Die Finanzplanung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: der Ermittlung des persönlichen Finanzbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts und der betrieblichen Finanzplanung.

Die persönliche Finanzplanung sollte für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr erstellt werden. Hier sollte ermittelt werden, welche finanziellen Mittel für Miete und Nebenkosten, Lebensführung (Ernährung, Kleidung, persönlicher Bedarf), Versicherungen, Pkw und Freizeitgestaltung im Monatsdurchschnitt benötigt werden.

Dem gegenüberzustellen sind monatliche Einnahmen, die nicht aus der angestrebten Unternehmensgründung resultieren. Dazu rechnen z. B. Existenzgründungszuschüsse, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kindergeld oder das Gehalt des anderweitig berufstätigen Ehegatten.

Neben der persönlichen Finanzplanung sollte ein Vermögensstatus erstellt werden, aus dem hervorgeht, über welche Vermögenswerte der Gründer verfügt. Dazu rechnen beispielsweise Kapitalanlagen, die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen und der Wert der selbst genutzten Immobilie.

Die betriebliche Finanzplanung sollte die Vorgründungsphase und die ersten 3 Geschäftsjahre umfassen. Für diesen Zeitraum sind alle anfallenden laufenden Einnahmen und Ausgaben der Höhe nach und mit den voraussichtlichen Zahlungszeitpunkten zu schätzen.

Im ersten Schritt gilt es, den Finanzbedarf für die Gründungsanschaffungen laut Investitionsplan zu bestimmen; dabei sind die aus dem Privatvermögen zu überführenden Gegenstände mit 0 EUR anzusetzen.[1]

Soweit der sich danach ergebende Finanzbedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann, bleibt regelmäßig nur die Fremdfinanzierung über Banken, Existenzgründungsdarlehen oder Kredite Angehöriger. Entsprechend beeinflussen Tilgungs- und Zinszahlungen dann die laufende Finanzplanung.

Die laufende Finanzplanung kann in vereinfachter Form wie folgt aufgebaut werden:

 
  Oktober 01 Dezember 01
Finanzmittelbestand      
+ Umsatzerlöse      
./. Wareneinkauf      
./. Löhne und Gehälter (Bruttobetrag)      
./. Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil + Umlagen)      
./. Miete und Nebenkosten      
./. Leasingraten      
./. Zins und Tilgung      
./. Sonstige Kosten      
+ oder ./. Umsatzsteuer      
= Zwischenergebnis      
+ Bareinlagen      
./. Barentnahmen      
= Überdeckung (+)      
= Unterdeckung (-)      

Der Finanzmittelbestand umfasst den Kassenbestand und die Salden der betrieblichen Girokonten. Hinzu addiert werden die Einnahmen einschließlich evtl. anfallender Umsatzsteuer, die Kunden per Bareinzahlung oder Überweisung leisten. Davon werden sämtliche Kosten, die hier nur in Form der wichtigsten Arten aufgegliedert sind und ggf. betriebsindividuell weiter aufgefächert werden müssen, abgezogen. Als Saldo, der zugleich als Zahlungsmittelbestand zu Beginn der Folgeperiode dient, ergibt sich dann unter Berücksichtigung von Bareinlagen und -entnahmen eine Über- oder Unterdeckung. Im letztgenannten Fall besteht eine Finanzierungslücke, die durch das Kontokorrent gedeckt werden muss.

 
Praxis-Tipp

Besser höheren Kreditrahmen vereinbaren

Die Finanzplanung sollte nicht allzu optimistisch aufgebaut werden. Es hinterlässt keinen guten Eindruck, wenn bereits kurze Zeit nach der Geschäftseröffnung bei der Bank um eine Aufstockung des Kontokorrents oder Aufnahme eines zusätzlichen Darlehens nachgesucht werden muss. Es ist sinnvoller, von Beginn an einen höheren Kreditrahmen zu vereinbaren, ihn aber nicht auszuschöpfen. Hierbei ist zu beachten, ob und in welcher Höhe die Bank ggf. Bereitstellungszinsen fordert.

Je nach Unternehmensgegenstand kann die Finanzplanung wie im vorigen Beispiel monatsbezogen, aber auch taggenau aufgebaut werden. Es handelt sich ohnehin nicht um eine einmalige, sondern um eine laufend fortzuentwickelnde Rechnung, soll der Überblick über die finanziellen Mittel gewahrt werden. Probleme bereitet dabei bisweilen die Schätzung der Zahlungswirksamkeit von Kosten und der richtigen Zahlungszeitpunkte. Insoweit ist zu beachten:

  • Abschreibungen sind nicht zu berücksichtigen, da sie nicht zahlungswirksam sind.
  • Die Umsatzsteuer ist regelmäßig erst am 10. des Folgemonats, bei Dauerfristverlängerung nochmals einen Monat später an das Finanzamt zu entrichten.
  • Lohnsteuerzahlungen werden im Regelfall erst am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, Sozialabgaben am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, für den der Lohn gezahlt wird.
  • Zins- und Tilgungszahlungen fallen meist zum Monats- oder Quartalsende an.

Bei Kunden- und Lieferantenrechnungen sind mangels Erfahrungen über das Zahlungsverhalten die Lieferkonditionen, insbesondere die Skontogewährung, zu berücksichtigen.

[1] Bei der steuerlichen Gewinnermittlung werden diese Gegenstände dagegen mit ihren Einlagewerten erfasst.

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