltordnung aufgenommen. Die Protokollerklärung Nr. 3 wurde ergänzt.

Die Protokollerklärung Nr. 1a enthält eine Zulage für Praxisanleiter (Näher hierzu Ziffer 12.7.2).

Die Protokollerklärung Nr. 3 wurde um den Ausbildungsabschluss "Kinderpfleger/innen" erweitert und gilt darüber hinaus nun auch für Ganztagsangebote für Schulkinder. Hierdurch wird erreicht, dass die in der Protokollerklärung aufgeführten Tätigkeiten "in Schulkindergärten, [neu] Ganztagsangeboten für Schulkinder, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder und die Betreuung von über 18-jährigen Personen (z. B. in Einrichtungen für behinderte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX oder für Obdachlose)" auch für Kinderpfleger in den Entgeltgruppen S 2, S 3 und S 4 Fallgruppen 1 und 3 gelten.

Die Protokollerklärung Nr. 17 wurde für die Entgeltgruppe S 7 (Gruppenleitungen in Werkstätten) neu aufgenommen. Voraussetzung für die Eingruppierung dieser Funktionen in die Entgeltgruppen ist nun grundsätzlich eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation.

Folgende Entgeltgruppen bzw. Fallgruppen werden um diese Protokollerklärungen erweitert:

 
Entgeltgruppe/Fallgruppe: Erweitert um Protokollerklärung(en):
S 2 Nr. 3
S 3 Nr. 3
S 4 FGr. 1 Nr. 3
S 7 Nr. 1a und Nr. 17
S 8a FGr. 1 Nr. 1a
S 8a FGr. 2 (neu) Nr. 1 und Nr. 1a
S 8b FGr. 1 Nr. 1a
S 8b FGr. 2 Nr. 1a
S 8b FGr. 3 Nr. 1a
S 9 FGr. 1 bis 5 Nr. 1a
S 11a Nr. 1a
S 13 FGr. 1 und 2 Nr. 1a
S 15 FGr. 1 bis 5 Nr. 1a
S 16 FGr. 1 bis 6 Nr. 1a
S 17 FGr. 1 bis 5 Nr. 1a
S 18 FGr. 1 bis 3 Nr. 1a

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