Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Angaben nach § 289f HGB (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 119 § 289f HGB verpflichtet börsennotierte AG sowie bestimmte andere AG, im Lagebericht eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben (§ 289f Abs. 1 Satz 1 HGB) bzw. in den Lageberichten einen Verweis auf die Angabe der Internetseite aufzunehmen, welche die Erklärung enthält (§ 289f Abs. 1 Satz 2 HGB). Rz. 120 § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB stellt klar, dass auch in dem Fall,...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 7.2 Der Begriff der umfassenden Modernisierung

Dieser Begriff entspricht den Regelungen in § 555b Nr. 1, 3, 4 und 5 BGB. Dies bedeutet nicht, dass jede Modernisierung im Sinne dieser Vorschriften zugleich § 556f Satz 2 BGB erfüllt. Denn diese Regelung enthält als weiteres Merkmal den Begriff "umfassend". Nach der Gesetzesbegründung ist eine Modernisierung umfassend, "wenn sie einen solchen Umfang aufweist, dass eine Glei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 221 Rechtss... / 2.4 Rechtsstellung der Teilnehmer im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich

Rz. 19 Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis gilt ausdrücklich nur für die im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen, nicht dagegen für die Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich. Für die Regelung der Rechtsstellung dieses Personenkreises gegenüber der Werkstatt gilt § 52. Diese für Teilnehmer an Maßnahmen zur...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 im Wesentlichen (einschließlich der Überschrift) neu gefasst (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2). Abs. 1 Satz 2 wurde nur redaktionell geändert. Zuvor waren die Überschrift und Abs. 1 Satz 1 bereits durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046)...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die Vorgängervorschrift des § 21 a. F., die einen teils identischen Wortlaut hatte, außer Kraft. § 21 a. F. war zum 1.7.2001 mit folgender Gesetzesbegrün...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2 Steuerklassenwahl bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern

Für Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Steuerklassenwahl vor. Sie können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Seit 2018 ist der gesetzlich festgelegte Grundfall die Steuerklassenkombination IV/IV, die nur durch gemeinsamen Antrag der Ehegatten zugunsten von III/V abgewählt werden kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gleichstellung zwischen gewöhnlichem Aufenthalt und Hauptverwaltung bzw.

Rn 2 Hauptniederlassung (Abs 1). I stellt dem gewöhnlichen Aufenthalt den Ort der Hauptverwaltung von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen bzw – im Fall einer natürlichen Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt – den Ort ihrer Hauptniederlassung gleich. Hauptverwaltung und Hauptniederlassung werden nur in den seltensten Fällen auseinanderfalle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. WKRL.

Rn 75 Im Zuge der Umsetzung der WKRL in nationales Recht ist die Gleichstellung mit einem Sachmangel nur noch für die Aliud-Lieferung notwendig. Wird zu wenig geliefert, liegt darin bereits ein Sachmangel wegen Nichteinhaltung der objektiven oder ggf subjektiven Anforderungen (II 2, III 2). Die Anpassung folgt der Nennung der Menge als Beschaffenheitsmerkmal in Art 6 lit a, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Alter der Kinder.

Rn 13 Erfasst werden von der Gleichstellung nur solche Volljährige, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Familienstand der Kinder.

Rn 14 Privilegiert werden ausschl ledige Kinder. Dies bedeutet, dass die Gleichstellung mit minderjährigen Kindern mit der Heirat des Kindes endet. Die Privilegierung lebt auch nicht wieder auf, wenn die Ehe geschieden wird (Wendl/Dose/Klinkhammer § 2 Rz 455).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht beruflich handelnde natürliche Person.

Rn 5 Der gewöhnliche Aufenthalt einer nicht beruflich handelnden natürlichen Person wird in ROM I nicht definiert. Insoweit ist der in ROM I vielfach (zB in Art 4 ff) verwendete Begriff ›gewöhnlicher Aufenthalt‹ autonom auszulegen (Rauscher/Thorn Art 19 ROM I Rz 12). Wie auch sonst im IPR ist an den tatsächlichen Lebensmittelpunkt anzuknüpfen (MüKoIPR/Martiny Art 19 Rz 12; G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtfeststellbarkeit der Staatsangehörigkeit.

Rn 9 Ob die Staatsangehörigkeit feststellbar ist oder nicht, hängt auch vom Umfang der Ermittlungspflicht ab. Wo der Untersuchungsgrundsatz gilt (zB § 26 FamFG), ist das Gericht nicht an die Feststellungen ausl Behörden gebunden (BGH IPRspr 77 Nr 110; Grüneberg/Thorn Rz 6). Zweifel lassen sich dann nicht durch ein Wahrscheinlichkeitsurteil (aA bei deutlich überwiegender Wahr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vermögen.

Rn 14 Das minderjährige Kind muss die Vermögenserträge, also Zinsen, Dividenden usw bedarfsdeckend einsetzen, braucht aber den Vermögensstamm nicht zu verwerten. Demggü muss ein volljähriges Kind auch den Vermögensstamm für seinen Bedarf einsetzen, soweit dies nicht im Einzelfall grob unbillig ist (BGH FamRZ 86, 48). Der Vermögensstamm ist auch dann einzusetzen, wenn er auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Personengesellschaften.

Rn 5 Die GbR ist wegen der subsidiären Anwendbarkeit ihrer Vorschriften (§§ 105 III, 161 II HGB) sowie der gesetzlich angeordneten identitätswahrenden Umwandlung in die Rechtsform einer anderen Personengesellschaft bei Vorliegen der dafür bestimmten Voraussetzungen das Grundmodell der Personengesellschaften. Durch die Gleichstellung gem §§ 721 ff in haftungsrechtlicher Hinsi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 15 Der unbestimmte Rechtsbegriff der guten Sitten ist in hohem Maß konkretisierungsbedürftig. Gebräuchlich ist die Formel, nach der ein Rechtsgeschäft sittenwidrig ist, wenn es gg das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (Motive II, 727; BGHZ 10, 232; 141, 361; NJW 94, 187 f; 04, 2670; 14, 1098 Tz 23 und 14, 1380 Tz 8 zu § 826; NJW-RR 18, 906 Tz 24; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Arglistiges Verschweigen des Mangels (Abs 3).

Rn 11 Arglistiges Verschweigen durch den Unternehmer ist gegeben, wenn dieser ungeachtet seiner Kenntnis von einem Mangel (mindestens bedingter Vorsatz, bewusstes Augenverschließen reicht) diesen dem Besteller nicht offenbart, obgleich ihm bewusst ist, dass der Mangel für den Besteller nicht nur unerhebliche Bedeutung hat. Der unterlassenen Offenbarung bei Kenntnis stehen Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bewegliche.

Rn 7 In Übereinstimmung mit Art 2 Nr 5 WKRL sind Immobilien ausgenommen, damit wegen § 93 auch deren wesentliche Bestandteile (Erman/Grunewald Rz 4). Str ist die Rechtslage für Zubehör. Aus systematischen und praktischen Erwägungen sind die § 474 ff nicht anwendbar (Feller MittBayNot 03, 82, 84 f mwN; aA MüKo/Lorenz Rz 6; Staud/Matusche-Beckmann Rz 34; Maibaum RNotZ 23, 193,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. §§ 1307, 1308 (Ehe unter Blutsverwandten und Adoptierten).

Rn 15 Das Eheverbot der genetischen Abstammung betrifft die Eheschließung zwischen Personen, deren eine von der anderen abstammt (§ 1589 1), sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern, mag das Verwandtschaftsverhältnis auch durch Adoption (§ 1755) eines Beteiligten später erloschen sein (§ 1307 2). Entfällt dagegen das Verwandtschaftsverhältnis rückwirkend wegen Anfech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Share Deal.

Rn 28 Der Anteilskauf ist ein Rechtskauf, bei dem sich die Rechts- und Sachmängelhaftung nur auf den Anteil, nicht auf das zugrundeliegende Unternehmen bezieht. Unter str Voraussetzungen steht er einem Unternehmenskauf gem Rn 27 gleich. Die Rspr bejaht einen Unternehmenskauf bei Veräußerung aller (Köln DB 09, 2259, 2260; zur aF RG 98, 289, 291 f; BGHZ 138, 195, 204 f; BGH NJ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres vom 20.8.90 (BGBl I 1762) geschaffene Vorschrift will die formale Gleichstellung des Tieres mit der Sache beseitigen um der gesellschaftlichen Anschauung, dass Tiere Mitgeschöpfe und schmerzempfindliche Wesen sind, Rechnung zu tragen. Durch die entspr Anwendung der für Sachen geltenden Regelungen hat si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 813 I stellt zwar einen eigenständigen Tatbestand der Leistungskondiktion dar, begründet faktisch indes nur eine Erweiterung der condictio indebiti (§ 812 I 1 Alt 1) auf die Fälle, in denen die Leistung zwar mit Rechtsgrund auf einen bestehenden, aber wegen einer dauernden (peremptorischen) Einrede nicht durchsetzbaren Anspruch des Bereicherungsschuldners erfolgt (MüK...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflicht zur gleichmäßigen Behandlung.

Rn 25 Der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz (deklaratorisch normiert in § 53a AktG) verlangt die gleiche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Er hat sich in den §§ 709 II, 715 I, IV, 709 III 1, 736d VI, 737 niedergeschlagen. Aus dem dispositiven Charakter dieser Vorschriften ergibt sich auch die Abdin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Rechtsfolgen.

Rn 27h Die Qualifizierung als Sachmangel gilt nur im Mängelrecht der §§ 437 ff, nicht im allg Leistungsstörungsrecht, va § 323 V, das einheitlich für alle Vertragstypen gelten sollte (Canaris ZRP 01, 329, 334 f; Grigoleit/Riehm ZGS 02, 115 ff; Heiderhoff/Skamel JZ 06, 383, 388f). Durch die Abkehr von der Gleichstellung der Mankolieferung hin zur Einordnung als originärer Sac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beruflich handelnde natürliche Person: Hauptniederlassung (Abs 1 S 2).

Rn 4 Die Hauptniederlassung (›principal place of business‹; ›établissement principal‹) ist für natürliche Personen, die iRd Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln, der Ort ihres ›gewöhnlichen Aufenthaltes‹, I 2. Auch bei Handel im Internet kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Person und nicht auf den Ort an, von dem aus der Internetauftritt erfolgt (Reithmann/M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diversity und Selbstbestimm... / 2.2.2 Quotenregelungen

Der Geschlechtseintrag erfährt Relevanz bei der Beurteilung von Quotenregelungen von Gremien oder Organen. Dies betrifft vor allem gesetzliche Vorgaben zur Gleichstellung der Geschlechter, wie etwa die sog. Frauenquote. Maßgeblich für die Beurteilung des Geschlechts soll hier der Zeitpunkt der Besetzung sein. Erfolgt eine Änderung des Geschlechtseintrags nach Besetzung des G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Deutschland.

Rn 6 Die Erwerbs- und Verlusttatbestände der deutschen Staatsangehörigkeit finden sich im StAG. Im gesamten Bürgerlichen Recht und damit auch im IPR stehen deutschen Staatsangehörigen zudem die sog Statusdeutschen gleich (Art 116 I GG; Art 9 Abschn 2 Nr 5 1 FamRÄndG), so dass auch diese als ›Deutsche‹ iSd Kollisionsnormen, die an die Staatsangehörigkeit anknüpfen, anzusehen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes (Satz 1)

(2) 1 Für anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen sind Verrechnungspreise anzusetzen, die dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Rz. 3327 [Autor/Stand] Anknüpfungspunkt des Fremdvergleichsgrundsatzes. § 16 Abs. 2 Satz 1 BsGaV statuiert den zentralen Anknüpfungspunkt des Fremdvergleichsgrundsatzes bei betriebsstättenbezogenen Sachverhalten. Demnach sind für anzunehmen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Festsetzung der Vergütung.

Rn 2 Wegen der Gleichstellung mit dem Testamentsvollstrecker und Insolvenzverwalter und dem Umstand, dass sie zur Übernahme des Amtes nicht verpflichtet sind und ihr Handeln dem Wohl des Erben dienen muss, erhalten berufsmäßige und ehrenamtliche Nachlassverwalter eine Vergütung. Eine Vergütung ist dann nicht zu entrichten, wenn der Nachlassverwalter nicht tätig geworden ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einzelne Vermögensgegenstände.

Rn 30 Bei der Veräußerung des Unternehmens stellt sich die Frage, ob und wie sich Rechts- oder Sachmängel einzelner Vermögensgegenstände auswirken: Beim Asset Deal geht es darum, ob sie für sich betrachtet Mängelansprüche auslösen oder nur, wenn sie den Wert des Unternehmens als solchen beeinträchtigen. Beim Share Deal eröffnet dessen Gleichstellung mit einem Asset Deal erst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Hauptverwaltung (Abs 1 S 1).

Rn 3 Die Hauptverwaltung (›central administration‹; ›administration centrale‹) stellt im Gegensatz zur Hauptniederlassung ein unternehmensinternes Merkmal dar (v Bar/Mankowski § 7 Rz 39; MPI RabelsZ [07], 225, 335). Der Ort der Hauptverwaltung ist der Ort der Leitung eines Unternehmens, nämlich wo ›die grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden‹ (Rausche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erbfall seit 29.5.09.

Rn 6 Das nichteheliche Kind galt bis zum Inkrafttreten des NEhelG mit seinem Vater oder seinen väterlichen Vorfahren als nicht verwandt (anders die Rechtslage im Gebiet der früheren DDR). Für Erbfälle seit dem 29.5.09 ist eine vollständige Gleichstellung mit ehelich geborenen Kindern herbeigeführt (2. ErbGleichG – BGBl 2011, 615). Für Erbfälle vor dem Stichtag bleibt es beim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beeinträchtigung des Eigentumsrechts.

Rn 34 Das Eigentumsrecht kann durch schuldhaft unberechtigte Verfügungen über das Eigentum eines anderen beeinträchtigt werden, zB durch Übereignung an einen gutgläubigen Dritten oder die Belastung mit einem Sicherungsrecht (BGHZ 56, 73, 77 mwN; NJW 86, 1174 f; 96, 1535, 1537). Der Anspruch aus § 823 I steht hier (sofern nicht durch §§ 989 ff ausgeschlossen) neben demjenigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 2 Der wesentliche Inhalt des Eigentumsrechts geht in zwei Richtungen. Zum einen kann der Eigentümer mit seiner Sache nach Belieben verfahren (positive Eigentümerbefugnis). Das gilt sowohl für tatsächliche als auch für rechtliche Handlungen. Er kann die Sache nutzen, benutzen, beschädigen, vernichten und verbrauchen; er kann auch über sie verfügen, indem er sein Recht verä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dritter als Vertragspartei.

Rn 36 Der Hauptvertrag muss mit einem Dritten geschlossen werden. Der Dritte ist dabei insb vom Makler abzugrenzen. Ein Eigengeschäft des Maklers mit dem Auftraggeber reicht als Hauptvertrag zum Entstehen des Vergütungsanspruchs nicht aus (BGHZ 112, 240; Hambg ZMR 20, 250). Der Nachweismakler gibt in solchen Fällen lediglich ein eigenes Vertragsangebot ab und weist keine Gel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungstatbestände.

Rn 2 Nr 1 unterstellt zunächst die Verpflichtung zur Verfügung über das Vermögen des Betreuten im Ganzen dem Genehmigungsvorbehalt. Anders als bei § 1365 fallen hierunter nur Geschäfte über das Vermögen en bloc, wie sich aus der Gleichstellung mit Erbschaften ergibt (Jürgens/Trautmann § 1854 Rz 2). Dies sind Geschäfte iSd § 311b III und solche, mit denen eine Gütergemeinscha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. cic.

Rn 76 In Übernahme der Wertungen der aF hat der BGH die grds Sperrwirkung des Mängelrechts für Ansprüche aus cic anerkannt (BGHZ 180, 205 Rz 19–23; BGH NJW-RR 16, 3015 Rz 63). Anderenfalls würden die Ansprüche aus cic die kaufrechtlichen Sonderregeln vielfach überflüssig machen (BGHZ 180, 205 Rz 22), zB die Sperrwirkung negativer Beschaffenheitsvereinbarungen effektiv aufheb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 8 Die §§ 133, 157 gelten für die Auslegung aller Willenserklärungen, auch für abstrakte Geschäfte (BGHZ 21, 161, Wechsel; BGH NJW-RR 96, 1458, Schuldversprechen; Ddorf NJW 07, 1291, Erbvertrag durch Prozessvergleich). Sie betreffen das Ob und das Wie einer Willenserklärung (Rn 1). Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen sind so auszulegen, wie der Erklärungsempfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Unterkapitalisierung des ausländischen Unternehmens (Abs. 4)

(4) Ergibt sich nach der Kapitalaufteilungsmethode für die inländische Betriebsstätte ein Dotationskapital, das dauerhaft zu Ergebnissen führt, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nicht bereit wäre hinzunehmen, und gehört das ausländische Unternehmen, dessen Teil die Betriebsstätte ist, zu einer Unternehmensgruppe, die einem Konzern im Sinne des § 18 des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit von Formularklauseln wegen Verstoß gg das Transparenzgebot.

Rn 8 Wegen des Verstoßes gg das sog Transparenzgebot (vgl BGH ZMR 12, 617) hat der BGH (NZM 06, 623) die formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen bei einer Klauselkombination für unwirksam gehalten (vgl schon BGH ZMR 98, 752). Regelungen, die sich insgesamt mit der Renovierungspflicht des Mieters befassen, werden als zusammengehörig betrachtet. Das gelte nicht nu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) Verhältnis zu den §§ 7–13

Rz. 36 [Autor/Stand] Einkünftekorrektur. Ein Steuerinländer kann Geschäftsbeziehungen zu einer von ihm beherrschten ausländischen Zwischengesellschaft unterhalten. Werden im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen Entgelte vereinbart, die zwischen fremden Dritten unüblich sind, so können dadurch die Einkünfte des Steuerinländers im Inland gemindert sein. Für diesen Fall enthält §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift über die Lebenspartnerschaft wurde am 1.8.01 durch das LPartG eingefügt und mit Wirkung vom 1.1.05 durch Einfügung der damaligen I S 3 und 4 (heute I S 2 und 3) aktualisiert. I wurde mit Wirkung vom 1.9.09 (Versorgungsausgleich; BGBl 09 I 700) und vom 18.6.11 (Unterhalt; BGBl 11 I 898) angepasst. Eine weitere Änderung des I S 4 aF erfolgte durch das AnpG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Abweichung vom Fremdvergleichsgrundsatz

"... nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen ..." Rz. 2851 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Eichstrich. Eine Korrektur nach § 1 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 setzt voraus, dass die Verrechnungspreise, die der Gewinnaufteilung zwischen dem inländischen Unternehmensteil und seiner ausländischen Betriebsstätte bzw. der Gewinnermittlung einer inländischen Betriebss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis.

Rn 14 Außerhalb der nachbarrechtlichen Vorschriften kann es im Einzelfall aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses privatrechtliche Eigentumsbeschränkungen geben. Dieses von der Rspr entwickelte Rechtsinstitut verpflichtet die Nachbarn (Grundstückseigentümer, -besitzer, -nutzungsberechtigter), nicht aber den für sie tätig werdenden Bauunternehmer (BGH NJW 10, 31...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines zu Abs 1 und Abs 2.

Rn 1 § 204 fasst die Hemmungstatbestände bei Rechtsverfolgung zusammen. Gemeinsame Voraussetzung ist, dass der Gläubiger aktiv seinen Anspruch verfolgt (BGH NJW 12, 3633 [BGH 15.08.2012 - XII ZR 86/11] Rz 27). und damit der Schuldner vor einer Inanspruchnahme noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist gewarnt ist (BGH 3.5.16 – II ZR 311/14 Rz 35). Die konkrete Maßn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die fehlerhafte Gesellschaft.

Rn 17 Bei Vorliegen von Abschlussmängeln des Gesellschaftsvertrages hat die Rspr zum Schutz des Rechtsverkehrs sowie aufgrund der tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung derart komplexer Rechtsbeziehungen besondere Regeln aufgestellt. Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft hält entgegen den allg Grundsätzen das Fortbestehen der Gesellschaft trotz Unwirksamk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Sonstige Fälle

Rz. 428 [Autor/Stand] Erb- oder Pflichtteilsverzicht gegen Anteilsübertragung (§ 2046 BGB). Sowohl der Erbverzicht (§ 2046 Abs. 1 BGB) als auch der Pflichtteilsverzicht (§ 2046 Abs. 2 BGB) gegen Abfindung in Form der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen beinhalten hinsichtlich des Verzichts sowie der Anteilsübertragung zivilrechtlich keine Zuwendungen von Todes wegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

"... von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ..." Rz. 333 [Autor/Stand] Überblick. Für sämtliche Wegzugsteuertatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt, dass die natürliche Person im Zeitpunkt der Verwirklichung des die Wegzugsbesteuerung auslösenden "Ereignisses" Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG innehaben muss. Als Anteile ...mehr