Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang des Auskunftsrechts

Rz. 86 [Autor/Zitation] Neben den explizit im Gesetz genannten Unterlagen (JA, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Prüfungsbericht, Zwischenabschluss) kann das MU aufgrund des Auskunftsrechts des § 294 Abs. 3 Satz 2 "von jedem Tochterunternehmen alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, welche die Aufstellung des Konzernabschlusses, Konzernlageberichtes und de... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Aufrechnungsdifferenzen aufgrund der Währungsumrechnung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Echte Aufrechnungsdifferenzen werden idR durch die Einbeziehung ausländischer Tochtergesellschaften entstehen, weil Konzernforderungen und Verbindlichkeiten nach Umrechnung in die Konzernwährung mit unterschiedlichen Wertansätzen ausgewiesen werden (vgl. Gross/Schruff/von Wysocki, Der Konzernabschluß nach neuem Recht, 1986, 161). Werden ausländische Toc... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Form der Berücksichtigung

Rz. 95 [Autor/Zitation] Eine sachgerechte "Berücksichtigung" in Konzernbilanz und Konzern-GuV bedeutet, dass die "Vorgänge von besonderer Bedeutung" in der Handelsbilanz II des betreffenden Unternehmens nachgebucht werden. Die Nachbuchung aller Vorgänge von besonderer Bedeutung erfordert somit eine vollständige Durchsicht aller Geschäftsvorfälle des nicht erfassten Zeitraums ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Umrechnung der Kapitalflussrechnung

Rz. 152 [Autor/Zitation] Von der überwältigenden Mehrheit der MU wird die Konzern-Kapitalflussrechnung aus der zuvor erstellten Konzern-Bilanz und Konzern-GuV unter Verarbeitung von Zusatzinformationen abgeleitet (Top-Down-Methode). Dabei wird aus den Veränderungen der einzelnen Bilanzposten gegenüber dem Vorjahr eine Beständedifferenzenbilanz erstellt, bevor die einzelnen Be... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendung auf Erwerbsvorgänge von Beteiligungen in Geschäftsjahren, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben (Kapitalanteilsmethode)

Rz. 77 [Autor/Zitation] In der Fassung des HGB nach dem BiRiLiG existierte für die erstmalige Anwendung der Equity-Methode, ähnlich der Vollkonsolidierung, ein Wahlrecht zwischen der sog. Buchwertmethode (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 idF des BiRiLiG) und der sog. Kapitalanteilsmethode (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 idF des BiRiLiG); Rz. 24. Die zwei Alternativen dieses Methodenwahlr... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anteiliges bilanzielles Eigenkapital

Rz. 44 [Autor/Zitation] Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist gem. § 312 Abs. 1 Satz 2 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Beteiligung und dem anteiligen bilanziellen Eigenkapital zu ermitteln (Kapitalaufrechnung), so dass die Feststellung des auf die Beteiligung entfallenden Anteils am Eigenkapital des assoziierten Unternehmens erforderlich ist. Das... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung latenter Steuern

Rz. 110 [Autor/Zitation] § 274 regelt die in den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz I/Handelsbilanz II) entstehenden latenten Steuern. Die aus einer Bewertungsanpassung in der Handelsbilanz II resultierenden latenten Steuern sind bereits dort zu berücksichtigen (vgl. DRS 18 Rz. 14; § 306 Rz. 62). Darüber hinaus sind gem. § 306 latente Steuern auf Konsolidierungsvorgänge zu bild... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vollständige Auflösung bei Entkonsolidierung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Werden sämtliche Anteile an einem in Fremdwährung bilanzierenden TU veräußert, so ist die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung vollständig erfolgswirksam aufzulösen. Die Auflösung erfolgt zugunsten bzw. zu Lasten des Entkonsolidierungsergebnisses (s. auch Busse von Colbe/Fehrenbacher in MünchKomm. HGB4, § 308a Rz. 32), das in der Konzern-GuV al... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Differenzen aus der Kapitalkonsolidierung

Rz. 96 [Autor/Zitation] Aus der Kapitalkonsolidierung treten auf der Konsolidierungsebene keine Differenzen auf, wenn in der Handelsbilanz II bzw. III des MU bzw. des TU die Anteile am TU und das zum Erstkonsolidierungsstichtag neubewertete Eigenkapital unverändert mit den historischen Werten geführt werden. Das ist der Fall, wenn mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 303 gilt grds. für alle im Wege der Vollkonsolidierung nach dem HGB zu erstellenden Konzernabschlüsse. Nach § 310 Abs. 2 ist § 303 auch bei der Quotenkonsolidierung anzuwenden (vgl. § 310 Rz. 53 f.). Hier hat die Schuldenkonsolidierung gem. DRS 27.36 grds. entsprechend der Anteilsquote des Konzerns am Gemeinschaftsunternehmen (vgl. § 310 Rz. 53) zu erf... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bewertungsmethoden

Rz. 137 [Autor/Zitation] Die Anwendung der Equity-Methode führt tendenziell zum Ausweis der Beteiligung in Höhe des anteiligen Nettovermögens bzw. Eigenkapitals und zur periodengleichen Übernahme des anteiligen Jahresergebnisses des assoziierten Unternehmens in den Konzernabschluss (Rz. 93). Als Vorteile gegenüber einer Bilanzierung nach der Anschaffungskostenmethode werden d... mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / III. Vereinheitlichung der einzubeziehenden Einzelabschlüsse einschließlich Währungsumrechnung

Rz. 34 [Autor/Zitation] Um den Konzernabschluss nach Maßgabe der Fiktion der rechtlichen Einheit (§ 297 Abs. 3; Rz. 23 f.) aufzustellen, bedarf es einer Vereinheitlichung der einzubeziehenden Einzelabschlüsse, bevor diese aggregiert werden. Im Sinne dieser Fiktion ist es notwendig, dass innerhalb der gesamten rechnungslegenden Einheit, wie bei einem einzigen Unternehmen, ein ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Mittelbare Auswirkungen der Nachbuchung der Vorgänge von besonderer Bedeutung

Rz. 117 [Autor/Zitation] Werden Vorgänge von besonderer Bedeutung im JA eines einbezogenen Unternehmens durch Nachbuchungen berücksichtigt, ergibt sich insoweit ein partieller Zwischenabschluss. Grundsätzlich sind damit die Auswirkungen eines Zwischenabschlusses auf den Konzernabschluss zu berücksichtigen; Auswirkungen auf Ergebnisverwendung (vgl. Rz. 46 ff.) und Ergebnisüber... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Umlaufvermögen

a) Vorräte Rz. 265 [Autor/Zitation] Bei Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Veräußerung von Waren – unfertige und fertige Erzeugnisse aus der Erstkonsolidierung kann es begrifflich nicht geben, s. Rz. 135 – sind die im Rahmen der Erstkonsolidierung diesen Posten zugeordneten stillen Reserven erfolgswirksam im "Materialaufwand" der Konzern-GuV nach dem Gesamtkost... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Aufrechnungsdifferenzen aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Rz. 40 [Autor/Zitation] Schuldverhältnisse innerhalb des Konsolidierungskreises unterliegen den gleichen Bewertungsvorschriften wie Schuldverhältnisse mit Unternehmen, die nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Gläubiger haben ihre Ansprüche nach Maßgabe des § 253 zu bewerten, unabhängig davon, ob es sich zB um Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Forderun... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten

Rz. 83 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten sind die Daten über die jeweiligen Konzernbestände nach Art, Menge und Wert sowie über die Art der Bewertung, zB Anschaffungskosten, ggf. Anschaffungsnebenkosten oder niedrigere Werte nach § 253 Abs. 3 oder 4, zu ermitteln. Bei in Fremdwährung geführten Beständen oder Beständen m... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Umrechnung der Aktiv- und Passivposten ohne Eigenkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Sämtliche Aktiv- und Passivposten ohne Eigenkapital sind am Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs in Euro umzurechnen; Ausnahmen gelten für Anteile an anderen TU (s Rz. 20) und Rückbeteiligungen am MU (s. Rz. 21). Es ist vereinfachend nicht zwischen Geldkurs und Briefkurs zu unterscheiden, sondern der Mittelwert dieser Kurse zu verwenden. De... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Klarheit und Übersichtlichkeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Ebenso wie für den JA aller Kaufleute (vgl. § 243 Rz. 47 ff.) wird in Abs. 2 Satz 1 auch für den Konzernabschluss verlangt, dass er klar und übersichtlich aufzustellen ist. Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit betrifft die äußere Form und die Art der Darstellung (vgl. Justenhoven/Usinger in Beck BilKomm.13, § 243 HGB Rz. 46) und zielt damit... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Differenzen im Rahmen der Equity-Bewertung

Rz. 135 [Autor/Zitation] Bilanziert ein nach der Methode der Equity-Bewertung in den Konzernabschluss einbezogenes assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in einer fremden Währung, so treten Differenzen aus der Währungsumrechnung auch bei der Anwendung dieser Methode auf. Zwar verweist § 312 zur Equity-Bewertung anders als auf andere Vorschriften zur Vollkonsol... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Konzerninterne Ergebnisübernahmen

Rz. 118 [Autor/Zitation] Bei konzerninternen Ergebnisübernahmen könnten Jahresüberschüsse einzelner TU grds. doppelt erfasst werden. Zum einen beim TU im Jahr der Gewinnentstehung, zum anderen beim empfangenden Gesellschafter im Jahr der Ausschüttung. Nur wenn auf konzerninterne Ergebnisübernahmen verzichtet wird, dh. die Gewinne auf der Ebene des TU in der Rechtsform einer K... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anlagevermögen

a) Planmäßige Abschreibungen abnutzbaren Anlagevermögens Rz. 251 [Autor/Zitation] Wurden stille Reserven im abnutzbaren Anlagevermögen aufgedeckt, sind sie über die im Erstkonsolidierungszeitpunkt für den Konzernabschluss zu schätzende Restnutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände nach dem für den Konzernabschluss bestimmten Verfahren abzuschreiben. Nutzungsdauer und ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 300 eröffnet den Vierten Titel "Vollkonsolidierung" (§§ 300–307) innerhalb der Normen zum Konzernabschluss und -lagebericht. Die Titelüberschrift greift zu kurz, weil auch die Vorschriften des Fünften Titels "Bewertungsvorschriften" (§§ 308–309) solche zur Vollkonsolidierung sind. Vor allem steht § 300 zum Bilanzansatz (Bilanzierung dem Grunde nach) i... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Planmäßige Abschreibungen abnutzbaren Anlagevermögens

Rz. 251 [Autor/Zitation] Wurden stille Reserven im abnutzbaren Anlagevermögen aufgedeckt, sind sie über die im Erstkonsolidierungszeitpunkt für den Konzernabschluss zu schätzende Restnutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände nach dem für den Konzernabschluss bestimmten Verfahren abzuschreiben. Nutzungsdauer und Abschreibungsverfahren können anlässlich des Unternehmen... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Währungsumrechnung

Rz. 271 [Autor/Zitation] Die Abschlüsse von TU aus dem Nicht-Euro-Ausland sind nach der modifizierten Stichtagskursmethode in den Euro umzurechnen. Aufgedeckte stille Reserven und Lasten in der HB III gelten als Vermögensgegenstände und Schulden des TU; sie sind Teil des im Ausland investierten Nettovermögens. Daher sind sie zum jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Abschlusss... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Wertansätze von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 253)

Rz. 85 [Autor/Zitation] Wegen der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit des Konzerns sind zur Vereinheitlichung der Bewertungsmethoden Anpassungen in der Handelsbilanz II an konzerneinheitliche Bewertungsmethoden vorzunehmen (vgl. IDW RH HFA 1.018.8). Rz. 86 [Autor/Zitation] Die im Konzernabschluss angewandten Bewertungsmethoden unterliegen dem Grundsatz der Stetigkeit (§ 252 Ab... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertungsmaßstäbe (§ 255 Abs. 1 bis Abs. 3)

Rz. 92 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände der Konzernunternehmen sind im Konzernabschluss höchstens mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten, die angesetzt werden könnten, wenn die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden. Rz. 93 [Autor/Zitation] Bestehende Bewertungswahlrechte zur Ermittlung d... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Folgebilanzierung eines passiven Unterschiedsbetrags

Rz. 112 [Autor/Zitation] Nach BFH-Auffassung ist der passive Unterschiedsbetrag grds. nicht passivierbar, sondern die Wirtschaftsgüter sind abzustocken (BFH v. 21.4.1994 – IV R 70/92, BStBl. II 1994, 745; Prinz, DB 2020, 2145; § 246 Rz. 92). Nur ein nach vollständiger Abstockung der Buchwerte verbleibender Restbetrag darf passiviert werden und muss bei Verlusten und spätesten... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Stichtagsanpassung

Rz. 64 [Autor/Zitation] Der Konzernabschluss ist auf den gleichen Stichtag aufzustellen wie der JA des MU (§ 299 Abs. 1), so dass auch die JA der TU auf diesen Stichtag aufgestellt werden sollten. Zwischenabschlüsse sollten aufgestellt werden, wenn die Abschlussstichtage mehr als drei Monate vor dem Abschluss des MU liegen (§ 299 Abs. 2). Auch wenn grds. die oben beschriebene... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufrechnungsdifferenzen aus der Verrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 102 [Autor/Zitation] Umrechnungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen (sog. echte Aufrechnungsdifferenzen, vgl. § 303 Rz. 38 und § 303 Rz. 41) aus der Schuldenkonsolidierung treten auf, wenn eine konzerninterne Forderung bzw. Verbindlichkeit im Fremdwährungseinzelabschluss des ausländischen TU unverändert mit dem Transaktionskurs umgerechnet wird, die Umrechnung in Euro gem. §... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 76 [Autor/Zitation] Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 gelten gem. § 298 Abs. 1 auch für den Konzernabschluss. Über Abweichungen ist entsprechend im Konzernanhang zu berichten. Analoges gilt auch bei Abweichungen vom Gebot der einheitlichen Bewertung (§ 308 Abs. 1 Satz 1), die gem. § 308 Abs. 2 Satz 4 Halbs. 2 anzugeben und zu begründen sind. Rz. 77 [Autor/Zita... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Behandlung von Effekten aus der Währungsumrechnung

Rz. 175 [Autor/Zitation] Bei konzerninternen Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen können die Aufwendungen und Erträge in verschiedenen Währungen in den JA bilanziert werden. Nach den Vorgaben von § 308a Satz 2 ist eine in fremder Währung aufgestellte GuV mit dem Durchschnittskurs umzurechnen. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung kann es da... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Konsolidierungsgrundsätze und Vollständigkeitsgebot (§ 300)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot gelten ausnahmslos auch für die Quotenkonsolidierung. Das Vollständigkeitsgebot gem. § 300 bezieht sich auf die Übernahme der Bilanz- und GuV-Posten des Gemeinschaftsunternehmens in den Summenabschluss des MU in Höhe der jeweiligen Einbeziehungsquote (DRS 27.32). Rz. 50 [Autor/Zitation] Die Grun... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Kapitalkonsolidierung

Rz. 103 [Autor/Zitation] Veränderungen des Eigenkapitals des Unternehmens mit abweichendem Stichtag im fraglichen Zeitraum sind idR als Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des betroffenen Unternehmens anzusehen und deshalb nachzubuchen. Rz. 104 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen bei Tochterunternehmen mit abweichendem Stichtag im fragli... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufgedeckte stille Reserven und Lasten

Rz. 250 [Autor/Zitation] Bei der Erstkonsolidierung werden grds. alle Vermögensgegenstände und Schulden des TU zum beizulegenden Zeitwert angesetzt (Rz. 114). Technisch werden die Unterschiede zwischen den fortgeführten Buchwerten auf Basis der HB II und den jeweiligen beizulegenden Zeitwerten zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung in einer Neubewertungsbilanz, der HB III, erfa... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Forderungen

Rz. 268 [Autor/Zitation] Wurde ausnahmsweise eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht bereits in der HB I/II vorgenommen, sondern erst in der HB III erfasst, ist bei Zahlungsausfall oder bei Geldwerdung der Forderung ein Verbrauch zu buchen, dh. der (dann erst) in HB I/II gebuchte Aufwand zu stornieren oder ein Ertrag zu erfassen. Zum Erstkonsolidierungszei... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Latente Steuern

Rz. 270 [Autor/Zitation] Durch Fortschreibung aufgedeckter stiller Reserven und Lasten in der HB III verändern sich deren Buchwerte. Dies führt zur Neuberechnung der zu bilanzierenden Steuerlatenzen. Die Veränderung der Steuerlatenzen gegenüber der Vorperiode ist als latenter Steueraufwand oder latenter Steuerertrag in der HB III zu erfassen und fließt in die Konzern-GuV ein. mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ausweis des Ertrags aufgrund höherer Bewertung (§ 261 AktG)

Rz. 193 [Autor/Zitation] Der Ertrag aufgrund höherer Bewertung nach dem Ergebnis der Sonderprüfung bzw. der gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 258–261 AktG, der auf der Passivseite der Bilanz und in der GuV gesondert auszuweisen ist, betrifft regelmäßig ausschließlich den Einzelabschluss eines Konzernunternehmens. Ein Sonderausweis im Rahmen des Eigenkapitals auf der Pass... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Ausweis (Satz 6)

Rz. 199 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern sind bei Aktivierung gem. § 266 Abs. 2 Buchst. D gesondert auszuweisen; für passive latente Steuern ergibt sich der Ausweis auf der Passivseite gem. § 266 Abs. 3 Buchst. D (vgl. WP Handbuch18, Kap. G Rz. 567). Wie aktive und passive latente Steuern für den Ausweis zusammengefasst werden können, ist jedoch keineswegs eindeutig, we... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Währungsumrechnung nach § 308a bei erstmaliger Anwendung

Rz. 214 [Autor/Zitation] Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode entspricht der Wertansatz der Beteiligung den Anschaffungskosten aus der Handelsbilanz II des beteiligten Unternehmens (Rz. 35 ff.), die ggf. nach § 256a bzw. nach § 308a bereits in die Berichtswährung umgerechnet wurden. Eine Währungsumrechnung des Wertansatzes der Beteiligung ist bei erstmaliger Anwendung... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine Auflösung bei konzerninternen Umwandlungen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Aufgrund der Einheitsfiktion gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 dürfen konzerninterne Umwandlungsvorgänge gem. UmwG (Verschmelzungen, Spaltungen) keinen Einfluss auf den Konzernabschluss haben (DRS 23.170). Es ändert sich die interne rechtliche Struktur, nicht jedoch die wirtschaftliche Einheit Konzern. Infolgedessen ist die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumr... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Ausweis des auf nicht beherrschende Anteile entfallenden Ergebnisanteils (§ 307 Abs. 2)

Rz. 160 [Autor/Zitation] Nach § 307 Abs. 2 ist der auf nicht beherrschende Anteile entfallende Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag des TU laut Handelsbilanz II entsprechend ihrer Beteiligungsquote in der Konzern-GuV nach dem Posten "Konzernjahresüberschuss/Konzernjahresfehlbetrag" gesondert auszuweisen (vgl. Gliederungsschema in Rz. 150 (Gesamtkostenverfahren) und Rz. 151 (Umsa... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Beziehungen mit Dritten

Rz. 100 [Autor/Zitation] Vorgänge von besonderer Bedeutung, die im Lieferungs- und Leistungsverkehr mit Dritten oder mit nicht konsolidierten Konzernunternehmen im fraglichen Zeitraum eingetreten sind, müssen so nachgebucht werden, wie sie sich in einem Zwischenabschluss auf den Konzernabschlussstichtag niedergeschlagen hätten. Die Nachbuchung wesentlicher Veränderungen im Ve... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Schon der Einheitsgrundsatz, wonach die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns so dazustellen ist, als ob die einbezogenen Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (§ 297 Abs. 3 Satz 1), gebietet die einheitliche Bewertung vergleichbarer Sachverhalte. Ungleiche Sachverhalte sind demzufolge auch ungleich zu bewerten. Diese Bewertung... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Konzeption der Equity-Methode

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Equity-Methode beruht auf dem Grundgedanken, die Beteiligung an einem (assoziierten) Unternehmen langfristig mit dem Wertansatz abzubilden, der das auf die Beteiligung entfallende Nettovermögen des (assoziierten) Unternehmens repräsentiert (vgl. Kirsch/Höbener in FS Lüdenbach, 355, 357; Enke, Bilanzierung von Beteiligungen nach der Equity-Methode, ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Zwischenergebniseliminierung

Rz. 115 [Autor/Zitation] Die Zwischenergebniseliminierung betrifft ausschließlich Vermögensgegenstände, die sich zum Konzernbilanzstichtag im bilanzierten Vermögen eines einbezogenen Unternehmens befinden. Werden von einbezogenen Unternehmen im fraglichen Zeitraum Gegenstände an ein Unternehmen mit abweichendem Stichtag mit einem bedeutenden Zwischengewinn geliefert und befin... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lieferungen und Leistungen in das Anlagevermögen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die grundsätzliche Systematik ist bei Lieferungen oder Leistungen von abnutzbaren Anlagegegenständen für die Zwischenergebniseliminierung anzuwenden. Die Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß Handelsbilanz II und fortgeführten Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten ist maßgeblich. Zusätzlich sind im F... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Lieferungen und Leistungen in das Vorratsvermögen

Rz. 87 [Autor/Zitation] Bei Konzernbeständen im Vorratsvermögen sind die Wertansätze der Handelsbilanz II in Höhe der Differenz zu den Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten in Höhe eines Zwischengewinns oder -verlusts in der Konzernbilanz aktivisch zu korrigieren. Die Korrekturen sind in jeder Konzernbilanz erneut vorzunehmen, solange die betreffenden Vermögensg... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 254 [Autor/Zitation] Auch für die Wertansätze in der HB II und in der HB III gelten die Niederstwertvorschriften (§ 253 Abs. 3 Satz 5, 6 iVm. § 298 Abs. 1). Bei einer dauernden Wertminderung können zu einem folgenden Konzernbilanzstichtag außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auch im Konzernabschluss erforderlich werden. Rz. 255 [Autor/Zitat... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (8) Bildung bestimmter Posten (§ 270)

Rz. 136 [Autor/Zitation] Die Veränderungen in der Kapital- und Gewinnrücklage entsprechen bei Aufstellung der Konzernbilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses regelmäßig den Bewegungen aus dem Einzelabschluss des MU (vgl. Störk/Deubert in Beck BilKomm.13, § 298 HGB Rz. 68; Reinke in Haufe BilKomm. online, § 298 HGB Rz. 62... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rückstellungen

Rz. 269 [Autor/Zitation] Die Ausübung des Passivierungswahlrechts aus Art. 28 EGHGB für Pensionsaltverpflichtungen kommt auch dann nicht in Betracht, wenn nach dem "Altplan" versorgungsberechtigte Mitarbeiter ab Erstkonsolidierungszeitpunkt weitere Tätigkeiten erbringen. Die passivierte Verpflichtung ist vielmehr nach dem Stetigkeitsgebot (IDW RS HFA 30 Rz. 79d) fortzuführen.... mehr