Rz. 52

[Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc.) fällt hierunter. Den obigen Zwecken dienen auch die Zubehörräume wie Lagerräume oder Parkhäuser und Zubehörflächen (z.B. Parkplatz). Werden einzelne Räume einer Wohnung ausschließlich betrieblich genutzt, dienen sie nicht Wohnzwecken, sondern betrieblichen Zwecken.

 

Rz. 53

[Autor/Stand] Eine gewerbliche, freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit richtet sich nach der ertragsteuerlichen Betrachtung. So liegt beispielsweise eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn eine selbstständige nachhaltige Betätigung ausgeübt wird, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr darstellt (§ 15 Abs. 2 EStG).

 

Rz. 54

[Autor/Stand] Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO setzt eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit voraus, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist allerdings nicht erforderlich.

 

Rz. 55

[Autor/Stand] Vgl. zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit sowie zur gewerblichen Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen § 249 BewG Rz. 56 f.

 

Rz. 56

[Autor/Stand] Die Ausübung eines freien Berufs i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG steht dem Betrieb eines Gewerbebetriebs gleich, d.h. Grundstücke und Grundstücksteile, die für diese Zwecke genutzt werden, dienen betrieblichen Zwecken. Das gilt beispielsweise für Büro- und Praxisräume eines Arztes, Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, Rechtsanwalts, Notars, Architekten, etc.

 

Rz. 57– 59

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.08.2023

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