Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 2

Rz. 18 Nach § 4c Abs. 2 Nr. 2 UStG sind begünstigte Einrichtungen die EU-Kommission sowie nach dem Unionsrecht geschaffene Agenturen und Einrichtungen. Die EU-Kommission [1] (als EU-Institution, Brüssel/Belgien) legt Gesetzesvorschläge vor, stellt die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts sicher und verwaltet die EU-Ausgabenprogramme. Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rats ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

Rn. 328 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das sog. Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) vom 30.06.2017 (BGBl. I 2017, S. 2152ff.) werden bestimmte lageberichtspflichtige UN u. a. dazu verpflichtet, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (sog. Entgeltbericht) als Anlage zum Lagebericht zu erstellen (vgl. auch Rimm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ziel und Einordnung

Rn. 286 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Erklärung zur UN-Führung nach § 289f (vormals: § 289a (a. F.)) wurde im Zuge des BilMoG als Bestandteil des Lageberichts bestimmter kap.-marktorientierter UN eingeführt (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 365ff.). Sie soll die Lageberichtsadressaten über die CG eines UN informieren, v.a. über die Struktur und die Arbeitsweise der Leitungs- und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.3 Dienststellenleiter

Der Begriff des "Dienststellenleiters" taucht in § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG nicht auf, jedenfalls nicht im Klartext. Gleichwohl fallen die Dienststellenleiter über die Gleichstellung der Dienststelle mit dem Betrieb gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 ArbSchG unter die Gruppe der Führungskräfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG. Die Frage, wer Leiter einer Dienststelle ist, ergibt sich aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.1 Konsignationslagerregelung

Rz. 707 Nach dem alten Unions- und nationalen Recht war das Verbringen von Ware durch einen Unternehmer in sein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager als ein innergemeinschaftliches Verbringen einzuordnen, das wie eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich steuerfrei ist. Im Bestimmungsmitgliedstaa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen v. 30.6.2017[1] soll v. a. Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen (§§ 1, 3 EntgTranspG). Dafür sieht das Gesetz folgende Regeln vor: Einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige (§§ 10, 11 EntgTranspG) ab dem 6.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Zeit- oder Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing – all diese Begriffe meinen dasselbe: Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber einem anderen Betrieb vorübergehend überlassen. Dabei ist der Arbeitgeber (Verleiher) ein Personaldienstleister. Bei ihm ist der (Leih-)Arbeitnehmer fest und meist unbefristet angestellt. Eingesetzt wird er in einem Ku...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Klagefrist

Rz. 18 Nach erklärter Anfechtung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer durch Feststellungsklage geltend machen, dass kein Anfechtungsgrund besteht. Hierbei muss er grundsätzlich keine Klagefrist beachten, da § 13 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. §§ 3, 4 Satz 1, 7 KSchG aufgrund der fehlenden Gleichstellung von Anfechtung und außerordentlicher Kündigung keine entsprechende Anwend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.5 Rechtsfolgen des Verstoßes

Rz. 95 Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes benachteiligen, sind unwirksam gem. § 134 BGB . Auch eine benachteiligende Vereinbarung ist unwirksam, soweit der Arbeitnehmer von einer begünstigenden Regelung ausgenommen wird. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichheitswidrig begünstigen, sind demge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.3 Gratifikationen

Rz. 106 Der Zweck der Zulagen, Gratifikationen und Sonderzuwendungen gibt vor, wie weit zwischen den verschiedenen Arbeitnehmergruppen differenziert werden kann. Praxis-Beispiel Grundsätzlich zulässige Kriterien sind (je nach Ziel der Zuwendung) Arbeitsleistung und -belastung[1], Qualifikation (auch wenn die aktuell ausgeübten Tätigkeiten die Gleichen sind)[2], Berufserfahrun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Gleichstellung von Kindergeld und vergleichbaren Leistungen (§ 65 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 65 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, dass die in § 65 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG genannten Leistungen dem Kindergeld gleichstehen, soweit es für die Anwendung von Vorschriften des EStG auf den Erhalt von Kindergeld ankommt. Mit dem Regelungszweck des § 65 EStG, unerwünschte kindbezogene Doppelleistungen zu vermeiden, steht die Vorschrift in keinem Zusam...mehr

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zfs 02/2022, Anerkennung ei... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … Die Klage ist … begründet. Der Bescheid vom 8.1.2020 ist rechtswidrig und verletzt die Kl. daher in ihren Rechten. Sie hat einen Anspruch auf Anerkennung des am 12.12.2019 erlittenen Unfalls als Dienstunfall (§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO). Die Kl. genießt als Beamtin des Landes Hessen Dienstunfallschutz gemäß § 35 Abs. 1 HBeamtVG in der Fassung des 2. Dienstrechtsmodernisieru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsmittel

Rz. 132 [Autor/Stand] Will der Angeklagte die im "gemischten" Verfahren des § 83 Abs. 1 OWiG ergangene gerichtliche Entscheidung anfechten, ist Folgendes zu beachten: Soweit das Urteil Straftaten betrifft, gelten die Rechtsmittelvorschriften der StPO. Werden mit dem Urteil gleichzeitig Steuerordnungswidrigkeiten geahndet und greift es der Verurteilte neben der Berufung mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Ausweislich des Wortlauts gilt § 619a BGB nur für Arbeitsverhältnisse. Dienstverträge bleiben damit außen vor, auf diese findet nur die allgemeine Vorschrift des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB Anwendung. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob § 619a BGB auch arbeitnehmerähnlichen Personen zugutekommt. Angesichts ihrer vergleichbaren sozialen Schutzbedürftigkeit und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünftequalifikation

Rn. 625 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Übernimmt eine Mehrheit von Erben eines Freiberuflers dessen Einzelpraxis, so werden die Erben vom Erbfall an als Mitunternehmer angesehen; handelt es sich bei ihnen ganz oder zum Teil um Berufsfremde, so erzielen sie in ihrer Gesamtheit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (BFH BStBl II 1990, 837, ua zur Gleichstellung von Erbengemeinschaften mit ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Untersuchungsgrundsatz

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gleichstellung mit der StA bedeutet u.a., dass die FinB im Bußgeldverfahren nach dem Ermittlungsgrundsatz zu verfahren hat (s. § 385 Rz. 30, 674)[2]. Die FinB muss von Amts wegen die Wahrheit erforschen und dabei ihre Ermittlungen auf alle bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel erstrecken. Auch die den Betroffenen entlastenden Umstände sind zu ermitt...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 1. Grundsätze der PKH/VKH

Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, verlangt eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen. Diese haben sicherzustellen, dass Unbemittelten ein weitgehend gleicher Zugang zu Gericht ermöglicht wird. Derartige V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gemeinschaftsrechtliche Kollisionsregel (Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71; Art 12 Abs 2 VO (EWG) Nr 1408/71)

Rn. 164 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die erste Ebene der gemeinschaftsrechtlichen Kollisionsvorschriften bildeten die Zuständigkeitsregelungen gemäß Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71. Die Zuständigkeitsregeln sollten bewirken, dass auf die vom persönlichen und sachlichen Geltungsbereich Betroffenen grds die Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats anzuwenden sind, BFH v 31.03.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Personenkreis

Rn. 349 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mitglied des Aufsichtsrates ist Angehöriger des Organs einer Körperschaft, wie Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Grubenvorstand oder eine andere Person, der mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt/bestellt ist (vgl § 101 Abs 1 AktG; § 111 Abs 1 AktG; § 278 Abs 3 AktG; § 287 Abs 1 AktG betreffend die KGaA; § 52 GmbHG; § 9 GenG; § 4 K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Reformbestrebungen

Rn. 15 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Daher ist die Forderung nach der Erweiterung des Katalogs beständiger Bestandteil der Kritik an der Unsystematik des ESt-Rechts. Hierbei geht es vor allem um solche Berufe, die von der Rspr bereits als "ähnliche Berufe" anerkannt worden sind, aber auch um weitere Berufsgruppen, wie zB Unternehmens- und Wirtschaftsberater, Werbe- und PR-Berat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsfolgen

Rn. 395 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 4 EStG gehört der Gewinnvorzug (Carried Interest) zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die (theoretische) Möglichkeit ausgeräumt, den Carried Interest den übrigen Kapitalanlegern als Treugeber zuzuordnen (Brandt in H/H/R, § 18 EStG Rz 285 (Februar 2020); Rodin/Veith/Bärenz,...mehr

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FF 02/2022, Der Gesetzgeber... / Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verjährung

Rz. 48 [Autor/Stand] Den wichtigsten Fall eines Prozesshindernisses stellt die Verjährung (Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung) dar. Die Frist hängt bei Ordnungswidrigkeiten grds. von der Höhe der Bußgelddrohung ab (§ 31 Abs. 2 OWiG). Gemäß der Sonderregelung des § 384 AO ist die Ahndung einer Tat als Steuerordnungswidrigkeit in den Fällen der leichtfertigen S...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Abrechnung bzw. Anrechnung Zwischenabschluss und Jahresabschluss

Frage: Für einen Mandanten haben wir einen vorläufigen Abschluss per 31.12.2020 im Oktober 2021 erstellt, da dieser für Zwecke der Kreditierung bei einer Bank dringend erbeten wurde. Wir sind bei der Abrechnung sehr moderat herangegangen mit 12/10. Nun stellen wir den Jahresabschluss 31.12.2020 fertig. Bei Jahresabschlüssen berechnen wir i. d. R. 25/10. Inwieweit werden nun d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4.2 Zur Vereinbarkeit des Treaty Overrides mit höherrangigem Recht

Rz. 246 Da nach den Ausführungen in Rz. 6ff. weder das nationale Recht noch das EU-Recht ein allgemeines Verbot der Doppelbesteuerung enthält, ist eine Vorschrift, die zu einem Treaty Override führt, grundsätzlich wirksam. Sie verstößt allein aus dem Grund, dass sie ein Treaty Override enthält, weder gegen höherrangiges nationales Recht noch gegen EU-Recht. Der gegenteiligen...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Einsatz neuer Medien und Formvorschriften

Rz. 1 Die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der Arbeitswelt trägt dazu bei, auch im arbeitsrechtlich bedeutsamen Rechtsverkehr Kosten und Zeit zu sparen. Die damit verbundene Gleichstellung der elektronischen Form mit der konventionellen Schriftform führt zum Problem der Formäquivalenz. Es stellt sich die Frage, ob und wann beim Einsatz neuer Me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / III. Homeoffice und selbstständige Tätigkeit

Rz. 32 Zwar werden eine Vielzahl von Telearbeitsverhältnissen als Arbeitsverhältnisse zu qualifizieren sein.[55] Fehlt jedoch einmal die persönliche Abhängigkeit des im Homeoffice Tätigen vom Auftraggeber und ist er etwa in der Lage, selbstbestimmt seine Arbeit zu erbringen, so kann es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betr...mehr

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§ 7 Homeoffice / A. Grundlagen der Arbeit im Homeoffice

Rz. 1 Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen und Internet ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Die Vorstellung allerdings, allein auf diese Medien angewiesen zu sein, um hiermit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, löst dagegen zum Teil noch Vorbehalte aus. Die Corona-Krise der Jahre 2020 und 2021 hat aber deutlich gemacht, dass Arbeiten im Homeoffice für vie...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.2 Eröffnungsbilanz für das erste Geschäftsjahr nach Verfahrenseröffnung

Rz. 98 Die letzte handelsrechtliche Schlussbilanz und die handelsrechtliche Eröffnungsbilanz (§ 71 Abs. 1 GmbHG analog) sind grundsätzlich nur durch eine logische (juristische) Sekunde voneinander getrennt. Daraus ergibt sich, dass dieselben wirtschaftlichen Verhältnisse zugrunde zu legen sind. Beide Bilanzen sind somit wegen des Grundsatzes des Bilanzzusammenhangs[1] inhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Rechtsfolgen für den Lieferer

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Bestimmungsmitgliedstaat folglich auch nicht als steuerbarer innergemeinschaftlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 75 Ein Verstoß gegen das Schlechterbehandlungsverbot hat regelmäßig die Nichtigkeit der Vereinbarung nach § 134 BGB zur Folge. Der befristet Beschäftigte hat einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem unbefristet Beschäftigten, der Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem Vollzeitbeschäftigten; in beiden Fällen kommt es zu einer Angleichung nach oben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von § 8b KStG auf einen Übernahmegewinn (Abs. 2 S. 2)

Rz. 68 Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn i. S. d. Abs. 2 S. 1 abzüglich der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht. Abs. 2 S. 2 ist somit auf die Fälle der Aufwärtsverschmelzung beschränkt.[1] Insoweit stellt sich die Verschmelzung für die ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.3.2 Sonderfälle

Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b Im Geltungsbereich der Regelungen des TVöD/VKA gelten für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b Sonderregelungen. Beschäftigte, welche in eine Entgeltgruppe 9a eingruppiert sind und nach dem 1.3.2017 aufgrund der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in Entgeltgruppe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 1.3.2 Entgeltordnung der VKA

Die zwischen der VKA und den Gewerkschaften verhandelte Entgeltordnung ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht sind vielfach dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitsberufe und für Beschäftigte in der Informations- und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gleichstellung mit Steuererklärungen (Abs. 5)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 228 Abs. 5 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift und hat den Zweck, Erklärungen nach Abs. 1 und Anzeigen nach Abs. 2 den Steuererklärungen gleich zu stellen. Damit finden auf diese beiden Willenserklärungen des Steuerpflichtigen insb. die §§ 149–153 AO Anwendung. Außerdem ist die Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den §§ 328 ff. AO erzwin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / F. Gleichstellung von Standardprodukten und Produkten nach Verbraucherspezifikation

Rz. 27 § 327 Abs. 4 BGB [102] stellt in Umsetzung von Art. 3 Abs. 2 der Digitale-Inhalte-RL[103] klar, dass die §§ 327 ff. BGB auch auf Verbraucherverträge zur Anwendung gelangen, die digitale Produkte zum Gegenstand haben, welche nach den Spezifikationen des Verbrauchers entwickelt (digitale Dienstleistungen) werden.[104] Die Regelung liegt darin begründet, dass das Verbrauch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Einkommensteuerrecht unterscheidet streng zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. §§ 15 und 16 EStG) und solchen aus selbstständiger Arbeit (vgl. § 18 EStG). An diese Unterscheidung knüpft zwar auch das Bewertungsrecht an. Jedoch ordnet § 96 BewG ausdrücklich die Gleichbehandlung des den Freiberuflern (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und den Einnehme...mehr

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Z / Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4202]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / Zeugenbeistand [Rdn 5404]

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AGS 01/2022, Bestreitung de... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Brandenburg hat in seiner vorliegenden Entscheidung in Anlehnung an die BGH-Rspr. zu Recht betont, dass eine hilfebedürftige Partei im VKH-Bewilligungsverfahren, die zuvor über ausreichende Mittel zur Prozessführung verfügte, diese aber ohne Rücksicht in Ansehung eines bevorstehenden Rechtsstreits für andere, nicht lebensnotwendige Zwecke ausgibt, ihre Bedürftigkeit ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Schuldner der Vergütung

Rz. 100 Schuldner des Vergütungsanspruchs sind mangels einer ausdrücklichen Regelung des Erblassers grundsätzlich die Erben, da es sich um eine Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) handelt (im Insolvenzverfahren gilt § 324 Abs. 1 Nr. 5 InsO).[139] Rz. 101 Auch wenn die Testamentsvollstreckung nur hinsichtlich eines Miterbenanteils angeordnet ist, sind diese Kosten von al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] Seit der ab 1.1.1993 anzuwendenden Neufassung des § 96 BewG durch Art. 13 Nr. 9 StÄndG 1992 vom 25.2.1992[2] erfasst die Vorschrift sämtliche freien Berufe i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die frühere Ausklammerung der (selbstständigen) künstlerischen und wissenschaftlichen Betätigung entfiel (näher dazu Rz. 22). Rz. 12 [Autor/Stand] Daneben erfasst § 96 Be...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 5. Irrelevante Kriterien

Schließlich ist ein Blick auf die mögliche Relevanz oder Irrelevanz anderer Kriterien zu werfen. Die Art des Zeugungsaktes und die Geschlechtsbezeichnung der Eltern sind in der bisherigen Reformdiskussion häufig erwähnte Gesichtspunkte bei der Formulierung künftiger Regelungen gewesen. Es stellt sich daher zum einen die Frage, ob es ratsam ist, in künftigen Regelungen nach de...mehr

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V / Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 3615]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die freien Berufe waren früher in § 26 Abs. 1 BewG 1925 bzw. in § 44 Abs. 1 BewG 1931 enthalten. Danach galt als Gewerbe i.S.d. BewG auch die freie und ähnliche selbständige Berufstätigkeit. Als Gewerbe galt jedoch nicht die Ausübung eines der reinen Kunst oder der reinen Wissenschaft gewidmeten Berufs oder Nebenberufs (§ 26 Abs. 1 ...mehr