Das Baukindergeld war viel in der Kritik – zu teuer und das falsche Instrument, um Wohneigentum zu fördern. Zum Jahresende 2022 lief es aus. Seit dem Start der Förderung, die zum 1.1.2018 eingeführt wurde, standen insgesamt 9,9 Mrd. EUR zur Verfügung.

Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hat das Baukindergeld im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) evaluiert und kommt zu einem positiven Ergebnis: Bereits mit dem Baukindergeld seien "die richtigen" Zielgruppen gefördert worden. Mehr als die Hälfte der Haushalte verfügte demnach über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 EUR, rund ein Viertel von weniger als 30.000 EUR. Gerade im untersten Einkommensviertel sei die Förderung maßgeblich für die Entscheidung gewesen, Wohneigentum zu erwerben.

Auch für das Baukindergeld war – wie für die neue Wohneigentumsförderung – das "steuerpflichtige Einkommen" maßgeblich: Das zu versteuernde Einkommen durfte im 2. und 3. Jahr vor Antragsstellung im Schnitt maximal 75.000 EUR betragen. Mit 1 Kind lag die Grenze bei 90.000 EUR, für jedes weitere Kind kamen 15.000 EUR hinzu. Eine Familie mit 1 Kind erhielt maximal 12.000 EUR Baukindergeld, eine Familie mit 3 Kindern 36.000 EUR.

Während der Zuschuss aus dem Baukindergeld regional unterschiedlich eingesetzt wurde – in ländlichen und schrumpfenden Regionen wurden meistens Bestandsimmobilien gekauft –, schließt die neue KfW-Förderung den Kauf im Bestand aus.

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