Das Jahressteuergesetz 2022[1] sieht Änderungen im Bewertungsgesetz vor. Durch die Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte ImmoWertV angepasst. Ferner erfolgen mit dem Jahressteuergesetz 2022 auch Anpassungen an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie an die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung.

 
Hinweis

Zeitliche Anwendung

Die Änderungen des Bewertungsgesetzes treten ab dem 1.1.2023 in Kraft.

Hierdurch wird es regelmäßig zu höheren Steuerwerten kommen und dementsprechend auch zu einer erhöhten schenkungsteuerlichen Belastung.

[1] Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) v. 16.12.2022, BGBl. 2022 I S. 2294.

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