Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht

Rz. 264 Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwid...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Antrag auf Ehescheidung oder -aufhebung

Rz. 492 Ein formal richtig gestellter und durch Zustellung rechtshängig gewordener Scheidungs- oder Eheaufhebungsantrag ist Voraussetzung für den Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, §§ 124, 133 FamFG, §§ 253, 261 ZPO.[561] Die Gleichstellung mit den Rechtsfolgen einer rechtskräftigen Auflösung der Ehe beruht auf der Überlegung, dass die Beteiligung des überlebend...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Gesellschafterfremdfinanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft

Leitsatz Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, sind gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der bis zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 geltenden Fassung aus dem Anwendungsbereich des gesonderten Tarifs für Kapitalein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 4 Ausländische Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Versicherte entsprechende Entgeltersatzleistungen von einem Sozialversicherungsträger oder einer anderen staatlichen Stelle im Ausland erhält.[1] Die im über- und zwischenstaatlichen Recht vereinzelt enthaltenen Gleichstellungsbestimmungen sind im Rahmen des SGB V praktisch bedeutungslos, weil innerstaatliches Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 4 Folgen der Gleichstellung

Mit der Gleichstellung wird der annähernd gleiche Status wie bei einer Schwerbehinderung erlangt. Dies bedeutet, dass gleichgestellte behinderte Menschen Anspruch haben auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht, einen besonderen Kündigungsschutz (siehe § 168 SGB IX), besondere Einstellungs- und Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnko...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Zusammenfassung Begriff Zum Jahresende 2021 lebten in Deutschland ca. 7,8 Mio. schwerbehinderte Menschen.[1] Davon sind gut die Hälfte in einem Alter, das ihnen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen würde. Wie hoch die Zahl der ihnen gleichgestellten Menschen ist, ist statistisch nicht erfasst. Sie dürfte allerdings höher liegen. Eine Gleichstellung ist wichtig für den Sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 2 Voraussetzungen der Gleichstellung

Um eine Gleichstellung erlangen zu können, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt werden. GdB zwischen 30 und 40 Zentrale Voraussetzung ist, dass man behindert ist und einen GdB von mindestens 30 und nicht höher als 40 hat. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX sind "Menschen mit Behinderungen Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wech...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 5 Besonderheiten bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslose mit einem GdB von 30 oder 40 können auf Antrag gleichgestellt werden, wenn sie zur Erlangung eines Arbeitsplatzes diese Gleichstellung benötigen. So kann sich die Einstellungschance eines Gleichgestellten erhöhen, wenn der potenzielle Arbeitgeber die Schwerbehindertenquote nach § 154 SGB IX, auf die ja auch Gleichgestellte angerechnet werden (s. o.), nicht erfüll...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 3 Antragstellung

Die Gleichstellung ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen und von dieser festzustellen (§ 151 Abs. 2 SGB IX). Eine Gleichstellung sollte beantragt werden, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist. Anhaltspunkte für eine solche Gefährdung können sein: häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten, andauernde verminderte Belastbarkeit, Abmahnungen oder Abfindungsangebote im...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / Zusammenfassung

Begriff Zum Jahresende 2021 lebten in Deutschland ca. 7,8 Mio. schwerbehinderte Menschen.[1] Davon sind gut die Hälfte in einem Alter, das ihnen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen würde. Wie hoch die Zahl der ihnen gleichgestellten Menschen ist, ist statistisch nicht erfasst. Sie dürfte allerdings höher liegen. Eine Gleichstellung ist wichtig für den Schutz vorhandener...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 1 Wer wird gleichgestellt?

Nach § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX gilt ein Mensch als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt und er einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Weiter regelt § 2 Abs. 3 SGB IX, dass Menschen mit Behinderungen mit einem GdB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.6.3 Gruppenleitung in Werkstätten

Entgeltgruppe S 7 Für die Eingruppierung der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in die Entgeltgruppe S 7 wird in der neuen Protokollerklärung Nr. 17 als subjektives Tätigkeitsmerkmal zusätzlich zur abgeschlossenen Berufsausbildung eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) im Sinne der Werkstättenverordnung nach dem SGB IX oder eine dieser SPZ gleichgestellte Qualifi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 14 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen

Entgelttabelle S (Kinderpflegerinnen) ab 1.4.2022mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 1.1 Überblick

Rz. 2 Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (in offizieller Kurzform ASV genannt) ist ein Angebot für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Sie stellt eine besondere fachärztliche Versorgungsform außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar, die sich auf die Diagnostik und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.6 Frauenförderung

Rz. 32 Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleichG) normiert in den §§ 15 ff. BGleichG Ansprüche von Beschäftigten, die teilweise über die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinausgehen, im Übrigen aber die sonstige Gestaltung der Arbeitszeit betreffen. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2003 wie folgt neu gefasst bzw. geändert worden: ab 1.1.1996 durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz – WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461, 1806) ist § 74...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam. Dem Sonderkündigungsschutz nach...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Satz 2 Umfassend modernisierte Wohnung

Rz. 4 Bei den in § 556e genannten Modernisierungsmaßnahmen handelt es sich ausschließlich um die in § 555b aufgeführten Maßnahmen. Eine derartige Modernisierung ist umfassend i.S.d. § 556f Satz 2 BGB, wenn sie einen Umfang aufweist, der eine Gleichstellung mit einem Neubau gerechtfertigt erscheinen lässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Modernisierung einerseits im Hinblick...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gleichstellung zwischen gewöhnlichem Aufenthalt und Hauptverwaltung bzw.

Rn 2 Hauptniederlassung (Abs 1). I stellt dem gewöhnlichen Aufenthalt den Ort der Hauptverwaltung von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen bzw – im Fall einer natürlichen Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt – den Ort ihrer Hauptniederlassung gleich. Hauptverwaltung und Hauptniederlassung werden nur in den seltensten Fällen auseinanderfalle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ff) Gleichstellung hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung sämtlicher WG

Rn. 1004 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mit der Regelung in § 4 Abs 1 S 4 EStG soll die Beschränkung/der Ausschluss des Besteuerungsrechts einer Veräußerung gleichgestellt werden. Diese Regelung ähnelt der Fiktion in § 16 Abs 3 S 1 EStG, nach der die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Bemerkenswert ist die unterschiedliche Terminologie: während § 16 Abs 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Gesetzgeber stellt mit dieser Norm den Schiedsspruch (der kein Hoheitsakt ist) einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt gleich. Diese Gleichstellung dient der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit. Die Parteien können dadurch sicher sein, ähnl wie vor einem staatlichen Gericht eine abschließende Entscheidung zu erhalten, die vollstreckbar ist. Allerdings wirft die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Während § 696 den Übergang in das streitige Verfahren nach Widerspruch gegen den MB regelt, behandelt § 700 den Übergang nach Einspruch gegen den VB. Mit dem VB erhält der ASt einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (§ 794 I Nr 4), der dem vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichgestellt ist (§ 700 I). Einspruch ist der einzig zulässige Rechtsbeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt u Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zweck und Regelungsgehalt des § 16 EStG haben sich über die Jahre hinweg stets gewandelt. Noch in der Form der §§ 30–32 EStG 1925 regelte die Norm konstitutiv die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von BV. Nach der Entscheidung des RFH v 29.10.1924, RFHE 15, 47, nach der sich diese Besteuerung bereits als Folge der allgemeinen Besteu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. WKRL.

Rn 75 Im Zuge der Umsetzung der WKRL in nationales Recht ist die Gleichstellung mit einem Sachmangel nur noch für die Aliud-Lieferung notwendig. Wird zu wenig geliefert, liegt darin bereits ein Sachmangel wegen Nichteinhaltung der objektiven oder ggf subjektiven Anforderungen (II 2, III 2). Die Anpassung folgt der Nennung der Menge als Beschaffenheitsmerkmal in Art 6 lit a, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Alter der Kinder.

Rn 13 Erfasst werden von der Gleichstellung nur solche Volljährige, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgen muss, sowie ihren Umfang. Grundgedanke der Prozesskostenhilfe ist es, dem Bedürftigen iRd verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung und sozialen Fürsorge weitgehend die gleichen Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung oder Rechtsverteidigung zu gewähren wie der bemittelten rechtsuchend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verzicht und Abschlusserklärung.

Rn 9 Der Schuldner kann auf das Antragsrecht nach § 927 verzichten (BGH NJW-RR 87, 288, 289). Mit der im Wettbewerbsrecht entwickelten, hierauf aber nicht beschränkten Abschlusserklärung kann der Schuldner unter Verzicht auf die Rechtsbehelfe der §§ 924, 926 die Klage in der Hauptsache abwenden (BGHZ 181, 373 Rz 15 = NJW 09, 3303 – Mescher weis). Mit der Abschlusserklärung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Familienstand der Kinder.

Rn 14 Privilegiert werden ausschl ledige Kinder. Dies bedeutet, dass die Gleichstellung mit minderjährigen Kindern mit der Heirat des Kindes endet. Die Privilegierung lebt auch nicht wieder auf, wenn die Ehe geschieden wird (Wendl/Dose/Klinkhammer § 2 Rz 455).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtfeststellbarkeit der Staatsangehörigkeit.

Rn 9 Ob die Staatsangehörigkeit feststellbar ist oder nicht, hängt auch vom Umfang der Ermittlungspflicht ab. Wo der Untersuchungsgrundsatz gilt (zB § 26 FamFG), ist das Gericht nicht an die Feststellungen ausl Behörden gebunden (BGH IPRspr 77 Nr 110; Grüneberg/Thorn Rz 6). Zweifel lassen sich dann nicht durch ein Wahrscheinlichkeitsurteil (aA bei deutlich überwiegender Wahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 51 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 § 16 Abs 1 EStG stellt in Zusammenhang mit Abs 2 die Grundnorm des § 16 EStG dar. Nach § 16 Abs 1 EStG gehören auch (Tatbestand) die Gewinne aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs (S 1 Nr 1), eines Teilbetriebs (S 1 Nr 1), eines 100 %-Anteils an einer KapGes (S 1 Nr 1 S 2, der diesen einem Teilbetrieb gleichstellt), eines (gesamten) Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Share Deal.

Rn 28 Der Anteilskauf ist ein Rechtskauf, bei dem sich die Rechts- und Sachmängelhaftung nur auf den Anteil, nicht auf das zugrundeliegende Unternehmen bezieht. Unter str Voraussetzungen steht er einem Unternehmenskauf gem Rn 27 gleich. Die Rspr bejaht einen Unternehmenskauf bei Veräußerung aller (Köln DB 09, 2259, 2260; zur aF RG 98, 289, 291 f; BGHZ 138, 195, 204 f; BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Personengesellschaften.

Rn 5 Die GbR ist wegen der subsidiären Anwendbarkeit ihrer Vorschriften (§§ 105 III, 161 II HGB) sowie der gesetzlich angeordneten identitätswahrenden Umwandlung in die Rechtsform einer anderen Personengesellschaft bei Vorliegen der dafür bestimmten Voraussetzungen das Grundmodell der Personengesellschaften. Durch die Rspr zur Gleichstellung von (Außen-)GbR und OHG in haftun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres vom 20.8.90 (BGBl I 1762) geschaffene Vorschrift will die formale Gleichstellung des Tieres mit der Sache beseitigen um der gesellschaftlichen Anschauung, dass Tiere Mitgeschöpfe und schmerzempfindliche Wesen sind, Rechnung zu tragen. Durch die entspr Anwendung der für Sachen geltenden Regelungen hat si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Rechtsfolgen.

Rn 27h Die Qualifizierung als Sachmangel gilt nur im Mängelrecht der §§ 437 ff, nicht im allg Leistungsstörungsrecht, va § 323 V, das einheitlich für alle Vertragstypen gelten sollte (Canaris ZRP 01, 329, 334 f; Grigoleit/Riehm ZGS 02, 115 ff; Heiderhoff/Skamel JZ 06, 383, 388 f; aA BRHP/Faust Rz 117 f). Durch die Abkehr von der Gleichstellung der Mankolieferung hin zur Eino...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Grenzen.

Rn 26 Allerdings ist nicht jeder ausl Entscheidung die Anerkennung zu versagen, weil sie, wenn sie von einem deutschen Gericht getroffen worden wäre, wegen eines Verstoßes gegen Grundrechte verfassungswidrig wäre (BVerfGE 31, 58, 77 = NJW 71, 1509, 1512 – Spanierurteil). Zum einen bedarf es eines gewissen Inlandsbezugs (BGHZ 120, 29, 34 = NJW 93, 848). Es ist im Einzelfall z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. Protokollanlage (Abs 5).

Rn 24 Eine Anlage zum Protokoll nimmt an der Beweiskraft des Protokolls teil (St/J/Roth Rz 33), wenn die Anlage dem Protokoll beigefügt und im Protokoll als solche bezeichnet ist. Es empfiehlt sich, auch auf der Anlage selbst einen Vermerk über ihre Eigenschaft als Protokollanlage anzufügen (das Fehlen dieses Vermerks steht der Gleichstellung der Anlage nicht entgegen BGHZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift des Art 4.

Rn 4 Art 4 regelt die internationale, nicht die örtliche Zuständigkeit. Der Wohnsitz iSd Vorschrift ist nach Art 62, 63 zu ermitteln und schließt damit den Sitz von juristischen Personen ein. Die Staatsangehörigkeit ist irrelevant. Zu welchem Zeitpunkt der Wohnsitz vorliegen muss, wird nicht gesagt. Ein Vorliegen zu dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt wird jedenfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Festsetzung der Vergütung.

Rn 2 Wegen der Gleichstellung mit dem Testamentsvollstrecker und Insolvenzverwalter und dem Umstand, dass sie zur Übernahme des Amtes nicht verpflichtet sind und ihr Handeln dem Wohl des Erben dienen muss, erhalten berufsmäßige und ehrenamtliche Nachlassverwalter eine Vergütung. Eine Vergütung ist dann nicht zu entrichten, wenn der Nachlassverwalter nicht tätig geworden ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anerkennung von Sachentscheidungen eines ausl Gerichts in Zivilsachen. Sie bestimmt dem Wortlaut nach nur Anerkennungshindernisse; die Nr 1 und 5 werden jedoch als Anerkennungsvoraussetzungen verstanden, dh dass derjenige sie beweisen muss, der die Anerkennung begehrt (für Nr 1: Kobl RIW 04, 302, 303; für Nr 5: BGHZ 141, 286, 302 = NJW 99, 3198...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Hauptverwaltung (Abs 1 S 1).

Rn 3 Die Hauptverwaltung (›central administration‹; ›administration centrale‹) stellt im Gegensatz zur Hauptniederlassung ein unternehmensinternes Merkmal dar (v Bar/Mankowski § 7 Rz 39; MPI RabelsZ (07), 225, 335). Der Ort der Hauptverwaltung ist der Ort der Leitung eines Unternehmens (Rauscher/Thorn Art 19 Rz 9). Der Begriff entspricht seiner Bedeutung in Art 63 Brüssel Ia...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Aufgrund der Einführung und Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos ist § 835 mehrfach geändert worden. Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (v 7.7.09, BGBl I, 1707) ist in § 835 III aF eine vierwöchige Leistungssperre bei Zustellung eines Überweisungsbeschlusses eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichteheli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch einen Nichtanwalt.

Rn 4 Eine analoge Anwendung von Abs. 1 auf Nichtanwälte ist wegen des auf der Stellung von Rechtsanwälten als Organe der Rechtspflege beruhenden Ausnahmecharakters nicht möglich (BGH MDR 22, 121 [BGH 29.09.2021 - VII ZB 25/20], Rz 17f). Deshalb ist bei sonstigen Prozessbevollmächtigten vAw zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt. Eine Vollmachtsrüge stellt eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bewegliche.

Rn 7 In Übereinstimmung mit Art 2 Nr 5 WKRL sind Immobilien ausgenommen, damit wegen § 93 auch deren wesentliche Bestandteile (Erman/Grunewald Rz 4). Str ist die Rechtslage für Zubehör. Aus systematischen und praktischen Erwägungen sind die § 474 ff nicht anwendbar (Feller MittBayNot 03, 82, 84 f mwN; aA MüKo/Lorenz Rz 6; Staud/Matusche-Beckmann Rz 34): Im Zweifel ist Zubehö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Religionsfreiheit.

Rn 1 Der gem § 481 II ohne religiöse Beteuerungsformel gesprochene Eid hat keinen religiösen oder anderweit transzendenten Bezug; trotzdem folgt aus Art 4 GG das Recht eines jeden Schwurpflichtigen, aus – auch nur behaupteten, also letztlich nicht überprüfbaren (Musielak/Voit/Huber § 484 Rz 1) und vom Gericht auch nicht zu überprüfenden (BeckOKZPO/Bechteler § 484 Rz 2) – Grü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufbau von § 16 Abs 2 EStG

Rn. 405 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 S 1 des § 16 Abs 2 EStG enthält eine Legaldefinition des Veräußerungsgewinns. S 2 regelt, dass der Buchwert des BV durch BV-Vergleich nach den allg Vorschriften § 4 Abs 1 u § 5 Abs 1 EStG zu erfolgen hat. S 3 schließlich enthält eine Missbrauchsregelung und qualifiziert den Veräußerungsgewinn in laufenden Gewinn um, soweit auf Veräußerer- und...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / I. Laufende Besteuerung der Stiftung

Ist eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt, sind damit Steuervergünstigungen im Bereich der Ertragsteuern verbunden. So ist eine gemeinnützige Stiftung insb. von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, soweit sie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG). Auch erfolgt kein Steuerabzug bei Kapitalerträgen (§ 43a Abs. 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht beruflich handelnde natürliche Person.

Rn 5 Der gewöhnliche Aufenthalt einer nicht beruflich handelnden natürlichen Person wird in ROM I nicht definiert. Insoweit ist der in ROM I vielfach (zB in Art 4 ff) verwendete Begriff ›gewöhnlicher Aufenthalt‹ autonom auszulegen (Rauscher/Thorn Art 19 ROM I Rz 12). Wie auch sonst im IPR ist an den tatsächlichen Lebensmittelpunkt anzuknüpfen (MüKoIPR/Martiny Art 19 Rz 12; G...mehr