Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.2 Sondertarif für Kapitaleinkünfte

Rz. 20 Der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG gilt ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Deren Tatbestand wurde im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] erheblich ausgeweitet. Seither unterliegen im Rahmen des § 20 EStG neben den laufenden Erträgen des K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7 Günstigerprüfung durch die Finanzverwaltung, § 32d Abs. 6 EStG

Rz. 81 § 32d Abs. 6 EStG sieht vor, dass der Stpfl. für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG eine Steuerfestsetzung zum progressiven Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG beantragen kann, wenn dies zu einer niedrigeren ESt führt als die Anwendung des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Bei der in § 32d Abs. 6 EStG geregelten Günstigerprüf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.5 Formel für die Steuerberechnung

Rz. 26 § 32d Abs. 1 S. 4 u. 5 EStG enthält eine Formel zur Berechnung der auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG entfallenden Abgeltungsteuer. Nach § 32d Abs. 1 S. 4 EStG beträgt die ESt auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen (e – 4q) : (4 + k). § 32d Abs. 1 S. 5 EStG definiert "e" als die nach den Vorschriften des § 20 EStG ermittelten Einkünfte aus Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Proportionaler Sondertarif für Kapitaleinkünfte, § 32d Abs. 1 EStG

Rz. 16 § 32d Abs. 1 EStG regelt den proportionalen Sondertarif i. H. v. 25 % für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, der die Anwendung des progressiven Normaltarifs i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG i. H. v. bis zu 45 % ausschließt. Die Vorschrift enthält mehrere Sätze. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.2 Bezüge zu Regelungen außerhalb des EStG

Rz. 8 Enge Bezüge des § 32d EStG bestehen zu einer Reihe von Regelungen außerhalb des EStG. So führen Investmenterträge i. S. d. § 16 Abs. 1 InvStG zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Spezial-Investmenterträge i. S. d. § 34 Abs. 1 EStG unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG der Besteuerung. Vorschriften z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1.1 Inhalt und Aufbau der Vorschrift

Rz. 1 § 32d EStG ist eine der zentralen Vorschriften der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Die Regelung sieht vor, dass für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ein proportionaler Sondertarif i. H. v. 25 % gilt, der die Anwendung des progressiven Normalta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.1 Zusammenhänge mit Vorschriften des EStG

Rz. 7 § 32d EStG steht in engem Zusammenhang mit einer ganzen Reihe von Vorschriften des EStG. So legt § 20 EStG fest, welche laufenden Erträge und Veräußerungsgewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und bestimmt auf diese Weise den sachlichen Anwendungsbereich des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d EStG. Der in § 32a EStG geregelte progressive Normalta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.1 Ausgestaltung des Sondertarifs

Rz. 18 § 32d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, die nicht unter § 20 Abs. 8 S. 1 EStG fallen, 25 % beträgt. Der normale ESt-Tarif i. S. d. § 32a EStG i. H. v. bis zu 45 % findet keine Anwendung. Bei dem besonderen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG handelt es sich um eines der zentralen Merkmale der mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.4.1 Proportionaltarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG

Rz. 9 Gegen den besonderen proportionalen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Zwar führt § 32d Abs. 1 S. 1 EStG zu einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG. Während für die Einkünfte aus Kapitalvermögen ein proportionaler Sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3 Berücksichtigung der KiSt

Rz. 23 In § 32d Abs. 1 S. 3 EStG finden sich Vorgaben für die Berücksichtigung der KiSt bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Die Regelung sieht vor, dass sich die Abgeltungsteuer i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 und 2 EStG im Fall einer KiSt-Pflicht um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden KiSt ermäßigt. Bei der KiSt handelt es sich um eine Zuschlagste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Typisierte Missbrauchstatbestände, Nr. 1

Rz. 30 § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG sieht vor, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 u. 7 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, wenn der Stpfl. bei der Einkünfteerzielung einen in dieser Vorschrift genannten, typisierten Mis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Pflichtveranlagung zum proportionalen Sondertarif, § 32d Abs. 3 EStG

Rz. 67 § 32d Abs. 3 S. 1 EStG bestimmt, dass der Stpfl. Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht der KapESt unterlegen haben, in der Steuererklärung anzugeben hat. Für diese Kapitalerträge erhöht sich die tarifliche ESt nach § 32d Abs. 3 S. 2 EStG um die nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Abgeltungsteuer. § 32d Abs. 3 S. 3 EStG stellt klar, dass im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 37 Der Umstand, dass Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist darüber hinaus aufgrund einer entsprechenden Änderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 v. 8.12.2010[1], dass die den Kapitalertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5 Wahlveranlagung zum proportionalen Sondertarif, § 32d Abs. 4 EStG

Rz. 71 § 32d Abs. 4 EStG sieht vor, dass der Stpfl. für Kapitalerträge, die der KapESt unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung entsprechend § 32d Abs. 3 S. 2 EStG beantragen kann. In diesem Fall muss der Stpfl. die betroffenen Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. § 32d Abs. 4 EStG soll dem Stpfl. die Möglichkeit geben, steuermindernde Umstände, die beim Steuerabzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 § 32d EStG gilt in sachlicher Hinsicht ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Dies wird in § 32d Abs. 1 S. 1 EStG insofern ausdrücklich klargestellt, als der proportionale Sondertarif i. H. v. 25 % nur dann anwendbar ist, wenn die betreffenden Kapitalerträge nicht nach der Subsidiaritätsregel i. S. d. § 20 Abs. 8 S. 1 EStG zu den Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2 Anrechnung von Quellensteuern

Rz. 22 § 32d Abs. 1 S. 2 EStG regelt die Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Die Vorschrift bestimmt, dass sich die Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 S. 1 EStG um die nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG anrechenbaren ausl. Quellensteuern mindert, was in der Formel i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 4 u. 5 EStG bereits berücks...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 40a Die Tatsache, dass die Kapitalerträge von einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zumindest zu 10 % an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt ist, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6.2 Entsprechende Anwendung bei vorhandenem DBA

Rz. 80 § 32d Abs. 5 S. 2 EStG enthält Bestimmungen zur Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG für den Fall, dass mit dem Herkunftsstaat der ausl. Kapitalerträge ein DBA besteht. Die Vorschrift regelt, dass § 32d Abs. 5 S. 1 EStG entsprechend gilt, soweit in einem DBA die Anrechnung einer ausl. Steuer einschließlich ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

Rz. 25 In § 32d Abs. 1 EStG finden sich keine Regelungen zur Erhebung des Solidaritätszuschlags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Es gelten daher die im SolZG enthaltenen allgemeinen Grundsätze. Der Solidaritätszuschlag ist eine Zuschlagsteuer zur ESt, die der Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung dienen soll. Das Aufkommen des Soli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3 Anwendung des progressiven Normaltarifs, § 32d Abs. 2 EStG

Rz. 28 § 32d Abs. 2 EStG regelt Fälle, in denen für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt. Die Vorschrift betrifft unterschiedliche Konstellationen. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG soll bei Kapitalerträgen i. S. d. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.3.1 Einzelunternehmen und "Back-to-Back"-Finanzierungen

Rz. 45 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 1 EStG erfasst "Back-to-Back"-Finanzierungen, bei denen ein Dritter die Kapitalerträge schuldet und diese Kapitalanlage im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung an einen Betrieb des Gläubiger steht. Durch § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 2 Doppelbuchst. aa) EStG wird die Regelung auf Fälle ausgedehnt, in denen die Kapitalüberlassun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Anrechnung von ausl. Quellensteuern, § 32d Abs. 5 EStG

Rz. 75 § 32d Abs. 5 EStG regelt die Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Die Vorschrift knüpft an § 32d Abs. 1 S. 2 EStG an, der bestimmt, dass sich die Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 S. 1 EStG um die nach § 32d Abs. 5 EStG anrechenbaren ausl. Quellensteuern mindert. In diesem Zusammenhang regelt § 32d Abs. 5 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Der persönliche Anwendungsbereich von § 32d EStG umfasst ausschließlich unbeschränkt und beschr. stpfl. natürliche Personen i. S. d. § 1 EStG. Auf unbeschränkt und beschr. stpfl. Körperschaften i. S. d. § 1 KStG findet die Vorschrift keine Anwendung. Für diese gilt die besondere Tarifvorschrift des § 23 KStG, die für KSt-Subjekte einen proportionalen Steuertarif i. H. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.4.2 Missbrauchsregel i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG

Rz. 10 Auch die in § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG enthaltene Missbrauchsregel hält den Anforderungen der Verfassung stand. Zwar bewirkt § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG, s. dazu die Ausführungen oben unter Rz. 9. Hierdurch sollen jedoch missbräuchliche Steuergestaltungen verhindert werden, die darauf abzielen, Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.2 Beteiligung an einer Wagniskapitalgesellschaft

Rz. 102b Die Gesellschaft, für die der Initiator tätig wird, muss eine Wagniskapitalgesellschaft sein, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Das Gesetz spricht insoweit von einer "vermögensverwaltenden Gesellschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften" besteht. Typischerweise handelt es sich dabei um eine GmbH & Co. KG, häufi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.1 Nahestehen von Gläubiger und Schuldner

Rz. 34 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG erläutert nicht, was unter einer nahestehenden Person zu verstehen ist, obwohl es sich hierbei um den zentralen Begriff der Regelung handelt. Unbestritten ist lediglich, dass die Voraussetzungen des Nahestehens im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge i. S. d. § 11 Abs. 1 EStG erfüllt sein müssen. Im Übrigen finden sich im Schri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.3 "Back-to-Back"-Finanzierungen, Buchst. c)

Rz. 43 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) EStG schließt die Anwendung des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG bei wechselseitigen Kapitalüberlassungen in Form von "Back-to-Back"-Finanzierungen aus. Die Vorschrift bestimmt, dass § 32d Abs. 1 EStG nicht für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 und 7 EStG gilt, soweit ein Dritter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Begünstigte Lebensversicherungen, Nr. 2

Rz. 53 § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG bestimmt, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt. Die Regelung ist nach Ansicht des Gesetzgebers zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erforderlich. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Berücksichtigung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen

Die im Urteil des BFH v. 11.7.2017 – IX R 36/15, GmbHR 2017, 1214 = GmbH-StB 2017, 334 (Trossen) = BStBl. II 2019, 208 angeordnete Weitergeltung der Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen als nachträgliche AK i.R.d. Auflösungsverlustes nach § 17 EStG stellt lediglich eine Option dar, zu deren Inanspruchnahme – anstelle der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung in dem Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Unter den Begriff der Dividenden fallen u.a. auch die Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner stillen Beteiligung.[45] Der andere Vertragsstaat kann jedoch gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA Österreich/Deutschland eine A...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 212 Auch steuerrechtlich eröffnet die Unterbeteiligung interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Durch die Ausgestaltung als typische oder atypische Unterbeteiligung lässt sich z.B. die Art der Einkünftequalifizierung beeinflussen.[274] Wie bei der typischen stillen Gesellschaft führt eine Unterbeteiligung grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 20...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 10. Stiftungsbesteuerung

Die Besteuerung von österr. Privatstiftungen erfolgt nach geltender Gesetzeslage auf drei Ebenen. Auf der ersten Ebene werden unentgeltliche Zuwendungen an die Privatstiftung im Rahmen der Stiftungseingangsbesteuerung[25] grundsätzlich mit einem fixen Steuersatz von 2,5 % besteuert. Dieser Steuersatz kann in den in § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz genannten Fällen au...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (3) Erbschaftsteuer

Rz. 104 Rspr.[192] und Finanzverwaltung[193] sehen in einer qualifizierten Nachfolgeklausel eine erbschaftsteuerlich grds. unbeachtliche dinglich wirkende Teilungsanordnung, sodass der Gesellschaftsanteil trotz Sondererbfolge erbschaftsteuerlich allen Miterben entsprechend der Erbquote zuzurechnen ist. Dennoch können nach § 13a Abs. 5 ErbStG nur die qualifizierten Erben die ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / d. Steuersätze

Die österreichische Einkommensteuer sieht einen progressiv gestaffelten Steuersatz von bis zu 55 % vor. Insbesondere bei sehr hohen Einkommen kann sich also ein höherer Durchschnittsteuersatz ergeben. Je nach Tätigkeit bestehen jedoch Begünstigungen. Für einige Einkünfte bestehen allerdings besondere Steuersätze. Dies betrifft insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen (27,5...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Steuerliche Behandlung der Kommanditaktionäre

Rz. 472 Die Kommanditaktionäre versteuern nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG die auf die Kommanditaktien ausgeschütteten Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall)

Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besteuerung der Darlehenszinsen im Besitzunternehmen

Rz. 224 Vereinnahmte Darlehenszinsen sind auf der Ebene des Besitzunternehmens als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nicht aus Kapitalvermögen, s. § 20 Abs. 8 EStG) zu besteuern und unterliegen somit der Einkommen-/Körperschaftsteuer (im Fall der Besitzkapital-)oder beim Besitz(mit)unternehmer (im Fall der Besitzmitunternehmerschaft) und der Gewerbesteuer bei der Besitzgesellsch...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Ertragsteuerrecht

Rz. 594 Die Gründung eines Stimmrechtspools in Form einer Innen-GbR ohne Gesellschaftsvermögen hat meist keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Die Gesellschafter der Familiengesellschaft bleiben selbst Inhaber der Anteile, die auf Ebene des Pools eingegangenen Bindungen berühren die Einkünfteerzielung durch diese Personen grds. nicht. Nicht abschließend geklärt ist allerdin...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & typisch Still

Rz. 465 Die Gewinnbeteiligung des typisch stillen Gesellschafters stellt auf der Ebene der GmbH eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar.[816] Auf der Ebene des stillen Gesellschafters handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn nicht die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört. Innerhalb der Grenzen des § 15a EStG ist auch eine Ver...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 115 Zwar liegt die Frage, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft steuerlich behandelt wird, am genau entgegengesetzten Ende einer Gesellschaftsbeteiligung, gleichwohl muss auch bei Gründung berücksichtigt werden, wie das spätere Ausscheiden besteuert wird. Entgeltliche Veräußerungen eines Personengesellschaftsanteils hängen ebenso wie das Ausscheiden gegen Abfindung ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / D. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Wegzüglern erzielte Einkünfte

Auch beim Wegzug nach Österreich gilt, dass deutsche Wegzügler nach dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall noch Einkünfte aus deutschen Quellen generieren. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden), aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens sind dies typischerwe...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 359 Bei der typisch stillen Gesellschaft sind für das zu finanzierende Unternehmen die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar. Ihre Besteuerung folgt im Wesentlichen der des Nachrangdarlehens. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mezzaninen-Finanzierungsinstrumenten findet bei der typisch stillen Gesellschaft in gewerbesteuerlicher Hinsicht keine Gewinnreduzierun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Transparenzprinzip

Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstanden werden, während der Gesellschafter Subjekt und Schuldner der Einkomm...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 8. Spekulationsgeschäfte

Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern, welche nicht einer anderen Einkunftsart zugeordnet werden können, und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Anwendungsbereich des Tatbestands der Spekulationsgeschäfte wurde in den letzten Jahren immer weiter eingegrenzt, zuletzt wurden bspw. auc...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / e) Steuerfolgen beim nichtgewerblichen Besitzunternehmen im Überblick

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Steuerpflicht der GmbH und ihrer Gesellschafter

Rz. 4 Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG) mit einem Steuersatz von 15 % des zu versteuernden Einkommens zzgl. Solidaritätszuschlag. Alle Einkünfte der GmbH sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln (§ 8 Abs. 1, 2 KStG). Natürliche Personen als Gesellschafter der GmbH müssen 60 % aller von der GmbH an sie ausgeschüt...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Einkommensteuer

Rz. 146 Die auf der Grundlage einer Zwangsabtretung oder eines geltend gemachten Erwerbsrechts erfolgte Anteilsübertragung ist als Veräußerung zu qualifizieren, die der Besteuerung unterliegt, sofern der zu übertragende Anteil steuerlich verstrickt ist (§§ 17, 23 EStG, § 22 UmwStG, Betriebsvermögen). Insoweit gelten die allgemeinen Grundsätze. Rz. 147 Demgegenüber ist die ein...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 329 Zinsaufwendungen für das Nachrangdarlehen kann das zu finanzierende Unternehmen aufgrund des Fremdkapitalcharakters des Nachrangdarlehens als Betriebsausgabe geltend machen. In gewerbesteuerlicher Hinsicht erfolgt eine Gewinnreduzierung nur um die Hälfte, da es sich regelmäßig um eine langfristige Verbindlichkeit i.S.d. § 8 Nr. 1 GewStG handelt. Darüber hinaus hat da...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Typische und atypische Unterbeteiligung

Rz. 221 In Anlehnung an die stille Gesellschaft wird auch bei der Unterbeteiligung zwischen typischer und atypischer Unterbeteiligung unterschieden. Da es jedoch kein gesetzliches Leitbild einer Unterbeteiligung gibt, ist diese Unterscheidung leicht irreführend. In der Lit. wird unter einer typischen Unterbeteiligung der Fall verstanden, dass der Unterbeteiligte lediglich ei...mehr