Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sind folgende DBA-Artikel zu prüfen: unbewegliches Vermögen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Artikel 6 OECD-MDBA Seeschifffahrt, Binnenschifffart und Luftfahrt: Artikel 8 OECD-MDBA Lizenzen: Artikel 12 OECD-MDBA sonstige Einkünfte: Artikel 21 OECD-MDBA Entsprechendes gilt für Veräußerungsgewinne, die in Artikel 13 geregelt sind...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch ein DBA

Das der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Welteinkommensprinzips zustehende Besteuerungsrecht kann jedoch aufgrund eines nach § 2 AO vorrangigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) entfallen oder eingeschränkt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der BFH entsprechend der Aufgabe der DBA bereits mehrmals entschieden hat, dass die DBA keine materielle Steuerpflicht begrün...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Rechtslage ab 2019

Das Jahressteuergesetz 2018 (formell: Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) schafft die Rechtsgrundlage zur Wahrnehmung der umfassenden Besteuerungsrechte aus den o. g. neuen DBA im EStG. Mit einer Ergänzung in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG um einen Doppelbuchst. cc werden e...mehr

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Internationales Steuerrecht: Grundbesitz und Grundstücksgesellschaften

Zusammenfassung Überblick Deutsche Investoren haben in den letzten Jahrzehnten über 4.266,9 Mio. USD Direktinvestitionen im Ausland getätigt.[1] Ein nicht unerheblicher Teil betrifft Immobilieninvestitionen. Bereits 2013 wurde geschätzt, dass über 140 Mrd. EUR in ausländische Immobilien investiert wurden.[2] Neuere Daten liegen mangels Meldepflichten nicht vor. Hierbei handelt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.4.2 Besteuerungsrecht Deutschlands und/oder der Schweiz

Die Zuordnung des Besteuerungsrechts richtet sich nach den Art. 5 bis 8 DBA, die Besteuerung in Deutschland dazu noch nach Art. 10 Abs. 1 DBA. Besteuerungsrecht für bestimmtes Vermögen: Unbewegliches Vermögen, das ein Erblasser, der im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, in Deutschland besaß, kann in Deutschland besteuert werden (Art. 5 Abs. 1 DBA). Das vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.4 Maßgebender Zeitpunkt bei neuen Beweismitteln

Rz. 117 Diese Grundsätze gelten auch für Beweismittel. Auch Beweismittel rechtfertigen eine Änderung der Steuerfestsetzung nur, wenn sie vor dem maßgebenden Zeitpunkt bereits bestanden, der maßgebenden Stelle aber nicht bekannt waren.[1] Das bedeutet, dass ein nachträglich angefertigtes Gutachten eine Änderung der Steuerfestsetzung nicht rechtfertigen kann. Ebenso ist ein na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4 Begriff des Beweismittels

Rz. 89 Auch ein neu bekannt werdendes Beweismittel rechtfertigt eine Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung. Beweismittel ist jedes Erkenntnismittel, das geeignet ist, das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tatsachen zu beweisen, z. B. Urkunden, Karteien, Verträge, Zeugenaussagen, eidesstattliche Versicherungen, Gutachten, ärztliches Attest.[1] Für die Bewertung eines...mehr

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Musterfall: Besteuerung ein... / 1 Sachverhalt

Sachverhalt Die in Deutschland ansässige Tochter T einer schweizerischen Staatsangehörigen M (mit Ansässigkeit in der Schweiz) besitzt die schweizerische und die deutsche Staatsangehörigkeit. T erbt von ihrer Mutter M ein in der Schweiz belegenes Grundstück mit Gebäude sowie Anteile an einer schweizerischen nicht börsennotierten Familien-Aktiengesellschaft. Unterliegt die Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Schätzung

Rz. 69 Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist lediglich eine Schlussfolgerung. Eine neue Schätzung rechtfertigt daher nicht die Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 AO. Es handelt sich um eine neue Schlussfolgerung, nicht um eine neue Tatsache. Auch eine Schätzung kann nur geändert werden, wenn neue Tatsachen vorliegen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass einer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.4.3 Ergebnis

Nach dem DBA hat somit allein die Schweiz das Besteuerungsrecht für den gesamten Vermögensanfall (Grundstück und Gesellschaftsanteile). Deutschland hat für den gesamten Vermögensanfall kein Besteuerungsrecht.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.1.2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerpflicht der Erblasserin M Unbeschränkte Steuerpflicht tritt im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes ein Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Var. 1 ErbStG). Als Inländer gelten natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG), oder deutsche Sta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innenumsatz / 4 Vorsteuerberichtigung bei Innenumsatz

Eine Vorsteuerberichtigung kann sich ergeben, wenn Gegenstände des Anlagevermögens, Gegenstände des Umlaufvermögens, bezogene sonstige Leistungen oder andere, nachhaltig genutzte Leistungen anders für zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsleistungen verwendet werden, als dies zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs geplant war. Im Zusammenhang mit Innenumsätzen ist eine Vorsteu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.2 Steuerpflichtiger Erwerb

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Eine Steuerfreiheit kann sich ergeben aus §§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18 ErbStG. Steuerpflichtiger Erwerb sind hier das Grundstück und die Gesellschaftsanteile. Zu einer möglichen Steuerfreiheit nach den genannten Vorschriften kann hier keine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.20 Folgeänderung bei der GewSt, § 35b GewStG

Rz. 77 Als der der Gewerbebesteuerung zugrunde zu legende Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des EStG und des KStG ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen, anzusetzen. Für die GewSt erfolgt daher eine eigenständige Ermittlung dieses Gewinns, wenn auch nach ertragsteuerlichen Grundsätzen. ESt- und KSt-Bescheid sind daher nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.17 Änderung bei hinausgeschobener materieller Wirksamkeit des Bescheids, § 24a BewG, § 21 GrStG

Rz. 76 Bescheide über Fortschreibung und Nachfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes sowie Bescheide über Neuveranlagung oder Nachveranlagung von GrSt-Messbeträgen können schon vor dem maßgeblichen Zeitpunkt ergehen, also bevor sie materielle Wirksamkeit erlangen können. Damit besteht die Möglichkeit, dass sich zwischen der formellen Bestandskraft (Unanfechtbarkeit)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken

Zusammenfassung Die Regeln zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken werden ab 2026 präzisiert. Ziel ist eine klarere und wirtschaftlich zutreffende Zuordnung der abziehbaren Vorsteuer. Hintergrund Bisher war die Vorsteueraufteilung bei Grundstücken, die sowohl für vorsteuerabzugsberechtigte als auch für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Zwecke genutzt wer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteueraufteilung bei gem... / Inkrafttreten

Die Neuregelung tritt zum 1.1.2026 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt angeschafften oder hergestellten gemischt genutzten Grundstücke.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteueraufteilung bei gem... / Zusammenfassung

Die Regeln zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken werden ab 2026 präzisiert. Ziel ist eine klarere und wirtschaftlich zutreffende Zuordnung der abziehbaren Vorsteuer.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteueraufteilung bei gem... / Hintergrund

Bisher war die Vorsteueraufteilung bei Grundstücken, die sowohl für vorsteuerabzugsberechtigte als auch für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Zwecke genutzt werden, oft streitbefangen. Die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung haben unterschiedliche Maßstäbe angewandt, insbesondere bei der Wahl zwischen Flächenschlüssel und anderen Methoden wie dem Umsatzschlüssel.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorsteueraufteilung bei gem... / Das ändert sich

Ab 2026 wird gesetzlich festgelegt, dass die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen (Flächenschlüssel) erfolgen muss. Dies bedeutet, dass die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorrangig nach der prozentualen Nutzung der Flächen für vorsteuerunschädliche und vorsteuers...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wiedereinführung und Aufsto... / Das ändert sich

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden, kann die degressive AfA wieder angewendet werden. Der Abschreibungssatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung geltenden Prozentsatzes betragen, maximal jedoch 30 %. Die degressive AfA ist ein Wahlrecht und kann anstelle...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 2.3 Bauliche Veränderung

Maßnahmen der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums müssen nicht stets und zwangsläufig nur im Sinne eines oder einzelner Wohnungseigentümer liegen. Maßnahmen baulicher Veränderung können durchaus auch dem Interesse einer Mehrheit der Wohnungseigentümer dienen. Praxis-Beispiel Bauliche Veränderung im Interesse mehrerer Eigentümer Es kann durchaus im Interesse vieler...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.1 Zusätzliche Anforderungen

Der Rabattfreibetrag darf auch für steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, Kraftfahrzeugen, Maschinen oder anderen beweglichen Sachen, etwa zinslose bzw. zinsverbilligte Darlehen, in Anspruch genommen werden. Der geldwerte Vorteil aus einer Nutzungsüberlassung ist aber nur dann nach den Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nebeneinkommensbescheinigung / 2.3 Inhalt

In der Nebeneinkommensbescheinigung hat der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber Art und Dauer der Erwerbstätigkeit und die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. die Höhe der Vergütung[1] für Zeiten anzugeben, für die der Betreffende Leistungen beantragt oder bezogen hat. Bei der Bescheinigungspflicht handelt es sich um eine fortbestehende Verpflichtung, d. h. alle Änderungen in den ursprüngli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sorgerecht / 2.2 Vermögenssorge

Die Vermögenssorge umfasst die Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des kindlichen Vermögens. Das Geld des Kindes ist nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.[1] Einschränkungen der gesetzlichen Vertretungsmacht ergeben sich bei bestimmten Rechtsgeschäften. § 1629 Abs. 2 BGB ver...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Brandschutzb... / 7 Schriftliche Bestellung und Aufgabenübertragung

Die Brandschutzbeauftragten werden vom Unternehmer schriftlich bestellt. Hierbei ist das Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz zu beachten. In der Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen. Zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten gehört auch die notwendige Einweisung in die betriebli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umzugskosten / 3.2 Erstattungsfähige Umzugskosten

Als Umzugskosten anzusetzen und steuerfrei erstattungsfähig sind insbesondere: Beförderungsauslagen: tatsächliche Auslagen für die Beförderung des Umzugsguts von der bisherigen zur neuen Wohnung (einschließlich Autobahnmaut und Transportversicherung). Reisekosten des Arbeitnehmers und der zu seiner häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen (z. B. Kinder) zum neuen Wohnort – ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG – Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie

Leitsatz 1. Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln. 2. Ausschlaggebend hierfür ist der Sinn und Zweck des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, Umstrukturierungen bei Mitunternehmersch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 1.2 Schwebezustand

Gegenstand schwebender Geschäfte können Einzelschuldverhältnisse, wie Kauf-, Tausch- oder Werkverträge, Dauerschuldverhältnisse, z. B. Dienst-, Miet-, Pacht- oder Versicherungsverträge sowie Erbrechtsverhältnisse und das öffentliche Recht sein. Achtung Schwebezustände im öffentlichen Recht Auch das öffentliche Recht kann ein Schwebeverhältnis begründen, sofern gegenseitige, au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 13 Rechtsprechungsübersicht

ALG II Ist der Arbeitsuchende als Eigentümer einer Eigentumswohnung Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind auf ihn umgelegte und nicht abwendbare Kosten einer Erhaltungsrücklage und eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu übernehmen.[1] Anfechtungsklage Die Ablehnung der Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage entspricht nicht ord...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5.1 TVöD Bund

Im Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 5.9.2013 sind in der Entgeltordnung (Anlage 1), Teil III Abschn. 23 zwei Tätigkeitsmerkmale vereinbart, und zwar für Hausmeister mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung in Entgeltgruppe 5 und ohne diese Ausbildung in Entgeltgruppe 4. Damit entsprechen die Tätigkeitsmerkmale für Hausmeister im TV E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage / 3.5 Bemessung der Rücklage anhand eines konkreten Erhaltungsplans

In Bemessung der Rücklagenhöhe bietet sich stets eine konkret auf das verwaltete Objekt bezogene Erhaltungsplanung unter Berücksichtigung der individuellen Eigenheiten der Wohnanlage, der Berücksichtigung konkreter vergangener Erhaltungs-, also Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, sowie unter Berücksichtigung der Höhe einer etwa bereits gebildeten Rücklage an. Ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.1.1 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Derzeit kann eine Behandlung als Betriebsvermögen unterbleiben, wenn der Wert des Grundstückteils nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt. Mit einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (7. MantelVO, Stand Regierungsentwurf v. 5.11.2025) soll dieses Wahlrecht nach § 8 EStDV für eigenbet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.4.3 Erweiterte Grundstückskürzung: Strenge zeitliche Voraussetzungen

Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erlaubt kraft ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, den Gewerbeertrag um den Teil zu kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Dies ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen möglich. Neben der ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes – wobei unschädlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.11.3 Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel

Die Konzernklausel des § 6a GrEStG sieht eine Steuerbegünstigung für Umstrukturierungsvorgänge im Konzern vor. Die Steuerbegünstigung kann u. a. dann in Anspruch genommen werden, wenn an dem Umwandlungsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.11.1 Signing/Closing: Zweifel an der Rechtmäßigkeit doppelter GrESt-Festsetzung

Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung sind die Erwerbstatbestände des § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG nur subsidiär anwendbar, d. h. nur, falls eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a bzw. 2b GrEStG nicht in Betracht kommt (Vorrangverhältnis). Nach der Sichtweise der Finanzverwaltung greift das in § 1 Abs. 3 GrEStG normierte Vorrangverhältnis jedoch nur in den Fällen, in de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Grunderwerbsteuer/Erbschaft-/Schenkungsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / 3 Vorgänge auf der ­Vermögensebene

Im Rahmen der Überschusseinkünfte führen Zuflüsse auf der Vermögensebene grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen. Dies gilt z. B. für die Rückzahlung eines Darlehensbetrags oder für Einnahmen aus der Veräußerung von einkunftsrelevant genutzten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, GmbH-Beteiligungen, Pkw etc.), die der Steuerpflichtige veräußert. Eine Ausnahme gilt aller...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.1 Immobilien und Kaufpreisaufteilung: AfA-Bemessung

Die Kaufpreisaufteilung beim Erwerb einer vermieteten Immobilie in einen Grund- und Bodenanteil sowie einen Gebäudeanteil ist seit jeher streitanfällig. Im Urteil v. 7.10.2025 (IX R 26/24) bestätigt nun der BFH, dass bei Verkehrswertgutachten seit dem 1.1.2022 die ImmoWertV 2021 angewendet werden kann, da diese für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken anerkannte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 6.7 Pauschalabfindung eines ehevertraglichen Verzichts

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist ein im Falle einer Scheidung zu zahlender Zugewinnausgleich grundsätzlich schenkungsteuerfrei (§ 5 Abs. 2 ErbStG). Vorsicht ist allerdings bei einem Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch geboten. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.6 Änderungen bei der Vorsteueraufteilung

Bei Verwendung von Gegenständen oder sonstigen Leistungen sowohl für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze als auch für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze ist die Vorsteuer aufzuteilen (§ 15 Abs. 4 UStG). Der Umsatzschlüssel ist dabei grundsätzlich nur zulässig, wenn keine andere, präzisere wirtschaftliche Zuordnung möglich ist (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG). Mit d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.12 Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 UStG). Davon ausgeschlossen ist jedoch ausdrücklich die Vermietung von Betriebsvorrichtungen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Der EuGH sah darin jedoch eine Unvereinbarkeit mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (EuGH, Urteil v. 4.5.2023, C-516/21). Daraufhin änderte auch der BFH seine bisherige S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.17 Gesetzesänderungen im UStAE

Mit BMF-Schreiben v. 8.7.2025 (BStBl 2025 I S. 1479) hat das BMF verschiedene gesetzliche Änderungen aus dem Wachstumschancengesetz (WtChG), dem Bürokratieentlastungsgesetz 4 (BEG IV) und dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) aufgegriffen, u. a. die Erhöhung der Schwellenwerte für die Befreiung und die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Verkürzung von A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 3.3 Gewinn, Einlagen und Entnahmen bei Mitunternehmerschaften

Bei Personengesellschaften ist zur Ermittlung des steuerbegünstigten nicht entnommenen Gewinns auf das Gesamtergebnis jedes einzelnen Mitunternehmers aus Gesamthands-, Ergänzungs- und Sonderbilanz unter Berücksichtigung der individuellen Sondervergütungen sowie Einlagen und Entnahmen abzustellen.[1] Im Hinblick auf die gesellschafterbezogene Abgrenzung von Einlagen und Entnah...mehr