Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Belastetes Grundstück

Rz. 16 Die Grundbesitzwertermittlung des belasteten Grundstücks nach § 195 Abs. 3 BewG beruht auf der Annahme, dass ein Erwerber für das Grundstück nur den auf den Bewertungsstichtag abgezinsten Bodenwert zuzüglich der kapitalisierten Nutzungsentgelte zahlen würde. Die Abzinsung des Bodenwerts nach § 195 Abs. 3 Satz 2 BewG i. V. m. mit Anlage 26 zum BewG und die Kapitalisier...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3.3 (Pflichtteils-)Erfüllungssurrogat: Grundstück

Rz. 294 Für den Fall, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht mit einem Geldbetrag, sondern mit einer Sache, insb. einem Grundstück, abgefunden wird, stellen sich zwei Fragen: Mit welchem Wert wird dieser Pflichtteilserwerb angesetzt: Nominal- oder Steuerwert? Mit welchem Wert wird die Pflichtteilsschuld beim Erben abgezogen? Rz. 295 Zu Frage 1: Bewertung des Erfüllungssurrogats...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Das mit dem Nutzungsrecht belastete Grundstück

Rz. 22 Die wirtschaftliche Einheit "belastetes Grundstück" umfasst die vertraglich überlassene Fläche des Grund und Bodens unter Berücksichtigung der Restlaufzeit des Nutzungsrechts und der erhaltenen Nutzungsentgelte. Enthält der Vertrag keine Angaben zur überlassenen Fläche, ist auf die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen. Dabei ist neben der Grundfläche...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3.4 Das Wahlvermächtnis (insbesondere in Verbindung mit einem Grundstück)

Ausgewählter Literaturhinweis: Roth/Maulbetsch, Das Wahlrecht beim Wahlvermächtnis, NJW-Spezial 2011, 615. Rz. 249 Wenn der Vermächtnisnehmer bzw. der Beschwerte zwischen verschiedenen Leistungen wählen kann (Wahlvermächtnis), gilt die von ihm gewählte Leistung als Gegenstand des Vermächtniserwerbs. Sofern vom Erblasser nicht abweichend bestimmt, steht grundsätzlich dem Beschw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.4 Mittelbare Zuwendung eines Grundstücks

2.4.4.1 Grundsätzliches Rz. 159 Die Voraussetzungen, unter denen eine mittelbare Grundstücksschenkung zu bejahen ist, sind seit Langem im Fluss. Es besteht eine ausgeprägte Einzelfallrechtsprechung, wobei im Allgemeinen eine Tendenz zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs mittelbarer Grundstücksschenkungen festzustellen ist. Inzwischen gilt als gesichert, dass beispielsweise te...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Grundstück mit mehreren Gebäuden bzw. Gebäudeteilen

7.1 Allgemeines Rz. 60 Für bebaute Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und auf denen sich mehrere (Haupt-)Gebäude oder Gebäudeteile von einer gewissen Selbstständigkeit (verschiedene Bauart oder Bauausführung, Bezugsfertigkeit in verschiedenen Jahren, unterschiedliche Nutzung) befinden, ergibt sich das Problem, ob für jedes dieser Gebäude ein eigener Gebäudee...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Neukonzeption der Bewertung des mit dem Nutzungsrecht belasteten Grundstücks (§ 195 Abs. 5–7 BewG)

3.1 Das mit dem Nutzungsrecht belastete Grundstück Rz. 22 Die wirtschaftliche Einheit "belastetes Grundstück" umfasst die vertraglich überlassene Fläche des Grund und Bodens unter Berücksichtigung der Restlaufzeit des Nutzungsrechts und der erhaltenen Nutzungsentgelte. Enthält der Vertrag keine Angaben zur überlassenen Fläche, ist auf die tatsächlichen Verhältnisse des Einzel...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Grundstück mit mehreren Gebäuden bzw. Gebäudeteilen

6.1 Allgemeines Rz. 39 Für bebaute Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und auf denen sich mehrere Gebäude von einer gewissen Selbstständigkeit befinden (bspw. Einfamilienhaus mit Garage), ist aufgrund von unterschiedlichen RHK jeweils ein eigener Gebäudesachwert zu berechnen ( § 189 Abs. 1 BewG, der vom "… Wert der Gebäude …" spricht). Die einzelnen Gebäudesa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Einbringung eines Grundstücks in die Personengesellschaft vor dem Formwechsel

8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer Tz. 101 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthand...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Nießbrauch an einem Grundstück

2.4.1 Allgemeines Rz. 20 Einem Nutzungsberechtigten sind bei Vermietung des Grundstücks die Einkünfte i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet. Erzielt der Nießbraucher demnach Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Grundstück mit mehreren Gebäuden bzw. Gebäudeteilen

Rz. 57 Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen von einer gewissen Selbständigkeit, die eine verschiedene Bauart aufweisen, unterschiedlich genutzt werden oder die in verschiedenen Jahren bezugsfertig geworden sind, ist jedes Gebäude und jeder Gebäudeteil für sich zu bewerten. Ist z. B. ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus und einer G...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Belastetes Grundstück

Rz. 6 Die wirtschaftliche Einheit "Grund und Boden mit fremden Gebäuden" (belastetes Grundstück) umfasst die (üblicherweise) vertraglich überlassene Grundstücksfläche. Dabei ist neben der überbauten Grundfläche des Gebäudes regelmäßig auch die restliche genutzte Fläche zu erfassen Nach dem BFH-Urteil vom 02.08.1989 (BStBl II 1989, 826) bilden die Grundfläche und der Umgriff ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Umfang der wirtschaftlichen Einheit "Grundstück" (§ 176 Abs. 1 Nr. 1 BewG)

Rz. 4 Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit ist nach der Art des Grundstücks zu bestimmen. Er richtet sich nach § 157 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 176 Abs. 1 Nr. 1 BewG. Danach bilden i. d. R. viele Wirtschaftsgüter die wirtschaftliche Einheit. Die in § 176 Abs. 1 Nr. 1 BewG verwendeten Begriffe erschließen sich aus dem Zivilrecht. Rz. 5 Bei einem unbebauten Grundstück gehören ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / f) Grundstücke im Außenbereich (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 311 [Autor/Stand] In den Anwendungsbereich der Grundsteuer B (Rz. 82, Rz. 85) können auch Grundstücke fallen, die im Außenbereich einer Gemeinde nach § 35 BauGB liegen. Es handelt sich hierbei um Grundstücke außerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Dennoch können auc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 180 BewG Begriff der bebauten Grundstücke

Richtlinien: R B 178 Abs. 3 ErbStR; R B 180 ErbStR. Erlasse: BVO-Abgrenzungserlass vom 05.06.2013, BStBl I 2013, 734. 1 Begriff (§ 180 Abs. 1 Satz 1 BewG) 1.1 Gebäude Rz. 1 Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden (§ 180 Abs. 1 Satz 1 BewG). Die Abgrenzung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken bestimmt sich nach der tatsächlichen Zumu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 182 BewG Bewertung der bebauten Grundstücke

Richtlinien: R B 182 ErbStR. Hinweise: H B 182 ErbStH. 1 Bewertungsverfahren 1.1 Allgemeines Rz. 1 Das BVerfG ging in seinem Beschluss vom 07.11.2006 (BStBl II 2007, 192) davon aus, dass es für Grundstücke keinen absoluten und sicher realisierbaren Veräußerungspreis, sondern allenfalls ein Marktwertniveau mit einer gewissen Streubreite gibt. Die dem "alten Recht" zugrunde liegende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B)

aa) Materiell-rechtliche Abweichung (wertunabhängiges Flächen-Faktor-Verfahren) Rz. 13 [Autor/Stand] Durch das ab dem 1.1.2025 geltende HGrStG (Rz. 11; Rz. 442) wird für den in Hessen belegenen Grundbesitz des Grundvermögens (§ 2 Nr. 2 GrStG, §§ 243, 244 BewG) vom (Bundes-)Grundsteuergesetz (GrStG) abgewichen (Rz. 82; Rz. 85). Damit ist die Abweichung in erster Linie für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / XIII. § 13 HGrStG – Hebesatz für baureife Grundstücke (ersetzt § 25 Abs. 5 GrStG)

1. Gesetzestext Rz. 376 [Autor/Stand] (1) 1Die Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstücke als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke i.S.d. § 246 des Bewertungsgesetzes in der am 24. Dezember 2021 geltenden Fassung bestimmen und hierfür einen gesonderten Hebesatz festsetzen oder mehrere, nach der Dauer der Baureife der Grundstücke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bk) Verkauf von Anteilen an einer Grundstücks-PersGes (vermögensverwaltend oder gewerblich) gilt als anteiliger Grundstücksverkauf des Gesellschafters

Schrifttum: Küspert, Anteilsveräußerungen und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2007, 746; Lüdicke, Anteilsveräußerungen bei Immobiliengesellschaften – weitere Klärung der Besteuerung des gewerblichen Grundstückshandels, WPg 2007, 700; Günters, GewStPfl von Gewinnen aus der Veräußerung oder Aufgabe von Mitunternehmeranteilen an Grundstücks-PersGes, FR 2008, 867. Rn. 134 Stand...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Abweichung bei unbebauten baureifen Grundstücken (Grundsteuer C)

Rz. 17 [Autor/Stand] In Anlehnung an § 25 Abs. 5 GrStG regelt § 13 HGrStG darüber hinaus die Grundsteuer C (besonderer Hebesatz für unbebaute baureife Grundstücke), allerdings punktuell abweichend vom Bundesrecht[2] (Rz. 66; Rz. 381). Die Anwendung des besonderen Hebesatzes (§ 13 HGrStG) ist den Gemeinden freigestellt. Zum Verfahren bei der Festsetzung der Grundsteuer C, Rz....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Ausgewählte Literaturhinweise: Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Billig, Die neuere Rechtsprechung zum steuerbegünstigten Erwerb von zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken, UVR 2014, 208; Crezelius, Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer-...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 196 BewG Grundstücke im Zustand der Bebauung

Richtlinien: R B 196.1 ErbStR; R B 196.2 ErbStR. Erlasse: Gleich lautende Ländererlasse vom 20.03.2023, BStBl I 2023, 738. 1 Begriff Rz. 1 Erfolgt z. B. im Erbfall ein Übergang eines im Bau befindlichen Grundstücks, ist dieses Grundstück weder ein "echtes" unbebautes i. S. d. § 178 BewG noch bebautes Grundstück i. S. d. § 180 BewG. Die bereits im Bau befindliche Substanz erhöht di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unbebauter Grundbesitz

Rn. 340 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für verpachtete (oder im Erbbaurecht überlassene, s nachfolgend) unbebaute Grundstücke gilt, dass sie keine wesentliche Betriebsgrundlage sind, es sei denn, dass sie nach ihrer Lage, zB als Lagerplatz im Funktionszusammenhang mit anderen Betriebsgrundstücken (vgl Kempermann, FR 1993, 595) oder wegen Bodenschätzen der Betriebsgesellschaft ihr ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2 Rechtsprechung des BFH zur Ausführung der Schenkung bei Grundstücken

Rz. 142 Die finanzgerichtliche Rechtsprechung folgt für die Frage der Ausführung der Grundstücksschenkung der zivilrechtlichen Rechtsprechung zum Begriff der Bewirkung der Schenkung und hält es für ausreichend, dass der Schenker alles getan hat, was von seiner Seite zum Erwerb des Schenkungsgegenstandes durch den Beschenkten erforderlich ist. Der Beschenkte muss noch nicht e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Beschränkung auf inländischen Grundbesitz

Rz. 12 [Autor/Stand] § 218 BewG und der durch ihn eingeleitete gesamte, neu in den Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes eingefügte VII. Abschnitt beschränken sich auf die Bewertung des inländischen Grundbesitzes und der inländischen Teile des sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckenden und eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundbesitzes (vgl. § 231 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Grundbesitz, der für Zwecke der Volkswohlfahrt der Allgemeinheit zugänglich gemacht ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

2.3.1 Allgemeines Rz. 50 Grundbesitz bzw. Teile von Grundbesitz sind steuerbefreit, sofern sie für Zwecke der Volkswohlfahrt der Allgemeinheit ohne gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung zugänglich gemacht werden und die Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Weitere Voraussetzung ist, dass die jährlichen Kosten i. d. R. die erzielten Einnahmen übersteigen. 2.3.2 Vorausse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Bedarfsbewertung des Grundbesitzes (§ 12 Abs. 3 ErbStG)

2.4.1 Allgemeines Rz. 32 Grundbesitz ist mit dem nach den Bewertungsregelungen des BewG gesondert festgestellten Grundbesitzwert (Bedarfswert) anzusetzen (§ 12 Abs. 3 ErbStG "Brückenvorschrift" i. V. m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG). Grundbesitz in diesem Sinne ist der inländische Grundbesitz (§ 12 Abs. 3 ErbStG durch Verweis auf § 157 Abs. 1 Satz 1 BewG). Ausländischer Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Grundbesitzwerte

Rz. 8 Wird Grundvermögen oder ein teilweise zu betrieblichen Zwecken genutztes Grundstück erworben, ist gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG der jeweilige Grundbesitzwert gesondert festzustellen. Das Grundvermögen umfasst nach § 176 Abs. 1 BewG neben dem Grund und Boden, den Gebäuden und sonstigen Bestandteilen sowie Zubehör auch Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentum,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Wirtschaftliche Einheit und deren Umfang im Grundvermögen

Rz. 11 Die wirtschaftliche Einheit im Grundvermögen ist das Grundstück (§ 70 Abs. 1 BewG). Die grds. Abgrenzung erfolgt nach § 2 Abs. 1 Satz 3, 4 und Abs. 2 BewG. Der Begriff "Grundstück" ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks i. S. d. BGB. Maßgebend ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 BewG allein, was als wirtschaftliche Einheit nach den Anschauungen d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Der formwechselnden Personengesellschaft gehörende Anteile an Gesellschaften mit Grundbesitz

8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft Tz. 98 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist die formwechselnde Pers-Ges zu mind 90 % (mind 95 % für Erwerbsvorgänge, die vor dem 01.07.2021 realisiert wurden, § 23 Abs 18–20 GrEStG) an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umw der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundbesitz

aa) Wohnraum-Dauervermietung mit Sonderleistungen Schrifttum: Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 v 31.03.2023, Beilage, S 11 Ledermann, Abgrenzung der Einkünfte aus Vermietung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, NWB 2024, 3302. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2023; FinBeh Hamb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die wirtschaftliche Einheit im Grundvermögen ist das Grundstück (§ 70 Abs. 1 BewG). Zum Grundvermögen können viele wirtschaftliche Einheiten "Grundstück" gehören. Besteht ein Nachlass aus fünf verschiedenen Grundstücken, so beinhaltet das Grundvermögen fünf wirtschaftliche Einheiten, die getrennt voneinander zu bewerten sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 3 und 4 BewG)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Informationen zur 177. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 177 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 177. Ergänzungslieferung werden Kommentierungen des BewG, des ErbStG, des GrStG und des Landesgrundsteuergesetzes Hessen aktualisiert. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke, Dötsch, Esskandari, Füssenich, Götz, Knittel, Krause, Mandler, Mannek, Schulze und Zochert. Die noch für Altfälle benötigten §§ 24a u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Zur generellen Rechtsentwicklung der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer vor der Neuregelung durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] wird auf die Ausführungen zur Einf. GrStG Rz. 10 bis 16 verwiesen. Zur Vor- und Entwicklungsgeschichte des GrStRefG v. 26.11.2019 im Ganzen vgl. Einf. BewG Rz. 399 bis 421. Dort werden auch der wesentliche ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Vergleichspreise (§ 183 Abs. 1 BewG)

Rz. 4 Im Vergleichspreisverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von geeigneten Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen (Vergleichsgrundstücke). Ausnahmsweise kann auch ein Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragsteuerrecht, D...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.7 Forderungen und Rechte, die grundpfandrechtlich gesichert sind (§ 121 Nr. 7)

Rz. 60 Als Inlandsvermögen gelten Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, sofern sie durch inländischen Grundbesitz, inländische grundstücksgleiche Rechte oder Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind (§ 121 Nr. 7 BewG). So zählt die Norm insb. Hypotheken und Grundschuld...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Grundvermögen

Rz. 7 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 1 BewG bestimmt, dass die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG unter Anwendung der §§ 159 sowie 176 bis 198 BewG zu ermitteln sind. Dies umfasst die Regelbewertungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Sonderregelungen nach den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Trennung zwischen privatem und gewerblichen Immobilienbereich bei demselben StPfl

Rn. 132e Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Zum Umfang des notwendigen gewerblichen BV s BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 32. Das Grundsatzurteil des GrS BFH BStBl II 1995, 617 schließt ausdrücklich nicht aus, dass neben einem gewerblichen Grundstückshandel des Gesellschafters dieser auch separat PV verwalten kann und verweist auf eine Einzelfallbetrachtung. Implizit bestätigt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Beteiligung des Gesellschafters dienende WG (Sonderbetriebsvermögen II)

Rn. 75 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zur rechtlichen Stütze für das vom BFH geschaffene Sonder-BV II s Rn 73. Zum notwendigen Sonder-BV II zählen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Beendigung des Grundstückshandels keine begünstigte Betriebsaufgabe

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 35 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); BMF v 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 6 und 7 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit; Anwendung des Urt des BFH v 26.06.2007, IV R 49/04, BStBl II 2009, 289 auf Ein-Objekt-Gesellschaften). Rn. 131c St...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfandflaschen, Verwertung von

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Im Rahmen der Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen werden immer wieder mal steuerbegünstigte Einrichtungen eingebunden, die damit entweder selber aktiv Mittel für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke beschaffen oder aus den Pfanderlösen unterstützt werden. Zu den steuerlichen Folgen der verschiedenen Fallvarianten...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Buchführung/Verfahrensfragen/Umfang des BV

Schrifttum: IDW RS IFA 3 vom 20.01.2023, Ausweis von Immobilien des AV und UV in der HB sowie der zugehörigen Aufwendungen und Erträge in der GuV, IDW Life 4/2023, 414; Riepolt, Bilanzierung von Immobilien bei einem Grundstückshändler, BBK 20/2023, 906; Zwirner/Schöffel, Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3, StuB 2023, 441. Verwaltun...mehr