Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

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V / Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 4685]

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D / DNA-Untersuchung, Zukünftige Verfahren [Rdn 1706]

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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B / Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 945]

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Steuersatz für digitale Medien (zu § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG)

Kommentar Die Überlassung elektronischer Bücher und Zeitschriften wie auch der Zugang zu elektronischen Datenbanken unterliegt seit dem 18.12.2019 dem ermäßigten Steuersatz. Insoweit erfolgte – zumindest bei den Büchern und Zeitschriften – eine Gleichstellung mit dem Printprodukten. Die Finanzverwaltung hat jetzt – nach exakt 2 Jahren – in einem Schreiben zu den Neuregelunge...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.4 Lernbehinderung

Rz. 9 Lernbehinderung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen umfassenderen und längerfristig erschwerten Lern- und Leistungsverhaltens. Mit ihr geht eine Gefährdung der gesellschaftlichen und beruflichen Eingliederung durch erhebliche Lern- und Leistungsrückstände einher. Rz. 10 Erscheinungsbilder sind Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie), Rechenschwäche (Dyskalkul...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.3 Erforderliche Hilfen zur Teilhabe

Rz. 8 § 19 macht die Eigenschaft eines Menschen mit Behinderungen im arbeitsförderungsrechtlichen Sinne davon abhängig, dass er Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt, die seine Nachteile bei der Teilhabe am Arbeitsleben ausgleichen. Dabei muss es sich um spezifische Hilfen handeln, die für alle Arbeitnehmer (auch ohne Behinderungen) relevanten Eingliederungsleistungen...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.2 Anspruchsberechtigte Arbeitgeber und geförderter Personenkreis

Rz. 7 Die Leistungen nach § 46 werden an Arbeitgeber gewährt. Arbeitgeber ist, wer mindestens einen Arbeitnehmer oder Auszubildenden beschäftigt. Es genügt, wenn sich die Arbeitgebereigenschaft nur auf den befristeten Probearbeitsvertrag bezieht oder die behindertengerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes der einzige Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz ist. Rz....mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.5 Drohende Behinderung

Rz. 12 Abs. 2 stellt den Menschen mit Behinderungen diejenigen Menschen gleich, denen eine Behinderung droht, die wegen Art oder Schwere wie bei Menschen mit Behinderungen die Aussichten zur Teilhabe oder weiteren Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur vorübergehend wesentlich mindert. Die Regelung hat präventiven Charakter. Die Agenturen für Arbeit sollen nicht zuwarten, bis di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 197 Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 50d Abs. 10 EStG können sich daraus ergeben, dass es sich um ein Treaty Override handelt. Diese Frage ist umstritten. Gegen den Charakter als Treaty Override spricht, dass der Vorschrift die charakteristische Bestimmung fehlt, die Vorschrift solle "ungeachtet der Vorschriften eines DBA" gelten. Auch die Begründung des Gesetze...mehr

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Anschaffungsnahe Aufwendung... / 11. Anschaffungsnaher Aufwand nach Entnahme?

Entnimmt der Unternehmer seinem Betriebsvermögen ein nachfolgend der Vermietung dienendes Grundstück (z.B. i.R. einer Betriebsaufgabe), ist das Grundstück mit dem Teilwert bzw. bei Betriebsaufgabe mit dem gemeinen Wert zu entnehmen und von diesem Wert i.R.d. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzuschreiben. Setzt der Stpfl. nun das Objekt innerhalb von drei Jahren nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gleichstellung betrieblicher Nutzung mit Vermietung (grds ab 2020)

Rn. 18 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 1 S 1 EStG (für IAB) und Abs 6 Nr 2 (für Sonderabschreibungen) ab grds 2020 (beachte Sonderregelung für abweichendes Wj in § 52 Abs 16 S 1 Hs 2 EStG idF JStG 2020) auch die Vermietung begünstigt. Bisher war nur die Nutzung im Betrieb möglich und maximal e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die Gleichstellung von StPfl mit PersGes/Gemeinschaften sowie Sonderregelungen für diese (§ 7g Abs 7 EStG)

1. Übersicht über die Vorschrift Rn. 248 Stand: EL 155 – ET: 12/2021mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Entsprechende Anwendung der Abs 1–6 auf PersGes und Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 249 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bereits seit § 7g EStG idF UntStRefG 2008 ordnet § 7g Abs 7 S 1 EStG unverändert an, dass anstelle des StPfl bei PersGes und Gemeinschaften diese an seine Stelle treten. Das zeigt die Betriebsbezogenheit der Vorschriften in § 7g EStG. Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Halten einer Beteiligung an einer PersGes ist kein "Betrieb", vielmeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 87 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 31 EStG erfasst alle unbeschränkt StPfl iSd § 1 Abs 1 u 2 EStG. Ferner werden die beschränkt StPfl erfasst, die unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 3 S 1–4 EStG auf Antrag als unbeschränkt StPfl behandelt werden (§ 62 Abs 1 EStG). Zur Gleichstellung von Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften gemäß § 2 Abs 8 EStG vgl BFH v 08.08.2013, VI...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 20 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus Art 1 Abs 1 GG iVm mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass der Staat dem StPfl sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird (BVerfG v 29.05.1990, 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl II 1990, 653, 657). Unter Berücksichtigung der in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.5 Zivilrechtliche Folgen bei Sitzverlegung über die Grenze

Tz. 78 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei der Sitzverlegung über die Grenze ist zu unterscheiden zwischen der Verlegung des Verwaltungssitzes (Ort der Geschäftsleitung) und der Verlegung des statutarischen Sitzes (Satzungssitz). Ferner ist zu differenzieren zwischen der Verlegung in das Inl (Zuzugsfälle) und in das Ausl (Wegzugsfälle). Die zivilrechtlichen Folgen aus der Sitzverl...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Doppelfunktion des Kindergelds nach dem X. Abschn, das zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums des Kindes einerseits und als Familienfördermaßnahme andererseits dient, ist auch für die europarechtliche Einordnung maßgebend (vgl Eichenhofer, StuW 1997, 341). Von Bedeutung ist insb die VO EWG Nr 1408/71 des Rates über die Anwend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2 Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 7 S 1 UmwStG)

Tz. 163 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 7 S 1 UmwStG ist auf einen Übernahmegewinn § 8b KStG anzuwenden, soweit dieser auf eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt. Tz. 164 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Anwendung des § 8b KStG bedeutet im Regelfall, dass der Übernahmegewinn nach § 8b Abs 2 KStG stfrei ist, wobei nach § 8b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Synchronisation von IAB-Abzug und Hinzurechnung bei PersGes/Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 2, 3 EStG)

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Vorschrift s Rn 5. Zur bisherigen Situation s Rn 118. Rn. 252 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die künftige Investition kann sich dabei bei PersGes beziehen auf: das Gesamthandsvermögen das Sonder-BV. Rn. 253 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bereits unter s Rn 118 ausgeführt, sah BFH BStBl II 2019, 466 eine begünsti...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / B. Titelersetzende Erklärung

Vor Erhebung der allgemeinen Feststellungsklage ist dem in Anspruch zu nehmenden Haftpflichtversicherer selbstredend die Möglichkeit zu geben, zur Vermeidung einer Klage ein entsprechendes Anerkenntnis abzugeben. Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 218 BGB a.F.[6] judiziert, dass ein titelersetzendes Anerkenntnis nur vorliegt, wenn der Schädiger bzw. d...mehr

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§ 6 §§ 83, 83a BGB n.F. – S... / III. Anmerkungen und Hinweise

Rz. 14 Als Sitz der Stiftung [24] gilt nach herrschender Meinung zum aktuell noch geltenden Recht der Ort, an welchem die Verwaltung der Stiftung geführt wird (Verwaltungssitz) oder, wie es die Gesetzesbegründung ausführt, der Ort, "an dem schwerpunktmäßig die Geschäftsführungsorgane der Stiftung tätig sind". Das lässt in der Praxis ggf. Ausnahmen zu, die im Einzelfall sinnvo...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Gleichbehandlung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

Rz. 110 Lässt der Titel des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vermuten, dass das Gesetz vor allem Inkassodienstleister betrifft, gelten die Regelungen tatsächlich für alle Inkassodienstleistungen. Solche Leistungen als Untergruppe der Rechtsdienstleistungen erbringen aber eben nicht nur Inkassodienstleister, sondern auch Rechtsanwälte. Der Ges...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 349 Mit der Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Inkassodienstleister nicht unerheblich erweitert. Das Rechtsdienstleistungsgesetz beschränkt sich – anders als noch das Rechtsberatungsgesetz – auf die Reglementierung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb gerichtlicher Verfahren. Die Frage, durch welche Person sich ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / F. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Rz. 399 Inkassodienstleistern war bis zum 30.6.2008 eine Vertretung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung nicht gestattet, soweit es sich um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen handelte. Damit waren Inkassodienstleister auf die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Mobiliarzwangsvollstreckung in Form der Sachpfändung[771] sowie des Offenbarungsverfah...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die wechselseitige Qualifikation der Rechtsdienstleister

Rz. 208 Ungeachtet des Umstandes, dass der BGH die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bereits angenommen hat, ist das Argument, dass die Tätigkeit von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten nicht vergleichbar sei, rechtlich und tatsächlich unzutreffend, soweit dies die Erbringung der Rechts- und Inkassodienstleistung zur Einziehung einer fremden oder zum...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Berufsbild und Ausblick

Rz. 28 Die Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes 2008 mit den nachfolgenden Novellierungen in 2013 und 2021 und die damit einhergehende Erweiterung des Tätigkeitsspektrums für die Inkassodienstleister hat deren wirtschaftliche Bedeutung für die Gläubiger und die Gesamtwirtschaft einerseits weiter gestärkt. Die teilweise drastischen und in ihrer Verhältnismäßigkeit und Angem...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Wahl zwischen Rechtsanwalt und Inkassodienstleister

Rz. 187 Soweit der Gläubiger seinen zuvor beschriebenen Obliegenheiten Rechnung getragen hat und damit grundsätzlich berechtigt ist, einen Dritten mit dem weiteren Forderungsinkasso zu beauftragen und die dadurch verursachten Kosten bei dem Schuldner zu liquidieren, kommt es außerhalb besonderer Konstellationen seit dem 1.7.2008 grundsätzlich nicht darauf an, ob er einen Ink...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 1. Entnahmen als Gewinnausschüttungen

Bei "echten" Kapitalgesellschaften werden Gewinne durch Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner transferiert und führen bei diesen zu Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die optierende Gesellschaft bleibt zivilrechtlich eine Personengesellschaft. Gewinnanteile werden daher nicht ausgeschüttet, sondern entnommen (auf gesetzlicher oder gesellschaftsvertra...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 1.1 Gleichstellung von elektronischen und Papierrechnungen

Schon immer zulässig ist die Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Weg vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers. Nach § 14 Abs. 3 UStG a. F. wurden jedoch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke nur anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts durch eine qualifizierte elektronische Signatur, eine...mehr

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Dänemark / I. Geschäftsführer

Rz. 102 Das SEL eröffnet der ApS die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Leitungsmodellen zu wählen. Die ApS kann nach § 111 SEL entweder ausschließlich von einer Geschäftsführung (direktion) oder aber – neben der Geschäftsführung – von einem Verwaltungsrat (bestyrelse) bzw. einem Aufsichtsrat (tilsynsråd) geleitet werden. Hat die Gesellschaft nur ein Leitungsorgan (Geschäft...mehr

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Lettland / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 67 Übersteigen die Verluste der Gesellschaft die Hälfte des Stammkapitals oder tritt eine vorläufige Insolvenz[13] dadurch ein, dass Insolvenzmerkmale eingetreten sind oder eintreten können, ist der Vorstand zur unverzüglichen Mitteilung gegenüber dem Aufsichtsrat verpflichtet, oder, falls ein Aufsichtsrat nicht existiert, ist eine außerordentliche Gesellschafterversamml...mehr

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Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / III. Geltung der Gründungstheorie aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit

Rz. 14 Art. 49 AEUV [19] verbietet jegliche Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates (primäre Niederlassungsfreiheit). Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgeb...mehr

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Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 3 TVöD

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. In § 3 Abs. 3 TVöD wurde daher eine eigenständige Regelung geschaffen, die sich an den allgemein arbeitsrechtlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Schlusserbe beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 355 [Autor/Stand] Nach der Neufassung des Gesetzes mit Wirkung ab dem 1.1.2009 gilt § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG auch für den Anspruch eines Schlusserben. Dies wurde bis 31.12.2008 bereits so vom BFH gesehen[2], was an sich verwundert. Auch wenn die Gleichstellung von Vertragserben und Schlusserben im Zivilrecht inzwischen gewohnheitsrechtliche Geltung bekommen hat, ändert da...mehr

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AGS 11/2021, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend und schließt sich den bereits ergangenen Entscheidungen, insbesondere der Entscheidung des LG Darmstadt (AGS 2017, 301 = DGVZ 2017, 93 = zfm 2017, 203 = Vollstreckung effektiv 2017, 109 = RVGreport 2017, 480 = FoVo 2017, 235) an. Hinzu kommt, dass die Entscheidung bereits die Rechtslage seit 1.10.2021 durch das Gesetz zum Verbraucherschutz im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Entwicklung der Vorschrift

Rn. 33 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Seit 2000 (vorherige Änderungen der Vorschrift werden aus Aktualitätsgründen nicht mehr dargestellt) sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433): Reduktion der degressiven AfA für bewegliche WG des AV von maximal 30 auf 20 % der Bemessungsgrundlage bzw von maximal der dreifachen auf maximal das Doppelte ...mehr

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Jansen, SGB IV § 12 Hausgew... / 2.5 Gleichgestellte Personen (Abs. 5)

Rz. 14 Nach Abs. 5 Satz 1 gelten als Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter oder Zwischenmeister auch die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a, c und d HAG gleichgestellten Personen. Das gilt nach Abs. 5 Satz 2 nicht für das Recht der Arbeitsförderung. Nach § 1 Abs. 2 Buchst. a HAG können Personen gleichgestellt werden, die in eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte allei...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.3 Gleichgestellte Arbeiten (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 benennt Arbeiten in knappschaftlichen Betrieben, die den ständigen Arbeiten unter Tage i. S. v. Abs. 1 gleichgestellt sind. Von der Gleichstellung werden nach Abs. 2 Nr. 1 bis 3 abschließend die folgenden Tätigkeiten im Bergbau erfasst: Arbeiten, die nach dem Aufgabenbereich eines Beschäftigten sowohl unter als auch über Tage ausgeübt werden (Abs. 2 Nr. 1), wen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.3.2 Arbeiten als Mitglied der Grubenwehr (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 13 Knappschaftliche Betriebe verfügen i. d. R. über eigene Grubenwehren, die im Einsatzfall vor allem zur Rettung und Bergung verunglückter Personen, Beseitigung von Gefahren sowie zur Erhaltung von Sachwerten nach Explosionen oder Grubenbränden herangezogen werden. Abs. 2 Nr. 2 regelt, dass auch Arbeiten als Mitglied – nicht als Gerätewart – der für den Einsatz unter Tag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.3.1 Arbeiten, die sowohl unter Tage als auch über Tage ausgeübt wurden (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 12 Für Versicherte, die nach ihrem beruflichen Aufgabenbereich regelmäßig sowohl unter Tage als auch über Tage tätig waren (z. B. Fahrsteiger, Vermessungssteiger, Betriebsstudienhauer), sind Kalendermonate nach Abs. 2 Nr. 1 als mit den ständigen Arbeiten unter Tage gleichgestellten Arbeiten anzuerkennen, wenn sie mindestens 18 Schichten tatsächlich – d. h. jeweils mehr ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entstehung der Steuer für unentgeltliche Wertabgaben (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 123 Durch Gesetz v. 24.3.1999[1] wurde § 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG m. W. v. 1.4.1999 dahingehend neu gefasst, dass die Steuer für Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1b und 9a UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt sowohl bei Soll- als auch bei Ist-Versteuerung durch den Unternehmer. Damit bestimmt sich die Frage...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Folgeherabsetzungen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 35 Nach § 236 Abs. 2 Nr. 2a AO ist eine entsprechende Zinspflicht auch gegeben, wenn nicht der Steuerbescheid selbst, sondern ein Grundlagenbescheid Gegenstand des Rechtsstreites war und durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder einen den Rechtsstreit erledigenden Verwaltungsakt aufgehoben oder geändert worden ist. § 236 Abs. 2 Nr. 2 b AO betrifft die GewS...mehr