Die Anlage KAP-INV ist der ESt-Erklärung personenbezogen beizufügen. Werden Ehegatten/Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und jeder Ehegatte/Lebenspartner erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche auf der Anlage KAP-INV zu erfassen sind, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner eine eigene Anlage KAP-INV abzugeben.

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