Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden auch Änderungen bei der Bewertung von Grundvermögen vorgenommen. Diese finden Anwendung ab dem 1.1.2023.

Mit den Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte ImmoWertV angepasst.

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