Das Tatbestandsmerkmal der Abspaltung in § 20 Abs. 4a S. 7 EStG setzt keine Abspaltung i.S.d. § 123 Abs. 2 UmwG voraus. Vielmehr ist der Begriff typusorientiert auszulegen. Entsprechend kann eine Sachausschüttung durch Zuteilung von Aktien im Rahmen eines "Spin-offs" nach US-amerikanischem Recht eine Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a S. 7 EStG und daher nicht steuerpflichtig sein.

FG Baden-Württemberg v. 22.6.2020 – 9 K 2483/17, EFG 2021, 273, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 19/20

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