Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übergang auf die Methode der Equity-Bewertung

Rz. 65 [Autor/Zitation] Werden von den Anteilen an einem TU so viele veräußert, dass der Status eines TU verlorengeht, jedoch künftig gem. § 311 Abs. 1 maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik dieses nun assoziierten Unternehmens ausgeübt wird, so ist die verbleibende Beteiligung gem. § 312 at Equity zu bewerten. Mit dem Statuswechsel zu einem assoziierten U... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 300 hat den Ansatz der Bilanzposten in der Konzernbilanz – die Bilanzierung dem Grunde nach – und die Übernahme der Aufwendungen und Erträge in die Konzern-GuV zum Regelungsgegenstand. Beides bezieht sich auf das MU und sämtliche voll zu konsolidierende TU sowie anteilmäßig konsolidierte Gemeinschaftsunternehmen. Die Abgrenzung des (Voll-)Konsolidieru... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erwartete Steuersätze zum Zeitpunkt der steuerlichen Ent- oder Belastung

Rz. 169 [Autor/Zitation] Mit Verweis auf die Verbindlichkeitenmethode (vgl. Rz. 37 f.) sind bei der Bewertung grds. jene Steuersätze zu verwenden, die im Zeitpunkt der zukünftigen steuerlichen Entlastung bzw. Belastung voraussichtlich gelten (DRS 18.41, 18.49; vgl. Grottel/Larenz in Beck BilKomm.13, § 306 HGB Rz. 42; Kraft in Großkomm. HGB6, § 306 Rz. 34; Fehrenbacher in Münc... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fortschreibung des Unterschiedsbetrags (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 88 [Autor/Zitation] Stille Reserven bzw. Lasten, die in der Terminologie des DRS 26 ua. den Unterschiedsbetrag 1 bilden, werden bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode in einer Nebenrechnung erfasst und dokumentiert. Sie sind gem. § 312 Abs. 2 Satz 2 je nach Behandlung der ihnen zugeordneten Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten in der Nebenrechnung fo... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Voraussetzung (Drei-Monats-Regelung)

Rz. 73 [Autor/Zitation] Ein einbezogenes Unternehmen braucht einen Zwischenabschluss nicht aufzustellen, wenn sein Abschlussstichtag um höchstens drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt (§ 299 Abs. 2 Satz 2). Wird der Konzernabschluss zB auf den 31. Dezember aufgestellt, so brauchen die einbezogenen Unternehmen, deren GJ am 30. September oder danach, aber vo... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Anhangangaben

Rz. 213 [Autor/Zitation] In sinngemäßer Anwendung von § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 sind im Konzernanhang die zur Ermittlung der Steuerabgrenzungsposten nach § 306 verwandten Methoden anzugeben. Die Angaben betreffen die GuV-wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen, die Anwendung und Beschreibung der Verbindlichkeitsmethode, unterschiedliche Steuerbelastungen für Thesaurierung und Auss... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Währungsumrechnung nach § 308a in Folgeperioden

Rz. 216 [Autor/Zitation] Bei Anwendung des § 308 im Rahmen der Fortschreibung des Wertansatzes der Beteiligung sind zwei Alternativen hinsichtlich des Ausweises einer Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung zu unterscheiden, die nach Auffassung des Standardsetzers beide im Einklang mit § 308a stehen und entsprechend beide zulässig sind. Eine gewählte Alternative ist ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Technischer passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 101 [Autor/Zitation] Ein technischer passiver Unterschiedsbetrag entsteht aus der Konsolidierungstechnik (DRS 23.141). Entstehungsursachen können Gewinnthesaurierungen, stille Reserven bzw. verminderte stille Lasten oder Sacheinlagen und Tausch sein (DRS 23.147; § 301 Rz. 222 ff.). Rz. 102 [Autor/Zitation] Falls der Einbeziehungszeitpunkt nach dem Erwerbszeitpunkt liegt, we... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verrechnung bei Hinzuerwerb von Anteilen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Wird der Hinzuerwerb von Anteilen an einem TU gem. DRS 23.171 iVm. DRS 23.172 als Erwerbsvorgang abgebildet, so sind die zum Aufstockungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden ausgehend von den bisherigen Konzernbuchwerten anteilig neu zu bewerten. Die Anschaffungskosten der Anteile sind mit diesem anteilig neubewerteten Eigenkapital z... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Kropff, Aktiengesetz – Textausgabe des Aktiengesetzes vom 6. 9. 1965 und des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. 9. 1965 mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des BT, 1965 (zitiert "Aktiengesetz"); Kohlstruck, Ertragsteuern im Konzernabschluß nach dem AktG 1965, DB 1966, 949; Dreger, Der Konzernabschluß – Grundsätze ordnungsmäßiger K... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 [Autor/Zitation] Neben der Auswirkung von § 305 auf die Konzern-GuV bestehen Wechselwirkungen mit anderen Vorschriften, die daher auch im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zu beachten sind. Zum einen ist die Steuerabgrenzung nach § 306 sowie der Ausweis der auf andere Gesellschafter entfallende Gewinn oder Verlust nach § 307 Abs. 2 zu beachten. Weiterhin b... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorschrift wird weitgehend konkretisiert durch den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 25 (DRS 25) zur Währungsrechnung im Konzernabschluss, der am 3.5.2018 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekanntgemacht und zuletzt durch Bekanntmachung dieses Ministeriums v. 20.12.2019 geändert wurde. Gemäß § 342 Abs. 2 wird bei ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Strukturierung der Konsolidierungsmaßnahmen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die Durchführung der Eliminierung von Zwischenergebnissen hängt mit verschiedenen Komplexitäts- und Schwierigkeitsgraden zusammen, deren Art und Umfang vom Ausmaß des konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehrs (Mengengerüst) und der Ausgestaltung von Transferpreisen (Wertgerüst) abhängen. Die Strukturierung organisatorischer Arbeitsschritte bei der ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Kropff, Aktiengesetz – Textausgabe des Aktiengesetzes vom 6. September 1965 und des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. September 1965 mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des BT, 1965; Dreger, Der Konzernabschluß – Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung, 1969; Busse von Colbe, Zum Bilanzansatz von Beteiligungen, ZfbF 1972, 145; ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verlustvorträge

Rz. 72 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge beruhen nicht auf den oben diskutierten temporären Differenzen zwischen Aktiva und Passiva in der Konzernbilanz und den korrespondierenden steuerlichen Werten, da Verlustvorträge keine Bilanzpostendifferenzen bewirken. Sie lassen sich mithin nicht in den oben vorgestellten Kategorien erfassen, was ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 112 [Autor/Zitation] Nachbuchungen von Aufwendungen und Erträgen des Unternehmens mit abweichendem Stichtag ergeben sich häufig bereits als Gegenbuchung im Zusammenhang mit den Nachbuchungen im Bereich der Schuldenkonsolidierung. Handelt es sich im Beispiel zu (2) (Rz. 109) zB um eine Forderung aus dem Verkauf von Erzeugnissen zwischen den Stichtagen, lautet die Nachbuchu... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Anwendungsfälle

Rz. 82 [Autor/Zitation] Als außergewöhnliche Ereignisse kommen ua. Streiks, politische Behinderungen, Vernichtung von Unterlagen bzw. Anlagen durch Naturkatastrophen/Brand oder der Zusammenbruch der Datenverarbeitung sowie längerfristige technische Störfälle und vergleichbare Ereignisse in Betracht (vgl. hierzu auch Niehus, DB 1984, 1791; Busse von Colbe/Ordelheide/Gebhardt/P... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 266

Rz. 123 [Autor/Zitation] Für die Konzernbilanz ist grds. das Gliederungsschema des § 266 anzuwenden. Die Zusammenfassung der Einzelbilanzen zur Konzernbilanz setzt voraus, dass auch die Bilanzen von inländischen Nicht-Kapitalgesellschaften und ausländischen Konzernunternehmen nach diesem Schema gegliedert sind; ggf. ist die Gliederung bei der Erstellung der Handelsbilanz II a... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zuschreibungen

Rz. 257 [Autor/Zitation] Die Wertansätze aus der HB II zuzüglich der Aufdeckung stiller Reserven aus der HB III stellen die Anschaffungskosten des Konzerns für die betreffenden Vermögensgegenstände dar. Diese – ggf. um planmäßige Abschreibungen fortgeschriebenen – Werte dürfen durch Zuschreibungen nicht überschritten werden (DRS 23.101). Im Konzernabschluss sind bei den Folge... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Umrechnung des Eigenkapitalspiegels

Rz. 165 [Autor/Zitation] Während die Konzern-Kapitalflussrechnung Top-Down oder Bottom-Up und der Konzern-Anlagenspiegel nur Bottom-Up erstellt werden kann, kommt für die Erstellung des gem. § 297 Abs. 1 Satz 1 vorgeschriebenen Konzern-Eigenkapitalspiegels nur die Top-Down-Methode in Betracht. Dieser wird deshalb aus der zuvor erstellten Konzernbilanz unter Berücksichtigung z... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen TU, die nicht dem MU oder anderen einbezogenen Unternehmen gehören, ist in der Konzernbilanz ein Ausgleichsposten zu bilden. Die Anteile entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner; entsprechend ist der Ausgleichsposten seit BilRUG 2015 als "nicht beherrschende Anteile" (nbA), früher "unter e... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wertansatz der Beteiligung

Rz. 35 [Autor/Zitation] Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die in nach dem 31.12.2009 begonnenen GJ erworben wurden, sind gem. § 312 Abs. 1 Satz 1 nach der Buchwertmethode im Konzernabschluss abzubilden (Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB; Rz. 24). Damit ist bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode die Beteiligung mit ihrem Buchwert in der Konzernbilanz anzusetzen. Wird ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bilanzansatz

Rz. 106 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des TU sind im Erstkonsolidierungszeitpunkt vollständig und einzeln zu erfassen (DRS 23.51 Satz 1). Aufgrund der Einzelerwerbsfiktion gilt dies grds. unabhängig davon, ob und wie diese zuvor beim TU bilanziert wurden. Obwohl der Wortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 2 scheinbar nur auf die Bewertung abstel... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Unterschiedsbetrag zwischen Wertansatz der Beteiligung und anteiligem Eigenkapital

Rz. 55 [Autor/Zitation] Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist die Beteiligung mit ihrem Buchwert aus der Bilanz (ggf. Handelsbilanz II) des beteiligten Unternehmens in die Konzernbilanz zu übernehmen und unter dem gesonderten Posten "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" (§ 311 Rz. 77 ff.) auszuweisen. Vor dem Hintergrund der Konzeption der Equity-Methode, das... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Ansatzverbot latenter Steuern auf outside basis differences (Satz 4)

Rz. 159 [Autor/Zitation] Latente Steuern aufgrund von Unterschieden zwischen steuerlichen Wertansätzen von TU, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in der Steuerbilanz des MU einerseits und dem auf diese Anteile entfallenden Nettovermögen in der Konzernbilanz andererseits werden als sog. outside basis differences bezeichnet, auch wenn der Begriff aus solcher ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / hh) Ausweis von Ertragsteuern und ergebnisabhängigen Aufwendungen und Erträgen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Nicht eindeutig ist, wie im Zwischenabschluss auszuweisende ergebnisabhängige Aufwendungen und Erträge zu errechnen sind, da sich die Höhe nicht nach dem Ergebnis aus dem Zwischenabschluss richtet. In die Zwischen-GuV fließen grds. ergebnisabhängige Aufwendungen und Erträge aus der letzten Teilperiode des abgeschlossenen Einzelgeschäftsjahres (= erste ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personenhandelsgesellschaft nach Handelsrecht und Steuerrecht, WPg. 1977, 81; Hennig, Bilanzierung latenter Steuern, 1982; Hille, Latente Steuern im Einzel- und Konzernabschluss, 1982; Becker, Abgrenzung latenter Steuern im Rahmen der Konzernrechnungslegung, DB 1991, 1737; Busse von Colbe/Ordelheide, Konzernabschlü... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausgaben aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der einbezogenen Unternehmen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Entstehen dem empfangenden Unternehmen bei konzerninternen Transaktionen aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen Aufwendungen in Form von Ausgaben an Dritte, insbes. Transaktionskosten wie bspw. Beurkundungsgebühren, Grunderwerbsteuern, Kosten der Grundbuch- und Handelsregistereintragung, Zölle oder Rechts- und Beratungskos... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Methode der Steuerabgrenzung: Verbindlichkeiten- statt Abgrenzungsmethode

Rz. 37 [Autor/Zitation] Neben der Grundkonzeption – temporary oder timing differences –, der Unterscheidung zwischen Einzel- und Gesamtdifferenzenbetrachtung sind auch die Methoden der Abgrenzung latenter Steuern zu beachten. In der (anglo-amerikanische) Literatur wird unterschieden zwischen der Abgrenzungsmethode (deferred oder deferral method), Verbindlichkeitenmethode (liabi... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 56 [Autor/Zitation] Als Bewertungsvorschrift für den Konzernabschluss erfasst § 304 dem Gesetzestext nach nur Vermögensgegenstände, die ua. aus der Lieferung dinglicher Sachen oder der entgeltlichen Einräumung von Rechten resultieren können. Denkbar ist auch die Erbringung von (Dienst-)Leistungen einbezogener Unternehmen, die beim Empfänger als unfertige Leistungen mit de... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einordnung

Rz. 60 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss sind die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden so zu bewerten, als ob MU und TU eine fiktiv rechtliche Einheit darstellen würden (Einheitsfiktion; vgl. Grottel/Huber in Beck BilKomm.[13], § 308 HGB Rz. 7; Senger/Kurz in BeckOGK HGB, § 308 Rz. 12 [9/2023]); statt der Anteile sind nach der Erwerbsmethode die dahinter stehenden V... mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / III. Fiktion der rechtlichen Einheit

Rz. 23 [Autor/Zitation] Der Konzernrechnungslegung liegt eine rechtlich separierte wirtschaftliche Einheit zugrunde, die nach §§ 290 ff. abgegrenzt wird. Gerade bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es von zentraler Bedeutung, diese aus mehreren Unternehmen zusammengesetzte rechnungslegende Einheit "so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unt... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 6 [Autor/Zitation] In einem ersten Schritt wurde innerhalb §§ 290 bis 293 geklärt, welche Unternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. In einem zweiten Schritt ist der Konsolidierungskreis abzugrenzen, dh. zu ermitteln, welche Unternehmen wie in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises sind – in Abhän... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Währungsumrechnung

Rz. 65 [Autor/Zitation] Nach den Vorschriften des HGB wird die Währungsumrechnung gem. § 308a nicht als Konsolidierungsmaßnahme iSd. §§ 300 ff. qualifiziert (DRS 18.31a). Die dort enthaltenen Bestimmungen dienen der Vorbereitung für die Konsolidierung, die gleichbedeutend mit dem Ziel einheitlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden einzuordnen ist, so dass inhaltlich eine Abgren... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergebniswirkungen aus der Bewertung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 109 [Autor/Zitation] Aus einem Schuldverhältnis zwischen dem in Euro bilanzierenden MU oder einem in Euro bilanzierenden TU und einem in Fremdwährung bilanzierenden TU können aus folgenden Gründen in der GuV wechselkursbedingte Ergebniswirkungen enthalten sein (s. auch Grottel/Koeplin in Beck BilKomm.13, § 308a HGB Rz. 65 f.): mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Nr. 1 sind bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Die ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Weltabschlussprinzip

Rz. 30 [Autor/Zitation] § 294 Abs. 1 kodifiziert das Weltabschlussprinzip. Danach sind alle TU ohne Rücksicht auf ihren Sitz oder ihre Rechtsform einzubeziehen (vgl. auch DRS 19.78). Letzteres wurde durch das BilRUG klarstellend ergänzt. Der Kreis der einbeziehungspflichtigen Unternehmen umfasst somit in- und ausländische TU in sämtlichen Rechtsformen. Maßgeblich ist einzig d... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Abgänge

Rz. 261 [Autor/Zitation] Aufgedeckte stille Reserven beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen werden bei späteren außerplanmäßigen Abschreibungen (s. Rz. 254) und im Übrigen erst im Zeitpunkt des Abgangs dieser Vermögensgegenstände erfolgswirksam. Bei der Veräußerung sind dem Erlös nicht nur der Buchwert des JA, sondern auch die zugeordneten stillen Reserven aus der Konzernbilan... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anzuwendende Vorschriften

Rz. 35 [Autor/Zitation] Welche Vorschriften bei der Aufstellung von Zwischenabschlüssen zu beachten sind, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Indirekt lässt sich aus der Generalnorm (§ 297 Abs. 2 Satz 2) sowie aus der Prüfungsvorschrift (§ 317 Abs. 2 Satz 1) ableiten, dass bei der Aufstellung eines Zwischenabschlusses die GoB zu beachten sind. Weitere Besonderheiten... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Konsolidierung von Personengesellschaften/Erfassung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 135 [Autor/Zitation] Beteiligungen an einer Personengesellschaft werden handelsrechtlich aufgrund der unabänderlichen gesamthänderischen Verbundenheit des Gesellschaftervermögens (§ 719 Abs. 1 BGB, §§ 105 Abs. 2, 161 Abs. 2) als einheitlicher Vermögensgegenstand verstanden und nicht als ein Miteigentum zur gesamten Hand an den einzelnen Wirtschaftsgütern/Vermögensgegenstä... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 301 ist mit "Kapitalkonsolidierung" betitelt. Kapitalkonsolidierung ist der Name für die Technik, die im JA eines MU ausgewiesenen Beteiligungsbuchwerte an TU ("Anteile an verbundenen Unternehmen") durch deren Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten für Zwecke des Konzernabschlusses zu ersetzen (Theile/Behling in Theile/Dittmar, IFRS7, Rz... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Realisationsprinzip im Konzernabschluss

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der Konzernabschluss ist unter Berücksichtigung der GoB aufzustellen (§ 297 Abs. 2 Satz 2), insbes. sind die für den Einzelabschluss geltenden Grundsätze der Periodenabgrenzung für den Konzernabschluss anzuwenden. Im Zusammenhang mit dem Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 Satz 1) wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der in den Konzern einbezogenen... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorräte

Rz. 265 [Autor/Zitation] Bei Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Veräußerung von Waren – unfertige und fertige Erzeugnisse aus der Erstkonsolidierung kann es begrifflich nicht geben, s. Rz. 135 – sind die im Rahmen der Erstkonsolidierung diesen Posten zugeordneten stillen Reserven erfolgswirksam im "Materialaufwand" der Konzern-GuV nach dem Gesamtkostenverfahre... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang der Vorlagepflicht

Rz. 67 [Autor/Zitation] Der Umfang der vorzulegenden Unterlagen ist gesetzlich definiert und umfasst für ein TU die folgenden Unterlagen: Jahresabschluss, Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a, Lagebericht, gesonderte nichtfinanzielle Berichte, im Falle von mehrstufigen Konzernen: Konzernabschluss, Konzernlagebericht, nicht finanzielle Teilkonzernberichte, Prüfungsbericht, Zwischenabsc... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Einfluss der globalen Mindestbesteuerung auf die Bilanzierung von latenten Steuern nach HGB (Satz 5)

Rz. 166 [Autor/Zitation] Das Konzept der latenten Steuern ist essenziell für die Berechnung des effektiven Mindeststeuersatzes im Rahmen der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung (sog. Pillar II der OECD-Regelungen), weil an den handelsrechtlichen Gewinn und den effektiven Steueraufwand aus der handelsrechtlichen Rechnungslegung angeknüpft werden soll. Zur Berechnung d... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wertansätze konzernintern bezogener Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Rz. 28 [Autor/Zitation] Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Zwischenergebnisses, das per Saldo aus einem Zwischengewinn oder einem Zwischenverlust bestehen kann. Der Wertansatz für Vermögensgegenstände, die in die Konzernbilanz zu übernehmen sind und ganz oder teilweise aus Lieferungen oder Leistungen anderer einbezogener Unternehmen stammen, wird in Abs. 1 umschrieb... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ermittlung und Ausweis der Umrechnungsdifferenz (Satz 3)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Da die verschiedenen Teilbeträge des Eigenkapitals anders als die Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten nicht mit dem Stichtagskurs, sondern mit ihrem jeweiligen historischen Kurs in Euro umgerechnet werden, ist die umgerechnete Bilanz noch nicht ausgeglichen. Der Differenzbetrag ist innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 275

Rz. 149 [Autor/Zitation] Für die Konzern-GuV ist grds. eines der Gliederungsschemata des § 275 ungekürzt anzuwenden (zu den rechtsform- oder branchenbedingten Ausnahmen vgl. Rz. 180, 199). Danach kann die Konzern-GuV sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2; vgl. § 275 Rz. 1 ff.) als auch nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3) gegliedert werden. Bei der Zusa... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufnahme einer Gewinnverwendungsrechnung in den Konzernanhang (§ 158 Abs. 1 AktG)

Rz. 186 [Autor/Zitation] § 158 Abs. 1 AktG schreibt für den Einzelabschluss von AG und KGaA die Erweiterung der handelsrechtlichen Gliederungsschemata (§ 275 Abs. 2 und 3) um eine Gewinnverwendungsrechnung vor. Alternativ können die Angaben zur Gewinnverwendungsrechnung im Konzernanhang gemacht werden. Diese dient als Überleitung vom Jahresüberschuss/-fehlbetrag über Entnahme... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten

Rz. 45 [Autor/Zitation] Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte dürfen im Zwischenabschluss ebenso wie in allen anderen in den Konzernabschluss einfließenden Handelsbilanzen II völlig losgelöst vom JA des einbezogenen Unternehmens ausgeübt werden. Den Rahmen für die Ausübung der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte bilden die Vorschriften, die für das MU gelten (§§ 300, 308). mehr