Das Ziel des ESRS S1 ist es, Berichtspflichten für folgende Risiken und Chancen festzulegen:[1]

  • Wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft, wie beispielsweise positive und negative Auswirkungen oder tatsächliche und potenzielle Auswirkungen
  • Durchführung und Ergebnisse der Maßnahmen, die zur Verhinderung, Minderung oder Behebung von Auswirkungen und zum Umgang mit Risiken und Chancen ergriffen wurden
  • Eigenschaften, Art und Umfang der wesentlichen Risiken und Chancen, die mit Auswirkungen auf die eigene Belegschaft oder mit der Abhängigkeiten von der eigenen Belegschaft verbunden sind
  • Finanzielle Auswirkungen der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- und langfristig aus Auswirkungen auf die eigene Belegschaft oder aus Abhängigkeiten von der eigenen Belegschaft ergeben

Dabei müssen folgende Faktoren oder Aspekte berücksichtigt werden (ESRS S1, 2):

  • Arbeitsbedingungen: Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gesundheit und Sicherheit
  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit: Gleichstellung, Schulungen, Inklusion, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, Vielfalt sowie
  • Sonstige arbeitsbezogene Rechte: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, angemessen Unterbringung, Privatsphäre
[1] ESRS S1, 1.

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