Rz. 227

Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln

 

Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln

zwischen _________________________

der XY-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgeber, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse)

– Firma –

und _________________________

Herrn/Frau (Vorname, Name, Adresse)

– Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin –

wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen:

1.

Die Firma überlässt das _________________________

(Arbeitsmittel genau bezeichnen z.B. digitales Handdiktiergerät (Name des Herstellers _________________________, Typbezeichnung _________________________, Gerätenummer _________________________, Farbe _________________________, Handy (Name des Herstellers _________________________, Typbezeichnung _________________________, Gerätenummer _________________________, Farbe _________________________, Laptop (Name des Herstellers _________________________, Typbezeichnung _________________________, Gerätenummer _________________________, Farbe _________________________).

Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bestätigt den Empfang der vorstehend aufgelisteten Arbeitsmittel.

2. Die Überlassung der Arbeitsmittel ist jederzeit ohne Angaben von Gründen widerruflich. Die Freistellung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gilt als Widerruf der Vereinbarung. Bei Widerruf oder Freistellung hat der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin die Arbeitsmittel unverzüglich, spätestens an dem auf den Tag des Zugangs der Mitteilung über den Widerruf bzw. die Freistellung folgenden Werktag, an den Geschäftsführer der Firma oder an eine von diesem bevollmächtigte Person am Sitz der Firma herauszugeben. Über den Zustand der Arbeitsmittel bei der Übergabe ist ein Protokoll auszufertigen, das von beiden Parteien zu unterschreiben ist.
3.

Die Arbeitsmittel dürfen privat – jederzeit widerruflich – genutzt werden. Der Arbeitnehmer/die ­Arbeitnehmerin erkennt an, dass es sich insoweit um eine freiwillige Leistung der Firma handelt, auf die kein Rechtsanspruch – auch in der Zukunft – besteht oder begründet wird. Diese Gestattung kann von der Firma jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Anspruch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin auf Ersatz des Nutzungsausfalls besteht in diesem Fall nicht.

Alternativ: Jede private Nutzung der Arbeitsmittel ist untersagt.

4. Überlässt die Firma dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin andere Arbeitsmittel, so gilt dieser Vertrag entsprechend.
5. Die Arbeitsmittel dürfen grundsätzlich nur für betriebliche oder geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis benutzt werden.
6. Die Privatnutzung ist vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin nach den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften zu versteuern. Ein Lohn- oder Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gegen die Firma wird durch diese steuerliche Behandlung nicht begründet.
7. Die Firma trägt die Kosten des Betriebes sowie für Reparaturen und Wartung der Arbeitsmittel.
8. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin wird die Arbeitsmittel stets sorgfältig behandeln. Verluste und Beschädigungen der Arbeitsmittel hat der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin unverzüglich der Firma zu melden.
9. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin haftet für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Beschädigungen der Arbeitsmittel, auch für den Schadensersatz. Bei anderen fahrlässigen verursachten Schäden ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin verpflichtet, sich nach dem Grad seines/ihres Verschuldens gemessen am Schaden zu beteiligen.
10. Bei Schäden, die bei Privatnutzung der Arbeitsmittel entstanden sind, haftet der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin in jedem Fall allein und in vollem Umfang. Dies gilt auch für den Fall, dass der Schaden unverschuldet und aufgrund leichtester Fahrlässigkeit entstanden ist.
11. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin haftet nicht, soweit der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt wird.
12.

Eine Überlassung der Arbeitsmittel an Dritte ist unzulässig. Dies gilt auch für Familienangehörige bei erlaubter Privatnutzung. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin haftet für jeden Schaden, der im Zusammenhang mit der Benutzung der Arbeitsmittel durch Dritte entsteht.

Dies gilt auch dann, wenn der Schaden nicht verschuldet ist. Der Firma steht offen, im Falle einer Überlassung des Arbeitsmittels an Dritte, von dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin Schadensersatz zu verlangen bzw. diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.

13. Die Firma kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mündlich die Rückgabe des Arbeitsmittels verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
14. Vertragsänderungen, Nebenabreden und Änderungen des Anstellungsvertrages sowie etwaiger Zusatz-, Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Ansonsten reicht Textform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftform/Textformklausel. Individuelle Absprachen zwischen den Parteien haben Vorrang, sofern sie durc...

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