1. Änderung bei der Bewertung

    Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden auch Änderungen in der Bewertung von Grundstücken vorgenommen. Dies hat naturgemäß auch Auswirkungen bei den Vermächtnissen, da vielmals Gegenstand eines Vermächtnisses Grundstücke sein werden.

    Es werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte ImmoWertV angepasst.

     
    Hinweis

    Zeitliche Anwendung: ab 2023

    Die Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022 treten ab 2023 in Kraft.

     
    Hinweis

    Steuererhöhung

    Die geänderte Bewertung wird in vielen Fällen zu höheren Werten und damit zu einer höheren Erbschaft- bzw Schenkungsteuer führen.

  2. Feststellungsverfahren

    Die Feststellungserklärung ist ab 2023 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1]

    Die Abgabe in Papierform kann nur noch in Ausnahmefällen genutzt werden.

  3. Wohnungsbegriff

    Was als Wohnung zu verstehen ist, ergibt sich aus § 181 Abs. 9 BewG. Dabei muss eine Mindestgröße eingehalten werden. Bis 2022 betrug diese 23 qm. Ab 2023 wurde die Mindestgröße nun auf 20 qm abgesenkt.

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