Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1 Grundsätze

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. § 15 EStG zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Unternehmer, die Werkleistungen/Werklieferungen erbringen, sind immer gewerblich tätig (z. B. Bauträger, Inhaber einer Reparaturwerkstatt etc.). Steuerschuldner ist der Untern...mehr

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Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.3.4.2 Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden

Rz. 26 Für ein volljähriges Kind ist das erhöhte Übergangsgeld gemäß § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu zahlen, wenn das "Kind" für einen Beruf ausgebildet wird. Die Altersgrenze von 25 Jahren wird um die Anzahl der Tage verlängert, in dem das Kind nachweislich den gesetzlichen Grundwehrdienst ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 75 Ein Verstoß gegen das Schlechterbehandlungsverbot hat regelmäßig die Nichtigkeit der Vereinbarung nach § 134 BGB zur Folge. Der befristet Beschäftigte hat einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem unbefristet Beschäftigten, der Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem Vollzeitbeschäftigten; in beiden Fällen kommt es zu einer Angleichung nach oben...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.1 Ziel und Aufbau der Berichtspflichten nach der ESRS S1

Das Ziel des ESRS S1 ist es, Berichtspflichten für folgende Risiken und Chancen festzulegen:[1] Wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft, wie beispielsweise positive und negative Auswirkungen oder tatsächliche und potenzielle Auswirkungen Durchführung und Ergebnisse der Maßnahmen, die zur Verhinderung, Minderung oder Behebung von Auswirkungen und ...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.4 Unterhalt an den gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellte Personen

Den gesetzlich Unterhaltsberechtigten sind andere Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt wurden. Zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags kommt es auf die Höhe der Kürzung nicht an.[1] Diese Regelung betrifft Personen, die in ehe-/lebenspartnersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gleichstellung betrieblicher Nutzung mit Vermietung (grds ab 2020)

Rn. 18 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 1 S 1 EStG (für IAB) und Abs 6 Nr 2 (für Sonderabschreibungen) ab grds 2020 (beachte Sonderregelung für abweichendes Wj in § 52 Abs 16 S 1 Hs 2 EStG idF JStG 2020) auch die Vermietung begünstigt. Bisher war nur die Nutzung im Betrieb möglich und maximal e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die Gleichstellung von Steuerpflichtigen mit Personengesellschaften/Gemeinschaften sowie Sonderregelungen für diese (§ 7g Abs 7 EStG)

A. Übersicht über die Vorschrift Rn. 248 Stand: EL 185 – ET: 12/2025mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung der Abs 1–6 auf Personengesellschaften und Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 249 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bereits seit § 7g EStG idF UntStRefG 2008 ordnet § 7g Abs 7 S 1 EStG unverändert an, dass anstelle des StPfl bei PersGes und Gemeinschaften diese an seine Stelle treten. Das zeigt die Betriebsbezogenheit der Vorschriften in § 7g EStG (BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mit Anm Fischer). Der BFH aaO sieht darin zu Recht eine Gleichbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Wechselwirkungen zwischen ESt und USt

Rn. 17 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Freigrenze für Geschenke nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG in Höhe von 50 EUR bemisst sich nach den AK/HK einschließlich nicht abziehbarer Vorsteuern (R 9b Abs 2 S 3 EStR 2012). Rn. 18 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei der Ermittlung der ab 01.01.2018 geltenden 800-EUR-Grenze des § 6 Abs 2 S 1 EStG (vgl hierzu § 52 Abs 12 S 10 EStG; vorher galt e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Entwicklung der Vorschrift

Rn. 33 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Seit 2000 (vorherige Änderungen der Vorschrift werden aus Aktualitätsgründen nicht mehr dargestellt) sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433): Reduktion der degressiven AfA für bewegliche WG des AV von maximal 30 auf 20 % der Bemessungsgrundlage bzw von maximal der dreifachen auf maximal das Doppelte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Entstehungsgeschichte der Gebäudeabschreibung

Rn. 309 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4, 5 EStG sind durch das Gesetz zur Neuregelung der AfA bei Gebäuden v 16.06.1964 (BGBl I 1964, 353, kritisch dazu Zachert/Mandler, FR 2025, 23) eingefügt worden: § 7 Abs 4 EStG (lineare Abschreibung) sollte die Berechnung der Nutzungsdauer für Gebäude vereinfachen, vereinheitlichen und für den StPfl günstiger gestalten. § 7 Abs 5 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Synchronisation von IAB-Abzug und Hinzurechnung bei Personengesellschaften/Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 2, 3 EStG)

Rn. 251 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Vorschrift s Rn 5. Zur bisherigen Situation s Rn 118. Rn. 252 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die künftige Investition kann sich dabei bei PersGes beziehen auf (BFH v 15.11.2017, VI R 44/16, BStBl II 2019,466; BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mit Anm Fischer) das Gesamthandsvermögen das Sonder-BV. Rn. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 6 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 155 Keine Zuordnungspflicht zu einem vorrangig gesetzlichen Leistungstypus oder dem offenen Leistungsspielraum des § 27 Abs. 2 SGB VIII: BVerwG, Beschluss v. 26.6.2025, 5 B 8.24, Rz. 6; vorgehend: VG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.2.2024, 12 S 3605/21. Zum rechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung, welche Hilfeform im Einzelfall ...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Abel, Verhinderungspflege anpassen, BDH-Magazin 2021, Nr. 1/2, S. 12. Bayern Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Änderung der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA), BayMBl 2025 Nr. 413, S. 1. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige (auch...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 2.2 Betriebsabteilung

Die Gleichstellung der Betriebsabteilung mit dem Betrieb stellt sicher, dass Kurzarbeitergeld auch bei Begrenzung des Arbeitsausfalls auf einen Teil des Betriebs gezahlt werden kann. Dies gilt ggf. auch für mehrere Abteilungen eines Betriebs gleichzeitig, wenn diese jeweils eigenständig die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld (insbesondere die o. a. Mindesterfordernisse...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 10 Heimarbeiterinnen (Abs. 3)

Rz. 98 Die Vorschrift des § 17 Abs. 3 Satz 1 trifft besondere Vorgaben zum Kündigungsschutz von in Heimarbeit beschäftigten Frauen und übernimmt insoweit den Regelungsgehalt des früheren § 9 Abs. 4 MuSchG. Er enthält wie bisher die Klarstellung, dass die gesundheitsschutzrechtlichen Verbote der Ausgabe von Heimarbeit nach den §§ 3, 11, 12, 13 Abs. 2 und § 16 MuSchG unberührt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.1 Kündigungsschutz aus anderen Gründen (§ 17)

Rz. 92 Der Arbeitnehmerin wird durch § 17 ein zusätzlicher besonderer Kündigungsschutz gewährt. Natürlich muss die Kündigung auch den allgemeinen Wirksamkeitsanforderungen entsprechen. Daher muss sie der Arbeitnehmerin zugehen, wofür der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt. Die Kündigung muss formgerecht nach § 17 Abs. 2 Satz 2 und § 623 BGB erfolgen. Grds. muss ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Das Kündigungsverbot des § 17 gilt für alle Frauen in wirksam begründeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Daher steht der Kündigungsschutz vollzeit-, teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigten Frauen zu. Unerheblich ist, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder ob die Frau etwa wegen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 12 Einbeziehung von passiven ausl. Betriebsstätteneinkünften (§ 7 S. 8 GewStG)

Rz. 136 Nach § 7 S. 8 GewStG gelten Einkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte anfallen und nach den §§ 7 bis 13 AStG steuerpflichtig wären, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft i. S. d. §§ 7 bis 13 AStG wäre, als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt. Erfasst werden auch negative Einkünfte.[1] Rz. 137 Von der Regelung in § 7 S. 8 GewStG ...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / b) Einordnung im Lichte von Hedqvist und BMF

Verwendung zu Zahlungszwecken entscheidend: Der EuGH hatte in Hedqvist die umsatzsteuerrechtliche Gleichstellung von Kryptowährungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln betont, solange diese ausschließlich Zahlungszwecken dienen.[7] Das BMF hat diese Linie aufgegriffen und klargestellt, dass sog. Currency Token steuerbefreit sein können, während andere Token-Typen differenziert...mehr

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Probleme des Verzichts auf ... / a) Entstehungsgeschichte

Intention der Verhinderung von "Zwischenmietern": Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in ihrer heutigen Gestalt wurde zum 1.1.1994 eingeführt.[9] Ausweislich der Gesetzesbegründung sollten unerwünschte Gestaltungen in Form der sog. "Vorschaltmodelle" verhindert werden.[10] Bei diesen Modellen wurden sog. Zwischenvermieter eingesetzt, um bei Immobilien, die von nicht zum Vorst...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.3 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 19 Für die Leistungen an Arbeitgeber gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen – § 26 SchwbAV, für Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener – § 26 a SchwbAV, für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung be...mehr

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Sauer, SGB IX § 180 Konzern... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) in Abs. 4 und 5 redaktionell geändert worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) ist Abs. 6 Satz 1 mit Wirkung v. 1.5.2004 um eine zusätzliche Aufga...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 85 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 168. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 85 (vgl. BGBl. I 2001 S. 1046). Rz. 1a Die Regelung des § 1...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.7.1 Bestehen einer Ehe

Rz. 82 Es muss eine formgültige in Deutschland anerkannte Ehe zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern bestehen. Rz. 83 Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nicht ausreichend. Rz. 84 Im Ausland geschlossene Ehen sind nach Maßgabe des § 34 SGB I zu beurteilen . Rz. 85 Das Wahlrecht zur Krankenkasse besteht auch für Lebenspartner. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (G...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.3 Aufgaben gegenüber behinderten Beschäftigten

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 ist durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als weitere Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung eingeführt und zum 1.7.2001 in das SGB IX übernommen worden. Danach hat die Schwerbehindertenvertretung eine Verpflichtung auch gegenüber denjenigen in den Betrieben und Dienststellen beschäftigten ...mehr

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Sauer, SGB IX § 184 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) ist Abs. 1 Nr. 1 zum 1.5.2002 redaktionell geändert worden. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848; Art. 8 des Gesetzes) ist in der Überschrift und in Abs. 1 Nr. 2 die Bezeichnung "Bundesanstal...mehr

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Sauer, SGB IX § 184 Zusamme... / 2.1 Bezeichnung der Integrationsämter

Rz. 3 Die Bezeichnung "Integrationsämter" hat zum 1.7.2001 die im Schwerbehindertengesetz noch gebräuchliche Bezeichnung "Hauptfürsorgestellen", ersetzt, um die Aufgaben dieser Ämter besser zu verdeutlichen (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages, BT-Drs. 14/5800 S. 37). Aufgabe dieser Ämter ist nicht die Fürsorge für schwerbehinderte ...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.3 Berufliche Eignung/Arbeitserprobung (Abs. 3)

Rz. 22 Die Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung (Ermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Rehabilitanden zur Abklärung des Leistungsvermögens; dient vor allem der Feststellung der körperlichen, geistigen und psychischen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit; früher auch als Berufsfindung bezeichnet) oder Arbeitserprobun...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.5 Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55

Rz. 22a Der mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) zum 30.12.2008 neu eingefügte Abs. 3a (ab 1.1.2018 Abs. 4) regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen (und gleichgestellter behinderter Menschen, § 151 Abs. 3) auf Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55. Wie der in Abs. 5 bestimmte Anspruch auf Übernahme d...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben nach Abs. 1

Rz. 4 Die Aufgaben der Berufsberatung, der Ausbildungsvermittlung und der Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen ist der Bundesagentur bereits im SGB III übertragen. Besonders herausgehoben wird die Vermittlung von behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter i. S. d. § 60 beschäftigt sind, aber für den Über...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.6 Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 17 Mit der Regelung des Abs. 2a (ab 1.1.2018 Abs. 3) ist eine weitere Ausnahme von der Anwendung der Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz eingefügt worden. Der Bundesrat sah es für erforderlich an, zunehmendem Missbrauch des Kündigungsschutzes entgegenzuwirken, der sich darin zeigte, dass Arbeitnehmer ein von vornherein aussichtsloses Feststellungs- oder Glei...mehr

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als § 14 b in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG, seit dem 1.7.2001 außer Kraft) übernommen. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wird mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 1 die Bezeichnung ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.8 Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 88 Der Mehrbedarf nach Abs. 7 ab 1.1.2011 (vgl. auch § 77 Abs. 6) i. d. F. der Neuregelung ab 1.1.2021 setzt dezentrale Warmwassererzeugung voraus. Damit ist im Ergebnis gemeint, dass dem Leistungsberechtigten Mehraufwand entsteht, den er für die Zubereitung von Warmwasser aufbringen muss und den er nicht über die Heizkosten abrechnen kann. Das ist regelmäßig der Fall, w...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Rechte und Pflichten des befristet Beschäftigten

Vom Grundsatz her ist das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es gelten unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten, wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen etc.) auch für dieses ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 5 Auflösende Bedingung

Rechtlich besteht auch die Möglichkeit, eine auflösende Bedingung zu vereinbaren, die nach Wirkung und Zulässigkeitsvoraussetzungen von der Zeit- und Zweckbefristung zu unterscheiden ist. Von einer Befristung, speziell einer Zweckbefristung, bei der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls vom Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt[1], unterscheidet sich eine...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 1 Allgemeine Vorschriften/Begriffsbestimmungen

Zu den in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende. Heimarbeiter ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet[1], jedoch die Verwertung d...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 2 Staatliche Aufsicht und Heimarbeitsausschüsse

Der Schutz der Heimarbeiter soll vorrangig durch staatliche Aufsichtsmaßnahmen gegenüber den Auftraggebern und Zwischenmeistern gewährleistet werden. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung des HAG liegt vorrangig bei der jeweiligen obersten Arbeitsbehörde des Landes, also dem Landesarbeitsministerium[1] – in der Praxis zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter. ...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.7 Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Übrigen

Das befristete Probearbeitsverhältnis ist ein normales Arbeitsverhältnis. Es werden von Anfang an unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten begründet, wie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen etc.) auch für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.9 Organ- und Gewebespender (Satz 1 Nr. 3a)

Rz. 49 Satz Nr. 3a begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Organ- und Gewebespender. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass Rentenversicherungspflicht von Spendern von Organen und Geweben auch dann besteht, wenn der Empfänger privat krankenversichert ist. In diesen Fällen erhalten die Spender von dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Empfänge...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 73a ordnet an, dass die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe (§ 114 ff. ZPO) entsprechend für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren gelten, unabhängig davon, ob es sich um ein Verfahren nach § 183 oder § 197a handelt (vgl. zu den Kostensystemen der SGG Kommentierung zu § 183 Rz. 2). Auf die beigefügten ZPO...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Gleichstellung von Aufhebungsverträgen

Rz. 20 Endet das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit statt durch Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG entgegen seinem Wortlaut auch auf diesen Beendigungstatbestand Anwendung findet oder ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 2 EFZG mit dem rechtli...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwu... / II. DAV moniert vertane Chance zur Gleichstellung

1. Das Festhalten an der 2-Elternschaft und den bisherigen klassischen Elternkategorien Vater und Mutter ist jedoch – entgegen den Plänen der vormaligen Bundesregierung – nicht auf der Höhe der Zeit. Es berücksichtigt vor allem nicht die gelebten Realitäten und Familienkonstellationen unter Einschluss der vielfältigen reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten. Die gesamte Pro...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / VII. Regulierung

In Ansehung der Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern steht aktuell die Frage einer zukünftigen, gegebenenfalls gesetzlichen Regulierung der Märkte für Immobilienverrentungsprodukte im Raum. Zunächst gilt das Prinzip der freien Marktwirtschaft. D.h., jeder hat grundsätzlich das Recht, legale Angebote zu gestalten und anzubieten. Die sich dabei entwickelnden Märkte sind hinzun...mehr

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ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 1 Gründe

I. Die Kläger begehren von der Beklagten Auskunft über die Konten und Wertpapierdepots des am 6.1.1933 geborenen und am 14.8.2022 verstorbenen … (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor, nämlich die drei Kläger und Frau … . In zweiter Ehe war der Erblasser verheiratet mit Frau … . Mit Ehevertra...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Gleichstellung des Erbschaftserwerbers mit dem Erbschaftsbesitzer

Rz. 7 Der Erbschaftserwerber wird mit dem Erbschaftsbesitzer durch § 2030 BGB gleichgestellt, so dass auf ihn grundsätzlich sämtliche Vorschriften der §§ 2018–2029 BGB anzuwenden sind. Die Herausgabepflicht des Erwerbers erstreckt sich also auch auf die Surrogate (§ 2019 BGB), die Nutzungen (§ 2020 BGB) und die Bereicherung (§ 2021 BGB). Der Erwerber haftet aber immer nur in...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Gleichstellung von pflichtteilsberechtigten Eltern und Ehegatten mit pflichtteilsberechtigten Abkömmlingen (Abs. 2)

Rz. 45 Gem. Abs. 2 gelten die in Abs. 1 unter Nr. 1–4 enumerativ aufgezählten Pflichtteilsentziehungsgründe nicht nur für die Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings. Vielmehr unterliegen auch die Entziehungen des Eltern- bzw. des Ehegattenpflichtteils denselben Anforderungen. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der gleichgeschlechtliche Lebenspartner gem. § 10 Abs. ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Bedeutung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes und des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes

Rz. 10 Mit Inkrafttreten des KindRG sind die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder (§§ 1719–1740g BGB a.F.) ersatzlos entfallen. Mit der früheren Regelung sollte einem nichtehelichen Kind bei nachfolgender Eheschließung der Eltern der Status eines ehelichen Kindes zukommen. Mit der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder seit dem 1.4.1998[45] wa...mehr