Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Passive Entstrickung

Rz. 476 [Autor/Stand] Begriff der passiven Entstrickung. Eine der intensivsten Debatten wird – wie auch zu den anderen Entstrickungsvorschriften (v.a. zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG [2]) – zu der Frage geführt, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 3.1 Begriff

Ein Studium i. S. d. §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 liegt vor, wenn es sich um ein Studium an einer Hochschule i. S. d. § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) handelt. Nach dieser Vorschrift sind Hochschulen die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschul...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.2 Auftraggeber und Zwischenmeister der Heimarbeiter (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Die sozialrechtliche Definition der Heimarbeit findet sich zwar in § 12 SGB IV. § 9 Satz 1 BEEG verweist aber auf die arbeitsrechtlichen Beziehungen und damit auf die Definition im Heimarbeitsgesetz (HAG). Nach § 1 Abs. 1 HAG sind in Heimarbeit Beschäftigte die Heimarbeiter (§ 2 Abs. 1 HAG) und die Hausgewerbetreibenden (§ 2 Abs. 2 HAG). Nach § 1 Abs. 2 HAG können diesen...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.4 Ansprüche auf Equal Pay

Rz. 61 Auch der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts ("Equal Pay") nach § 8 Abs. 1 AÜG ist – außer im Rahmen der Tarifausnahme (vgl. § 8 Abs. 2 bis 4 AÜG) – unabdingbar. Dennoch kann der Leiharbeitnehmer auf bereits entstandene Equal-Pay-Ansprüche im konkreten Streitfall im Rahmen eines Vergleichs oder einer Erledigungs- bzw. Aus...mehr

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Sauer, SGB IX § 154 Pflicht... / 2.1 Arbeitgeber

Rz. 3 Der Verpflichtung privater und öffentlicher Arbeitgeber, die über eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen verfügen, auf einem gesetzlich festgelegten Anteil dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, gehört zu den wesentlichen Instrumentarien des Schwerbehindertenrechts zur Teilhabe schwerbehinderter und diesen gleichgestellter behinderter Menschen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[1] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten "Werkes" zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck der Nachversicherung ist die nachträgliche Gleichstellung von bestimmten, in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen ihrer zugesicherten Versorgungsanwartschaften versicherungsfreien Personen mit den ansonsten versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, insbesondere nach § 1 Satz 1 Nr. 1. Erfasst werden Personen, die zunächst aufgrund der Eigenart ihrer Beschäftigu...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt spezielle Sachverhalte, bei denen der Gesetzgeber Verfügbarkeit annehmen will oder im Regelfall nicht anerkannt wissen möchte. Damit können nach Maßgabe dieser Vorschrift Entscheidungen abweichend von den Vorgaben des § 138 Abs. 5 getroffen werden. Abs. 1 fingiert Verfügbarkeit bei Teilnahme an Maßnahmen nach § 45 sowie gesellschaftlich oder sozial...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.1 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Nr. 1)

Rz. 64 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 schließt die Lücke zu den Versicherungspflichttatbeständen des § 3 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 3a und erfasst durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr. 3 Personen, die die dort aufgezählten Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld) erhalten sowie durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr....mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.12 Besonderheiten für knappschaftlich Versicherte (Abs. 2)

Rz. 12 Vorgängervorschrift war § 130b Abs. 1 Satz 2 RKG. Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld oder Vorruhestandsgeld, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, tragen – abweichend vom Grundsatz der hälftigen Beitragstragung – die Beiträge in Höhe des Vomhundertsatzes, den sie zu tragen hätten, wenn sie in der allgemeinen Rentenversicherung versi...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.2 Keine anderweitige Versicherungspflicht

Rz. 17 Dieses Recht besteht nur, soweit die Personen nicht versicherungspflichtig sind. Denn jegliche Versicherungspflicht (wegen abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, auf Antrag, wegen Kindererziehung oder Pflege) schließt das Recht zur freiwilligen Versicherung aus, da das System der Rentenberechnung eine Anrechnung von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beit...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, GwG ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 7 Abs. 7 GwG, die einen besonderen Kündigungs- und Benachteiligungsschutz des Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreters enthält, ist (nahezu wortgleich) der Regelung des § 58 BImSchG für den Immissionsschutzbeauftragten nachgebildet. Damit soll die Position des Geldwäschebeauftragten (und dessen Stellvertreters, dessen verpflichtende Bestellu...mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2.4 Ende der Rahmenfrist bei dem Verlängerungstatbestand Übergangsgeld

Rz. 10 Weder die Regelrahmenfrist noch die verkürzte Rahmenfrist verlängern sich effektiv, wenn eine Zeit nach Abs. 3 zu berücksichtigen ist, die nicht in die Rahmenfrist eingerechnet wird. Ist ein solcher Sachverhalt gegeben, verlängert sich die Rahmenfrist um die Zeit des Verlängerungstatbestandes. Nach Maßgabe des Abs. 3 Satz 2 endet die Rahmenfrist spätestens 5 Jahre nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / e) Problemfeld unentgeltliche Wertabgabe

Wenn eine Sacheinlage als unentgeltliche Wertabgabe einzuordnen ist, können erhebliche umsatzsteuerliche Nachteile die Folge sein. Ist der Gegenstand der Sacheinlage ausreichend, um ein Teilvermögen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG zu sein[23], ist der Vorgang dabei relativ unproblematisch. Da § 1 Abs. 1a UStG auch unentgeltliche Transaktionen erfasst, kommt es nicht zu einer Besteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Kollegiale Praxisberatung: ... / 1 Definition: Was ist die kollegiale Praxisberatung?

Die kollegiale Praxisberatung ist die strukturierte Fallberatung in einer selbstgesteuerten und „führungslosen“ Gruppe Berufstätiger. Den Mitwirkenden bietet sie einen Reflexionsraum, in dem aktuelle berufliche Praxisfälle systematisch beleuchtet und angereichert werden.[1] Dabei überlegen Personen mit beruflicher Gleichstellung zusammen, um gemeinsam Lösungen für konkrete Pr...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das BetrVG 1972 ist der Anwendungsbereich des § 16 KSchG entsprechend der Neufassung des § 15 KSchG auf den dort genannten Personenkreis erstreckt worden.[1] Die Norm gewährt den durch § 15 KSchG geschützten Personen nach rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess ein Wahlrecht zwischen der Rückkehr in den alten Betrieb oder der Aufrechterhaltung eines i...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Interne Kommunikation: Mita... / 4.1 Sorgen beachten und gegensteuern: Mit fairen Arbeitsbedingungen Lebensqualität fördern

"Obwohl die Zustimmung zum ökologischen Wirtschaftsumbau sehr hoch ist, verbinden die Menschen damit kaum Vorteile für ihre eigene Lebensqualität, sondern vor allem große Unsicherheiten und Sorgen", wird die Kommunikationswissenschaftlerin Prof Dr. Katharina Kleinen-von Königslöw in der Umweltbewusstseinsstudie 2022 zitiert.[1] Diese Bedenken gilt es bei der Umstellung auf n...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Erbrechtliche Gleichstellung des Adoptivkinds

a) Anwendbarkeit deutschen Erbrechts Rz. 148 Gem. Art. 22 Abs. 3 S. 1 EGBGB steht das Adoptivkind in Ansehung der Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Annehmenden, dessen Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandten ungeachtet des nach Art. 22 Abs. 1 und 2 EGBGB anzuwendenden Rechts einem nach den deutschen Sachvorschriften angenommenen Kind gleich, wenn der Erblasser dies in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gleichstellung mit Steuererklärungen (Abs. 5)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 228 Abs. 5 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift und hat den Zweck, Erklärungen nach Abs. 1 und Anzeigen nach Abs. 2 den Steuererklärungen gleich zu stellen. Damit finden auf diese beiden Willenserklärungen des Steuerpflichtigen insb. die §§ 149–153 AO Anwendung. Letzteres bedeutet insb. auch die Möglichkeit der Erhebung eines Verspätungszuschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Gesetzgeber stellt mit dieser Norm den Schiedsspruch (der kein Hoheitsakt ist) einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt gleich. Diese Gleichstellung dient der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit. Die Parteien können dadurch sicher sein, ähnl wie vor einem staatlichen Gericht eine abschließende Entscheidung zu erhalten, die vollstreckbar ist. Allerdings wirft die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Während § 696 den Übergang in das streitige Verfahren nach Widerspruch gg den MB regelt, behandelt § 700 den Übergang nach Einspruch gg den VB. Mit dem VB erhält der ASt einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (§ 794 I Nr 4), der dem vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichgestellt ist (§ 700 I). Einspruch ist der einzig zulässige Rechtsbehelf. E...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Gesetzlich nicht geregelt ist, welche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werden können. Nur für echte Parteistreitigkeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten i.S.d. § 13 GVG ist die Schiedsgerichtsbarkeit gestattet.[23] Mit der Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts zum 1.1.1998 ist die Schiedsgerichtsbarkei...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Anwendbarkeit deutschen Erbrechts

Rz. 148 Gem. Art. 22 Abs. 3 S. 1 EGBGB steht das Adoptivkind in Ansehung der Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Annehmenden, dessen Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandten ungeachtet des nach Art. 22 Abs. 1 und 2 EGBGB anzuwendenden Rechts einem nach den deutschen Sachvorschriften angenommenen Kind gleich, wenn der Erblasser dies in der Form einer Verfügung von Todes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgen muss, sowie ihren Umfang. Grundgedanke der PKH ist es, dem Bedürftigen iRd verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung und sozialen Fürsorge weitgehend die gleichen Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung oder Rechtsverteidigung zu gewähren wie der bemittelten rechtsuchenden Partei. Deme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verzicht und Abschlusserklärung.

Rn 9 Der Schuldner kann auf das Antragsrecht nach § 927 verzichten (BGH NJW-RR 87, 288, 289). Mit der im Wettbewerbsrecht entwickelten, hierauf aber nicht beschränkten Abschlusserklärung kann der Schuldner unter Verzicht auf die Rechtsbehelfe der §§ 924, 926 die Klage in der Hauptsache abwenden (BGHZ 181, 373 Rz 15 = NJW 09, 3303 – Mescher weis). Mit der Abschlusserklärung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von PKH davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung hinreichende Au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Personen der Steuerklasse II (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Personen i.S.d. § 15 Abs. 1 StKl. II Nr. 1 bis 7 ErbStG (s. § 15 ErbStG Rz. 47 ff.) erhalten ebenso wie Personen der StKl. III einen Freibetrag von 20.000 Euro. Die insoweit bestehende Gleichstellung (hinsichtlich der Steuersätze differenziert § 19 Abs. 1 ErbStG zwischen den Steuerklassen) bewegt sich innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Grenzen.

Rn 26 Allerdings ist nicht jeder ausl Entscheidung die Anerkennung zu versagen, weil sie, wenn sie von einem deutschen Gericht getroffen worden wäre, wegen eines Verstoßes gg Grundrechte verfassungswidrig wäre (BVerfGE 31, 58, 77 = NJW 71, 1509, 1512 – Spanierurteil). Zum einen bedarf es eines gewissen Inlandsbezugs (BGHZ 120, 29, 34 = NJW 93, 848). Es ist im Einzelfall zu p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schiedssprüche auf der Grundlage statutarischer Schiedsklauseln.

Rn 13 Auch Schiedssprüche eines ausländischen Schiedsgerichts, die auf statutarischen Schiedsklauseln beruhen (s § 1066 Rn 2 ff) können anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Zwar fallen statutarische Schiedsklauseln nicht unter Art II UNÜ. § 1066 verweist jedoch insgesamt auf das 10. Buch. Hierdurch erfolgt die Gleichstellung von Schiedsverfahren auf Grund von stat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besonderheiten.

Rn 11 Der bedürftigen Partei wird regelmäßig nicht zugemutet, iRd PKH-Verfahrens zur Vermeidung der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist zu stellen (BGH NJW-RR 05, 1586 [BGH 22.06.2005 - XII ZB 34/04], strenger aber offenbar BGH NJW 13, 1684 [BGH 19.03.2013 - VI ZB 68/12]); zum einen wird es nicht selten vorkommen, dass die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Religionsfreiheit.

Rn 1 Der gem § 481 II ohne religiöse Beteuerungsformel gesprochene Eid hat keinen religiösen oder anderweit transzendenten Bezug; trotzdem folgt aus Art 4 GG das Recht eines jeden Schwurpflichtigen, aus – auch nur behaupteten, also letztlich nicht überprüfbaren (Musielak/Voit/Huber § 484 Rz 1) und vom Gericht auch nicht zu überprüfenden (BeckOKZPO/Bechteler § 484 Rz 2) – Grü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schiedssprüche mit vereinbartem Wortlaut.

Rn 9 Für vollstreckbar erklärte Schiedsvergleiche nach § 1044a aF sind nach § 323a abänderbar; nicht aber Schiedssprüche mit vereinbartem Wortlaut nach §§ 1053 I 2, 1060 I. Wegen der Gleichstellung mit dem Urt durch § 1055 gilt für sie vielmehr § 323 (Musielak/Voit/Musielak § 323a Rz 1; St/J/Althammer § 323a Rz 3; Anders/Gehle/Anders ZPO § 323a Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 3 Den Eid kann nur der verantwortliche Gutachtenerstatter selbst leisten, so dass beim Gutachten einer Kollegialbehörde der zur Erläuterung entsandte Vertreter nicht beeidigt werden kann (St/J/Berger § 410 Rz 3). Das Gericht hat die freie Wahl zwischen Vor- und Nacheid, es ist aber klarzustellen, welche Ausführungen der Eid umfasst. Befundtatsachen sind erfasst, Zusatztat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Aufgrund der Einführung und Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos ist § 835 mehrfach geändert worden. Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (v 7.7.09, BGBl I, 1707) ist in § 835 III aF eine vierwöchige Leistungssperre bei Zustellung eines Überweisungsbeschlusses eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichteheli...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Anwendbarkeit ausländischen Erbrechts

Rz. 150 Da eine Gleichstellungserklärung nach Art. 22 Abs. 3 S. 1 EGBGB ausscheidet, wenn ausländisches Erbrecht zur Anwendung gelangt, sollte in einem solchen Fall ggf. zur Sicherheit eine testamentarische Erbeinsetzung des Adoptivkinds bzw. des Annehmenden erfolgen. Rz. 151 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.15: Gleichstellungserklärung des Adoptiv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch einen Nichtanwalt.

Rn 4 Eine analoge Anwendung von Abs. 1 auf Nichtanwälte ist wegen des auf der Stellung von Rechtsanwälten als Organe der Rechtspflege beruhenden Ausnahmecharakters nicht möglich (BGH MDR 22, 121 [BGH 29.09.2021 - VII ZB 25/20], Rz 17 f). Deshalb ist bei sonstigen Prozessbevollmächtigten vAw zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt. Eine Vollmachtsrüge stellt eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. Protokollanlage (Abs 5).

Rn 24 Eine Anlage zum Protokoll nimmt an der Beweiskraft des Protokolls teil (St/J/Roth Rz 33), wenn die Anlage dem Protokoll beigefügt und im Protokoll als solche bezeichnet ist. Es empfiehlt sich, auch auf der Anlage selbst einen Vermerk über ihre Eigenschaft als Protokollanlage anzufügen (das Fehlen dieses Vermerks steht der Gleichstellung der Anlage nicht entgegen BGHZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Die Regelung des Abs 1 stellt eine Grundlagennorm dar. Sie enthält in S 1 die allgemeine Klarstellung, dass eine mündliche Verhandlung stets auch als Videokonferenz durchgeführt werden kann. Der Hinweis, dass dies in geeigneten Fällen stattfinden kann, ist keine Einschränkung. Mit dieser Gleichstellung der Videoverhandlung ggü einer Verhandlung im Sitzungszimmer des Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anerkennung von Sachentscheidungen eines ausl Gerichts in Zivilsachen. Sie bestimmt dem Wortlaut nach nur Anerkennungshindernisse; die Nr 1 und 5 werden jedoch als Anerkennungsvoraussetzungen verstanden, dh dass derjenige sie beweisen muss, der die Anerkennung begehrt (für Nr 1: Kobl RIW 04, 302, 303; für Nr 5: BGHZ 141, 286, 302 = NJW 99, 3198...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 784 I.

Rn 2 Die Anwendung des § 784 I setzt voraus, dass bei Anordnung der Nachlassverwaltung oder Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Vollstreckungsmaßnahmen bereits erfolgt sind; die Zwangsvollstreckung darf noch nicht beendet sein. Beginnt die Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten in das eigene Vermögen des Erben erst nach dem Zeitpunkt der Anordnung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift des Art 4.

Rn 4 Art 4 regelt die internationale, nicht die örtliche Zuständigkeit. Der Wohnsitz iSd Vorschrift ist nach Art 62, 63 zu ermitteln und schließt damit den Sitz von juristischen Personen ein. Die Staatsangehörigkeit ist irrelevant. Zu welchem Zeitpunkt der Wohnsitz vorliegen muss, wird nicht gesagt. Ein Vorliegen zu dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt wird jedenfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten der Schiedssprüche.

Rn 2 Das Gesetz spricht in § 1054 und an anderer Stelle nur allgemein vom Schiedsspruch. Durch die Gleichstellung mit einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt (§ 1055) wird aber deutlich, dass die Trennung unterschiedlicher Arten von Urteilen auch bei Schiedssprüchen von Bedeutung sein kann. So kann man iRd Endentscheidungen den vollständigen Schiedsspruch vom Teil-Schiedsspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kraft Gesetzes verfahrensfähige Personen (Nr 4).

Rn 6 Nach dieser Bestimmung sind Personen verfahrensfähig, die durch das FamFG oder ein anderes Gesetz dazu bestimmt werden. Dies gilt insb für das Betreuungs- und Unterbringungsrecht. Mit den §§ 275 Abs 1, 316 (dazu BGH MDR 21, 441, 442 [BGH 02.12.2020 - XII ZB 456/17]) wird die verfahrensrechtliche Gleichstellung geschäftsunfähiger Betroffener erreicht, nicht aber ihre Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 64 Brüssel IIb-VO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext Dieser Abschnitt gilt in Sachen der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und der elterlichen Verantwortung für öffentliche Urkunden, die in einem Mitgliedstaat, dessen gerichtliche Zuständigkeit nach Kapitel II anzunehmen ist, förmlich errichtet oder eingetragen wurden, und auf Vereinbarungen, die in einem Mitgliedstaat, dessen gerichtliche Zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Konkrete Beweisverwertung.

Rn 4 Das Hauptsachegericht prüft nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen des stattgefundenen selbstständigen Beweisverfahrens (München 19.10.20/25.1.21 – 28 U 4343/20 Bau: ›Das Erstgericht konnte das Gutachten im selbstständigen Beweisverfahren, auch bei ggf fehlender Zuständigkeit des Gerichts … verwerten, § 493‹; wurde die fehlende Zuständigkeit im selbstständigen Beweisver...mehr