Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.2 Berücksichtigung von Kindern

Rz. 43 Da im laufenden Kj. als Fördermaßnahme nur noch das monatliche Kindergeld gezahlt wird, werden die Freibeträge gem. § 32 Abs. 6 EStG beim LSt-Abzug nicht mehr berücksichtigt. Die Gleichstellung bei den ESt-Vorauszahlungen wurde nach § 37 Abs. 3 S. 12 i. d. F. des JStG 1997 hergestellt. Die Freibeträge sind jedoch nach § 51a EStG bei den Zuschlagsteuern (KiSt, SolZ) zu...mehr

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Nutzung des LandesTicket He... / 3.2 Ausnahmen

Insbesondere aus dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besteht in Ausnahmefällen trotz des fehlenden Entgeltbezugs ein Anspruch auf das LandesTicket: Zeiten der Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG → Anspruch auf das LandesTicket bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde Zeiten der Inanspruchnahme der vollständigen Freistellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Kinder über 21 bzw. 25 Jahre (Abs. 5)

Rz. 99 § 32 Abs. 5 EStG ist nur noch anzuwenden, wenn das Kind den Dienst oder die Tätigkeit vor dem 1.7.2011 angetreten hat (§ 52 Abs. 32 S. 2 EStG). Dem liegt die Aussetzung des Wehr- oder Zivildienstes zum 1.7.2011 zugrunde. Kinder werden während des Grundwehrdiensts, Zivildiensts usw. grds. nicht berücksichtigt, abgesehen von Ausnahmen wie einem berufsbegleitenden Studium...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.4 Freiwilliges soziales, ökologisches Jahr, freiwillige Dienste (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 73 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d) EStG wurde m. W. v. 1.6.2008 dem JugendfreiwilligendiensteG (JFDG) angepasst (Rz. 9a). Außerdem wurden seit 2008 weitere Freiwilligendienste aufgenommen. Kinder, die das 18. und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden berücksichtigt, wenn sie einen Dienst nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d) EStG leisten: Freiwilliges sozial...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.5.1 Die Fortentwicklung der Rechtsprechung zur eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 7 Eine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft[1] war nach der Rspr. des BFH nicht verfassungsrechtlich geboten.[2] Dieser Auffassung hat der Erste Senat des BVerfG mit Beschluss vom 21.7.2010[3] sehr eindeutig widersprochen: § 16 Abs. 1, § 17, § 15 Abs. 1 und § 19 ErbStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.2.1997[4] waren nach Auffassung de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.5.2 Begünstigung eingetragener Lebenspartner durch das JStG 2010

Rz. 7a Seit Inkrafttreten des JStG 2010[1] zum 8.12.2010 ist die vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verwirklicht. Im ErbStG betreffen die Änderungen die §§ 15–17 ErbStG, wobei die inhaltliche Auswirkung beim Tarif nach § 19 ErbStG eintritt. Die Freibeträge waren schon zum 1.1.2009 mit dem ErbStRG ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Wirkung der Steuerklassenzuordnung

Rz. 1 Das Familien- und Verwandtschaftsprinzip ist im ErbStG ein entscheidendes Kriterium bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. § 15 ErbStG ist dabei die zentrale "Schlüsselnorm" zur Umsetzung dieses Prinzips mittels Zuordnung von Steuerklassen. Andere Vorschriften des ErbStG greifen nämlich die in § 15 ErbStG anhand "verwandtschaftlicher Beziehungen" vorgenomm...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 50 § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG regelt im Gegensatz zu § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 ErbStG keinen (Erwerbs-)Vorgang im eigentlichen Sinn[1], sondern unterwirft das Vermögen bestimmter Stiftungen und Vereine als solches in regelmäßigen Abständen von 30 Jahren der Steuerpflicht. Hintergrund der Regelung zur sog. Ersatzerbschaftsteuer (auch Erbersatzsteuer genannt) ist, dass das Vermögen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Die steuerrechtliche Regelung

Rz. 74 § 15 Abs. 3 ErbStG mildert die Besteuerung des Schlusserbenerwerbs, mit der Anweisung, dass "auf Antrag der Versteuerung das Verhältnis des Schlusserben oder Vermächtnisnehmers zum zuerst verstorbenen Ehegatten oder dem zuerst verstorbenen Lebenspartner zugrunde zu legen (ist), soweit sein Vermögen beim Tod des überlebenden Ehegatten oder des überlebenden Lebenspartne...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 ErbStG besitzt teilweise erhebliche Praxisrelevanz und normiert in § 13 Abs. 1 ErbStG für bestimmte steuerpflichtige Vorgänge i. S. d. § 1 ErbStG einen umfassenden Katalog zumeist sachlicher Steuerbefreiungen [1], der bezüglich der Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 5 und 12 ErbStG in § 13 Abs. 2 ErbStG um eine Definition des Begriffs der Angemessenheit einer ...mehr

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Energetische Maßnahmen gem.... / 1. Vollständige Zahlung erforderlich

Keine Gleichstellung: Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung kann der vollständigen Zahlung nicht gleichgestellt werden. Bei Ratenzahlungen kann die Steuerermäßigung erst nach Zahlung der letzten Rate für den Veranlagungszeitraum des Maßnahmenabschlusses beantragt werden[21]. Abschluss eines Darlehensvertrages: Zwar kann ein Werklohnanspruch im Wege der Novation grunds...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 7.5 Besonderheiten durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Bei der Personalgestellung bleibt der Beschäftigte Arbeitnehmer des ursprünglichen Arbeitgebers. Wegen der Aufgabenverlagerung ist der Beschäftigte verpflichtet, die Tätigkeit bei einem Dritten zu erbringen. Damit geht auch der Übergang des Direktionsrechts auf den Dritten einher. Da die Personalgestellung "dauerhaft" erfolgt, bestehen rechtliche Probleme im Zusammenhang mit...mehr

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Branch Profits Tax – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Die Branch Profits Tax ist eine Quellensteuer auf Gewinnüberweisungen einer Betriebsstätte. Das Ziel der Branch Profits Tax ist die Gleichstellung von Betriebsstätten und Tochtergesellschaften. Sie wird in verschiedenen Staaten (z. B. USA, Kanada) nach nationalem Steuerrecht neben der KSt im Rahmen der beschränkten Stpfl. des Investors erhoben. In Deutschland gibt es keine B...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 3 Praxisfragen

DBA stellen häufig Bezüge aus typischen stillen Gesellschaften und z. T. auch aus partiarischen Darlehen den Dividenden gleich.[1] In diesen Fällen stellt sich jedoch die Frage, ob eine entsprechende Reduzierung der Quellensteuer zu erfolgen hat, regelmäßig nicht, weil die DBA gleichzeitig regeln, dass die Reduzierung der Quellensteuer nicht eingreift, wenn die Auskehrung vo...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.6 Gleichstellung mit der Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 17 Abs. 4 des § 156 i. d. F. als § 142 bis 31.12.2000 stellte die Invalidenrenten, Bergmannsinvalidenrenten – nicht aber die Bergmannsrente – und Invalidenrenten für Behinderte nach Art. 2 RÜG dem Grunde nach der Rente wegen voller Erwerbsminderung i. S. d. Abs. 1 Nr. 3 gleich. Die Renten können seit dem 1.1.1997 nicht mehr bewilligt werden. Für Übergangsfälle galt § 434...mehr

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Sauer, SGB III § 163 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 163 Nr. 1 berücksichtigt, dass bestimmte Leistungen nach dem AAÜG nicht in die Rentenversicherung überführt worden sind (Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in der ehemaligen DDR), aber gleichwohl ganz oder teilweise zur Vermeidung von Doppelversorgungen beim Arbeitslosengeld (Alg) berücksichtigt werden sollen. Eine Gleichstellung mit den genannten Renten bewirkt da...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.10 Ruhen nach Rechtsverordnung

Rz. 22 Voll- und Teilversorgungen der Sonderversorgungssysteme für Angehörige der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs, der Zollverwaltung der DDR und des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit führen nach Maßgabe der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.4.5 Amtsführung außerhalb der Arbeits- und Dienstzeiten

Rz. 27 Die Tätigkeit als Vertrauensperson nach Maßgabe des § 178 soll grundsätzlich innerhalb der regulären Arbeits- bzw. Dienstzeit erfolgen. Soweit dies nicht möglich ist, gesteht die Vorschrift des § 179 Abs. 6 der Vertrauensperson einen Anspruch auf Arbeits- oder Dienstbefreiung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für diejenige Mandatstätigkeit zu, die aus betriebsbedin...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. In allen anderen Fällen, in denen der Arbeitslose nach einer Unterbrechungszeit auf seinen früher entstandenen Anspruch in Bezug auf die verbliebene und noch nicht erloschene Restanspruchs...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.6 Frauenförderung

Rz. 32 Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleichG) normiert in den §§ 15 ff. BGleichG Ansprüche von Beschäftigten, die teilweise über die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinausgehen, im Übrigen aber die sonstige Gestaltung der Arbeitszeit betreffen. Rz...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 6.2 Mitbestimmung des Personalrats

Rz. 36 Die gleichen Grundsätze gelten für die Beteiligung des Personalrats nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den meisten Personalvertretungsgesetzen der Länder. Diese sehen ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Einstellung vor, nicht jedoch bei der Befristung. Demzufolge führt die Verletzung dieses Mitbestimmungsrechts nicht zur Unwirksamkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Strafgefangener / 1.2 "Verleih" von Strafgefangenen an private Unternehmen außerhalb der Haftanstalt

Neben der Arbeitsleistung in Eigenbetrieben des Strafvollzugs sind Strafgefangene oft auch in Betrieben privater Unternehmen tätig. Dabei werden Strafgefangene als Arbeitskräfte für Betriebe oder Arbeitgeber außerhalb der Anstalt bereitgestellt. Die Vollzugsanstalt zahlt den Strafgefangenen den Lohn und stellt den Betrieben, an die die Gefangenen "verliehen" wurden, eine Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Strafgefangener / 2.1 Verpflichtende Tätigkeit

Die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung im anstaltseigenen Betrieb ausgeübte Beschäftigung löst lediglich Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung aus.[1] Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kommt nicht zum Zuge. Voraussetzung für die Arbeitslosenversicherungspflicht ist der Bezug von Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe oder Ausf...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.5 Rechtsfolgen des Verstoßes

Rz. 97 Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes benachteiligen, sind unwirksam gem. § 134 BGB . Auch eine benachteiligende Vereinbarung ist unwirksam, soweit der Arbeitnehmer von einer begünstigenden Regelung ausgenommen wird. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichheitswidrig begünstigen, sind demge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 121 Abs. 1 ahndet die Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftspflichten, die dem Arbeitgeber nach einzelnen, in Abs. 1 genannten Regelungen obliegen. Während nach der alten Regelung des § 78 Abs. 1 BetrVG 1952 derartige Verletzungen als Straftat verfolgt wurden, werden sie seit dem Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15.1.1972 nur noch als Ordnungswidr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.3 Gratifikationen

Rz. 108 Der Zweck der Zulagen, Gratifikationen und Sonderzuwendungen gibt vor, wie weit zwischen den verschiedenen Arbeitnehmergruppen differenziert werden kann. Praxis-Beispiel Beispiele Grundsätzlich zulässige Kriterien sind (je nach Ziel der Zuwendung) Arbeitsleistung und -belastung[1], Qualifikation (auch wenn die aktuell ausgeübten Tätigkeiten die Gleichen sind)[2], Beruf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Es muss eine Verletzung der in § 121 Abs. 1 BetrVG ausdrücklich genannten Informationspflichten vorliegen. Diese sind: Planung von Neubauten, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen (§ 90 Abs. 1, 2 Satz 1 BetrVG); Personalplanung (§ 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG); betriebliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter (§ 80 Ab...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Ausweislich des Wortlauts gilt § 619a BGB nur für Arbeitsverhältnisse. Dienstverträge bleiben damit außen vor, auf diese findet nur die allgemeine Vorschrift des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB Anwendung. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob § 619a BGB auch arbeitnehmerähnlichen Personen zugutekommt. Angesichts ihrer vergleichbaren sozialen Schutzbedürftigkeit und...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung

Leitsatz Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG Sachverhalt Die Klägerin war eine Stiftung schweizerischen Rechts. Sie wurde als Familienstiftung i. S. des schweizerischen Zivilgesetzbuches errichtet. Als Stiftungszweck wurde in der Satzung die Bestreitun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Personen-GmbH / 1 Entstehung der Zwei-Personen-GmbH

Die Zwei-Personen-GmbH entsteht durch Gründung einer GmbH durch zwei gleichberechtigte Gesellschafter. Jeder Gesellschafter hält 50 % der GmbH-Anteile, hat 50 % der Stimmrechte und Anspruch auf die Hälfte des ausgeschütteten Gewinns der GmbH. Eine Zwei-Personen-GmbH kann auch nachträglich nach der Gründung entstehen, z. B. wenn zunächst ein Gesellschafter die GmbH allein geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ausländerverein

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Zu unterscheiden ist zwischen einem ausländischen Verein und einem sog. Ausländerverein. Die ursprünglich in § 23 BGB (Anhang 12a) vorgesehene Regelung für ausländische Vereine wurde mit Wirkung zum 01.01.2009 aufgehoben. Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind. § 14 VereinsG sieht hierzu bes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Elemente des Jahresabschlusses (Abs. 1)

Rz. 2 [Autor/Zitation] Als zentrale Anordnung bestimmt Abs. 1 Satz 1 in Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 (s. auch Vor §§ 264 ff. Rz. 53), dass der JA der KapGes. – abweichend von dem für alle Kaufleute geltenden Grundsatz des § 242 Abs. 1 und 2 – nicht nur aus einer Bilanz und einer GuV, sondern ergänzend dazu auch aus einem Anhang (s. hierz...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / II. Rechtsentwicklung und dogmatische Grundlagen

Rz. 3 [Autor/Zitation] Das aktuell nach wie vor herrschende Verständnis von der transparenten Mitunternehmerbesteuerung findet seine historischen Grundlagen in der von der Rspr. des RFH, RFH v. 2.3.1927 – VI A 89/27, RFHE 21, 8: v. 4.11.1938 – III 140/38, StuW 1939, Nr. 128; RFH v. 8.1.1936 – RStBl. 1936, 135, 136) und der früher vom BFH (BFH v. 11.12.1969 – IV R 92/68, BStBl....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Genussrecht

Rn. 231 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Einkünften des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zählen auch Ausschüttungen auf Genussrechte, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös der KapGes verbunden ist: aktienähnliches Genussrecht (BFH v 19.01.1994, BStBl II 1996, 77; BMF v 27.12.1995, BStBl I 1996, 49). Hiermit korrespondiert die Behandlung der Ausschüttung bei der KSt der au...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 33 [Autor/Zitation] Seit dem KapCoRiLiG aus dem Jahr 2000 (BGBl. I 2000, 154) werden auch die in der Überschrift des Zweiten Abschnitts erwähnten "bestimmte[n] Personenhandelsgesellschaften" vom persönlichen Anwendungsbereich der §§ 264–339 erfasst. Eine nähere Präzisierung erfahren diese erst durch § 264a Abs. 1, wonach die Vorschriften der §§ 264 ff. auch auf OHG und KG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 50 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten für das Kindergeld nach dem X. Abschn. Ein Anspruch besteht dann, wenn ein Elternteil die in § 62 EStG bezeichneten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und bei ihm mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist, für das weder ein Ausschlusstatbestand nach § 65 EStG noch nach über- bzw zwisc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 37 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 und 2, die KapGes. ua. zur Aufstellung eines erweiterten JA und eines Lageberichts (Abs. 1) sowie zur Beachtung des Einblicksgebots (Abs. 2) verpflichten, gehen in ihrer Ursprungsfassung auf das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) zurück, welches ua. der Umsetzung der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.197...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Entgeltlicher Gesellschafterwechsel

Rz. 45 [Autor/Zitation] Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils durch einen neu eintretenden Gesellschafter wird nach den Grundgedanken des Transparenzprinzips ertragsteuerlich so beurteilt, als habe der neu eintretende Mitunternehmer nicht den Gesellschaftsanteil erworben, sondern sämtliche Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens der Mitunternehmerschaft. Zum Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Obwohl die Beteiligungsdefinition in das Dritte Buch des HGB und somit in die speziell für die KapGes. geltenden Rechnungslegungsvorschriften übernommen wurde, hat sie dennoch keinen rechtsformspezifischen Charakter, sondern die Zuordnung erfolgte vielmehr aus systematischen Gründen wegen der Anknüpfung an das Bilanzgliederungsschema in § 266. Demnach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Gesetzliche Rentenversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen

Rn. 101 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als gesetzliche Rentenversicherungsträger iSd §§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG bzw § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen die folgenden Versicherungsträger in Betracht (BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Rz 1): die Deutsche Rentenversicherung Bund (gebildet durch Integration der BfA und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenkapitalsurrogate

Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden die Kriterien für die Klassifikation als Eigen- bzw. Fremdkapital untersucht und dargestellt. Rz. 37 [Autor/Zitation] Einordnung in Bilanzpositionen: Ebenso wie eine Legaldefinition der Eigen- und Fremdkapitalbestandteile fehlt, ist eine gesetzliche Definition, nach der Finanzierungsinstrumente dem Eigen- oder Fremdkapital zuzuordnen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 4.1 Der Purpose im ESG-Kontext – Ein starkes ‚WARUM?‘ für die Resilienz des Unternehmens

Der (Corporate-)Purpose beschreibt den eigentlichen übergeordneten Unternehmenszweck und -sinn, welchen ein Unternehmen verfolgt – also das "Warum ist unser Unternehmen wichtig – was ist der SINN?". Diese Fragestellung nach dem "Warum?" wird so oft wiederholt, bis man im eigentlichen Kern und Sinn des Unternehmens angekommen ist. Für die Nachhaltigkeit bzw. für ESG ergeben s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einordnung als handelsrechtliche GoB

Rz. 61 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob die Stellungnahme des IDW HFA 1/1994 als handelsrechtliche GoB anzusehen ist. Das IDW fokussiert sich in IDW HFA 1/1994 mit dem Leitkriterium der Haftungsfunktion in diesem Zusammenhang auf die Auslegung des § 265 Abs. 3 Satz 2. Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 Satz 2 regelt jedoch nur den Ausweis von Zwischenposten, die mit jeder Qua...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Festlegung und Beschreibung von Zielgrößen für den Frauenanteil (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 sind in die Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen: Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen für deren Erreichung, Begründungen für eine Zielgröße von Null, Feststellung der Zielerreichung oder Nichterreichung, Gründe für die Nichterreichung. Rz. 104 [Autor/Zitation] Der Kreis der verpflichteten Gesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Partiarisches Darlehen

Rn. 481 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ein partiarisches Darlehen gem § 488 Abs 1 BGB ist gegeben, wenn die Parteien ohne jeden gemeinsamen Zweck lediglich ihre eigenen Interessen verfolgen und ihre Beziehungen ausschließlich durch die Verschiedenheit ihrer Interessen bestimmt werden (BFH v 28.10.1964, I 198/62 U, BStBl III 1965, 119). Ein zivilrechtlicher Vertrag, der eine Kapi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausländer aus Staaten, mit denen überstaatliche Abkommen bestehen

Rn. 179 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aus überstaatlichen Abkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen wurden, können sich von § 62 Abs 2 EStG abweichende Regelungen ergeben. Für türkische ArbN gilt der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats v 19.09.1980, ABl EG C 110 v 25.04.1983, 1. Der Anspruch auf Kindergeld darf danach für türkische ArbN, vgl zum ArbN-Begriff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalflussrechnung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Da es nach wie vor an gesetzlichen Vorgaben zur Kapitalflussrechnung mangelt, kann man sich für diese an DRS 21 orientieren (Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264 Rz. 18 [9/2023]). Daneben wird auch ein analoger Rückgriff auf IAS 7 für zulässig gehalten, was man damit begründet, dass die Einführung des Abs. 1 Satz 2 auf eine Gleichstellung aller kapitalma...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe von § 17 Abs. 2

Rz. 26 Die Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestimmt sich auch dann nach § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V, wenn das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden ist. Rz. 27 Gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Wochen nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schw...mehr