Die Anlage KAP-BET gliedert sich in folgende Abschnitte:
Zeilenangaben | Bezeichnung |
1 bis 3 | Allgemeine Angaben |
4 bis 5 | Angaben zu den Beteiligungen |
6 bis 13 | Kapitalerträge mit inländischem Steuerabzug |
14 bis 24 | Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug |
25 bis 29 | Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen |
30 bis 35 | Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 6 bis 24 |
36 bis 38 | Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 26 bis 29 sowie aus anderen Einkunftsarten |
Die einzelnen Abschnitte dienen dazu, die Einkünfte aus Kapitalvermögen in zutreffender Höhe zu besteuern. Dazu gehört neben der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes auch die Zuordnung zu den einzelnen Verlustverrechnungskreisen gem. § 20 Abs. 6 EStG, die Anwendung des Sparer-Pauschbetrags (s. hierzu die Angaben in Zeile 17 der Anlage KAP) und die Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer.
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