Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Zugewinnausgleich und Lebenspartnerschaft

Rz. 12 In Bezug auf die Regelung des § 5 ErbStG sind Lebenspartner bereits seit Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes am 01.01.2009 vollständig den Ehepartnern gleichgestellt. Durch das Jahressteuergesetz 2010 (BGBl I 2010, 1768) erfolgte auch eine Gleichstellung in Bezug auf die Steuerklassen I und II sowie den Freibetrag i. H. v. 500.000 EUR, der jetzt für die Le...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG)

Rz. 5 [Autor/Stand] Einfügung von § 20 Abs. 2 Satz 2 i.d.F. des UntStFG aus Gründen der Gleichstellung von Tochtergesellschaft und Betriebsstätte. Mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz ergänzte der Gesetzgeber § 20 Abs. 2 i.d.F. des UntStFG um einen weiteren Satz 2. Legislatorisches Ziel war die Gleichstellung von solchen ausländischen Tochterkapitalgesellschaften...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.6 Die transparente Besteuerung der KGaA nach der BFH-Rechtsprechung

Tz. 42f Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die – lange erwartete – Entsch, dass auf der Ebene des phG die Anwendung des Halb-/Teileink-Verfahrens in Bezug auf die ihm über den Gewinnanteil anteilig zugerechneten lfd Beteiligungseink der KGaA anzuwenden ist, hat der BFH in dem Urt v 01.06.2022 (Az: I R 44/18) uE eher "beiläufig" gefällt und nicht mit der in diesem Urt besonders hervo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Bedeutung der Regelung

Rz. 510 [Autor/Stand] Die Vorschrift entspricht sinngemäß der in § 359 Abs. 3 Satz 2 RAO 1919 enthaltenen und später weitgehend unverändert gebliebenen Regelung (vgl. § 396 Abs. 3 Halbs. 2 RAO 1931, § 392 Abs. 3 Halbs. 2 RAO 1965).[2] Ihr Zweck ist trotzdem nach wie vor umstritten. Nach der Begründung zum AO-Entwurf sollte den Grundsätzen der RG-Rspr. Rechnung getragen werde...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Umkehrung des § 1 Abs. 2 ErbStG?

Rz. 25 § 1 Abs. 2 ErbStG sieht zwar eine Angleichung der Steuerfolgen der Schenkungen unter Lebenden an die des Erwerbs von Todes wegen vor. Eine Regelung, wonach die Steuerfolgen des Erwerbs von Todes wegen den Schenkungen unter Lebenden angeglichen werden, enthält das Gesetz jedoch nicht. Es stellt sich daher die Frage der umgekehrten Anwendbarkeit von § 1 Abs. 2 ErbStG. Z...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.1 Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I Nr. 1)

Rz. 24 Zur Steuerklasse I Nr. 1 gehört der Erwerb des Ehegatten. Die Anwendung dieser Steuerklasse setzt voraus, dass die Ehe im Zeitpunkt der Steuerentstehung, im Erbfall also im Zeitpunkt des Todes des erstversterbenden Ehegatten und bei Schenkungen im Zeitpunkt der Ausführung, rechtsgültig bestanden hat. Bei Pass-Ausländern, die Steuerinländer sind, gilt bei der Frage der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Freie Berufe

Rz. 3 Das BewG enthält keine eigenständige Definition der freien Berufe. Inhaltlich maßgeblich ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die dazu ergangene Rechtsprechung, insb. zu den Kriterien für die freiberuflichen Tätigkeiten, die nicht zu den Katalogberufen gehören. Indem § 96 BewG für die Gleichstellung mit dem Gewerbebetrieb bei den freien Berufen ausdrücklich auf § 18 Abs. 1 N...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Auflösung einer Stiftung, eines Vereins oder eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Birnbaum, Doppelbesteuerung von Ausschüttungen liechtensteinischer Stiftungen, ZEV 2014, 482; Götz, FG München: Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts, DStRK 2019, 216; Götz, Wird § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG von § 15 Abs. 11 AStG verdrängt?, DStR 2014, 1047; Grüter/Mitsch, Keine Steuerneutralität des Formwe...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Nicht gewerbliche staatliche Lotterieeinnehmer

Rz. 10 Obwohl § 96 BewG zu den staatlichen Lotterieeinnehmern anders als bei den freiberuflich Tätigen nicht ausdrücklich auf § 18 EStG (in diesem Fall auf § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG) verweist, gelten auch hier für die Gesetzesanwendung die ertragsteuerlichen Kriterien und Entscheidungen (wie z. B. BFH vom 19.11.1985, BStBl II 1986, 719). Allerdings haben sie für das Bewertungsr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Problemfälle

Rz. 222 Für den Fall einer fehlenden letztwilligen Berücksichtigung führt z. B. die erbrechtliche Gleichstellung eines nichtehelichen Kindes (K) mit z. B. zwei ehelichen Kindern (Tochter (T) und Sohn (S)) eines Erblassers dazu, dass T, S und K nach dem Tode des Erblassers eine Miterbengemeinschaft nach den §§ 1922 Abs. 1, 2032 ff. BGB begründen und in dieser Eigenschaft die ...mehr

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Einführung ErbStG / 4.3 Erbschaftsteuergesetz und Art. 3 GG

Rz. 43 Die immer wieder gestellte Frage der Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Bewertungsansätze für die verschiedenen Vermögenskategorien im ErbStG ist nunmehr einer endgültigen Antwort zugeführt worden. Mit dem unumkehrbaren Beschluss des BVerfG vom 06.11.2006 (DB 2007, 320) muss der Gesetzgeber im Bereich der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage ein einheitliches ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.15.1 Zivilrecht

Rz. 216 Der Pflichtteil besteht aus der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (s. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB) und entsteht zivilrechtlich mit dem Tode des Erblassers (s. § 2317 BGB, s. § 3 Rn. 270). Bis zum 01.04.1998 wurden nichteheliche Kinder zivilrechtlich nicht als direkte Erben angesehen. Ihnen stand stattdessen ein sog. Erbersatzanspruch zu. Allerdings erfolgt mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.1 Allgemeines

Tz. 235 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf das Verhältnis zwischen BgA und Träger-Kö werden – aufgr ihrer engen Beziehungen zueinander – im Allgemeinen die Grundsätze angewandt, die für das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem (beherrschenden) AE gelten (s H 8.2 "Vereinbarungen" KStH 2015). Dies gilt auch für die Annahme von vGA: nach der BFH-Rspr ist, soweit bei der Ermittlung ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5 Geschiedener Ehegatte und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft (Steuerklasse II Nr. 7)

Rz. 54 Schließlich gehört zu Steuerklasse II noch der geschiedene Ehegatte. Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hat der BFH in dieser Regelung nicht gesehen (BFH vom 31.10.1984, BStBl II 1985, 59). Die früheren Eheleute verbleiben auch dann in der Steuerklasse II Nr. 7, wenn sie sich nach der Scheidung wieder versöhnen und zusammenleben (FG Münster vom 30.08.1990, E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte des § 370 AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufernorm des § 370 AO war § 359 RAO von 1919 [2]. Dort wurde erstmals der Versuch unternommen, die in verschiedenen Einzelgesetzen enthaltenen steuerstrafrechtlichen Bestimmungen zusammenzufassen. Wesentliche Tatbestandselemente der heutigen Vorschrift waren schon damals – zumindest im Ansatz – vorhanden. In der Folgezeit wurde der Straftatbestand – a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19 Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen

Rz. 50 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995 (BStBl II 1995, 671) zur Verfassungswidrigkeit des damals geltenden ErbStG aufgrund der Besteuerung des Grundbesitzes nach Einheitswerten und des Kapitalvermögens nach Gegenwartswerten wurde das ErbStG in großen Teilen neu gefasst. Die Bekanntmachung in Form des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1997, 378) erfolgte am 06.03...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Definition der Betriebsgrundstücke

Rz. 1 § 99 BewG definiert in Abs. 1, welche Grundstücke Betriebsgrundstücke i. S. d. BewG sind. Deren Zuordnung zum BV ergibt sich aber nicht aus § 99 BewG, sondern aus den §§ 95 bis 97 BewG (Fehrenbacher in W/J, § 99 BewG Rz. 4). Aufgrund der Gleichstellung der freiberuflichen Tätigkeit mit der gewerblichen Tätigkeit in § 96 BewG gilt § 99 BewG auch für Grundstücke, die ein...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.2.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel (ein privilegierter Gesellschafter-Miterbe gegenüber diskriminierten Nicht-Gesellschafter-Miterben)

Rz. 338 Die o. g. BFH-Formel zur Sondererbfolge wird bei der qualifizierten Nachfolge dahingehend präzisiert, dass diese ein "gesellschaftsrechtlich besonders ausgearteter Unterfall der Teilungsanordnung" sei. Damit gilt erstens für alle Miterben zunächst das Stichtagsprinzip, wonach zunächst für alle Erben ein gemeinsamer Erwerb der Gesellschafterposition des Erblassers, be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.4 Die BFH-Rechtsprechung zur Bildung einer Ergänzungsbilanz in Zusammenhang mit der Vermögenseinlage des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA

Tz. 62b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH hat im Rev-Verf gegen das Urt des FG Ba-Wü v 22.09.2014 (Az: 10 K 1946/13; krit zu diesem Urt s Kempf, DStR 2015, 1905) mit Urt v 07.09.2016 (BFH/NV 2017, 423) die Bildung einer Erg-Bil für den Fall des oa KGaA-Modells abgelehnt, die Frage der grds Zulässigkeit einer solchen (nach einer ausführlichen Darstellung des Meinungsstandes)...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.1 Grundsatz: Gleichstellungsgebot

Rz. 19 § 1 Abs. 2 ErbStG legt die im Erbschaftsteuergesetz angewandte Regelungstechnik dar und bestimmt, dass die Vorschriften über den Erwerb von Todes wegen auch für Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden auch für Zweckzuwendungen gelten, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt. Dies hat zunächst eine Entlastung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.1 Gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer KGaA

Tz. 52 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Frage, ob für eine KGaA und ihre phG die Eink aus Gew der KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA und auf ihre phG nach § 180 AO gesondert und einheitlich festzustellen sind, war lange Zeit umstritten. Gegen eine solche Gewinnfeststellung zB s Jünger (DB 1988, 1969, 1973). AA s Drüen (in H/H/R, KStG, § 9 Rn 35, und in F/D, KStG, § 9 Rn 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Allgemeines

Tz. 205 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Grds sind zwischen jur Pers d öff Rechts und deren BgA zivilrechtlich wirksame Verträge nicht möglich, weil der BgA Teil der jur Pers d öff Rechts, also kein selbständiges Rechtssubjekt ist. Aus der stlichen Verselbständigung der BgA auch iRd Einkommensermittlung folgern jedoch Rspr und Fin-Verw auch die stliche Anerkennung von Regelungen de...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 1. Ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich?

Wird das ein Unterhaltsverfahren einleitende Auskunftsbegehren wie üblich durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt übersandt, ist wegen § 174 BGB eine Vollmacht beizufügen. Einer besonderen Vollmacht bedarf es auch, wenn das Jugendamt nach Beendigung einer Beistandschaft wegen Volljährigkeit (§§ 1715 Abs. 2, 1713 BGB) auf Ersuchen des Volljährigen Auskunft verlangt.[3] S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) EuGH-Entscheidung zu § 20 Abs. 2

Rz. 59 [Autor/Stand] Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Columbus Container Services". Auf eine Vorlage des FG Münster[2] hat der EuGH in der Rechtssache "Columbus Con tainer Services" entschieden, dass eine Regelung wie § 20 Abs. 2 weder mit der Niederlassungs- noch mit der Kapitalverkehrsfreiheit kollidiert.[3] Die im Schrifttum vorgebrachten EU-rechtlichen Bedenken ...mehr

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Einführung ErbStG / 3.5 Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht

Rz. 34 Das Verhältnis zwischen Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht wird allgemein dadurch charakterisiert, dass das Zivilrecht gegenüber dem ErbStR nicht prävalent sei (d. h. keine Vorrangigkeit), sondern dass vielmehr der Grundsatz der Präzedenz (oder Maßgeblichkeit) des Zivilrechts gelte. Dies ist in dem (selbstverständlichen) Sinne gemeint, dass die Lebenssachverhalte, di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 199...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 20.2 Anwendungsstichtage nach dem 31.12.1995 und bis zum 31.12.2024

Rz. 56 Die wesentlichen Änderungen und Anwendungszeitpunkte sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.5 Ende der Festsetzungsfrist (§ 14 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 39 Im Auszug aus der amtlichen Begründung heißt es: „Die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 Satz 1 ErbStG soll verhindern, dass mehrere Teilerwerbe gegenüber einem einheitlichen Erwerb steuerlich nicht nur durch mehrfache Ausnutzung des persönlichen Freibetrages des Erwerbers, sondern auch durch Progressionsvorteile begünstigt werden. Das Ziel der Gleichstellung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 33 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zusätzlich zu den in § 5b Abs 1 S 1, 5–6 EStG genannten Pflichtbestandteilen postulieren die Schreiben des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855, Anlage zu Rz 11 und BMF v 06.06.2018, BStBl I 2018, 714 weitere Bestandteile, die ebenfalls elektronisch zu übermitteln sind:mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Regelungsbereich

Rz. 1 Das Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 BewG ist die Ausgangsbasis für die Ermittlung des Jahresertrages i. S. d. § 201 Abs. 2 BewG. Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich gem. § 202 Abs. 1 Satz 1 HS 1 BewG sowohl bei Personenunternehmen als auch bei KapG am Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG als Ausgangswert (s. R B 202 Abs. 2 Satz 1 ErbStR). Bei Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.4 Die Behandlung des persönlich haftenden Gesellschafters "wie ein Mitunternehmer"

Tz. 20d Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der phG einer KGaA wird im Ges nicht (wie die Gesellschafter der in § 15 Abs 1 Nr 2 EStG genannten Gesellschaftsformen) als "MU" bezeichnet. Der Ges-Geber hat vielmehr angesichts der besonderen hr-lichen Stellung des phG einer KGaA bewusst darauf verzichtet, diesen als MU zu behandeln. Die phG werden nur wie MU behandelt, indem ihre Gewinna...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2.6 Anwendbarkeit auf einzelne Formen der Betriebsaufspaltung

Rz. 145 Kapitalistische Betriebsaufspaltung Der Begriff leitet sich davon ab, dass beide an dem "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung beteiligte Unternehmen (Besitz- und Betriebsgesellschaft) Kapitalgesellschaften sind. Ist dieselbe Person unmittelbar an zwei (Schwester-) Kapitalgesellschaften beteiligt und überlässt die eine Kapitalgesellschaft der anderen Gesellschaft ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den für die Annahme ei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Das Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 5 Auch für den Umfang des freiberuflichen BV gelten die ertragsteuerrechtlichen Kriterien. Das gilt sowohl hinsichtlich des notwendigen Betriebsvermögens als auch hinsichtlich des gewillkürten Betriebsvermögens (s. R B 95 Abs. 3 ErbStR; Eisele in R/T, § 96 Rz. 2). Zum freiberuflichen BV gehören damit grds. alle Wirtschaftsgüter und Schulden, die auch bei der ertragsteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.7 Überlegungen zur Reform der Besteuerung der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

Tz. 42j Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine von der FinVerw eingesetzte Arbeitsgr soll Grundsätze für eine künftige einheitliche und konsequente Besteuerung der KGaA und deren phG erarbeiten. In den Überlegungen wird (wohl) die transparente Besteuerung favorisiert. Diese führt jedoch zu einer Reihe von Folgeproblemen, für die iRd Arbeitsgr nach Lösungen gesucht wird, zB: Welche A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 15 S 2 KStG

Tz. 114 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 2 KStG verbietet im Wege eines Treaty Override auf Ebene der OG die Anwendung des DBA-Schachtelprivilegs und verlagert die Entscheidung über dessen Anwendung auf die Ebene des OT. GlA s Dallwitz (in Sch/F, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 132) und s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 15 KStG Rn 33). Zur Zulässigkeit eines Treaty Overrides s § 8b KSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Folgen einer v...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 5.2 Stiftungsregister

Rz. 114 Durch die Stiftungsrechtsreform wird ein bundesweites einheitliches Stiftungsregister eingeführt, das ursprünglich zum 01.01.2026 mit den §§ 82b–82d BGB und dem Stiftungsregistergesetz (StiftRG) in Kraft treten sollte. Mit dem neuen Register soll die Transparenz in Bezug auf Stiftungen erhöht werden. Mit der Einführung werden die Stiftungsverzeichnisse der Bundesländ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11 EuGH-Rechtsprechung und das deutsche Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht

Rz. 189 Auch der EuGH hat in den letzten Jahren das deutsche ErbStG unter die Lupe genommen und in diesem Zusammenhang in erster Linie zu Fragen der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49, 54 AEUV sowie der Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 63 AEUV geurteilt. Dies beruht auch auf der Tatsache, dass nunmehr die Rechtsprechung deutlich kritischer mit der Vereinbarkeit von deutsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs. 2 Nr. 1 aF forderte weiter, dass die 1. Untergesellschaft ihrerseits ihre Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten iS von § 8 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 4 TV-L

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Vor diesem Hintergrund kann die Rechtsprechung zu § 11 BAT nicht übertragen werden.[1] In § 3 Abs. 4 TV-L wurde d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nießbrauch und andere Nutzu... / 1.1 Zivilrechtlicher Rahmen

Wichtigste Fallgruppe der Nutzungsrechte an Grundstücken ist der Nießbrauch.[1] Der Nießbrauch stellt grundsätzlich ein umfassendes dingliches Nutzungsrecht dar und entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.[2] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, wenn durch einen bürgerrechtlich wirksamen Nutzungsvertrag eine schuldrechtlich g...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.3 Widerruf oder Rücknahme der Gleichstellung

Rz. 7 Die Regelung betrifft behinderte Menschen, die auf Antrag von der Agentur für Arbeit den schwerbehinderten Menschen unter den in § 2 Abs. 3 genannten Voraussetzungen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes gleichgestellt worden sind. Die in Teil 3 SGB IX für diesen Personenkreis bestimmten Regelungen sind dann nicht mehr anzuwenden, wenn die Gleichstellung en...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.2 Voraussetzung/Antragstellung

Rz. 7 Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach § 152 auf Antrag des behinderten Menschen die Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist in dem damaligen § 68 die Bezeichnung "Arbeitsamt" nicht durch das Wort "Ag...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.3 Konkretes Arbeitsplatzangebot

Rz. 11 Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes setzt kein konkretes Arbeitsplatzangebot voraus (BSG, Urteil v. 2.3.2000, B 7 AL 46/99). Das BSG führt in seinen Entscheidungsgründen aus, eine solche Bedingung stünde im Widerspruch zu dem Gleichstellungsgebot ("soll" gleichgestellt werden). Auch für schwerbehinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 204 Verfahr... / 2.3 Anhörung von Beteiligten

Rz. 6 Die Vorschrift verpflichtet die Widerspruchsausschüsse zur Anhörung der Beteiligten. Da ausdrücklich der Begriff "Widerspruchsführer" genannt ist, geht es um die Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts, also die Verpflichtung zur Anhörung nach § 24 SGB X vor Erlass eines Verwaltungsaktes, hier einer Widerspruchsentscheidung nach § 73 der Verwaltungsgericht...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.1 Arbeitsplatz

Rz. 5 Um welche Personengruppe es bei schwerbehinderten Menschen gleichgestellten behinderten Menschen geht, ist ebenfalls in Teil 1 des SGB IX (§ 2 Abs. 3) geregelt. Danach sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des (§ 2) Abs. 2 v...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.4 Geltung für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

Rz. 7 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 3 Satz 1, welche Vorschriften der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen auch für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten unmittelbar gelten. Von § 2 (Behinderung) galten bis zum 29.12.2016 nur Abs. 1 und 2, dagegen nicht Abs. 3. Eine behinderte Soldatin oder ein behinderter Soldat mit einem Grad der Behinderung von wenigst...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.5 Weitere gleichgestellte behinderte Menschen

Rz. 17 Abs. 4 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes) angefügt worden. Mit diesem Gesetz wird als ein Schwerpunkt das Ziel verfolgt, die Chancen behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Teilhabe a...mehr

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Sauer, SGB IX § 212 Unabhän... / 2.2 Geltungsbereich für Gleichgestellte

Rz. 4 Von der Vorschrift begünstigt ist nur der Personenkreis schwerbehinderter Menschen, daneben nur diejenigen behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 30, die zum Zeitpunkt des Begehrens einer bevorzugten Zulassung bereits schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3). Eine Gleichstellung zum Zwecke der Ausübung einer selbständigen ...mehr