Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.18.1 Auszubildende in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen (Satz 1)

Rz. 319 Der (jetzige) Satz 1 ist durch Art. 3 Nr. 1b des Job-AQTIV-Gesetzes v. 10.12.2001 mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt worden. Er stellt Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen den zur Berufsausbildung gegen Entgelt beschäftigten Auszubildenden nach Abs. 1 Nr. 1 gleich. Diese Regelung ist damit begründet worden (BT-Drs. 14/694...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 6 Nr. 1, Art. 42 Abs. 8 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.9 Behinderte Menschen in Anstalten oder Heimen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 146 Die Krankenversicherungspflicht von behinderten Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen beschäftigt werden, war mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (SVBG) v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) eingeführt und in den Voraussetzungen auch dort geregelt worden. Ergänzend sah § 2 Abs. 2 SVBG vor, dass als beschäftigt auc...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.3.2 Vorversicherungszeiten

Rz. 33 Während ursprünglich eine freiwillige Weiterversicherung im Anschluss an eine Familienversicherung auch bei nur kurzer Dauer der Familienversicherung möglich war, wurde mit dem GKV-GRG 2000 ab dem 1.1.2000 auch für die Weiterversicherung im Anschluss an eine Familienversicherung das Erfordernis einer Vorversicherungszeit eingeführt. Rz. 34 Als Vorversicherungszeiten si...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.3 Auszubildende des Zweiten Bildungsweges

Rz. 210 Der Personenkreis der Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges (ZBW) (Nr. 10 HS 2) ist als krankenversicherungspflichtiger Personenkreis im SGB V neu hinzugekommen. Dieser Personenkreis war zuvor lediglich als beitrittsberechtigt zur freiwilligen Krankenversicherung genannt (§ 176 Abs. 1 Nr. 5 RVO). Dieser Personenkreis wurde jedoch erst so spät in das Gesetzgebungsv...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.5 Beitrittsrechte von schwerbehinderten Menschen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 45 Das Zugangsrecht zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Schwerbehinderte knüpft an die frühere Regelung in § 176c RVO an. Das Beitrittsrecht als schwerbehinderter Mensch nach dem SGB IX setzt einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 % voraus. Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei einem geringere...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.6 Wesentlichkeitsanalyse bzgl. der Wertschöpfungskette

Welche mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen wesentlich sind, ist im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse zu ermitteln. Die Bewertung der Wesentlichkeit ist der zentrale Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. In der Wesentlichkeitsanalyse sind diejenigen Nachhaltigkeitsaspekte zu betrachten, die in den themenbe...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.2 Betriebliche Berufsausbildung

Rz. 27 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Damit werden von den in § 7 Abs. 2 SGB IV genannten Personen, die zum Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung tätig sind, für die Krankenversicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 1 an sich nur die erfasst, die sich in betr...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 ist die zentrale Vorschrift über den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personenkreis. Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die bisher in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Es ist jedoch teilweise dabei verblieben, dass die Versicherungspflicht selbst in anderen Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.8 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 133 Die Regelung ist mit Wirkung zum 14.9.2007 dahingehend geändert worden, dass der Verweis auf die "nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten" durch den Verweis auf "Blindenwerkstätten i. S. d. § 143 SGB IX" ersetzt wurde. Hintergrund dafür ist, dass das Blindenwarenvertriebsgesetz mit dem besonderen Anerkennungsverfahren aufgehoben wurde, sod...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.2 Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit (Abs. 1 Nr. 1 bis 3)

Rz. 22 Für die Krankenversicherung ist aus sozialen Gründen die Anwendung der Geringfügigkeitskriterien des § 8 SGB IV ausgeschlossen für Personen, die im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung tätig sind und als Beschäftigte gelten (§ 7 Abs. 2 SGB IV), oder die Beschäftigungen nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz ab dem 3.5.2...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.17 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Abs. 3, 4)

Rz. 310 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Vorruhestandsgeld war im Zusammenhang mit dem Vorruhestandsgesetz (VRG) v. 13.4.1984 (BGBl. I S. 601) durch die Einfügung des § 165 Abs. 2 Satz 2 RVO eingeführt worden und ist mit den Abs. 3, 4 unverändert übernommen worden. Rz. 311 Das Vorruhestandsgeld ist seiner Definition nach eine Leistung des Arbeitgebers an den a...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 1.5 Aktuelle gesetzliche Vorgaben zu den ESG und Nachhaltigkeit

Grundsätzlich beruhen die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Unternehmen auf deren Freiwilligkeit. Innerhalb der EU wurden einzelne Bereiche der Nachhaltigkeit gesetzlich reguliert. Vorrangig handelt es sich bei den rechtlichen Anforderungen um Berichtspflichten [1] und Dokumentationspflichten.[2] So stellt die CSRD [3] die Finanz- mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.5 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Rz. 257 Die Ausgestaltung der institutsinternen Vergütungssysteme steht seit der Finanzmarktkrise im Fokus internationaler und nationaler Regulierungsmaßnahmen, weil unangemessene Vergütungspraktiken und -strukturen im Finanzsektor als eine maßgebliche Ursache dieser Krise gelten. Die verschiedenen regulatorischen Initiativen, insbesondere vom Finanzstabilitätsrat (Financial...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 1 Ziel des Gesetzes: Benachteiligungsverbot

Ziel des Gesetzes ist nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in Beschäftigung und Beruf zu verhindern oder zu beseitigen. Hinweis Begriffsabgrenzung Benachteiligung und Diskriminierung Der deutsche Gesetzgeber untersch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG und Arbeitsrecht / Zusammenfassung

Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1] ist in Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien am 18.8.2006 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.3 Haftung der Gesellschafter

Rz. 176 Für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wird fingiert, dass die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln sind. Die (steuerrechtliche) Vorschrift des § 1a KStG enthält keine Vorgaben zum Umfang der zivilrechtlichen Haftung. Demnach bleibt die zivilrechtliche Haftung für die jeweiligen Gesellschafter ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XBRL (eXtensible Business R... / 2.4 E-Bilanz/ HGB-Taxonomie und EÜR-Taxonomie von XBRL Deutschland

Rz. 32 XBRL Deutschland stellt aktuell eine norm- und verordnungsspezifische E-Bilanz/ HGB-Taxonomie in der Version 6.7 (veröffentlicht am 1.4.2023) zur Verfügung. Die Taxonomie besteht aus einer branchenunabhängigen Kerntaxonomie (de-gaap-ci), Ergänzungstaxonomien für verschiedene verordnungsgebundene Branchen (de-bra) und Spezialtaxonomien für Banken (de-fi), Versicherer (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.7 Verschärfung der Rechtslage durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) und die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013[1] ist in § 1 Außensteuergesetz (AStG) der sog. Authorised OECD Approach (AOA) zur Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Diese Neuregelungen fanden erstmalig für Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 31.12.2012 begonnen haben.[2] Die O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.4 Beginn und Ende der Aufbewahrungspflicht

Rz. 7 Die Aufbewahrungspflicht ist nach § 147a Abs. 1 S. 3 AO vom Beginn des Kalenderjahrs an zu erfüllen, das auf das Kj. folgt, in dem die Summe der positiven Einkünfte mehr als 500.000 EUR beträgt. Damit ist allein das einmalige Überschreiten der Grenze nach dem Gesetzeswortlaut ausreichend, damit die Aufbewahrungspflicht erfüllt werden muss.[1] M. E. besteht aber bei ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beteiligung des Betriebsrats / 3 Beratungsrecht und Vorschlagsrecht

Als nächste Stufe folgt das sogenannte Beratungsrecht. Hier ist der Arbeitgeber nicht nur gehalten, den Betriebsrat zu informieren und seine Meinung zu hören, sondern er muss mit dem Betriebsrat den Verhandlungsgegenstand erörtern und die wechselseitigen Begründungen abwägen. Der Betriebsrat hat Anspruch auf eine Stellungnahme zu seinen Überlegungen und Vorschlägen. Auch hie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Entsprechende Geltung für festgesetzte Haftungsanspüche (Abs. 6)

Rz. 52 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 237 Abs. 6 AO eingefügt, der für Ansprüche nach dem 31.12.2024 gilt.[2] Durch diese Neuregelung werden gelten § 237 Abs. 1 bis 5 AO auch für festgesetzte Haftungsansprüche entsprechend, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen bezieht. Rz. 53 Mit § 237 Abs. 6 AO wird der Anwendungsbereich des...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Abbed... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer der Sache nach § 20 Abs. 1 WEG – also die Notwendigkeit, dass eine bauliche Veränderung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu gestatten ist – abbedungen. Fraglich ist, was in einem solchen Fall für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer baulichen Veränderung gilt. Nachteil, wenn § 20 Abs. 1 WEG abbedungen ist Ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 25 Das in der 1. und 6. EG-Richtlinie vorgesehene Ziel des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems sieht die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der Besteuerung der gelieferten Gegenstände im Ursprungsmitgliedstaat vor, ohne dass dadurch der Grundsatz angetastet wird, dass die Einnahmen aus der USt auf der Stufe des Endverbrauchs dem M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 96 Im Gegensatz zur EUSt ist der Kreis der steuerpflichtigen Erwerber grundsätzlich auf Personen beschränkt, die Unternehmer sind und den Gegenstand der Lieferung für ihr Unternehmen erwerben.[1] Hierunter fallen auch Kleinunternehmer und pauschalierende Land- und Forstwirte. Rz. 97 Juristische Person sowohl des privaten als auch öffentlichen Rechts gelten in jedem Fall a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 1 Grundlagen

Die einkommensteuerliche Behandlung einer Personengesellschaft ist grundsätzlich einheitlich. Die einzelnen Gesellschafter sind steuerlich Träger der Personengesellschaft und – abweichend vom Gesellschaftsrecht – auch gesamthänderisch von deren Gesellschaftsvermögen. Damit sind die erzielten Einkünfte nicht von der Gesellschaft selbst zu versteuern. Vielmehr werden die Einkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jugend- und Auszubildendenv... / 2 Aufgaben und Rechte

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat die besonderen Interessen der wahlberechtigten Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat (nicht gegenüber dem Arbeitgeber) wahrzunehmen und so dafür zu sorgen, dass deren Belange in der Betriebsratsarbeit angemessen berücksichtigt werden. Sie hat folgende allgemeine Aufgaben [1]: Maßnahmen, die den Interessen der zur Jugend- und Auszub...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Garantierückstellung / 2.3 Rückstellung für latente Steuern

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die umgekehrte Maßgeblichkeit[1] entfallen. Durch den unterschiedlichen Ansatz der Werte in der Handels- und Steuerbilanz hat der Ansatz latenter Steuern an Bedeutung gewonnen. Handelsrechtlich muss eine passive Rückstellung (Pflicht), [2] kann eine aktive Rückstellung (Wahlrecht) [3] für latente Steuern gebildet werden. Ist a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewährleistungsrückstellung / 2.3 Eine passive Rückstellung für latente Steuern kommt nicht infrage

Mit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die umgekehrte Maßgeblichkeit[1] entfallen. Durch den unterschiedlichen Ansatz der Werte in der Handels- und Steuerbilanz hat der Ansatz latenter Steuern an Bedeutung gewonnen. Handelsrechtlich muss eine passive Rückstellung (Pflicht)[2], kann eine aktive Rückstellung (Wahlrecht)[3] für latente Steuern gebildet werden. Ist ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Garantierückstellung / 3.2 Maßgebend ist der handelsrechtliche Wert

Aus dem Wortlaut des Einleitungssatzes zu Nr. 3a des § 6 Abs. 1 EStG und der Erläuterung in der Gesetzesbegründung hierzu[1] ist der handelsrechtlich zulässige niedrigere Wert für die Steuerbilanz maßgeblich. Ist der Ausweis für die Rückstellung in der Handelsbilanz zulässigerweise niedriger als der nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG sich ergebende steuerliche Wert, so ist der Wert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewährleistungsrückstellung / 3.2 Maßgebend ist der handelsrechtliche Wert

Aus dem Wortlaut des Einleitungssatzes zu Nr. 3a des § 6 Abs. 1 EStG und der Erläuterung in der Gesetzesbegründung hierzu[1] ist der handelsrechtliche zulässige niedrigere Wert für die Steuerbilanz maßgeblich. Ist der Ausweis für die Rückstellung in der Handelsbilanz zulässigerweise niedriger als der nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG sich ergebende steuerliche Wert, so ist der Wert...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung eines staatlich geprüften Technikers als Gruppenleiter in Werkstätten für behinderte Menschen

Leitsatz Ein Gruppenleiter einer Werkstatt für behinderte Menschen ist nicht in die EG S 8b, sondern in EG S 7 einzugruppieren, wenn er kein Handwerksmeister ist, sondern über einen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker verfügt. Unerheblich ist hierbei, dass beide Ausbildungen auf demselben Niveau des Deutschen Qualitätsrahmens (DQR) eingeordnet sind; denn weder der DQR noch § 53c BBiG enthalten eine rechtsverbindliche formale Gleichstellung einer Meisterqualifikation mit einem staatlich g...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung dienen

Rz. 12 Gem. § 70 Abs. 1 Nr. 1a BetrVG hat sich die JAV seit Inkrafttreten des BetrVerf-ReformG, mit dem diese Regelung neu in den Katalog des § 70 Abs. 1 BetrVG aufgenommen worden ist, für Maßnahmen einzusetzen, die auf eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter bei den Jugendlichen und Auszubildenden hinwirken. Darunter fallen z. B. Maßnahmen, die auf eine einheitlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 70 BetrVG, der sich an § 80 BetrVG betreffend die allgemeinen Aufgaben des BR anlehnt, weist der JAV bestimmte, allgemeine Aufgaben zu. Der Kreis dieser Aufgaben ist für die JAV – ebenso wie für den BR – durch das BetrVerf-ReformG 2001 erweitert worden. So sind insbesondere Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter (§ 70 Abs. 1 Nr. 1a BetrVG), zur I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.2 Ergebnis der Gesamthandsbilanz

Rz. 180 Weil der "Anteil am Verlust der KG" nicht den gesamten Verlust aus der Mitunternehmerstellung umfasst, erhält im Rahmen von § 15a EStG die Frage einer Abgrenzung der jeweiligen Bereiche, insbesondere des Sonderbetriebsbereiches, auch in diesem Punkt entscheidende Bedeutung. Außerdem entsteht das zusätzliche Problem, ob und in welcher Weise eine Kompensation der Ergeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.6 Partenreederei mit beschränkter Haftung (§ 15a Abs. 5 Nr. 5 EStG)

Rz. 401 Der letzte Anwendungsfall in der Kette der Unternehmer, die einem Kommanditisten vergleichbar sind, ist jener des Mitreeders in einer Partenreederei mit beschränkter Haftung. Es hätte im Grund allerdings auch hier einer besonderen Regelung nicht bedurft, weil der angesprochene Sachverhalt durch den Einleitungssatz des § 15a Abs. 5 EStG mit abgedeckt ist. Rz. 402 Auch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5.2 Rechte im Einzelnen

Rz. 35 Im Einzelnen genießen die Mitglieder der JAV folgende Rechte: Arbeitsbefreiung und Entgeltschutz Die Mitglieder werden unter Fortzahlung ihrer Vergütung von der Arbeitspflicht befreit, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der JAV erforderlich ist. Gewährung von Freizeit-, ggf. auch Entgeltausgleich Sind zur Aufgabenerfüllung Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit des Mitg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Buchführungspflicht

Rz. 83 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG zielt darauf ab, einen steuerrechtlichen Gleichklang zwischen ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften herzustellen. Freiberuflich Tätige werden – soweit sie nicht nach anderen Gesetzen zur Führung von Büchern verpflichtet sind – regelmäßig ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen übe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Wertabgabe von Gegenständen/Gleichstellung mit einer Lieferung

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Tatbestände der Wertabgabebesteuerung sind immer dann zu prüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) Gegenstände (Wirtschaftsgüter) des unternehmerischen Bereiches/Vermögens für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen (Entnahme muss für außerunt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wertabgabe durch Nutzung von Gegenständen/Gleichstellung mit einer sonstigen Leistung

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Wertabgabebesteuerung ist aber auch in den Fällen zu überprüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft, Gegenstände (Wirtschaftsgüter), die dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen sind (Gegenstände gehören zum unternehmerischen Vermögen), für Zwecke nutzt (verwendet), die außerhalb des Unternehmens liegen (hier: Nutz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Bemessungsgrundlage

Tz. 13 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Bemessungsgrundlage für die Wertabgabetatbestände Entnahme von Gegenständen (Gleichstellung mit einer Lieferung), Verwendung von Gegenständen (Gleichstellung mit einer sonstigen Leistung) richtet sich nach § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5). Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Werden Gegenstände aus dem Unternehmen entnommen, d. h., sie verlassen end...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 17 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein Verband/Verein hat einen Gegenstand angeschafft, der zu mehr als 50 % für unternehmerische Zwecke genutzt wird. 80 % der Nutzung entfallen auf den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Zu 20 % wird der Gegenstand durch die Angestellten des Vereins für private Zwecke (unternehmensfremder bzw. privater Bereich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Gewinne aus den Ersatztatbeständen des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG

Tz. 120 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die St-Befreiungsvorschrift des § 3 Nr 40 S 1 EStG enthält – bis auf die Abwicklung einer Kap-Ges und Kap-Rückzahlung – keine Regelung für die Gewinne aus der Aufdeckung der stillen Reserven aus einbringungsgeborenen Anteilen infolge der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG. Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, die Entstrickungsg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Inhalt und Bedeutung des Einheitsgrundsatzes

Rz. 83 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (Einheitsgrundsatz, Abs. 3 Satz 1). Mit dieser Vorschrift wird das Einblickspostulat des Abs. 2 Satz 2 dahingehend konkretisiert, dass der Konzernabschluss nicht lediglich ein er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, in der durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter v. 26.5.1972 (BGBl. I S. 841) die Bezeichnung "ehrenamtlicher Richter" eingeführt worden ist, ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei handelt es sich in den Abs. 1 und 2 im Wesentlichen um notwe...mehr