• Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
  • Gefördert werden die Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" sowie "Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG".
  • Fördergegenstand ist maximal 1 Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder kaufen wollen. Das ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die/der zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben will und in deren/dessen Haushalt mindestens 1 leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren ist und das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von maximal 60.000 EUR bei 1 Kind, zuzüglich 10.000 EUR je weiterem Kind, nicht überschreiten.
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
  • Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Gefördert wird maximal 1 Wohneinheit.
  • Kredithöchstbeiträge:

     
    EH40-Standard und Anforderung an Lebenszyklus EH40-Standard und QNG Plus oder QNG Premium
    Familien mit 1 oder 2 Kindern: 140.000 EUR Familien mit 1 oder 2 Kindern: 190.000 EUR
    Familien mit 3 oder 4 Kindern: 165.000 EUR Familien mit 3 oder 4 Kindern: 215.000 EUR
    Familien mit 5 oder mehr Kindern: 190.000 EUR Familien mit 5 oder mehr Kindern: 240.000 EUR
  • Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt 4 Jahre.

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