Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zusammentreffen mehrerer Bewertungsmethoden

Rz. 205 [Autor/Stand] Befinden sich auf einem Grundstück verschiedene Gebäude oder Gebäudeteile und lässt sich für mindestens eines dieser Gebäude oder Gebäudeteile keine übliche Miete ermitteln, wird das gesamte Grundstück (wirtschaftliche Einheit) im Sachwertverfahren bewertet (s. dazu auch § 185 BewG Rz. 96 ff.).[2] Rz. 206 Beispiel: Auf einem Firmengrundstück (Geschäftsgr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten (RHK) sind durch das Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Sie sind in Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016 aufgeführt und gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 (vgl. § 205 Abs. 10 BewG). Sie haben die für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 gel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage vom 1.1.2016 bis 31.12.2022 wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und neu strukturiert. Damit wurde § 190 BewG an die Regelungen der zur ImmoWertV 2010[3] vom 19.5.2010 ergangenen Sachwertrichtlinie [4] vom 5.9.2012 angepasst. Die Vorschrift des § 190 BewG i.d.F. bis 31.12.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verschmelzung von KG

Rn. 62a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach dem Wortlaut des § 15a Abs 2 EStG ist ein verrechenbarer Verlust vom weiteren Bestehen, der Nämlichkeit des Anteils, abhängig. Gemäß § 24 Abs 3 UmwStG liegt bei der Verschmelzung von KG eine Veräußerung des Kommanditanteils durch den einbringenden Kommanditisten vor. Bei Buchwertfortführung auf Antrag (idF des SEStEG) entsteht jedoch k...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.5 Aufteilungsgebot bei Vermietung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen?

Tz. 85a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der EuGH hatte sich auf Vorlage durch den Bundesfinanzhof mit der Frage zu befassen, ob das Aufteilungsgebot in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG (Anhang 5), wonach die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 144 Muster 16.9: Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte Muster 16.9: Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte Zwischen der Firma _________________________, – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgende Vereinbarung über zustimmungsbedürftige Geschäfte geschlossen: Die in de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2 Einordnung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche

2.4.2.1 Vermögensverwaltung Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachwertmethode

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Sachwertmethode ist zur Ermittlung des gemeinen Werts in all denjenigen Fällen als Schätzungsmethode anwendbar, in denen für das gleiche Wirtschaftsgut oder vergleichbare Wirtschaftsgüter kein Marktpreis besteht und die Ermittlung des gemeinen Werts nach der Ertragswertmethode nicht in Betracht kommt.[2] In diesem Fall verbleiben die Herstellungskos...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 52 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1 Begriff der Miete/Pacht

2.4.1.1 Zivilrecht Tz. 76 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 535 BGB definiert den Begriff der Miete wie folgt: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten." Die Vertragsdauer ist bürgerlich-rechtlich nicht von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Einnahmen, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus bezogen werden (§ 11 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit der durch das EURLUmsG eingefügten Regelung wird die bisherige Verwaltungspraxis zu den vorausgezahlten oder in einem Betrag gezahlten Erbbauzinsen fortgeführt. Danach waren diese Zahlungen beim Erbbauberechtigten bei wirtschaftlicher Betrachtung auf die Laufzeit des Erbbaurechts verteilt als WK abzuziehen, BMF vom 10.12.1996, BStBl I 19...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / C. Rechtsgeschäft

Rz. 50 Ein Betrieb geht nur über, wenn dies durch ein Rechtsgeschäft vollzogen wird. Dabei ist der Begriff des Rechtsgeschäfts weit zu verstehen. Rechtsgeschäftlicher BetrInhW bedeutet, dass die zum Betrieb gehörenden materiellen oder immateriellen Betriebsmittel durch besondere Übertragungsakte – und nicht durch Gesamtrechtsnachfolge oder Hoheitsakt – auf den neuen Inhaber ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 282 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Verband/Verein als Unternehmer kann von der gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer Vorsteuerbeträge (s. § 15 UStG, Anhang 5) abziehen, wenn die Eingangsleistungen die unternehmerische Sphäre des Vereins betreffen und der Verein eine Rechnung i. S. v. §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) besitzt. Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG (Anh...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 2 Maßgebliche Flächen (1) [1] Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung. [2] Als Wohnnutzung gilt auch die Nutzung als häusliches Arbeitszimmer. [3] Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. [4] Die Gebäudefläche ist durch eine geeignete Methode zu ermitteln. (2) [1] Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusamme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.2 Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb)

Tz. 87 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer (unter sechs Monaten) – es handelt sich um einen Vertrag besonderer Art – schafft lediglich die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen". Sie ist jedoch selbst keine "sportliche Veranstaltung", sondern ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigener Art. Dieser i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.3 Einzelfälle zur Vermietung

Tz. 89 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden anlässlich eines Fußballspiels aus einem Bierautomaten Getränke verkauft, liegt eine sonstige Leistung in Form eines Duldens vor. Die Duldung des Getränkeverkaufs beruht auf einem Gestattungsvertrag. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) greift nicht ein. Dieser umsatzsteuerlich relevante Vorgang ist dem steuerschädlichen/-pflichtigen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes

Rz. 131 [Autor/Stand] Nach der nicht leicht verständlichen Definition des BFH sind unter der Beschaffenheit eines Wirtschaftsgutes die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu verstehen, die dem zu bewertenden Wirtschaftsgut arteigen sind.[2] Nach dieser weiten Begriffsdefinition kommt eine Aufteilung in Umstände betreffend die Beschaffenheit und sonstige wertbeeinfluss...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.5 Gesetzliche Aufteilungsgebote

Es stellt sich die Frage, ob nach der aktuellen EuGH-Rechtsprechung die Vermietung von Gebäuden und von Betriebsvorrichtungen und der Behandlung der Betriebsvorrichtungen als unselbständige Nebenleistungen, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen, noch Raum für die Anwendung von diesem Grundsatz entgegenstehenden nationalen gesetzlichen Aufteilungsregelu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldübernahme

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach den Grundsätzen der Überschussrechnung ist die Entstehung oder der Wegfall einer Schuld einkommensteuerrechtlich grundsätzlich ohne Auswirkung, obwohl es sich wirtschaftlich um den Zu- bzw Abfluss eines (negativen) WG handelt. Entsprechend führt die Übernahme einer Schuld beim Übernehmer grundsätzlich nicht zu einem Abfluss. Rn. 2 Stand: ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragswertmethode

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Ertragswertmethode kommt zur Ermittlung des gemeinen Werts aller Wirtschaftsgüter in Betracht, welche zukünftige Erträge erwirtschaften. Die Methode stellt auf das Ertragspotential eines Wirtschaftsguts ab. Der gemeine Wert ist durch Kapitalisierung der Erträge zu ermitteln, sofern für die Vergleichswertmethode relevante Verkäufe nicht oder zu selten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erbbaurecht

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Berechtigter: Bestellt der ArbG dem ArbN ein Erbbaurecht zu einem besonders günstigen Preis, liegt bereits im VZ der Erbbaurechtsbestellung ein Zufluss des Vorteils in Höhe des kapitalisierten Werts des Erbbaurechts vor, BFH vom 10.06.1983, VI R 15/80, BStBl II 1983, 642; BFH vom 26.05.1993, VI R 118/92, BStBl II 1993, 686, evtl Verteilung na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 164). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Wohnungen des Hauspersonals

Rz. 80 [Autor/Stand] Wohnungen des Hauspersonals sind – wie andere Wohnungen im Gebäude – bei der Bestimmung der Grundstücksart im Rahmen der Grundbesitzbewertung zu berücksichtigen. Dies hat die Verwaltung nunmehr in Rz. 10 Satz 7 AEBew JStG 2022 auch erstmalig ausdrücklich klargestellt. Danach stellen die Wohnungen des Hauspersonals auch Wohnungen im bewertungsrechtlichen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XXIII. Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG)

Tz. 363 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Amtsträger, die von den Finanzbehörden damit betraut worden sind, können zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung eine Umsatzsteuernachschau durchführen. Sie können eigens zu diesem Zweck Grundstücke und Räume von Verbänden und Vereinen währe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 150 [Autor/Stand] Treten nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen ein, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verlängert haben, wird bei der Ermittlung der Alterswertminderung von einem entsprechenden späteren Baujahr ausgegangen (§ 190 Abs. 4 Satz 3 BewG i.d.F. bis 31.12.2022). Dem gegenüber ist bei einer bestehenden Abbruchverpflichtung für da...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.3 Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 88 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Vermietung der Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder, tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewerb zu nichtbegünstigten Vermietern von Sportstätten, als es bei der Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist (s. § 65 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Die Entgelte sind im ste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 76 [Autor/Stand] Treten nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen ein, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verlängern oder verkürzen, wird bei der Ermittlung der Alterswertminderung (s. Rz. 66 ff.) von einem entsprechenden früheren oder späteren Baujahr ausgegangen (§ 190 Abs. 2 Satz 3 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Rz. 77 [Autor/Stand] In der Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Sonstige Zwecke

Rz. 64 [Autor/Stand] Ein Grundstück dient sonstigen Zwecken, wenn es weder zu Wohnzwecken noch zu betrieblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung zu sonstigen Zwecken liegt beispielsweise bei Clubhäusern, Vereinshäusern, Bootshäusern, studentischen Verbindungshäusern, Turnhallen von Sportvereinen, Schützenhallen, Jagdhütten oder selbstständigen (nicht betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] § 181 BewG gilt ausschließlich für die Grundbesitzbewertung des Grundvermögens gem. §§ 176 ff. BewG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer. Ähnlich wie im § 75 BewG zur Einheitsbewertung und im § 249 BewG zur Grundsteuerbewertung werden die bebauten Grundstücke in verschiedene Grundstücksarten eingeteilt. Wie bei der Ei...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 6 Feststellung der Äquivalenzbeträge (1) 1 Die Äquivalenzbeträge werden auf den 1.1.2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). 2 Abweichend von § 221 BewG findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. 3 Bei der Ermittlung der Äquivalenzbeträge ist § 163 der Abgabenordnung (AO) nicht anzuwenden. (2) 1 In dem Feststellungsbescheid für die Äquivalenzbeträge der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Anderkonto

Mit Gutschrift fließt der Betrag dem Treugeber (§ 39 Abs 2 Nr 1 AO) zu, nicht dem Notar als Treuhänder, BFH vom 30.01.1986, IV R 125/83, BStBl II 1986, 404, und zwar auch dann, wenn die Zinsen gesperrt bleiben sollen, BFH vom 23.04.1980, VIII R 156/75, BStBl II 1980, 643. Wer Treugeber ist, entscheiden die Abmachungen zwischen den Parteien. Treugeber beim Kaufpreis eines Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geschäftsgrundstück mit unselbstständigen Gebäudeteilen

Rz. 104 [Autor/Stand] Liegt ein Geschäftsgrundstück mit mehreren unselbstständigen Gebäudeteilen verschiedener Bauart oder Nutzung vor (z.B. Bankgebäude mit Tiefgarage), ist von einer einheitlichen Gesamtnutzungsdauer, von einheitlichen Regelherstellungskosten und von einer einheitlichen Alterswertminderung[2] auszugehen. Zur Ermittlung der Gesamtnutzungsdauer ist dabei für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wohnungsrecht

Lebenslängliches, unentgeltliches, obligatorisches Wohnungsrecht fließt dem ArbN monatlich in Höhe der ersparten ortsüblichen Miete zu, BFH vom 22.01.1988, VI R 135/84, BStBl II 1988, 525: Überträgt der ArbG dem ArbN das Grundstück zu einem wegen des Wohnungsrechts geminderten Preis, fließt dem ArbN der restliche Kapitalwert als Lohn (geldwerter Vorteil) zu, BFH vom 22.01.19...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 321 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Hintergrund der Regelung ist, dass der Vorsteuerabzug bereits bei dem Bezug der Lieferung oder der sonstigen Leistung durch den Leistungsempfänger möglich ist. D.h. der Vorsteuerabzug wird nach der Verwendungsabsicht des Leistungsempfängers vorgenommen. Nun könnte aber zunächst jeder Leistungsempfänger im Zeitpunkt des Bezugs einer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Tz. 71 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind stets steuerfrei, auch dann, wenn die Grunderwerbsteuer aufgrund von Steuerbefreiungen nicht erhoben oder wenn sie aus anderen Gründen erlassen wird. Es reicht also aus, dass diese Umsätze steuerbar sind. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (Anhang 5) trifft auch bei der Entnahme eines zum Unt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

Tz. 12a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt ist (Verwendungs- oder Verwertungsabsicht) und die Ernsthaftigkeit der Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. So...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Vereinfachte Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf seinen Internetseiten ein Berechnungstool zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude veröffentlicht. In der dazugehörigen "Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises"[2] werden nachfolgend dargestellte Umrechnungsfaktoren zur vereinfachten Erm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Parallelen zur Grundsteuerbewertung

Rz. 97 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung ist zur Bestimmung der Grundstücksart – wie bei der Grundbesitzbewertung – auf das Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche abzustellen, § 249 Abs. 4 und 7 BewG. Insoweit wird die sich für das einzelne bebaute Grundstück ergebende Grundstücksart in beiden Bewertungsverfahren grds. deckungsgleich sein. Insofern dürfte die bei der G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Einleitung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage vom 1.1.2009 bis 31.12.2015 enthält die Regelungen zur Ermittlung des beim Sachwertverfahren maßgebenden Gebäudesachwerts. Die Vorschrift ist durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und gilt für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015. Für Bewertungsstichtage ab dem 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sieker, Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG im Falle nachträglicher Einlageleistung des Kommanditisten, FR 1988, 453; Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG, DB 2004, 11; Jahndorf/Reis, § 15a EStG und Verlustübernahmen ohne Bareinzahlung, FR 2007, 424; Kempermann, Nicht gezahlte Einlagen, zurückgezahlte Aufgelder und falsch bezeichnete Kapitalkonten – Die neuere Rspr des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 166 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

Rz. 153 [Autor/Stand] Eine Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer und damit ein fiktiv späteres Baujahr ist nach Auffassung der Finanzverwaltung anzunehmen, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Bewertungsstichtag durchgreifende Modernisierungen vorgenommen wurden, die nach dem Punktesystem der nachfolgenden Tabelle 1 eine überwiegende oder umfassende Modern...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 44 [Autor/Stand] Die zur Berechnung des Gebäuderegelherstellungswerts[2] erforderliche Brutto-Grundfläche eines Gebäudes wird aus den Brutto-Grundflächen der einzelnen nutzbaren Grundrissebenen ermittelt. Dabei werden die Grundflächen von waagerechten Flächen aus ihren tatsächlichen Maßen und Grundflächen von schräg liegenden Flächen (z.B. Tribünen, Zuschauerräumen, Trep...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Aufgaben, Kompetenzen und Haftung des Geschäftsführers – Vertretungsberechtigung/Ressortzuständigkeit/Zustimmungspflichtige Geschäfte

Rz. 342 Der Geschäftsführer hat die Aufgabe, die Gesellschaft entsprechend des Unternehmenszweckes zu leiten und zu vertreten (vgl. zur Eintragung der Bestellung ins Handelsregister oben Rdn 170 ff.). Hinweis zu den Aufgaben Gem. § 36 GmbHG (gültig ab 12.8.2021) legen die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, für den Frauenanteil in den beiden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Modernisierungselemente

Rz. 78 [Autor/Stand] Eine Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer und damit ein fiktiv späteres Baujahr ist nach Auffassung der Finanzverwaltung anzunehmen, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Bewertungsstichtag durchgreifende Modernisierungen vorgenommen wurden, die nach dem Punktesystem der nachfolgenden Tabelle 1 eine überwiegende oder umfassende Moderni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.1 Echte Mitgliedsbeiträge

Tz. 32 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Echte Mitgliederbeiträge werden aufgrund der Satzung erhoben und sind dem außerunternehmerischen Tätigkeitsbereich des Vereins zuzuordnen (s. Abschn. 1.4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStAE mit weiteren Nachweisen und s. BFH vom 20.12.1984, BStBl II 1985, 176). Vereine sind mit der Wahrnehmung ihrer ideellen, steuerbegünstigten satzungsmäßigen Tät...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 4. Anzeigepflichten (Abs. 2)

Rz. 247 [Autor/Stand] Art. 7 Abs. 7 BayGrStG regelt Anzeigepflichten im Zusammenhang mit dem Grundsteuermessbetrag. Hierdurch soll die Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags auch ohne weitere Hauptveranlagung verfahrensrechtlich abgesichert werden. Während für die Feststellung der Äquivalenzbeträge eine besondere Erklärung der Steuerpflichtigen erforderlich ist, erfolgt d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 94 [Autor/Stand] Die zur Berechnung des Gebäuderegelherstellungswerts[2] erforderliche Brutto-Grundfläche eines Gebäudes wird aus den Brutto-Grundflächen der einzelnen nutzbaren Grundrissebenen ermittelt. Dabei werden die Grundflächen von waagerechten Flächen aus ihren tatsächlichen Maßen und Grundflächen von schräg liegenden Flächen (z.B. Tribünen, Zuschauerräumen, Trep...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 99 [Autor/Stand] Art. 2 BayGrStG regelt die für die Ermittlung der Äquivalenzbeträge maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im BayGrStG nicht definiert, ist aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstückfläche. Die Fläche des Grund und Bodens wird in Nr. 3.2.6 AEBayGrSt definiert: „Die Fläche des Grund un...mehr