Im Mittelpunkt der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich steht die Steuerbilanz. Grundlage dafür ist die Handelsbilanz. Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz richtet sich die Steuerbilanz nach der Handelsbilanz vorbehaltlich steuerrechtlicher Sondernormen.
Die Steuerbilanz ist die nach steuerrechtlichen Vorschriften erstellte Bilanz (§ 60 Abs. 2 EStDV). Grundlage dafür ist die Handelsbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).
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