Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Unternehmensverträge / 4.2.4 Zustandekommen des Beherrschungsvertrags

Rz. 23 Beim Abschluss von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen sind im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 293, 294 AktG anzuwenden. Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften bereiten die Mitglieder der Vertretungsorgane der beteiligten Vertragsparteien, i. d. R. also die Vorstände der AG bzw. die Geschäftsführer der GmbH, oder die bevollmächtigten Vertreter der Mitglie...mehr

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Vorsteuerabzug: Debitorenkonto des Leistenden kann fehlende Rechnung nicht ersetzen

Leitsatz Der Unternehmer kann den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen, wenn er in den Streitjahren nicht im Besitz einer oder mehrerer Rechnungen der fraglichen GmbH gewesen ist. Bei einem Buchführungskonto des leistenden Unternehmers (hier Debitorenkonto) handelt es sich nicht um ein Dokument, mit dem gegenüber einem Leistungsempfänger über eine erbrachte Leistung abger...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.3 Versagung des Betriebsausgabenabzugs der Höhe nach

Rz. 51 Bei Zahlungen an inländische Empfänger ist zu berücksichtigen, dass nach Sinn und Zweck des § 160 AO nur der mögliche Steuerausfall beim Empfänger ausgeglichen werden soll. Ist der Kreis der im Einzelnen nicht benannten Zahlungsempfänger bekannt, sind deshalb deren Einkommensverhältnisse (Grenzsteuersatz) bei der Höhe des nach § 160 AO nicht abziehbaren Betrags zu ber...mehr

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Unternehmensverträge / 3 Überblick über die aktienrechtlichen Unternehmensverträge

Rz. 7 An der Spitze der Vorschriften über Unternehmensverträge steht § 291 AktG, der zusammen mit § 292 AktG festlegt, welche Vertragsarten das Aktienrecht unter dem Begriff "Unternehmensverträge" zusammenfasst. Die Bezeichnung "Unternehmensvertrag" dient dabei dem rechtstechnischen Zweck einer sprachlichen Vereinfachung und ist als Oberbegriff zu verstehen.[1] Die Verwendun...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.3 Praktische Bedeutung und Gewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 40 Die praktische Bedeutung des Gewinnabführungsvertrags resultiert vor allem aus dem Steuerrecht, weil die körperschaftsteuerliche Organschaft das Bestehen eines solchen Vertrags voraussetzt.[1] Aufgrund der bis zum Veranlagungszeitraum 2004 gültigen Rechtslage wurde der Gewinnabführungsvertrag in der unternehmerischen Praxis üblicherweise mit einem Beherrschungsvertrag...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.2 Abzuführender Gewinn

Rz. 38 Was unter dem "ganzen Gewinn" i. S. d. § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG zu verstehen ist, wird vom Gesetzgeber nicht definiert. Damit gemeint ist jedoch der Bilanzgewinn.[1] Da beim Bestehen eines Gewinnabführungsvertrags in der Handelsbilanz der verpflichteten Gesellschaft kein Gewinnausweis erfolgt, muss diese den abzuführenden Gewinn in einer Vorbilanz nach den hand...mehr

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Unternehmensverträge / 5.1 Rechtsnatur

Rz. 47 Nach der Intention des Gesetzgebers handelt es sich bei den anderen Unternehmensverträgen des § 292 AktG um rein schuldrechtliche Austauschbeziehungen, die sich durch eine angemessene Gewährung von Leistungen und Gegenleistungen zwischen voneinander unabhängigen Gesellschaften auszeichnen.[1] Tatsächlich vereinen aber die anderen Unternehmensverträge i. S. d. § 292 Ak...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.3 Vertragsparteien

Rz. 63 Die ihren Betrieb verpachtende Gesellschaft muss eine AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[1] Schließt der Pächter einen Betriebspachtvertrag mit einem nicht in der Rechtsform der AG oder KGaA geführten Vertragspartner, so handelt es sich bei diesem Vertrag grundsätzlich nicht um einen Vertrag i. S. d. § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AktG.[2] Obgleich gesetzliche Regelunge...mehr

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Unternehmensverträge / 4.1 Rechtsnatur

Rz. 12 Die aktienrechtlichen Unternehmensverträge i. S. d. § 291 AktG konstituieren und gestalten unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den beteiligten Vertragsparteien sowie den außenstehenden Aktionären[1] der verpflichteten Gesellschaft und deren Gläubigern.[2] Die Verträge entfalten für die Dauer ihres Bestehens verfassungsändernde Wirkung, greifen in...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.5 Vertragsinhalt

Rz. 65 Den elementaren Vertragsbestandteil eines Betriebspachtvertrags i. S. d. § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AktG bildet die Übereinkunft der Vertragsparteien, dass der Verpächter für die Dauer des Pachtvertrags die Nutzung des Betriebs seines ganzen Unternehmens[1] dem Pächter zur Fruchtziehung überlässt.[2] Im Gegenzug verpflichtet sich der Pächter, die vereinbarte Pacht an d...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.5 Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 42 Grundsätzlich gelten für das Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags die Ausführungen der Rz. 23 ff. analog. So finden die §§ 293–294 AktG ebenfalls für den Gewinnabführungsvertrag Anwendung. Der Gewinnabführungsvertrag wird wie der Beherrschungsvertrag zunächst von den Vertretern der beteiligten Vertragsparteien vorbereitet und abgeschlossen. Der Gewinnabführungs...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.2 Praktische Bedeutung und Betriebspachtvertragsmuster

Rz. 62 Der Betriebspachtvertrag erfüllt nicht die Anforderungen der steuerlichen Organschaft, weshalb er aus steuerlichen Gesichtspunkten für die Praxis wenig interessant erscheint. Allerdings können an anderer Stelle Steuerersparnisse durch die Zusammenfassung der unternehmerischen Tätigkeit von zwei bislang selbstständigen Gesellschaften auftreten, ohne dass tatsächlich ei...mehr

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Unternehmensverträge / 5.5.5 Vertragsinhalt

Rz. 71 Grundsätzlich gelten für den vertraglichen Inhalt eines Betriebsüberlassungsvertrags die pachtrechtlichen Vorschriften der §§ 581ff. BGB (vgl. Rz. 65 f.). Hieraus lässt sich für den Inhalt des Betriebsüberlassungsvertrags ableiten, dass sich die Eigentümergesellschaft im Betriebsüberlassungsvertrag dazu verpflichtet hat, dem Betriebsübernehmer die Führung der Betriebe...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.3 Vertragsparteien

Rz. 50 Der rechtskräftige Abschluss eines Gewinngemeinschaftsvertrags setzt die Beteiligung von mindestens zwei Vertragsparteien voraus, wobei ein Vertragsteil zwingend eine AG oder eine KGaA mit Sitz im Inland sein muss.[1] Hingegen sind die Rechtsform und der Sitz des anderen Vertragsteils ohne Bedeutung. Der andere Vertragsteil muss jedoch wie bei den Verträgen des § 291 ...mehr

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Unternehmensverträge / 7.3 Vertragsbeendigung

Rz. 80 Neben den allgemeinen Vorschriften sind für die Beendigung von Unternehmensverträgen aus aktienrechtlicher Sicht die §§ 296–299 AktG und § 307 AktG einschlägig. Die Unternehmensverträge nach den §§ 291, 292 AktG enden üblicherweise durch Zeitablauf, Aufhebung oder ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Generell ist für die Beendigung eines Unternehmensvertrags d...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.6 Vertragsinhalt

Rz. 43 Um einen Vertrag als Gewinnabführungsvertrag zu klassifizieren, muss eine abhängige Gesellschaft die vertragliche Verpflichtung eingehen, ihren ganzen Gewinn (vgl. dazu Rz. 38 f.) an die begünstigte Gesellschaft abzuführen. Die Verpflichtung muss sich auf den Gewinn erstrecken, der im Jahresabschluss ohne eine Abführung des Gewinns als Bilanzgewinn[1] auszuweisen wäre...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.5 Vertragsinhalt

Rz. 52 Vertraglich müssen sich die einzelnen Parteien dazu verpflichten, ihren Gewinn oder beliebige Teile davon zur Bildung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen, um diesen anschließend nach einem frei wählbaren Verteilungsschlüssel wieder zu ihrer freien Verfügung zurückzuerhalten.[1] Dieser Verteilungsschlüssel ist im Vertrag zu dokumentieren. Da das Gesetz kei...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.1 Begriff

Rz. 17 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Der Kern eines solchen Vertrags besteht somit darin, dass der Vorstand der unterstellten Gesellschaft die Leitungsbefugnis [1] an das herrschen...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.3.2 Obergesellschaft

Rz. 22 Der in § 291 Abs. 1 AktG gewählte Begriff des "anderen Unternehmens" ist aus aktienrechtlicher Sicht rechtsformneutral.[1] Folglich sind die Rechtsform und der Sitz des herrschenden Unternehmens im Vergleich zur Untergesellschaft ohne Bedeutung. Als herrschendes Unternehmen kommt somit jeder Rechtsträger mit Sitz im In- oder Ausland in Betracht, der den Unternehmensbe...mehr

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Unternehmensverträge / 7.1 Dauer von Unternehmensverträgen

Rz. 78 Generell können alle aktienrechtlichen Unternehmensverträge befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Nur der Gewinnabführungsvertrag muss aus steuerlichen Gründen für mindestens 5 Jahre abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt werden, um die Voraussetzungen der steuerlichen Organschaft zu erfüllen.[1] Bei einer Befristung des Vertrags können die Ver...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.4 Zustandekommen des Gewinngemeinschaftsvertrags

Rz. 51 Die Ausführungen der Rz. 23 ff. und der Rz. 42 gelten für das Zustandekommen der Unternehmensverträge i. S. d. § 292 Abs. 1 AktG und somit auch für den Gewinngemeinschaftsvertrag entsprechend. Allerdings muss bei einer Gewinngemeinschaft die Hauptversammlung jeder an dem Vertrag beteiligten AG oder KGaA zustimmen, "weil alle Gesellschaften zur ganzen oder teilweisen V...mehr

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Unternehmensverträge / 6.2 Grenzüberschreitende Unternehmensverträge

Rz. 77 Die dem Aktienrecht bekannten Unternehmensverträge[1] können nicht nur mit inländischen Gesellschaften, sondern auch mit ausländischen Unternehmen geschlossen werden. Wird ein entsprechender Unternehmensvertrag mit einem ausländischen Unternehmen abgeschlossen, so gelangt das Recht derjenigen Gesellschaft zur Anwendung, deren außenstehende Aktionäre sowie Gläubiger zu...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.5 Vertragsinhalt

Rz. 60 Gegenstand des Teilgewinnabführungsvertrags ist die Verpflichtung einer AG oder KGaA, Teile ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil an eine andere Vertragspartei abzuführen. Auf die vertraglich vereinbarte Höhe des abzuführenden Gewinnanteils kommt es hierbei nicht an, solange nicht der gesamte Gewinn der verpflichteten Gesellschaft a...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.1 Begriff

Rz. 48 Das Aktienrecht versteht unter dem Gewinngemeinschaftsvertrag einen Vertrag, durch den sich eine AG oder KGaA dazu verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe anderer Unternehmen zusammenzulegen.[1] Mit dem Abschluss eines Gewinngemeinschaftsvertrags entsteht zwischen...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.3 Vertragsparteien

Rz. 58 Der Vertragsteil, der sich zur teilweisen Gewinnabführung verpflichtet, muss – so wie schon beim Gewinnabführungsvertrag -[1] eine AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[2] Das Aktienrecht stellt an den anderen Vertragsteil hinsichtlich Rechtsform und Sitz keine besonderen Anforderungen, sodass jede denkbare Rechtsform (aber auch eine Privatperson) infrage kommt.[3] De...mehr

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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche

Leitsatz 1. Die Kosten für die Anmietung einer Messestandfläche können bei einem ausstellenden Unternehmen nur dann zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde. 2. Zur Zugehörigkeit zum Anlagevermögen kommt es darauf an, ob der Geschäft...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.2 Praktische Bedeutung und Teilgewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 57 Ihre große praktische Bedeutung verdanken die Vorschriften über die Teilgewinnabführung dem Umstand, dass die stille Gesellschaft [1] mit einer AG als Teilgewinnabführungsvertrag zu klassifizieren ist.[2] Ebenso werden partiarische Darlehen als Teilgewinnabführungsverträge eingeordnet.[3] In seiner Reinform ist der Teilgewinnabführungsvertrag für die unternehmerische P...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.2 Ausdehnung der Angestelltenbestechung auf den Weltmarkt

Rz. 19 Der Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, setzt voraus, dass der Steuerpflichtige (Vorteilsgeber) einem Dritten (Vorteilsempfänger), z. B. einem Angestellten eines Unternehmens, der aufgrund seiner gegenwärtigen Stellung im Unternehmen berechtigt ist, für den Betrieb zu handeln, einen Einfluss auf die im Unternehmen zu treffenden Entscheidun...mehr

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Unternehmensverträge / 6.1 Betriebsführungsvertrag

Rz. 74 Der nicht im Gesetz geregelte, jedoch von der h. M. zu den Unternehmensverträgen zählende Betriebsführungsvertrag ist gekennzeichnet durch die Übernahme der Führung des Betriebs einer AG oder KGaA durch einen anderen (Betriebsführer).[1] Dieser führt den Betrieb entweder im Namen der Eigentümergesellschaft (echter Betriebsführungsvertrag) oder im eigenen Namen (unecht...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.2 Geltungsbereich des Abzugsverbots

Rz. 8 Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG gilt unmittelbar für die Gewinneinkunftsarten, § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG und sinngemäß für die Überschusseinkunftsarten, § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG. Die Vorschrift findet ferner auf juristische Personen, z. B. GmbH, AG, die ihren Gewinn nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln haben, § 8 Abs. 1 KStG i...mehr

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"Sendelizenz" nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut

Leitsatz Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der "Sendelizenz" aus. Normenkette § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG, § 247 Abs. 1, § 249 Abs....mehr

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Zeitlich befristeter Nießbrauchs zugunsten von Kindern

Leitsatz Bestellen die Eltern ihren minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist, so ist diese Nießbrauchsbestellung steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Anerkennung der Beste...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / f) Missbrauch der Missbrauchsverhinderungsvorschrift

Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 Abs. 1 S. 1 AO kann trotz Vorliegens einer speziellen Missbrauchsverhinderungsvorschrift i.S.d. § 42 Abs. 1 S. 2 AO gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige die Missbrauchsvorschrift selbst missbraucht, um einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil zu erlangen. Das FG München kommt zu dem Ergebnis, dass die Verlagerung von eigentlich dem Bere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / a) Zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften

Zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften hat der BFH entschieden, dass es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich freisteht, bestimmte Einkünfte nicht in eigener Person zu erzielen, sondern die in Frage stehende Einkunftsquelle auf eine dauerhaft zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft, deren Anteilseigner er ist, zu übertragen. Im Streitfall...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.1 Inländische juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 24 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, denen in der Regel aufgrund öffentlich-rechtlicher Hoheitsakte (Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt) oder öffentlich-rechtlicher Anerkennung eine eigene Rechtspersönlichkeit bzw. Rechtsfähigkeit zukommt. Ihre öffentlich-rechtliche Eigenschaft leitet sich mithin aus Bundes- oder Landesrecht ab. Liegt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 4.3 Anwendungsregelung

Die Grundsätze des neuen BMF-Schreibens finden erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3.1 Eigengewerbliche Nutzung

Rz. 27 Die Vorschrift des § 34 Abs. 2 GrStG bezieht sich ausschließlich auf eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke. Eigengewerblich genutzt ist ein bebautes Grundstück, wenn es vom Steuerschuldner (s. § 10 GrStG) tatsächlich für eigengewerbliche Zwecke selbst genutzt wird. Eigengewerbliche Nutzung in diesem Sinne bedeutet, dass derjenige, dem das Grundstück bei der Fes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 9 Besonderheiten bei einer Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH

Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Das gilt auch bei Kapitalgesellschaften, z. B. bei einer GmbH oder einer UG haftungsbeschränkt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, dann sind die Zuwendungen bei den Arbeitnehmern nicht als Arbeitslohn zu erfass...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks

Leitsatz 1. Innenumsätze innerhalb eines Organkreises sind keine Reisevorleistungen i.S. des § 25 Abs. 1 und 3 UStG. 2. Die Einräumung der Berechtigung zum Eintritt in einen Freizeitpark unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG. Normenkette § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d, § 25 Abs. 1, 3 und 4 UStG, § 30 UStDV, Art. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.1 Sachzuwendungen bei Inanspruchnahme einer Eventagentur

Wird ein Sachbezug des Arbeitnehmers, z. B. bei der Teilnahme an einer betrieblichen Veranstaltung, anhand der Kosten des Arbeitgebers bestimmt, sind nur solche Kosten einzubeziehen, die beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auslösen. Die Aufwendungen für einen Eventmanager sind hierbei nicht zu berücksichtigen.[1] Im Gegensatz dazu sind bei Kunden/Geschäftsfreunden, di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Behandlun... / [Ohne Titel]

StB Daniel Scherf[*] Die Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern v. 24.11.2021 hatte für große Unruhe bei den Betreibern von Biogasanlagen gesorgt. Das BayLfSt vertrat in der vorgenannten Verfügung die Auffassung, dass der KWK-Bonus im Falle der Direktvermarktung bei Biogasanlagen als Entgelt von dritter Seite der Umsatzsteuer unterliege. Der Beitrag gibt eine kurze...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
(Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen Steuerart; Irrtum über das Entstehen einer Umsatzsteuerverbindlichkeit bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Wurden Umsätze in Änderungsbescheiden zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zunächst rechtsirrig als umsatzsteuerpflichtig (und eine Umsatzsteuerverbindlichkeit auslösend) berücksichtigt, darf das Finanzamt, wenn es dem Einspruch des Steuerpflichtigen gegen den Umsatzsteuerbescheid dadurch abhilft, dass es die Umsätze umsatzsteuerfrei belässt, den bestandskräft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Neben einer GmbH kommt auch der Geschäftsführer als Verantwortlicher gem. der DSGVO in Betracht. Damit besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand für die Außenhaftung des Geschäftsführers. Der Kläger strebte die "Mitgliedschaft" bei einer GmbH an. Vor dem Hintergrund dieser Mitgliedschaftsanfrage hatte der Geschäftsführer im Namen der GmbH – aber ohne die Einw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliche Rechtsscheinhaftung des Vertreters einer Unternehmergesellschaft

Zusammenfassung Tritt eine Unternehmergesellschaft im Außenverhältnis ohne Angabe der Rechtsform und des Zusatzes der Haftungsbeschränkung auf, haftet der handelnde Vertreter persönlich. Der Beklagte war zuerst Prokurist und später alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der V. UG. Die V. UG ist im Bereich Anlageberatung und Finanzvermittlung tätig. Der Kläger investier...mehr

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GmbH-Gründung im Ausland: Anforderungen an Beglaubigungsvermerk

Zusammenfassung Die Identität des bevollmächtigenden Gesellschafters muss anhand des Beglaubigungsvermerks zur notariell beurkundeten Vollmacht für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages zweifelsfrei feststellbar sein. Eine sich im Ausland aufhaltende Person beabsichtigte eine Gesellschaft in Deutschland zu gründen. Zu diesem Zweck bevollmächtigte der künftige Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zum Erfordernis einer Veränderungsspalte in einer Gesellschafterliste

Zusammenfassung Nach der Übertragung eines Geschäftsanteils ist eine Veränderungsspalte in der Gesellschafterliste nicht zwingend erforderlich, aber möglich. Ein Gesellschafter einer GmbH trat seine Geschäftsanteile an der Gesellschaft auf einen neuen Gesellschafter ab. In der Gesellschafterliste, die der Notar daraufhin einreichte, wurde der Name des alten Gesellschafters du...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG setzt im Wesentlichen voraus, dass überhaupt ein Gesellschafts- oder Vereinigungsanteil als solcher Gegenstand des Umsatzes ist. Die Steuerbefreiung kommt also nur in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft oder sonstigen Vereinigung erhält. Rz. 9 Erwirbt jemand treuhänderisch Gesellschaftsanteil...mehr

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Liebhaberei – ABC / Tauchsporthandel

Allein durch die Tatsache, dass mit Gegenständen des Freizeitbedarfs gehandelt wird, kann einem Alleingesellschafter einer einen Tauchsporthandel betreibenden GmbH – der selbst Hobbytaucher ist – nicht die Gewinnerzielungsabsicht und folglich die Anerkennung des Verlustes aus der Auflösung der GmbH-Beteiligung nach § 17 EStG abgesprochen werden, wenn er das operative Geschäf...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.1 Überschusserzielungsabsicht

Die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts ist im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils, für den der Zuwendende hohe Anschaffungskosten getragen hat, nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen.[1] In die (Gesamt-)Bere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Anteils

Rz. 5 Anteile begründen ein Recht auf Beteiligung bzw. am Vermögen der jeweiligen Vereinigung, so wie es dem Gesellschafter oder Mitglied infolge seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung zusteht. Dieses Recht zielt nicht wie z. B. bei einer Kreditgewährung auf eine feste Rendite oder nur eine Gewinnbeteiligung ab, sondern nimmt auch eine Beteiligung an Verlusten der Vereinigu...mehr