Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / 2 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen

§ 164 SGB IX regelt besondere Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen seiner gesteigerten Treue- und Fürsorgepflichten gegenüber schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Der Vorschrift kommt daher eine zentrale Bedeutung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen zu. Entscheidet sich der Arbeitgeber z. B. gegen einen schwerbehinderten Bewerber, hat der Arbeitgeber nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht. In den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetzg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 32 "Beschränkt" wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bereits dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland abstrakt verpflichtet ist, auf den inländischen Steueranspruch ausländische Steuern anzurechnen und dies vorher nicht der Fall war. Die Norm stellt also auf den Zeitpunkt ab, in dem eine Veränderung des Besteuerungsrechts vorliegt.[1] Dies ist regel...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 4 Handlungsfeld 3: Altersgerechte Mitarbeiterführung

Ältere Mitarbeiter führen Ein weiteres Handlungsfeld ist die altersgerechte Führung von Mitarbeitern. Hier sind zwei Schwerpunkte zu betrachten: Die Führung älterer Mitarbeiter und die Mitarbeiterführung durch ältere Führungskräfte. Für die Führung älterer Mitarbeiter gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Mitarbeiterführung schlechthin. Dank längerer Erfahrung ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts

Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter bewertet werden. Bei einer Sach...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2021 Hinterbliebenenleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers / § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht erbschaftsteuerbar. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Hinterbliebenenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Letzteres kommt...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.25 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 1 Entstehung von Contractual-Trust-Arrangement- (CTA-)Modellen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 1 Bedingt durch die demografische Entwicklung altert unsere Gesellschaft im Durchschnitt. Damit entstehen (erhebliche) Lücken im Rentensystem, die es gesetzesseitig adäquat zu schließen gilt. Gleichzeitig sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase für geringere Erträge bei Anlageprodukten der betrieblichen Altersversorgung, weswegen sich (auch) der Gesetzgeber abermals entschie...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.4 Ziele der Jugendarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Ziel der Jugendarbeit ist, junge Menschen "zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen", vgl. insofern auch die Zielsetzung des § 1. Diese angestrebte Eigenständigkeit und "Gemeinschaftsfähigkeit" soll letztlich sowohl der Abhängigkeit und Isolation bestimmter Gesellschaftsschichten ...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.1.1 Soziale Benachteiligung

Rz. 9 Unter "sozialer Benachteiligung" versteht man eine – aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe – bedingte mittelbare oder unmittelbare Zurücksetzung von Menschen im Wettbewerb um den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen wie z. B. Bildung, Ausbildung und Einkommen (Schruth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 13 Rz. 37; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze und Rechtsentwicklung

Tz. 45 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In einem Entw des BRats zum Ges zur Änderung des UmwStR ab 1995 wurde vorgeschlagen, die Einbringung einzelner WG in die Definition der Sacheinlage nach § 24 Abs 1 UmwStG aufzunehmen (s BT-Drs 12/7263, Anlage 2, 9). Dies wurde mit dem Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Stpfl begründet. Eine Einbeziehung von Einzel-WG i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Einbringungsgegenstand: 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), die im rechtlichen oder wirtsch Eigentum (zum Bsp als Treugeber) des Einbringenden steht und zu dessen BV gehört, kann uE unter Anwendung des § 24 UmwStG st-neutral gegen eine MU-Beteiligung an der aufnehmenden Pers-Ges getauscht werden (str, hA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, §...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 26 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – (ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Ar...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2.1 Übertragung, Bestellung, Verlängerung

Rz. 28 Die Behandlung des Erbbaurechts als grundstücksgleiches Recht bzw. eigenständiges Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG hat zur Folge, dass die Tatbestände des § 1 GrEStG sinngemäß entsprechend auf Erbbaurechte anzuwenden sind.[1] Der Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG liegt demnach vor, wenn durch ein Rechtsgeschäft der Anspruch auf Übertragung des Erbbaurechts an ...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.10 Gleichstellung (Abs. 3)

Rz. 32 Nach § 2 Abs. 3 können Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung nicht in der Lage sind, einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten. Die Gleichstellung ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen....mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.1 Überblick: Doppelte Haltelinie – Haltelinie vor Steuern und Haltelinie Beitragssatz

Rz. 14 Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie in die Rentenversicherung aufgenommen. Die eine Haltelinie Steuern betrifft die hier in § 255e geregelte Höhe der Rente, indem ein Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 % – Haltelinie vor Steuer – festgeschrieben wird. Rz. 15 Diese Sic...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.1 Aufbau des Ausgleichsbedarfs (Abs. 1)

Rz. 7 Im Zusammenspiel mit der Schutzklausel nach § 68a und der Niveauschutzklausel nach § 255g regelt § 255h Abs. 1 Fallkonstellationen für den Aufbau des Ausgleichsbedarfs. Mit § 255h wird die Berechnung des Ausgleichsbedarfs wieder eingeführt, jedoch unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau von mindestens 48 %; § 255e (Niveauschutzklausel); § 255e ist insoweit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 13 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255e erfassen. Die GRA der DRV zu § 255e hat den Stand 22.1.2026 i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (in Kraft getreten am 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255h und § 255j – mit § 255i auch eine dritte neue Regelung in das SGB VI ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.5 Drucksachen

Rz. 12 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) – BR-Drs. 425/18 S. 5, 33 = BT-Drs. 19/4668 S. 13, 36 f., zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 27 f. = BR-Drs. 170/22 S. 22; zum Begriff der Vorf...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Alleinstellungsfunktion der Regelung in Abs. 1 (§ 154 Abs. 3 Satz 1 a. F.)

Rz. 23 Soweit bis 31.12.2025 noch auf die Altregelung in § 154 Abs. 3 Satz 1 zu verweisen war, der eine eigenständige Regelung zum Mindestsicherungsniveau enthielt, ist diese Regelung durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) ersatzlos gestrichen worden. Der bisherige ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.6 Geltungszeitraum – 1.7.2019 bis zum Ablauf des 1.7.2031

Rz. 32 Die Haltelinie nach § 255e gilt (nunmehr) bis Ablauf des 1.7.2031. Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154a durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) bis zu diesem Zeitpunkt verlängert worden, nachdem ursprünglich die Haltelinie nur bis 2025 gesichert war. Rz. 3...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Mit § 2 definiert der Gesetzgeber die Begriffe der "Behinderung" (Abs. 1 Satz 1 und 2; vgl. Rz. 6 ff.), der "drohenden Behinderung" (Abs. 1 Satz 3, vgl. Rz. 23 ff.) und der "Schwerbehinderung" (einschließlich Gleichstellung; Abs. 2 und 3, vgl. Rz. 26 ff.). Nach den Zielvorstellungen des § 4 soll einem Menschen mit Behinderung trotz seiner behinderungsbedingten Beeinträchti...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurde § 255e mit Wirkung zum 1.1.2019 mit dem aktuell gültigen Inhalt geschaffen (BR-Drs. 425/18 S. 5, 33 = BT-Drs. 19/4668 S. 13, 36 f.). Die Vorschrift enthält seitdem eine Nive...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255h erfassen. Die GRA der DRV zu § 255h hat den Stand 22.1.2026 (i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, in Kraft getreten am 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.1 Sonderfall § 255i (Satz 1)

Rz. 24 Wird der Rentenwert in der Übergangszeit vom 1.7.2022 bis zum Ablauf des 1.7.2031 (zur Verlängerung der Geltungsdauer bis 1.7.2031 durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, BGBl. I Nr. 362, vgl. Rz. 8a) zum 1.7. nach dem Mindestsicherungsniveau angepasst (§ 255i), so ordnet Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.3 Legende – Satz 3

Rz. 41 Satz 2 enthält eine Legende, um die Formel lesen zu können. Mit der Legende wird der aktuelle Rentenwert des laufenden Kalenderjahres, das verfügbare Durchschnittsentgelt nach § 154a Abs. 3 Satz 1 (zur Ablösung des § 154 Abs. 3a Satz 5 durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, B...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255i erfassen. Die GRA der DRV zu § 255i hat den Stand 22.1.2026 (i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, in Kraft getreten am 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255i und § 255j – mit § 255h auch eine dritte neue Regelung in das SGB VI ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.1 Legaldefinition "Mindestsicherungsniveau"

Rz. 20 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff "Mindestsicherungsniveau" eingefügt. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) wurde der Geltungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Begriff des Sicherungsniveaus; § 154a

Rz. 24 Das Sicherungsniveau vor Steuern ist nach § 154a zu ermitteln. Diese Regelungen waren bis zum 31.12.2025 in § 154 Abs. 3a geregelt. § 154 Abs. 3a mit der Definition des Sicherungsniveaus vor Steuern ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) in § 154a mit Wir...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.7 Exkurs: Geltungsdauer der Haltelinie des Beitragssatzes; § 287

Rz. 34 Die Haltelinie des Beitragssatzes – also die Beitragssatzgarantie – ist hingegen nur noch bis 2025 gesichert (§ 287). § 287 ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) unverändert geblieben.mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 11 Ergibt die Berechnung des aktuellen Rentenwertes nach § 68, dass dieser höher ist als der bisherige aktuelle Rentenwert, aber kleiner als der nach § 255e Abs. 2 berechnete aktuelle Rentenwert, so ordnet Satz 1 die Rechtsfolge an, dass keine Verrechnung unterbliebener Minderungswirkungen (Ausgleichsbedarf) mit Erhöhungen des aktuellen Rentenwerts erfolgen. Eine Verrech...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 46 Die Standardrente ist eine Modellrechnung für 45 Jahre Beitragszahlung bei durchschnittlichem Einkommen. Rz. 47 Die Höhe einer Standardrente lag seit dem 1.7.2020 bei 1.538,55 EUR brutto (= 18.462,60 EUR brutto Jahresbetrag); im Jahr 2023 betrug sie nur noch 18.040,10 EUR. Die Standardrente (Eckrente) in Deutschland betrug dann zum 1.7.2024 einheitlich 1.769,40 Euro br...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.5 Drucksachen

Rz. 5a Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 28 f = BR-Drs. 170/22 S. 23 ff., zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.5 Drucksachen

Rz. 9 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 29 f. = BR-Drs. 170/22 S. 25, zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur voll...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.1 Vollrente (Teilrente)

Rz. 62 Bei Beziehern einer Vollrente handelt es sich um Personen, die eine Vollrente nach den §§ 35 bis 40 und 237 bis 238 sowie nach deren Vorgängervorschriften, also aus der deutschen Rentenversicherung, beziehen. Rz. 63 Die Rentenversicherungsfreiheit wegen Bezugs einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 tritt nur bei Bezug einer Altersrente aus der deutschen ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 2.1 Festsetzung aktueller Rentenwert nach dem Mindestsicherungsniveau (§ 255e); dauerhaftes Kopplungsgebot – Satz 1

Rz. 11 Der zeitliche Anwendungsbereich bezieht sich auf Fallgestaltungen bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts bis zum Ablauf des 1.7.2031. Die Geltungsdauer wurde insoweit durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) mit Wirkung zum 1.12026 bis zum 1.7.2031 verlän...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.2 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 71 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3 Begriff der notwendigen Sozialleistungen

Rz. 5 Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 umfassen die Leistungen zur Teilhabe die notwendigen Sozialleistungen. Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung in Gemeinschaften und Lebensbereichen einbezogen sind. Es geht nicht nur um die Teilnahme an Aktivitäten, sondern auch darum, sich zugehörig und beteiligt zu fühlen. Der Mensch mit Behinderung bzw. drohender Behinderung will im Z...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 Das SGB IX regelt die Rechte von Menschen, die behindert (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2), von Behi...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.3 Abbau des Ausgleichsbedarfs bei Überschreiten des Mindestsicherungsniveaus (§ 255e Abs. 2) – Abs. 3

Rz. 15 Wie bei Abs. 2 auch ist daher auch bei Abs. 3 zunächst immer eine Vergleichsrechnung zwischen dem neuen aktuellen Rentenwert nach § 68 und dem nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert durchzuführen und diese Ergebnisse ins Verhältnis zueinander zu setzen. Überschreitet der aktuelle Rentenwert nach § 68 den nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert, ist das Mi...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.4 Integration in die Gesellschaft/Inklusion (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 21 Die Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den betroffenen Menschen möglichst auf Dauer u. a. in Arbeit, Schule/Beruf und Gesellschaft zu integrieren bzw. einzugliedern. Das durch § 4 Abs. 1 Nr. 4 vorgegebene Ziel bezieht sich auf die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und orientiert sich insbesondere an der Eingliederungshilfe i. S. d. §§ 90 bis 150a SGB IX. Aus § 4 Abs....mehr