1. Es ist nicht sachlich unbillig, dass im Rahmen der Veräußerung von geerbten Investmentanteilen Stückzinsen, die auf den Zeitraum vor dem Erbfall entfallen und deswegen bereits der Erbschaftsteuer unterlegen haben, der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Dass die Steuerermäßigung nach § 35b EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche der Abgeltungsteuer unterliegen, nicht anwendbar ist, gibt nicht Anlass zu einer diesbezüglich abweichenden Festsetzung von Steuern nach § 163 S. 1 AO oder zu einem Erlass nach § 227 AO.

2. Eine Doppelbelastung mit Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer und Einkommensteuer ist grundsätzlich unbedenklich (vgl. Rechtsprechung des BVerfG und des BFH).

FG Münster, Urt. v. 17.2.2021 – 7 K 3409/20 AO

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