Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Heimarbeiter und diesen Gleichgestellte sind mangels organisatorischer wie persönlicher Abhängigkeit keine Arbeitnehmer i. S. d. allgemein anerkannten Arbeitnehmerbegriffs, sondern Selbstständige. Aufgrund einer dem Wesen der Heimarbeit entsprechenden faktischen wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht jedoch eine Ähnlichkeit zum Arbeitsverhältnis, aus der eine entspreche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 2.2 Förderung aller Träger

Rz. 6 Durch Satz 2 werden die Länder dazu ermächtigt, auch privat-gewerbliche Träger in die Förderung einzubeziehen. An sich ist die Berechtigung dazu bereits in Satz 1 enthalten (vgl. auch BT-Drs. 16/10173 S. 16), weshalb Satz 2 insofern eine Einschränkung darstellt, als auch für diese Träger die Erfüllung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen zur Voraussetzung gemac...mehr

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Probezeit / 4.5.4 SGB IX

Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX setzt der Kündigungsschutz der unter den Geltungsbereich des SGB IX fallenden Personen erst dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Ein unmittelbar vorausgegangenes befristetes Arbeitsverhältnis ist jedoch ggf. anzurechnen, da es auf die tatsächliche Beschäftigungsdauer bei demselben Arbeitgeber ankommt.[1] Soweit eine ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 4 Der geschützte Personenkreis ergibt sich aus § 151 Abs. 1 SGB IX. Danach gelten die Regelungen des 3. Teils des SGB IX für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.[1] Rz. 5 Nach § 2 Abs. 1 SGB IX n. F. sind Menschen mit Behinderung Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.4 Nachweis der Schwerbehinderung und Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 13 Der Sonderkündigungsschutz steht auch denjenigen Arbeitnehmern zu, die beim Versorgungsamt zu dem Zeitpunkt einen Antrag auf Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch gestellt haben, zu dem ihnen die Kündigung zugeht. Sofern der Arbeitnehmer bereits im Kündigungszeitpunkt als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, steht diesem der Sonderkündigungsschut...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.5.2 Mitglieder von Organen EU-mitgliedsstaatlicher Kapitalgesellschaften

Mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung in Deutschland beschäftigter Mitglieder von Organen einer ausländischen Kapitalgesellschaft hat sich das Bundessozialgericht befasst.[1] Dabei ging es konkret um die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Mitglieds des Board of Directors (BoD) einer irischen Kapitalgesellschaft in Form einer private limited company in seiner Be...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.4 Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Die nachteilige gesetzliche Fiktion der Entfernungspauschale erfasst in gleicher Weise die arbeitstäglichen Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Der Arbeitnehmer ist aber bezüglich seiner Einsätz...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.7 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Ist ein Arbeitnehmer in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet tätig, übt er – mangels einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung – eine berufliche Auswärtstätigkeit aus. Trotzdem zählen die hierbei anfal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.3.3 Homeoffice und weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Ein Homeoffice stellt keine betriebliche Einrichtung dar und kann infolgedessen keine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dasselbe gilt für ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet. Ist der Arbeitnehmer in einem weiträumigen Arbeitsgebiet tätig, übt er eine berufliche Auswärtstätigkeit aus. Die Gewährung von Reisekosten ist allerdings bezüglich der Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 5.3 1.000-EUR-Grenze nach 48 Monaten

Um eine Gleichstellung langfristiger beruflicher Auswärtstätigkeiten mit der doppelten Haushaltsführung für den Bereich der Unterbringungskosten zu erreichen, führt der Gesetzgeber nach Ablauf von 48 Monaten einer Reisekostentätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort im Inland eine Begrenzung der steuerlich begünstigten Unterbringungskosten ein. Es gilt dieselbe Oberg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 5.1.2 Ausnahme vom ELStAM-Verfahren

Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für folgende Fälle: Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer wird ein Freibetrag i. S. d. § 39a EStG berücksichtigt. Der Arbeitslohn wird nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag von der Besteuerung freigestellt. Der Steuerabzug wird nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag gemindert o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 4.2.3 Treffpunktfahrten

Treffpunktfahrten sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Der gleichbleibende Treffpunkt erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "betrieblichen Einrichtung" i. S. d. Arbeitsstättenbegriffs. Keine Fiktion einer ersten Tätigkeitsstätte Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.4 Sammel- und Treffpunktfahrten

Eine gesetzlich einschneidende Änderung gilt für die Fahrtkosten bei bestimmten Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.[1] Anordnung des dauerhaften Sammel- bzw. Treffpunktorts durch den Arbeitgeber Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.2.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte

Während das weiträumige Arbeitsgebiet früher als Sonderfall der regelmäßigen Arbeitsstätte galt, lässt sich diese Bedeutung auf den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte nicht übertragen. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Nur Entfernungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / Zusammenfassung

Überblick Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber zur prinzipiellen Gleichbehandlung der beschäftigten Arbeitnehmer. Er verbietet eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage sowie eine Differenzierung zwischen Arbeitnehmern einer bestimmten Ordnung ohne sachl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 10 Heimarbeiterinnen (Abs. 3)

Rz. 98 Die Vorschrift des § 17 Abs. 3 Satz 1 trifft besondere Vorgaben zum Kündigungsschutz von in Heimarbeit beschäftigten Frauen und übernimmt insoweit den Regelungsgehalt des früheren § 9 Abs. 4 MuSchG. Er enthält wie bisher die Klarstellung, dass die gesundheitsschutzrechtlichen Verbote der Ausgabe von Heimarbeit nach den §§ 3, 11, 12, 13 Abs. 2 und § 16 MuSchG unberührt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Das Kündigungsverbot des § 17 gilt für alle Frauen in wirksam begründeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Daher steht der Kündigungsschutz vollzeit-, teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigten Frauen zu. Unerheblich ist, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder ob die Frau etwa wegen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 2 Geschützter Personenkreis

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. v. § 156 SGB IX rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX ist unter Behinderung die Auswirkung einer mehr als 6-monatigen Funk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 10 Exkurs: Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung

Die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderteneigenschaft (§ 2 Abs. 1 und 2 SGB IX) oder einer Gleichstellung (§ 2 Abs. 3 SGB IX) eines Bewerbers wurde wegen der daran anknüpfenden umfangreichen gesetzlichen Verpflichtungen für den Arbeitgeber bisher für zulässig erachtet. Zulässig war auch die Frage danach, ob ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 4 Beginn und Ende des Schwerbehindertenschutzes

Der Schwerbehindertenschutz beginnt, ohne dass es einer förmlichen Anerkennung nach § 152 SGB IX bedarf, sobald die Voraussetzungen von § 2 SGB IX objektiv erfüllt sind. Unerheblich ist, ob der Arbeitgeber von dem Eintritt oder der Erfüllung der Voraussetzungen weiß. Der Schwerbehindertenschutz erlischt, wenn die Voraussetzungen des § 2 SGB IX entfallen sind (§ 199 Abs. 1 SGB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 15.2 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Aufgaben ergeben sich aus § 178 SGB IX. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, die Interessen der schwerbehinderten Menschen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Insbesondere hat sie über die Einhaltung der zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Normen zu wachen, Maßnahmen, die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 15.3 Teilnahme-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte

Der Schwerbehindertenvertretung sind keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur Mitwirkungsrechte eingeräumt. Träger der Mitbestimmung und der Befugnis zu kollektiven Regelungen (Ausnahme: Inklusionsvereinbarung) sind ausschließlich die Betriebs- und Personalräte. Wenn die Schwerbehindertenvertretung zugunsten der schwerbehinderten und ihn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.2 Arbeitszeitvolumen bei Arbeitsverträgen mit nicht tarifgebundenen Arbeitgebern im Bereich der VKA

Hier ist zunächst zu prüfen, ob der TVöD für das jeweilige Arbeitsverhältnis an die Stelle des BAT/BMT-G getreten ist. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn im jeweiligen Arbeitsvertrag die Geltung "des BAT/BAT-G oder den BAT/BMT-G ersetzender Tarifverträge" vereinbart wurde. Siehe Stichwort Geltungsbereich des TVöD. Sodann ist durch Auslegung der jeweiligen Verweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.3.3 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV)

In § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV werden zwei Sachverhalte dargestellt. Zum einen geht es um das Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zum jeweiligen Sonder- bzw. Teileigentümer, zum anderen um das Verhältnis des vermietenden Wohnungseigentümers zu seinem Mieter. § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV spricht zwar ausdrücklich nur vom Wohnungseigentümer, in § 1 Abs. 2, 3, 6 WEG wird jedoch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 76 regelt die Übermittlung besonders sensibler und vom Gesetzgeber als besonders schützenswürdig eingestufter Sozialdaten, die einer in § 35 SGB I genannten Stelle von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Dieser Kommentar verweist stets auf § 203 Abs. 1 und 4 StGB, obwohl in § 76 A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Rechte und Pflichten des befristet Beschäftigten

Vom Grundsatz her ist das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es gelten unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten, wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen etc.) auch für dieses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 8 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Soweit existent, hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören und ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Das Wort "berühren" ist mit "betreffen" gleichzusetzen. "Ang...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 5 Auflösende Bedingung

Rechtlich besteht auch die Möglichkeit, eine auflösende Bedingung zu vereinbaren, die nach Wirkung und Zulässigkeitsvoraussetzungen von der Zeit- und Zweckbefristung zu unterscheiden ist. Von einer Befristung, speziell einer Zweckbefristung, bei der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls vom Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt[1], unterscheidet sich eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5.2.1 Ziel und Aufbau der Berichtspflichten nach der ESRS S1

Das Ziel des ESRS S1 ist es, Berichtspflichten für folgende Risiken und Chancen festzulegen:[1] Wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft, wie beispielsweise positive und negative Auswirkungen oder tatsächliche und potenzielle Auswirkungen Durchführung und Ergebnisse der Maßnahmen, die zur Verhinderung, Minderung oder Behebung von Auswirkungen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 11 Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber (auch eine Änderungs- oder eine außerordentliche Kündigung) bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Eine ohne die erforderliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist gemäß §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 1 Schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte Menschen mit Behinderungen

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50.[1] Behinderung im Sinne des SGB IX ist eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die den einzelnen Menschen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 1.1 Aufgabenkatalog

§ 70 Abs. 1 BetrVG enthält einen Katalog an allgemeinen Aufgaben, die der Gesetzgeber der JAV übertragen hat und die denen des Betriebsrats[1] entsprechen: Nr. 1: Beantragung aller Maßnahmen, die den Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs dienen, beim Betriebsrat (z. B. Maßnahmen betreffend die Arbeitszeit, die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Festlegung der Dauer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.5.2 Verwandte und Verschwägerte (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 26 Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad werden grundsätzlich gemäß Abs. 4 Satz 2 keine Kosten erstattet. Ausnahmen sind nach Maßgabe einer Satzungsregelung nach Abs. 2 z. B. in Form von Fahrtkosten und/oder Verdienstausfall möglich. Die Erstattung eines Verdienstausfalls nach Abs. 4 Satz 2 von Verwandten, die Leistungen der Haushaltshilfe für Versicherte erbri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Besonderheiten für knappschaftlich Versicherte (Abs. 2)

Rz. 12 Vorgängervorschrift war § 130b Abs. 1 Satz 2 RKG. Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld oder Vorruhestandsgeld, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, tragen – abweichend vom Grundsatz der hälftigen Beitragstragung – die Beiträge in Höhe des Vomhundertsatzes, den sie zu tragen hätten, wenn sie in der allgemeinen Rentenversicherung versi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.3 Ehepaare (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Weitere unverzichtbare Voraussetzung ist nach Nr. 3 eine bestehende Ehe zwischen den Personen, die Maßnahmen nach § 27a in Anspruch nehmen wollen. Dies sah der Gesetzgeber als notwendig an, weil die völlige oder teilweise Gleichstellung nicht Verheirateter mit Ehepaaren im Rahmen künstlicher Befruchtung mit dem verfassungsrechtlichen Schutzanspruch von Ehe und Familie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 172a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Wie beim früheren § 172 Abs. 2 (bis 31.12.2011) geht es darum, dass Arbeitgeber von Beschäftigten, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, keinen Vorteil daraus haben sollen, dass diese Beschäftigten in einem berufsständischen Versorgungswerk und damit in einem nach der gesetzlichen Wertung gleichwertigen Versorgungssystem pflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.15 Vergütung der HzV

Rz. 93 Zur Vergütung der HzV ergibt sich aus Abs. 5 lediglich der Hinweis, dass die Vergütung im Vertrag über die HzV zu regeln ist. In der Gesetzesbegründung findet sich zudem noch die Anmerkung, dass eine angemessene Vergütung vereinbart werden soll. Es obliegt also den Vertragspartnern, die angemessene Vergütung der Leistungen der HzV vertraglich zu vereinbaren. Die Vergü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr