Das Wichtigste in Kürze:

1. Das Recht des allgemeinen Zeugenbeistandes ist jetzt in § 68b Abs. 1 S. 1 geregelt.
2. Jeder Zeuge kann zu seiner Vernehmung einen Rechtsanwalt als Rechtsbeistand beiziehen. Der Beistand soll dem Zeugen u.a. helfen, ein ihm ggf. zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht geltend zu machen.
3. § 68b Abs. 1 S. 1 gilt für alle Vernehmungen des Zeugen. Der Zeugenbeistand darf den Zeugen bei seiner Vernehmung nur beraten. Der Zeugenbeistand kann auch mehreren Zeugen beistehen.
4. Nach h.M. ist – über §§ 68b, 406g hinaus – die gerichtliche Beiordnung eines Beistandes für einen Zeugen grds. ausgeschlossen.
5. Nach h.M. hat der Zeugenbeistand kein Recht zur AE.
6. Der Zeugenbeistand hat nach § 68b Abs. 1 S. 2 ein Recht auf Anwesenheit bei der Vernehmung des Zeugen.
7. In § 68b Abs. 1 S. 3 hat das 2. OpferRRG eine für das Recht des Zeugenbeistandes ganz wesentliche Änderung gebracht. Dort ist jetzt eine Regelung über die Möglichkeit des Ausschlusses des Zeugenbeistandes in die StPO aufgenommen worden.
8. Streit besteht in der Frage, wie die Tätigkeit des Zeugenbeistandes nach dem RVG vergütet wird.
 

Rdn 5405

 

Literaturhinweise:

Adler, Für die Zurückweisung eines anwaltlichen Zeugenbeistandes wegen angeblicher Interessenkollision gibt es keine Rechtsgrundlage, StraFo 2002, 146

Bott, Der anwaltliche Zeugenbeistand, StraFo 2018, 410

Brune/Vollmer, Der Zeugenbeistand im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren, wistra 2019, 175

Burhoff, Zeugenbeistand im Ermittlungsverfahren, PStR 2001, 106

ders., Vergütung des Zeugenbeistands im Strafverfahren, RVGreport 2004, 458

ders., Die Abrechnung der Tätigkeit des Zeugenbeistands im Strafverfahren, RVGreport 2006, 81

ders., Was ist nach dem 2. KostRMoG neu bei der Abrechnung im Straf-/Bußgeldverfahren?, VRR 2013, 287 = StRR 2013, 284

ders., Neuerungen für die Abrechnung im Straf-/Bußgeldverfahren nach dem 2. KostRMoG, RVGreport 2013, 330

ders., Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen für die Abrechnung im Straf-/Bußgeldverfahren durch das 2. KostRMoG, StraFo 2013, 397

ders., Anwaltsvergütung für die Tätigkeit als Zeugenbeistand im Strafverfahren, RVGreport 2016, 122

Celebi, Kritische Würdigung des Opferrechtsreformgesetzes, ZRP 2009, 110

Dahs, Der Schutz des Zeugen im Strafprozeß vor bloßstellenden Fragen, JR 1979, 138

ders., Zum Persönlichkeitsschutz des "Verletzten" als Zeuge im Strafprozeß, NJW 1984, 1921

ders., "Informationelle Vorbereitung" von Zeugenaussagen durch den anwaltlichen Rechtsbeistand, NStZ 2011, 200

Gillmeister, Beistand für den Zeugen – ein Mandat ohne Schutz?, NStZ 2018, 561

Mehle/Linz, Mitschrift einer Zeugenvernehmung durch den Zeugenbeistand, NJW 2014, 1160

Hammerstein, Der Anwalt als Beistand "gefährdeter" Zeugen, NStZ 1981, 125

Klein, Die Aussageerzwingung bei rechtskräftig verurteilten Straftätern – Strafrechtspflege im Spannungsfeld von Verfolgungsgebot und Rechtsstaatlichkeit, StV 2006, 338

Klengel/Müller, Der anwaltliche Zeugenbeistand im Strafverfahren, NJW 2011, 23

König, Der Anwalt als Zeugenbeistand – Gegner oder Gehilfe der Verteidigung, in: Festschrift für Peter Rieß, 2002, S. 243

Krekeler, Der Rechtsanwalt als Beistand des Zeugen und die Sitzungspolizei, NJW 1980, 980

Lammer, Zeugenschutz versus Aufklärungspflicht, in: Festschrift für Peter Rieß, 2002, S. 289

Leißing, Verfassungswidriger Ausschluss eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand, PStR 2000, 225

Leitner, Strafverteidigung und Verstrickungsverdacht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 325

Lesch, Zeugenschutz und Zeugenbeistand, in: MAH § 54

Lohberger, Zur Rechtsstellung des Zeugenbeistands, in: FS BRAK, S. 149

Matt/Dierlamm/Schmitt, Das (neue) Recht vom Zeugenbeistand und seine verfassungswidrigen Einschränkungen, StV 2009, 715

Meyer-Lohkamp/Block, Akteneinsichtsrecht für Zeugenbeistände – zugleich Besprechung von BGH StraFo 2010, 253 = NStZ-RR 2010, 246, StraFo 2011, 86

Minoggio, Der Firmenarbeiter als Zeuge im Ermittlungsverfahren – Der Rechtsanwalt als sein Zeugenbeistand, AnwBl 2001, 584

Rieß, Zeugenschutz bei Vernehmungen im Ermittlungsverfahren, NJW 1998, 3240

ders., Das neue Zeugenschutzgesetz, insbesondere Video-Aufzeichnungen von Aussagen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung, StraFo 1999, 1

J. Schmidt, Das Recht des Zeugenbeistands – eine Plädoyer für eine gesetzliche Neuregelung, in: Festschrift für Egon Müller, 2008, S. 651

Seitz, Das Zeugenschutzgesetz – ZSchG, JR 1998, 309

Sommer, Auskunftsverweigerungsrecht des gefährdeten Zeugen, StraFo 1998, 8

Stange/Rilinger, § 68b StPO: Akteneinsichtsrecht des Beistandes, ein noch immer ungeklärter Rechtszustand, StraFo 2002, 224

Thomas, Der Zeugenbeistand im Strafprozeß, NStZ 1982, 489

Traut/Nickolaus, Der anwaltliche Zeugenbeistand im Strafprozess – Gebotene Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, StraFo 2019, 230

von der Meden, Akteneinsicht für den Zeugenbeistand? – zugleich Besprechung von LG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2019 – 620 Qs 9/19, jurisPR-StrafR 11/2020 Anm. 4

Wagner, Zur Stellung des Rechtsbeistands eines Zeugen im E...

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