Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übertragung der Vermögensbeteiligung (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 19a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG führt zunächst die (ganz oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Vermögensbeteiligung zur nachträglichen Besteuerung, wobei der Gesetzgeber hierbei beispielhaft ausdrücklich auch die Fälle der §§ 17 Abs 4 u 20 Abs 2 S 2 EStG (s § 17 Rn 330ff (Karrenbrock) und s § 20 Rn 1393ff (Möllenbe...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft fällt heute nicht unter § 1822 Nr. 3 BGB, da es sich bei dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder Aktien nicht um den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags handelt.[16] Der entgeltliche Erwerb (nahezu) sämtlicher Geschäftsanteile oder Aktien wird jedoch unter Umständen als wirtschaftlicher Übergang des Erwerbsgeschäfts angese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.9 Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.[1] Verwaltungsseitig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung der sog Fünftelungsregelung (§ 19a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 122 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 19a Abs 4 S 2 EStG findet die sog Fünftelungsregelung (§ 34 Abs 1 iVm § 39b Abs 3 S 9 u 10 EStG) entsprechende Anwendung, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung mindestens drei Jahre vergangen (zur Fristberechnung, vgl § 108 Abs 1 AO, §§ 187 Abs 1, 188 Abs 2 BGB. 1. Alt; s Rn 113) sind, BT-Drucks 19/27631, 111. Mit dem Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g EStG dient der Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49) in das nationale Steuerrecht. Um ein reibungsloses Funktionieren des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten, soll der Zins- und Lizenzgebührenfluss zwischen verbundenen Unternehmen erleichtert und eine ...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / aa) Ergänzungspfleger erforderlich?

Die schenkweise Übertragung von GmbH-Anteilen ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Kapitalrückzahlung des Minderjährigen gem. §§ 16, 24, 31 Abs. 3 GmbHG nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, sodass ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist, wenn der Schenker gleichzeitig gesetzlicher Vertreter ist.[13] Dies gilt auch dann, wenn der Schenker mit e...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 4

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Erfahrungen aus agilen Unte... / 7 Dark Horse – Ein Gespräch mit Jasper Grote

Dark Horse GmbH & Co. KG, Entwicklung von Produkten und Services für Kunden; Beratung zu Innovation im Sinne von kultureller Entwicklung zu New Work und digitaler Transformation, 30 Kommanditisten, Sitz: Berlin Gesprächspartner: Jasper Grote, Gesellschafter Britta Redmann: Warum sind Sie mit Ihrem Unternehmen agil geworden? Jasper Grote: Wir haben alle Design Thinking studiert,...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 1. Welche Gesellschaftsform eignet sich für die Beteiligung von Minderjährigen?

Die GbR ist aufgrund der unbeschränkten persönlichen Haftung für die Beteiligung von Minderjährigen nicht geeignet. Die KG ist hingegen die optimale "Einstiegsrechtsform" für vermögensverwaltende Familienpools, da die Senioren als Komplementäre weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis behalten können. Die minderjährigen Familienmitglieder können als Kommanditisten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49) und infolgedessen mit § 50g EStG. Die Vorschrift des § 50g EStG sieht eine antragsgebundene vollständige Entlastung vom Steuerabzug bei grenzüberschreitenden Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Weitergehende DBA-Entlastung (§ 50g Abs 5 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50g Abs 5 EStG stellt klar, dass nach einem DBA weitergehende Entlastungen nicht durch die Vorschrift des § 50g EStG eingeschränkt werden. Mithin handelt es sich um eine Meistbegünstigungsklausel (s Rn 3). Unerheblich ist hierbei, auf welche genaue Ursache die jeweils weitergehende Entlastung zurückzuführen ist. Beispiel: Die in Großbritann...mehr

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Agile Prozesse einführen / 4 Prinzipien agiler Prozesse

Zusätzliches Charakteristikum agiler Prozesse ist ein Fokus auf die Visualisierung der einzelnen Prozessschritte und der damit verbundenen Transparenz. Auf für das gesamte Team zugänglichen Boards wird der aktuelle Stand des Prozesses dokumentiert, auf denen u. a. auch die Zuständigkeit der jeweiligen Teammitglieder für die Arbeitsschritte ablesbar ist[7]. Ebenso sind dadurc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Definitionen (§ 50g Abs 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g Abs 3 EStG enthält insb die Definitionen für die Begrifflichkeiten "Gläubiger", "Schuldner", "Zinsen", "Lizenzgebühren" und "verbundene Unternehmen". Ergänzend wirkt Anlage 3 durch die Definition der Begrifflichkeiten "Unternehmen" und "Steuern" iSd § 50g Abs 3 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst aa bzw cc EStG. Um Gestaltungen...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 3. Vertretung der Gesellschaft

Die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt stets ausschließlich im Namen der Gesellschaft und nicht für den Minderjährigen.[65] Die Anwendung des § 181 BGB scheidet somit aus, da kein Interessenkonflikt durch das Handeln einer Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts gegeben ist. Der Minderjährige selbst kann jedoch z.B. nicht als Geschäftsführer einer GmbH bestel...mehr

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Erfahrungen aus agilen Unte... / 4 Immobilien Scout – Ein Gespräch mit Frank Schlesinger

Immobilien Scout GmbH, Online-Portal zur Vermittlung von Immobilienobjekten, Mitarbeiter: 600, Sitz: Berlin Gesprächspartner: Frank Schlesinger, Head of Technology; Marktsegment: Residential Britta Redmann: Warum ist Ihr Online-Portal agil geworden? Frank Schlesinger: Das hat sich aus einer Notwendigkeit heraus ergeben. Bis ca. 2008 haben wir in einer klassischen Projektorganis...mehr

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zfs 04/2022, Unzulässige Be... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde erweist sich als unbegründet. 1. Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ist grundsätzlich nur mit einer Verfahrensrüge angreifbar, die den Anforderungen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG genügen muss. Diesen strengen Anforderungen genügt das Recht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verwendung der freien Rücklage

Tz. 47 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften werden die in die freie Rücklage eingestellten Beträge zur Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit ertragbringend anlegen. So können z. B. festverzinsliche Wertpapiere, Grundbesitz, Aktien oder GmbH-Anteile erworben oder festverzinsliche Darlehen gewährt werden. Tz. 48 Stand: EL 126 – ET: 04/2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wie Motivation und Vergütun... / Zusammenfassung

Überblick Lassen sich Motivation und Arbeitsleistung durch monetäre Anreize gezielt stimulieren? Dieser Frage sind in den vergangenen Jahrzehnten unzählige Experten, Wissenschaftler und Fachpraktiker nachgegangen. Ein ganzer Beratungszweig hat sich in dieser Zeit etabliert. Ihr Ziel: Individuelle Anreizsysteme für Mitarbeiter und Führungskräfte zu entwickeln, die das Verhalt...mehr

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Agilität: Die Not der Verän... / 3.1 Industrie 4.0

Der Begriff ›Industrie 4.0‹ bezeichnet die vierte Industrielle Revolution: von der Einführung mechanischer Produktionsweisen (Industrie 1.0) zur Akkord- und Fließbandarbeit (Industrie 2.0), schließlich über die Automatisierung (Industrie 3.0) bis hin zur Digitalisierung (Industrie 4.0) und insbesondere der Vernetzung von Prozessen.[32] Im Vordergrund steht die Vernetzung tec...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 2. Zustimmung zu bestimmten Gesellschafterbeschlüssen

Die Zustimmung des Minderjährigen kann gem. § 53 Abs. 3 GmbHG und § 707 BGB für bestimmte Beschlüsse über Gesellschaftsgrundlagen notwendig sein. Es handelt sich hierbei stets um Beschlüsse, welche die Rechtsstellung des Gesellschafters beeinträchtigen (z.B. Kapitalherabsetzung oder Nachschusspflicht in der GmbH sowie Beitragserhöhung oder Einlagenergänzung in der Personenge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolge

Rn. 7 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Rechtsfolgenseitig wird die KapSt auf Zinsen bzw die Steuer nach § 50a EStG auf Lizenzgebühren bei Erfüllen der Tatbestandsvoraussetzungen nicht erhoben (§ 50g Abs 1 S 1 EStG). Sofern im Inland die Besteuerung im Wege der Veranlagung erfolgt, werden die Zinsen und Lizenzgebühren bei der Ermittlung der Einkünfte nicht erfasst ( § 50g Abs 1 S 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

Rn. 173 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind nach den allgemein Grundsätzen für Verträge zwischen nahen Angehörigen auf ihre steuerrechtliche Wirksamkeit zu überprüfen. Dies gilt auch für Verträge zwischen Eltern und volljährigen Kindern. Die nachfolgenden Grundsätze gelten des Weiteren auch bei Mietverhältnissen zwischen PersGes und Pri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 1.1 Netzwerke als agile Gefüge

Die Netzwerkorganisation ist eine Form der Aufbauorganisation aus der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre. Wie bei allen Organisationsformen ist sie eine Möglichkeit, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in einem betrieblichen Gefüge zu verteilen. Eine Netzwerkorganisation zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Mitglieder weitestgehend autonom handeln und durch gem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erfahrungen aus agilen Unte... / 2 VAUDE – Ein Gespräch mit Miriam Schilling

VAUDE GmbH & Co.KG, Produzent von Bergsportausrüstung Mitarbeiter: 500, Sitz: Tettnang (Bodensee) Gesprächspartnerin: Miriam Schilling, Personalleiterin Britta Redmann: Warum arbeiten Sie mit ganz flexiblen, unterschiedlichen – agilen – Arbeitszeiten? Miriam Schilling: Da gibt es verschiedene Gründe: Zum einen ist uns Innovation wichtig und wir glauben daran, dass Mitarbeiter in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erfahrungen aus agilen Unte... / 6 whatever mobile – Ein Gespräch mit Dan Schwarzlmüller und Nils Fuhrmann

whatever mobile GmbH, Anbieter für Mobiltechnologie, Mitarbeiter: ca. 50 Sitz: Hamburg Gesprächspartner: Dan Schwarzlmüller, Nils Fuhrmann, Member Management Board Britta Redmann: Warum sind Sie agil geworden? Dan Schwarzlmüller/Nils Fuhrmann: Wir hatten ursprünglich gar nicht den Plan, agil zu werden. Wir haben allerdings festgestellt, dass es für unser Empfinden viel zu lange...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / bb) Beschlüsse über Geschäftsführungsangelegenheiten und sonstige laufende Gesellschaftsangelegenheiten

Für Beschlüsse, welche die Geschäftsführung betreffen, ist der’§ 181 BGB grds. nicht anwendbar.[41] Im Vordergrund steht hierbei die Interessengleichrichtung zur Förderung des Gesellschaftszwecks, sodass ein Interessenkonflikt generell ausgeschlossen werden kann und der Schutzzweck des § 181 BGB nicht greift. Gleiches gilt ebenso für Beschlüsse, welche die laufenden gemeinsam...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erfahrungen aus agilen Unte... / 8 Sipgate – Ein Gespräch mit Thu Pakasathanan

Sipgate GmbH, Telefonieanbieter, Mitarbeiter: 120, Sitz: Düsseldorf Gesprächspartner: Thu Pakasathanan, HR People Operations Britta Redmann: Warum arbeiten Sie agil und seit wann? Thu Pakasathanan: Die Firma besteht seit 1998 und für uns waren Teamarbeit und Transparenz schon immer entscheidende Säulen unserer Zusammenarbeit. Das mit der Agilität war dann fast eine logische Fol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thiel, Die Ermäßigung der ESt für gewerbliche Einkünfte – Das Basismodell des StSenkG zur Entlastung der Personenunternehmen, StuW 2000, 413; Wendt, StSenkG: Pauschale GewSt-Anrechnung bei Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaft und Organschaft, FR 2000, 1173; Herzig/Lochmann, Das Grundmodell der Besteuerung von Personenunternehmen nach der Unternehmenssteuerreform, DB 2000, 5...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erfahrungen aus agilen Unte... / 1 Phoenix Contact – Ein Gespräch mit Prof. Dr. Gunther Olesch

Phoenix Contact GmbH & Co.KG, Elektro- und Automatisierungstechnik Mitarbeiter: 14.500, Sitz: Blomberg Gesprächspartner: Prof. Dr. Gunther Olesch, CHRO Human Resources, IT, Facility Management Britta Redmann: Wie würden Sie agiles Arbeiten in Ihrem Unternehmen beschreiben bzw. woran festmachen? Prof. Dr. Gunther Olesch: Agilität erlebt zurzeit eine besonders große Aufmerksamkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erfahrungen aus agilen Unte... / 5 OTTO – Ein Gespräch mit Stefan Lange

OTTO GmbH & Co KG, E-Commerce Handel, Mitarbeiter: 4.350, Sitz: Hamburg Gesprächspartner: Stefan Lange, Leiter Produktmanagement & Entwicklung Spezialshops Britta Redmann: Wo und warum arbeiten Sie agil? Stefan Lange: In unserer Abteilung betreiben und entwickeln wir acht Spezialshops. Mit diesen zusätzlichen Vertriebswegen für starke Sortimente will OTTO im Rahmen einer Mehrma...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerbefreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Zuwendungen an steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (Anhang 12e) steuerbefreit. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gegeben sein: die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnützi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahme: Mittelbares Halten der Vermögensbeteiligung (§ 19a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In Ausnahme zu der in s Rn 56 dargestellten Voraussetzung einer unmittelbaren Beteiligung ist es ausreichend, dass die Vermögensbeteiligungen mittelbar über PersGes gehalten werden. Mit dieser erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingebrachten Ergänzung soll der Praxis gerecht werden, wonach Vermögensbeteiligungen oft nicht direkt an Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2022, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde führt zur Einstellung des Verfahrens, da Verfolgungsverjährung eingetreten ist und damit ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vorliegt. 1. Folgender Verfahrensablauf liegt zugrunde: Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayer. Polizeiverwaltungsamt ermittelte über das KB...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 1.2 Vom Konzern zum Start-up

Für große – und deswegen oft auch sehr hierarchische – Firmen oder Konzerne ist es schwierig, sich komplett in ihrer Organisationsform zu verändern und Strukturen und Prozesse einfach abzuschaffen. Hinzu kommen auch nicht-disponible rechtliche Auflagen, z. B. durch die Rechtsform des Unternehmens. So sind in einem Konzern Genehmigungsverfahren und Compliance-Maßnahmen notwen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / aa) Beschlüsse über Gesellschaftsgrundlagen

Für Beschlüsse, welche die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses berühren, findet der § 181 BGB Anwendung, da solche stets das Verhältnis der Gesellschafter untereinander sowie die Struktur der Gesellschaft betreffen, sodass potenziell ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.[23] Im Einzelnen gilt Folgendes: (1) Änderungen des Gesellschaftsvertrags Änderungen des Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erfahrungen aus agilen Unte... / 3 Unitymedia – Ein Gespräch mit Karl-Heinz Reitz

Unitymedia GmbH, Kabelnetzbetreiber, Mitarbeiter: 2.700, Sitz: Köln Gesprächspartner: Karl-Heinz Reitz, Vice President HR BP & Organisationsentwicklung Britta Redmann: Warum arbeiten Sie agil? Seit wann? Karl-Heinz Reitz: Vielfach wird agiles Arbeiten gleichgesetzt mit effektiverem Arbeiten. Das halte ich für ein Missverständnis. Natürlich möchte ich nicht ausschließen, dass Pr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufsichtsratsvergütung

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufsichtsratsmitglied i. S. d. § 18 EStG (Anhang 10) ist, wer durch die Satzung der betreffenden Gesellschaft zur Überwachung der Geschäftsführung bestellt wurde. In Betracht kommen die Aufsichtsratsmitglieder einer AG, GmbH, KG auf Aktien und Genossenschaften, von Berggewerkschaften und sonstigen Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erfahrungen aus agilen Unte... / 9 Malerbetrieb Heyse – Ein Gespräch mit Matthias Schultze

Malerfachbetrieb Heyse, GmbH & Co. KG, Malerarbeiten, Fassaden, Sanierung, Mitarbeiter: 30, Sitz: Isernhagen Gesprächspartner: Matthias Schultze, Inhaber Britta Redmann: Was ist für Sie agiles Arbeiten in Ihrem Handwerk? Matthias Schultze: Agiles Arbeiten ist für mich, auf Augenhöhe und partnerschaftlich miteinander umzugehen, und vor allem auch, mich zu vernetzen. Das gilt für...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prinzipien und "Entlohnungs... / 2.2 Transparenz

Verfahrensgerechtigkeit: Transparenz ist ein grundlegender Aspekt von Verfahrensgerechtigkeit. Dies belegt die LINOS-2-Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2017, die auf einer repräsentativen Befragung von 2.417 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen beruht. Demnach gilt: Wenn die Lohnfindung nachvollziehbar und transparent ist, sind die Menschen eher g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / c) Folgen einer fehlerhaften Beschlussfassung

Hat der gesetzliche Vertreter anstatt eines eigentlich zu bestellenden Ergänzungspflegers für den Minderjährigen die Stimmen bei der Beschlussfassung abgegeben, hat er insoweit als vollmachtloser Vertreter des Ergänzungspflegers gehandelt, sodass die abgegebene Stimme schwebend unwirksam ist. Der Ergänzungspfleger kann folglich die Stimmabgabe nachträglich gem. § 177 Abs. 1 ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.15 Firmen-PKW: Gleichmäßige Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers

Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen[1]. Eine Zuzahlung, die in einer Summe erfolgte, ist bei der Privatnutzung eines betrieblichen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.9 Der Arbeitgeber untersagt dem Arbeitnehmer die private Nutzung

Der geldwerte Vorteil für eine private Nutzung ist sogar dann nach der 1 %- Regelung zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw tatsächlich nicht privat nutzt, aber die Möglichkeit besteht, dass er ihn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses privat nutzen kann. Darf der Firmenwagen privat genutzt werden, kann das Gegenteil nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. D...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.1 Ermittlung des geldwerten Vorteils mit der pauschalen 1 %-Methode

Bei der pauschalen Methode spielt es keine Rolle, in welchem Umfang der Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten genutzt wird. Der Unternehmer kann die 1 %-Methode sogar dann anwenden, wenn sein Arbeitnehmer den Firmenwagen nahezu ausschließlich für private Fahrten verwendet. Die Monatswerte sind auch dann anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer (z. B. weg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Bestellungsbesch... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! F habe nicht nur eng mit der X-GmbH zusammengearbeitet, sondern sei "ein integraler Bestandteil der X-GmbH". Dafür spreche neben denselben Geschäftsräumen, der Benutzung derselben SEPA-Lastschriftvollmachten, der gleichen Verwaltungsstruktur, dem Auftreten von F in früheren, von der X-GmbH geleiteten Versammlungen, dem gleichen Verwaltervertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Bestellungsbesch... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur 2 Wohnungseigentümer (K und B). Mit den Stimmen von Wohnungseigentümer B bestellen sie einen F zum Verwalter. Dieser F war ein Mitarbeiter der X-GmbH, die von Wohnungseigentümer B betrieben wird. Die X-GmbH war in der Wohnungseigentumsanlage früher als Verwalterin tätig. Ihre Bestellung hielten AG und LG u. a. wegen der von ihr er...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.1 Kosten für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Grundsätzlich gehören notwendige Aufwendungen, die Personalratsmitgliedern durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 54 BPersVG entstehen, zu den von der Dienststelle/vom Bund zu erstattenden Kosten. Einschränkend wird jedoch von der h. M. verlangt, dass für die Teilnahme an solch einer Veranstaltung ein jeweiliger Entsendungsbeschluss des Personal...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Betriebsstätte i.S. von § 12 Satz 1 AO erfordert eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Unter bestimmten Vorausset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 4.2.3.1 Untergesellschaft (verpflichtetes Unternehmen)

Rz. 19 Das Aktienrecht formuliert eindeutige Anforderungen an die Rechtsform der unterstellten Gesellschaft. Die durch den Beherrschungsvertrag verpflichtete Gesellschaft, die ihre Leitung dem herrschenden Unternehmen unterstellt, muss – dem Aktienrecht folgend – eine dem deutschem Recht unterliegende AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[1] Aber auch eine SE mit Sitz im Inl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 4.2.5 Vertragsinhalt

Rz. 30 Aus § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 76 AktG und § 308 AktG folgt der gesetzlich geforderte Mindestinhalt, der einen Beherrschungsvertrag kennzeichnet. Hiernach hat der Vertrag die Vereinbarung zu enthalten, dass die Leitung der untergeordneten Gesellschaft (mit Sitz im Inland) dem herrschenden Unternehmen unterstellt wird, mit der Folge, dass das herrschende Unternehmen d...mehr