Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderfall Betriebsverpachtung

Rn. 647 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zur Mandantenverpachtung eines Freiberuflers an eine von ihm beherrschte GmbH (Betriebsaufspaltung) ausführlich s § 15 Rn 351 (Bitz). Die nicht nur vorübergehende Verpachtung eines freiberuflichen Unternehmens führt trotz der Personenbezogenheit der Tätigkeit mE nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Auch wenn die persönliche Arbeitsleistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pump, Abgrenzungskriterien für die Feststellung des "einem Ingenieur ähnlichen Berufs" gemäß § 18 EStG in der Rspr, StBp 1992, 91; Reiter/Weyand, Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rspr zur Qualifizierung der Einkünfte des EDV-Beraters, INF 1995, 553; Centrale-Gutachtendienst, Ingenieurtätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers, GmbH-Rdsch 1996, 680; Schottelius, Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Carlé, Beiräte bei der GmbH & Co KG: Rechte, Risiken, Gestaltungsmöglichkeiten, KÖSDI 1996, 10 743; Laasch, Grundzüge des Steuerabzugs nach § 50a EStG, BuW 1997, 613; Lohr, Die Besteuerung von Politikern, DStR 1997, 1230; Deckert, Der Aufsichtsrat nach der Reform, NZG 1998, 710 (dort auch zur angemessenen Aufsichtsratsvergütung, S 714!); Drasdo, Die Vergütung der Verwaltungsbeir...mehr

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ZErb 02/2022, Zur funktione... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, dass das Nachlassgericht – entgegen dem Erbscheinsantrag der Antragsteller vom 13.7.2020 – eine Fiskuserbschaft zu ½ festgestellt hat. Der Erblasser war unverheiratet und hatte keine Abkömmlinge; er hat kein Testament errichtet. Seine Eltern sind vorverstorben und hatten keine Abkömmlinge neben dem Erblasser. Die Antragsteller – die ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / a) Sonderbetriebsvermögen und qualifizierte Nachfolgeklausel

Ertragsteuerliche Regelungen, jedenfalls soweit sie das Betriebsvermögen (i.S.v. § 12 Abs. 5 ErbStG) betreffen, haben auch ggf. unmittelbare Auswirkungen für die Erbschaftsteuer, im Hinblick auf die verlängerte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz und die an die Bestandsidentität von Betriebsvermögen im ErbStG mit dem Betriebsvermögen im EStG anknüpfende Begünstigungsfähigkeit vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vermögensverwaltende Tätigkeit

Rn. 373 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine vermögensverwaltende Tätigkeit der Gesellschaft oder Gemeinschaft liegt grundsätzlich vor, wenn sie auf Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (im Gegensatz zur Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung) gerichtet ist (vgl BFH BStBl II 2004, 950; 2005, 35 mwN). Das bedeutet gleichzeitig, dass Fondsgesellschaf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen des § 30 OWiG kann die FinB auch Geldbußen als Nebenfolgen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft, OHG, KG, nichtrechtsfähiger Verein) verhängen (s. Rz. 117 Beispiel 1, § 377 Rz. 109 ff.). Hat ein Organ der juristischen Person/Personenvereinigung (z.B. ein Vorstandsmitglied oder ein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Theissen, Die überörtliche Anwaltssozietät, MDR 1993, 1; Gschwendtner, Die PersGes als Steuerrechtssubjekt im ESt-Recht nach der Rspr des GrS des BFH, Fs für F. Klein, Köln 1994, 751; Seibert, Die Partnerschaft für die freien Berufe, DB 1994, 2381; Schmidt, Die freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Eggesieker, Gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern, StbKongrRep 1995, 1...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / aa) § 17 EStG

In einer Reihe von Fallkonstellationen können sich rechtstechnisch daraus Probleme ergeben, dass im Erbfall zunächst ein dinglicher Von-selbst-Erwerb der Erben stattfindet, erst später ggf. ein schuldrechtlicher Übergang von Vermögen auf einen Vermächtnisnehmer (vgl. § 2174 BGB). In der Zwischenphase, häufig gedanklich nur einer logischen Sekunde, kann es zu einer ungewollte...mehr

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zfs 02/2022, Beweisumfang b... / 2 Aus den Gründen:

[…] Soweit es die gefahrene Geschwindigkeit betrifft, lässt das angefochtene Urteil keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen. Die insoweit getroffenen Feststellungen konnten deshalb aufrechterhalten werden. Im Übrigen unterliegt das angefochtene Urteil mit den getroffenen Feststellungen aber der Aufhebung. Die Aufklärungsrüge erweist sich zumindest insoweit a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 201 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der Architekten wird – wie ihr Berufsbild – in einzelnen, nicht allen Bundesländern gesetzlich geregelt (vgl die Zusammenstellung in BFH BStBl II 1982, 492). Dem folgt das Ertragsteuerrecht im Wesentlichen. Danach gilt: Architekt ist iSd Vorschrift nur, wer die nach den dafür maßgeblichen Architektengesetzen der Länder erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zur Kritik

Rn. 250 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Rspr des BFH ist seit Anbeginn (seit BFH BStBl II 1968, 820) als zu eng, nicht sachgerecht und fortschrittsfeindlich kritisiert worden (vgl Abele, DStR 1966, 754; Labus, BB 1968, 1368; Withol, Anm StRK EStG bis 74 § 15 Ziff 1 R 22; Greif/Leipoldt, INF 1978, 58; Korn, StbKongrRep 1995, 143, 145f; Krüger, FR 1996, 613, 616; Lüdemann/Wildf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Besonderheiten bei PersGes

Rn. 449 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei einer freiberuflichen PersGes gehört zum BV zunächst das Gesamthandsvermögen der PersGes (zur gemeinsam entwickelten Software BFH BFH/NV 2001, 1547), sofern es nicht wegen erkennbaren Fehlens von Nutzen ausnahmsweise zum notwendigen PV gehört (BFH BStBl II 1996, 642). In Betracht kommt auch gewillkürtes BV nach den Grundsätzen s Rn 441 ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / bb) § 6 AStG beim Tod

Für die Nachfolgeplanung ist zu beachten, dass seit 1.1.2007 erstmals in § 6 AStG der Übergang von Todes wegen auf einen Steuerausländer erfasst ist, wie bereits zuvor der als Umgehung der Wegzugsbesteuerung gesehene lebzeitige Übertragungsvorgang.[38] Wenn auch der Übergang von Todes wegen auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person dem Wegzug gleichgestellt ist (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesamtbildwürdigung

Rn. 29 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Maßgebend ist eine abwägende Beurteilung des Gesamtbilds der Verhältnisse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 1991, 409; 1993, 303; BFH/NV 2011, 585). Namentlich die Unterscheidung allein danach, ob der StPfl dem Dritten lediglich seine Arbeitskraft oder einen Arbeitserfolg schuldet, führt nicht immer zu eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Personenkreis

Rn. 349 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mitglied des Aufsichtsrates ist Angehöriger des Organs einer Körperschaft, wie Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Grubenvorstand oder eine andere Person, der mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt/bestellt ist (vgl § 101 Abs 1 AktG; § 111 Abs 1 AktG; § 278 Abs 3 AktG; § 287 Abs 1 AktG betreffend die KGaA; § 52 GmbHG; § 9 GenG; § 4 K...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 2. Moderne Familienmodelle auch im Aufenthaltsrecht?

Das Bundesverwaltungsgericht berücksichtigt zutreffend auch neue Familienformen. Maßstab der Prüfung kann heute nicht mehr die in einem Haushalt zusammenlebende klassische Vater-Mutter-Kind-Familie sein. Es befindet sich dabei in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht[12], das die nachträgliche Behördenanfechtung einer Vaterschaftsanerkennung (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

Leitsatz 1. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung begründet keine Uneinbringlichkeit i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. 2. Die Steuerentstehung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG ist nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. 3. Eine Teilleistung i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.4 Dienstleistungen auf gesellschafts- oder vereinsrechtlicher Grundlage

Rz. 5 Wird ein Gesellschafter für die Gesellschaft oder ein Mitglied für den Verein tätig, kann dies entweder auf einem (gesonderten) Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder aber auf dem Gesellschafts- bzw. Mitgliedschaftsverhältnis als solchem beruhen. Die Gesellschafter verpflichten sich durch Abschluss des Gesellschaftsvertrags gegenseitig, die Erreichung des gemeinsamen Zwec...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise und Satzungserfordernisse

Leitsatz 1. Eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, fördert nicht die Allgemeinheit, wenn sie bei der Belegung der Plätze die Belegungspräferenz ihrer Vertragspartner, bestimmter Unternehmen, in der Weise berücksichtigt, dass sich der geförderte Personenkreis nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. 2. In der Satzung sind die jeweils verfo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 121 Rechtsfolge des § 50d Abs. 3 EStG ist, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft die Steuerentlastung nur in voller Höhe in Anspruch nehmen kann, wenn entweder alle Bruttoerträge der zwischengeschalteten Gesellschaft aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen, wenn an ihr nur Gesellschafter beteiligt sind, denen die Steuerentlastung bei direktem Bezug der Einkünfte aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.2 Pauschalierung bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 37a Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG gilt nur für Bezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG entspricht dem bisherigen Regelungsgehalt der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.6 Ausnahmen

Rz. 118 Nach § 50d Abs. 3 S. 5 EStG (bis 31.12.2011: Abs. 3 S. 4) sind bestimmte Gesellschaften von der Regelung des Abs. 3 ausgenommen. Diese Gesellschaften brauchen daher die persönlichen Voraussetzungen und den "Funktionstest" nicht zu erfüllen, sondern sind immer, unabhängig von der Entlastungsberechtigung der Gesellschafter und der Art und dem Umfang ihrer Tätigkeit, en...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.6 Fallgruppen: Mehrstaaten-Fälle

Rz. 34d Sind an dem Verfahren über die Erstattung der Abzugsteuer Personen beteiligt, die in mehr als in zwei Staaten ansässig sind (Mehrstaaten-Fälle), enthält § 50d Abs. 1 S. 11 EStG keine umfassende Regelung. Mehrstaaten-Fälle können vorliegen, wenn Gesellschafter des Zahlungsempfängers in einem oder mehreren anderen Staaten ansässig sind als die Gesellschaft. Im Ergebnis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 306 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar ist. Das ist nur der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.5 Fallgruppen: Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 34 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus.[1] Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 232 Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) [Rubrum wie Muster 6.4.] Betriebsvereinbarung zwischen der XY-GmbH und dem Betriebsrat der XY-GmbH zum Thema BYOD, also der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte § 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / IV. Betriebsvereinbarung über den Gebrauch von Handys

Rz. 230 Muster 6.4: Betriebsvereinbarung über den Gebrauch von Handys Muster 6.4: Betriebsvereinbarung über den Gebrauch von Handys zwischen dem Betriebsrat der XY-GmbH, Straße, PLZ Ort – nachfolgend: Betriebsrat – und der XY-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vorname _________________________ Name _________________________ Straße _________________________ PLZ ______________...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / II. Bestandsliste mit Empfangsbekenntnis

Rz. 228 Muster 6.2: Bestandsliste mit Empfangsbekenntnis Muster 6.2: Bestandsliste mit Empfangsbekenntnis Herr/Frau Vorname _________________________ Name _________________________ Straße _________________________ PLZ _________________________ Ort _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – erklärt gegenüber XY-GmbH _________________________ Straße ______________________...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln

Rz. 227 Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln zwischen _________________________ der XY-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgeber, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Firma – und _________________________ Herrn/Frau (Vorname, Name, Adresse) – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin – wird n...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.8 Änderungen oder die Aufhebung von Steuerfestsetzungen haben keinen Einfluss auf verwirkte Säumniszuschläge

Es spielt diesbezüglich keine Rolle, aufgrund welcher Vorschriften oder Rechtshandlungen die gegen den säumigen Steuerschuldner festgesetzte Steuer geändert oder aufgehoben wird. Es ist unerheblich, ob das Finanzamt die Steuerfestsetzung auf Einspruch hin oder infolge einer Klage ändert. Praxis-Beispiel Änderung der Steuerfestsetzung Die Körperschaftsteuernachzahlung der X-Gmb...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / c) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Die nach § 19a EStG begünstigten Vermögensbeteiligungen sind in § 19a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und f-l und Abs. 2-5 5. VermBG abschließend aufgezählt. Näheres dazu ist nach dem BMF[25] dem insoweit bereits zu § 19a EStG a.F. ergangenen BMF-Schreiben[26] zu entnehmen. Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 19a EStG sind v.a. vom Arbeitgeber...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / a) Förderungsvoraussetzungen

Begünstigt ist die Vermögensübertragung an den Arbeitnehmer nur dann, wenn sie Arbeitgeber-Unternehmen einer bestimmten Größenklasse betrifft (sog. Förderungsvoraussetzungen [8]). Dazu begrenzt § 19a Abs. 3 EStG die Förderung anhand von Kriterien, die typischerweise von Start-up-Unternehmen erfüllt werden.[9] Schwellenwerte: Die Schwellenwerte von Art. 2 Abs. 1 des Anhangs der...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.13 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9 Eigentumsverhältnisse [Zeile 32]

Unter "Eigentumsverhältnisse" ist die Rechtsform des Eigentümers des zu erklärenden Grundbesitzes anzugeben. Die Eigentumsverhältnisse sind entsprechend der folgenden vorgegebenen Auswahl zu erklären: Alleineigentum einer natürlichen Person, Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts wie z. B. Geb...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 56 und 57 und Zeilen 64 und 65)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

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Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den GmbH-Geschäftsführer

Zusammenfassung Über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer entscheidet die Gesellschafterversammlung. Ohne den Beschluss fehlt der GmbH im Gerichtsverfahren die Klagebefugnis. Zum Sachverhalt Die Klägerin ist eine Wohnungsbaugesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Sie hatte zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft begehrte von einem der Geschäf...mehr

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Zwangsabtretung bei Gesellschafterausschluss aus der GmbH

Zusammenfassung Eine Satzungsregelung zur Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen begründet meist nur eine schuldrechtliche Abtretungsverpflichtung. Die dingliche Abtretung bedarf der Mitwirkung des betroffenen Gesellschafters. Zum Sachverhalt Ein Gesellschafter einer GmbH nutzte die ihm eingeräumte Kontovollmacht dazu, um private Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 9.000 Euro vom...mehr

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Sich widersprechende Gesellschafterlisten

Zusammenfassung Existieren mehrere Gesellschafterlisten, ist die Liste entscheidend, die zuletzt in den Registerordner aufgenommen worden ist. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die betreffende GmbH wurde im Dezember 2019 gegründet. Die eingereichte Gesellschafterliste wies zwei Gesellschafter aus: Die Gesellschafterin A mit 26,7 %...mehr

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Löschung wegen Vermögenslosigkeit und Restvermögen

Zusammenfassung Die Eintragung der wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft und des Nachtragsliquidators im Handelsregister können unterbleiben, wenn die erforderlichen Verwertungshandlungen gering sind. Zum Sachverhalt Eine GmbH wurde 2006 wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Da im Laufe der Zeit Restvermögen auftauchte, wurde 2019 ein Nachtragsliquidator...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1 Handelsrechtliche Rechnungslegung

Rz. 93 Nach § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Geschäftsjahr. Entsprechend § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO bewirkt die Beendigung des Insolvenzverfahrens dann das Ende des Geschäftsjahres.[1] Aufgrund dieser Regelung in § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO ergeben sich regelmäßig Rumpfgeschäftsjahre.[2] Die Rumpfgeschäftsjahre sind mit einer Sc...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.1 Rechnungen zum Nachweis des Insolvenzgrundes

Rz. 12 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt. Rz. 13 Als allgemeiner Eröffnungsgrund kommt dabei zunächst die eingetretene Zahlungsunfähigkeit [1] gem. § 17 Abs. 1 InsO in Betracht. Nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Za...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.2 Eröffnungsbilanz für das erste Geschäftsjahr nach Verfahrenseröffnung

Rz. 98 Die letzte handelsrechtliche Schlussbilanz und die handelsrechtliche Eröffnungsbilanz (§ 71 Abs. 1 GmbHG analog) sind grundsätzlich nur durch eine logische (juristische) Sekunde voneinander getrennt. Daraus ergibt sich, dass dieselben wirtschaftlichen Verhältnisse zugrunde zu legen sind. Beide Bilanzen sind somit wegen des Grundsatzes des Bilanzzusammenhangs[1] inhalt...mehr