Tz. 34

Stand: EL 121 – ET: 04/2021

Körperschaftsteuerpflichtig sind nach § 2 Abs. 1 EStG (s. Anhang 10):

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i. S. v. § 19 EStG (s. Anhang 10) sind, wie bereits an anderer Stelle ausgeführt (s. Rz. 12), bei Verbänden/Vereinen nicht denkbar.

 

Tz. 35

Stand: EL 121 – ET: 04/2021

Zuflüsse (Einnahmen), die keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen sind, unterliegen nicht der Körperschaftsteuerpflicht. Dies gilt z. B. auch für unentgeltliche Vermögenszuwendungen. Letztere unterliegen allenfalls der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

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