Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 7. Weitere vollstreckbare Ausfertigung, § 733 ZPO

Rz. 293 Grundsätzlich erhält der Gläubiger nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitels. Nach § 733 ZPO kann dem Vollstreckungsgläubiger unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Ausfertigung der Klausel erteilt werden. Die Vorschrift soll den Schuldner vor der mehrfachen Zwangsvollstreckung aus demselben Titel schützen.[267] Andererseits soll sie einer ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Erben erster Ordnung

Rz. 37 Zur ersten Erbordnung zählen die Abkömmlinge des Erblassers und sein Ehegatte; in der Föderation BuH und BD BuH auch sein nichtehelicher Partner. Innerhalb der ersten Erbordnung erben Kinder des Erblassers und dessen Ehegatte zu gleichen Teilen, Art. 10 ErbG FBuH, Art. 8 ErbG RS, Art. 10 ErbG BD BuH. Bezüglich der Abkömmlinge tritt die Repräsentation nach Stämmen ein....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungszweck

Rz. 149 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 BewG ist der Wert unverzinslicher Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, mit dem Betrag anzusetzen, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG beruht d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen (§ 36 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 37 EStG werden für einen VZ regelmäßig vier Vorauszahlungen festgesetzt. Sie dienen der Sicherung eines stetigen Steueraufkommens. Das FA kann bis zum Ablauf des auf den VZ folgenden 15. Kalendermonats die Vorauszahlungen an die voraussichtliche ESt anpassen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG). Die Zeitspanne für eine nachträgliche Anpassung der Vor...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 179 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können durch ein Geschehen ausgelöste psychische Störungen von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB darstellen. Handelt es sich bei den psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nicht um schadensausfüllende Folgewirkungen einer Verletzung, sondern treten sie haftungsbegründend durch die ps...mehr

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Kroatien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht ist in dem am 3.4.2003 in Kraft getretenen Erbgesetz[10] enthalten, welches das noch aus dem Jahr 1955 stammende alte jugoslawische Bundesgesetz über das Erbrecht abgelöst hat.[11] Da die jugoslawische Teilrepublik Kroatien während der Dauer der Zugehörigkeit zur SFR Jugoslawien von ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts keine...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen, § 850e Nr. 2a ZPO

Rz. 120 § 850e Nr. 2a ZPO bezieht sich nur auf laufende Sozialleistungen, die aufgrund des Sozialgesetzbuches oder solcher Einzelgesetze, die Bestandteil des Sozialgesetzbuches sind, gewährt werden. Sowohl § 850e Nr. 2a ZPO als auch § 54 Abs. 4 SGB I schließen es aus, Ansprüche auf Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen oder Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungen unterei...mehr

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Dänemark / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Zum 1.1.2008 trat in Dänemark ein neues Erbgesetz – arveloven Nr. 515 vom 6.6.2007[1] – in Kraft.[2] Die Reform führte u.a. zu einer Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers sowie der erbrechtlichen Stellung des überlebenden Ehegatten. Des Weiteren wurde nichtehelich Zusammenlebenden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, durch Testament einander...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Völkerrecht

Rz. 1 Das internationale Steuerrecht ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Zielvorstellungen der nationalen Gesetzgeber. Einzelne Länder erheben regelmäßig in unterschiedlichem Umfang Steuern zur Erzielung von Einnahmen. Das Recht, Steuern zu erheben, ist Ausfluss der staatlichen Souveränität, die allerdings im Völker- und Europarecht ihre Grenzen findet. Völkerrechtlich...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Zielrichtung des internationalen Steuerrechts und Abgrenzung zum IPR

Rz. 11 Die Zielrichtung des internationalen Steuerrechts ist grundverschieden von der des internationalen Privatrechts. Während es bei der Frage des internationalen Steuerrechts um die Frage geht, ob und in welchem Umfang in einzelnen (beteiligten) Staaten eine Besteuerung erfolgen kann bzw. darf, geht es im internationalen Erbrecht als Teil des internationalen Privatrechts ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 591 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende Bundesagentur für Arbeit kein Sozialversicherungsträger i.S.d. § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist. Rz. 592 Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII besc...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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Italien / b) Abkömmlinge

Rz. 83 Sind Abkömmlinge vorhanden und hinterlässt der Erblasser keinen Ehegatten, so steht diesen kraft Gesetzes das gesamte Vermögen zu, mehreren zu unter sich gleichen Teilen. Kinder schließen Enkelkinder aus (sog. Linearsystem). Bei Vorversterben eines Abkömmlings treten an dessen Stelle seine Abkömmlinge. Rz. 84 In der Ehe geborene und außer der Ehe geborene Abkömmlinge[1...mehr

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V / 11 Verletzter, Begriff [Rdn 4947]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Amtsveranlagung bei Nebeneinkünften über EUR 410 (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei unabhängig voneinander zu prüfende Alternativen. Zum einen die nicht dem LSt-Abzug zu unterwerfenden stpfl Nebeneinkünfte und zum anderen die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte. Danach sind StPfl, deren Arbeitslohn dem LSt-Abzug unterlegen hat, zu veranlagen, wenn sie neben dem Arbeitslohn no...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Leistungssperre nach § 835 Abs. 3 und 4 ZPO

Rz. 346 Wird bei einem Geldinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, darf das Kreditinstitut dem Gläubiger pfändbares Guthaben nicht unmittelbar leisten oder den pfändbaren Betrag hinterlegen. Es sind vielmehr Wartezeiten zu beachten, die dem Schuldner die Möglichkeit geben sollen, Schutzanträge zu stellen oder ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Wartezeiten – Zeitkonto

Rz. 21 Die Renten wegen Alters haben zwei Voraussetzungen, beide müssen erfüllt sein. Zum einen muss das jeweilige Lebensalter erreicht, zum anderen muss die jeweilige Wartezeit erfüllt sein. Oder einfach gesagt: Auf dem "Wartezeitkonto" müssen die jeweiligen Mindestzeiten vorhanden sein. Die jeweiligen Wartezeiten und ihre Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 50 ff. SGB VI. I...mehr

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V / 10 Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 4930]

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D / 6 DNA-Untersuchung, Zukünftige Verfahren [Rdn 1733]

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Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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B / 6 Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 938]

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Die Mitgliedschaft / 3.2.3 Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Konsequenzen

Rz. 252 Bei einem Verstoß gegen den absoluten oder relativen Gleichbehandlungsgrundsatz haben die Mitglieder grundsätzlich einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem bevorzugten Mitglied.[1] Je nach dem, um was es sich handelt, kann die Gleichstellung durch einen Anspruch auf Erfüllung, einen Anspruch auf Unterlassen, Freistellung von Pflichten oder Schadensersatz verwirklicht wer...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.2.4 Beseitigung einer Ungleichbehandlung

Rz. 253 Grundsätzlich kann die Genossenschaft nach einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die bevorzugten Mitglieder den benachteiligten gleichstellen. Diese Möglichkeit wird in der Praxis jedoch schwer durchführbar sein. So wird in der Regel wohl der dem bevorzugten Mitglied verschaffte Vorteil wieder beseitigt werden, um eine Gleichstellung zu erreichen, oder di...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sommer, SGB V § 243 Ermäßig... / 2.1.2 Weitere Ausschlussgründe

Rz. 7 Es ist differenziert zu beurteilen, ob das Ruhen, der Wegfall oder eine Kürzung des Anspruchs auf Krankengeld einen Anschlussgrund darstellt. Rz. 7a Der Krankengeldanspruch besteht nämlich auch dann, wenn der Anspruch auf Krankengeld lediglich nach § 49 ruht, nach § 50 Abs. 2 gekürzt oder nach § 52 beschränkt ist. Das Stammrecht auf Krankengeld bleibt in diesen Fällen d...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.4 Gefahrenquelle "Gesellschafter-Darlehen" in der Insolvenz

In der Insolvenz ist der Gesellschafter nachrangiger Gläubiger bez. seines Darlehens gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und wird i. d. R. mit seiner Forderung ausfallen. Wird ein Gesellschafter-Darlehen innerhalb eines Jahres vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Gesellschafter zurückgezahlt, kann der Verwalter nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO die Rückgewährung der bis zu diesem ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 7 GrEStG begünstigt die Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum. Nach der Systematik des Grunderwerbsteuergesetzes ist die flächenmäßige Aufteilung eines im Eigentum mehrerer Personen stehenden Grundstücks in einzelne Grundstücke (Grundstücksteile) ein eigenständiger Erwerbsvorgang. Dieser soll aber gleichwohl nicht der Besteuerung unterworfen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 365 Mit der Steuerfreistellung der Gewinne einer Körperschaft aus der Veräußerung von Anteilen bzw. der Nichtberücksichtigung von Veräußerungsverlusten ist die Frage aufgetreten, ob Verluste bzw. Teilwertabschreibungen von Gesellschafterforderungen steuerlich zu berücksichtigen oder wie Verluste aus der Veräußerung der Anteile zu behandeln sind. Die Problematik resultie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.1 Tatbestand

Rz. 648 In sachlicher Hinsicht erfasst die Vorschrift Steuergestaltungen durch Sachdarlehen und Pensionsgeschäfte, die dazu dienen, der "überlassenden Körperschaft" – jedenfalls wirtschaftlich – die Steuerfreistellung der Dividende bzw. der Veräußerungsgewinne zu verschaffen. Gegenstand des Sachdarlehens sind daher Anteile, auf die die Abs. 1, 2 dem Grunde nach anzuwenden si...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5 Berichtspflichten des Arbeitgebers zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

5.1 Anwendungsbereich Anders als in Bezug auf das freiwillige Prüfverfahren verpflichtet § 21 EntgTranspG Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 500 Arbeitgeber beschäftigen und die außerdem gemäß den §§ 264–289 des Handelsgesetzbuches zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, auch einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. 5.2 Inhaltliche ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.2 Inhaltliche Vorgaben für die Berichtserstellung

§ 21 Abs. 1 und Abs. 2 EntgTranspG fasst zusammen, welchen Inhalt ein solcher Bericht haben muss, nämlich die durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten, nach Geschlecht aufgeschlüsselt, die durchschnittliche Zahl der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigten, nach Geschlecht aufgeschlüsselt sowie Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und deren Wirku...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.3.3 Offenlegung

Laut § 22 Abs. 4 EntgTranspG muss dieser Bericht dem nächsten Lagebericht nach § 289 HGB als Anlage beigefügt und im Unternehmensregister offengelegt werden. Diese Fassung des § 22 Abs. 4 EntgTranspG gilt seit dem 1.8.2022 und ist erstmals anzuwenden auf Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit, die Lageberichten beizufügen sind, welche für das nach dem 31.12.2021 b...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.1 Anwendungsbereich

Anders als in Bezug auf das freiwillige Prüfverfahren verpflichtet § 21 EntgTranspG Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 500 Arbeitgeber beschäftigen und die außerdem gemäß den §§ 264–289 des Handelsgesetzbuches zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, auch einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.3 Turnus der Berichtserstellung und Veröffentlichungspflicht

5.3.1 Erstmalige Aufstellung des Berichts Der Bericht musste nach Inkrafttreten des Gesetzes gemäß § 25 Abs. 2 EntgTranspG erstmalig im Jahr 2018 erstellt werden. In diesem Fall wird der Berichtszeitraum gemäß § 25 Abs. 3 EntgTranspG auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beschränkt. Das ist das Jahr 2016. 5.3.2 Turnus Für die Länge des Be...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.3.1 Erstmalige Aufstellung des Berichts

Der Bericht musste nach Inkrafttreten des Gesetzes gemäß § 25 Abs. 2 EntgTranspG erstmalig im Jahr 2018 erstellt werden. In diesem Fall wird der Berichtszeitraum gemäß § 25 Abs. 3 EntgTranspG auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beschränkt. Das ist das Jahr 2016.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.3 Adressat des Auskunftsverlangens

Der Gesetzgeber überträgt dem Betriebsrat bei der Sicherstellung der Entgeltgleichheit eine wichtige Funktion. § 13 EntgTranspG greift die Aufgabenzuweisung in § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG auf, der schon seit langem die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Betriebsrats definiert. Dies wird jetzt in § 13 EntgTranspG bekräftigt, ind...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / Zusammenfassung

Überblick Ziel des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ist gemäß § 1 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen und zu verhindern, dass Frauen und Männer unterschiedlich vergütet werden. Zusammengefasst enthält das Gesetz neben der Definition von Be...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.3.2 Turnus

Für die Länge des Berichtszeitraums und damit die Häufigkeit der Berichtserstellung ist in § 22 EntgTranspG einmal mehr nach tarifvertraglich gebundenen Arbeitgebern und Arbeitgebern ohne solche Tarifbindung unterschieden. Der Berichtszeitraum beträgt 5 Jahre für die vorangegangenen 5 Jahre bei Arbeitgebern, die entweder tarifgebunden sind oder die einen Tarifvertrag anwenden...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.1 Allgemeine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist weitergehender als das Informations...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.2 Pauschale Freistellung von der beruflichen Tätigkeit

Eine eigenständige Regelung der vollständigen Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, wie sie für Betriebsräte gestaffelt nach Schwellenwerten in § 38 BetrVG geregelt ist, hat für die SBV bereits das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbG) vom 29.9.2000 geschaffen. Dazu war in § 26 Abs. 4 SchwbG eingefügt worden, dass die Betreuung von 200 s...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.3 Aufgabenkatalog

Zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV gehört nach § 178 Abs. 1 Satz 2 SGB IX vor allem: Darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 SGB IX obliegende Mindestbeschäftigung von schwerbehinde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1 Konsignationslagerregelung

Rz. 707 Nach dem alten Unions- und nationalen Recht war das Verbringen von Ware durch einen Unternehmer in sein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager als ein innergemeinschaftliches Verbringen einzuordnen, das wie eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich steuerfrei ist. Im Bestimmungsmitgliedstaa...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 2. Gleichstellung

Rz. 13 Am 1.5.2015 ist die Neufassung des "Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes" (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Bundesverwaltung. Die bisherigen Maßnahmen und Anfo...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 5 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX steht schwerbehinderten Arbeitnehmern zu. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX ist ein Mensch schwerbehindert, wenn bei ihm ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und er seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX hat. Di...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (cc) Bezugnahmeklauseln und Betriebsübergang

Rz. 1059 Häufig erfolgt die Anwendung des Tarifvertrags nicht aufgrund der beidseitigen Tarifbindung gemäß § 4 Abs. 1 TVG, sondern durch arbeitsvertragliche Inbezugnahme.[2724] Die Tarifverträge gelten dann lediglich schuldrechtlich und beim Betriebsübergang gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB weiter.[2725] Weder die Veränderungssperre des § 613a Abs. 1 S. 2 BGB,[2726] noch die Ablö...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / XI. Erbrechtliche Stellung nichtehelicher Kinder

Rz. 33 Erst seit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 16.12.1997[66] mit Wirkung zum 1.4.1998 haben nichteheliche Kinder in der Bundesrepublik die gleiche erbrechtliche Stellung erlangt wie eheliche Kinder.[67] Die Sonderregeln über den Erbersatzanspruch nach §§ 1934a–e BGB wurden gestrichen.[68] Sie hatten im Jahr 1969 die Regelung des § 1589 Abs. 2 BGB ersetzt, nach dene...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Unterrichtung des Arbeitgebers nach Zugang einer Kündigung

Rz. 216 Eine andere Frage betrifft die Frist, innerhalb der der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über seine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch, also über die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung, informieren muss. Nach der früheren Rechtsprechung musste der Arbeitnehmer den Arbeitgeber binnen einer Regelfrist von einem Monat ab Zugang der Kündigung hiervon in Kenntnis set...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Vergütung, § 4

Rz. 633 Die Vergütungsregelung unter § 4 Abs. 1 des Vertragsmusters verweist auf die unter § 1 Abs. 7 des Vertragsmusters vereinbarten Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge BAP-DGB/iGZ-DGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Insoweit obliegt es den Vertragsparteien, sich auf eine Eingruppierung zu verständigen und diese im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Aus Gründen der Tran...mehr