Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 523 [Autor/Stand] Von dem Grundsatz, dass die unrichtigen oder unterlassenen Angaben nur durch die zutreffenden gebotenen Angaben ersetzt werden dürfen (s. Rz. 515, 519), gibt es jedoch Ausnahmen, die zum Teil schon das RG zu den Vorläuferbestimmungen des Abs. 4 Satz 3 anerkannte.[2] Der BGH nimmt die Abgrenzung der kompensationsfähigen Umstände dabei anhand einer objekt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verantwortlichkeit der Beteiligten

Rz. 1304 [Autor/Stand] Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Bei der regelmäßig verwirklichten Steuerhinterziehung ist zwischen der Verantwortlichkeit des Verleihers, des Entleihers und des Leiharbeitnehmers zu unterscheiden. Der (in- oder ausländische) Verleiher kann bei vorsätzliche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB 2016, 614; Becker/Loose/Misere, Bewirkt § 20 Abs. 2 AStG eine Verrechnung ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland?, IStR 2016, 353; Benz/Böhmer, Die Nichtanwendungsgesetze des RefE eines "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", DB 2016, 1531; Brombach-Krüger, Treaty Override aus europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Sich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 Abs. 2 wurde durch Art. 11 Nr. 7 des StVergAbG[2] neu gefasst. Die geänderte Vorschrift ist gem. § 21 Abs. 11 Satz 2 erstmals für einen Veranlagungszeitraum anzuwenden, in dem Einkünfte anfallen, die in einem Wirtschaftsjahr der ausländischen Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31.12.2002 beginnt. Bei kalendergleichem Wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. § 7 Satz 9 GewStG i.d.F. des ATADUmsG (vor dem JStG 2024)

Rz. 221 [Autor/Stand] "Satz 8 ist nicht anzuwenden." Nach § 7 Satz 9 GewStG findet § 7 Satz 7 GewStG keine Anwendung, wenn die ausländische Betriebsstätte in der EU oder im EWR belegen ist und der Nachweis geführt wird, dass in der ausländische Betriebsstätte eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die Regelung wirkt sich nur auf die Gewerbesteuer aus. Sowe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO als Sonderdelikt?

Rz. 90 [Autor/Stand] Aus dem Wortlaut des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO folgt für diese Tatalternative keine Nr. 2 und 3 entsprechende Beschränkung des Täterkreises auf besondere Pflichtenträger. Jeder, der falsche oder unvollständige Angaben macht, kann vielmehr nach dem Gesetzeswortlaut den Tatbestand verwirklichen. Allerdings könnte der systematische Zusammenhang zu § 370 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / e) Mitteilung an die Gemeinde (§ 184 Abs. 3 AO)

Rz. 479 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden teilen den Gemeinden den Inhalt des GrSt-Messbescheids sowie etwaige Billigkeitsmaßnahmen mit (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 3 AO). Die auf § 184 Abs. 3 Satz 1 AO gestützte Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über den Inhalt des Grundsteuermessbescheids ist weder Teil des Steuermessbescheids selbst noch ein selbst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beispiele für Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Rz. 915 Unternehmer U beschäftigt S in den Jahren 09–11 "schwarz". U führt keine Sozialversicherungsbeiträge für S ab und meldet ihn nicht zur Lohnsteuer an. Der Betrieb des U ist darauf angelegt, S wie auch weitere Personen illegal zu beschäftigen. Es liegt Realkonkurrenz zwischen § 370 AO und § 266a StGB vor. Allein durch den Gewerbebetrieb wird auch keine prozessuale Tate...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. BMF, Sch. v. 17.3.2021 — IV B 5 - S 1351/19/10002 :001 — DOK 2021/0290319, BStBl. I 2021, 342

Rz. 16 [Autor/Stand] Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG — BFH-Urteile vom 22.5.2019 — I R 11/19 - und vom 18.12.2019 — I R 59/17 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 8 Absatz 2 AStG, auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Reichweite der Kapitalverkehrsfreiheit im Rahmen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Man muss zunächst festhalten, dass § 20 Abs. 2 mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun hat. Die Vorschrift regelt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Betriebsstätteneinkünften im Inland. Sie ist nur auf unbeschränkt Stpfl. anwendbar, wobei unbeschränkt einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen gleich behan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist.[2] Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ferienhaus/Ferienwohnung / 1 Steuerrechtliche Grundsätze

Eine Vermietungstätigkeit ist nur dann der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, let...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.2 Steuerpflicht von Investmentfonds

Aufgrund europarechtlicher Bedenken im Hinblick auf die frühere Fassung des InvStG [1] wurde ab 2018 eine generelle Steuerpflicht in- und ausländischer Investmentfonds eingeführt, soweit für diese Einkünfte nach internationalen Grundsätzen in Deutschland ein Besteuerungsrecht besteht.[2] Inländische und ausländische Investmentfonds unterliegen daher ab 2018 mit bestimmten inlä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.1 Qualifikationsanforderungen an den Beratungsstellenleiter

a) Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stets als geeignet für die Funktion als Beratungsstellenleiter gilt eine zur unbeschränkten Hilfeleistung nach § 3 Nr. 1 StBerG befugte natürliche Person.[1] Hat jemand die für diesen Beruf erforderlichen staatlichen Prüfungen abgelegt, besitzt aber nicht die erforderliche Zulassung oder Bestellung, kann von einer anderen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 2 Bemessungsgrundlage

Die KiSt wird in Form eines festen Prozentsatzes der Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Der Prozentsatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre. Die Berücksichtigung der Kind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.4 Freiberufliche Tätigkeit

Ist die gemeinschaftlich ausgeübte Tätigkeit freiberuflicher Art, z. B. Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte, kann ebenfalls auf die Rechtsform einer GbR zurückgegriffen werden. Ausgeübt wird die Tätigkeit dann im Rahmen einer gemeinschaftlichen Praxis oder als Sozietät. Auch für eine Freiberufler-GbR gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Grundregeln. Wie bei der gewerbli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2 Haftung der Gesellschafter

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.[1] Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt, hat er quasi ein Wahlrecht, für we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.3 Gewerbliche Tätigkeit

Wird von einer GbR ein gewerblich tätiges Unternehmen betrieben, bestehen auch in steuerlicher Hinsicht keine Gründe, die GbR anders zu behandeln als eine OHG oder KG. Dies zumal die GbR mit dieser Tätigkeit ab 2024 eine rechtsfähige GbR darstellen wird (§ 705 Abs. 2 und Abs. 3 BGB). Die GbR erzielt dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie gilt steuerlich ebenfalls als sog. Mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 4.4 Verlustvortrag

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in die folgenden VZ vorgetragen.[1] Es handelt sich um die Beträge, die im Jahr ihrer Entstehung nicht durch Verrechnung mit positiven Einkünften ausgeglichen und auch die nicht durch Rücktrag in de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.10.2 Anwendungsbereich

Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt auch für Verluste aus anderen Einkunftsarten. § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG enthalten die entsprechenden Anwendungsverweise auf § 15b EStG. Daher ist ein Wechsel der Einkunftsart einzelner Beteiligungen, wie z. B. die Entnahme eines Medien...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 4.6.2 Feststellungsbescheid und Feststellungsverjährung

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung wirkt wie ein Grundlagenbescheid [1] für die Einkommensteuerfestsetzung des folgenden VZ und für den auf den nachfolgenden Feststellungszeitpunkt zu erlassenden Feststellungsbescheid.[2] Dies folgt aus dem Verweis in § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG auf die Regelungen des § 171 Abs. 10 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tatsächliche und latente St... / 7 Notes

Die Anhangangaben zu Steuern sind in IAS 12.79 ff. geregelt. Sie betreffen zu einem großen Teil die GuV. Während der Unterschied zwischen tatsächlichen und latenten Steueransprüchen und Steuerschulden in der Bilanz selbst darzustellen ist, weist die GuV regelmäßig nur einen zusammengefassten Posten Steueraufwand oder Steuerertrag aus. Die Unterscheidung zwischen tatsächliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Perspektiven einer Internat... / 4.2 Von der HGB-basierten deutschen zur IFRS-basierten europäischen Steuerbilanz

Die steuerliche Argumentation vernachlässigt die schleichend schon lange, seit BilMoG auch offiziell gegebene Entkopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beim Ansatz und bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der außerplanmäßigen Abschreibung, beim Umfang des Betriebsvermögens etc. hat sich das Steuerrecht bereits in hohem Maße vom Handelsbilanzrecht gelöst. In einige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 6 Latente Steuern im Konzernabschluss

Wie im Einzelabschluss sind auch im Konzernabschluss latente Steuern zu aktivieren oder zu passivieren, wenn sich Steuerbilanzwerte und IFRS-Konzernbilanzwerte unterscheiden und dieser Unterschied nicht permanenter, sondern vorübergehender Natur ist. Insoweit fließen die aktiven und passiven latenten Steuern der IFRS-Einzelbilanzen auch in die Konzernbilanz ein. In der Konze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tatsächliche und latente St... / 3 Ausweis

Für die bilanzielle Darstellung der Steueransprüche und Steuerschulden sehen die IFRS Folgendes vor: Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden sind als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden separat darzustellen (IFRS 18.103). Latente Steueransprüche und Schulden sind von tatsächlichen Steueransprüchen und Schulden zu unterscheiden (IAS 12.68). Latente Steueransprüche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.5 Gewerbesteuer

Rz. 172 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 173 einstweilen frei Rz. 174 Soweit der Gewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG als laufender Gewinn gilt, unterliegt er auch der GewSt. Rz. 175 einstweilen freimehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 27 Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. gewerbliche Prägung, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[23] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 37 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 13 Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz[6] steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil an...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Treuhand und Ertragsteuerrecht

Die steuerlich wirksame Zurechnung von Treugütern an den Treugeber hat nach der Rechtsprechung die Konsequenz, dass die aus dem Treugut resultierenden Einkünfte ebenfalls dem Treugeber als zugeflossen gelten und von ihm versteuert werden müssen.[1] Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Eink...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Hintergrund

Eine GmbH, die zu einem Immobilienkonzern gehört, hatte in ihrem Gesellschaftszweck unter anderem die Verwaltung eigenen Vermögens und den Erwerb von Immobilien festgelegt. Sie kaufte fünf Grundstücke und verkaufte diese wenige Jahre später gesammelt ("en bloc") an eine andere Gesellschaft des Konzerns. Für das betreffende Jahr erklärte die GmbH einen Gewinn aus dem Verkauf u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Zusammenfassung

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) klärt, dass eine Kapitalgesellschaft die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer nicht in Anspruch nehmen kann, wenn sie mehrere Immobilien innerhalb kurzer Zeit verkauft. Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit noch als reine Vermögensverwaltung gilt oder bereits als gewerblicher Grundstückshandel einzustufen ist.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einspeisevergütung für privaten Solarstrom auf der Kippe

Die Einspeisung von Solarstrom aus privaten Anlagen wird vergütet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will den Geldhahn zudrehen. Noch wird aber gefördert. Was Hauseigentümer jetzt wissen müssen – ein Überblick. Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Dach hat, aber nicht den ganzen Strom selbst nutzt, kann ihn ins öffentliche Netz einspeisen – das w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / i) Gewerbesteuer bei Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 EStG führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG); dies ist der nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (§ 7 S. 1 GewStG). Bei der Ermittlung des Gewinns für Zwecke der Gewerbesteuer sind Einkünfte i...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Ausweis von Privatvermögen und Steueraufwand (Abs. 3)

Rz. 35 Über § 264c Abs. 3 HGB wird konkretisiert, dass nur die VG bei der Personenhandelsgesellschaft erfasst und bewertet werden dürfen, die sich in ihrem wirtschaftlichen Eigentum befinden. Privatvermögen der Gesellschafter spielt insoweit für die Bilanz der KapCoGes keine Rolle.[1] Auch die i. R. d. einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung erforderliche Definition eine...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.7 Behandlung von Steuern

Rz. 154 Die Zuordnung von Steuern zu den HK hängt von der jeweiligen Steuerart ab. Substanzsteuern auf VG unterliegen sowohl handels- als auch steuerrechtlich anteilig einer Aktivierungspflicht, sofern sie den Fertigungsgemeinkosten zuzuordnen sind.[1] Ertragsteuern fallen nicht in den Herstellungsprozess und dürfen handelsrechtlich nicht aktiviert werden. Dies gilt grds. au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert. Dieses wurde am 21.6.2023 im Bundesgesetzbl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 140 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhe gewiss ist, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.3 Gewerbliche Einkünfte

https://playout.3qsdn.com/embed/b98003b8-12d7-4cbe-b4f9-2abbb631fc52 Video: Steuerliche Bewertung bei gewerblicher Verstrickung Zunächst soll die gewerbliche Verstrickung von Kryptowerten dargestellt werden. Es existieren keine Haltefristen, sondern sobald der Steuerpflichtige einen Verkauf getätigt hat und ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, kann dieser mit evtl. Anschaffu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.7 Besteuerung von Non-Fungible-Token (NFT)

Für die Besteuerung von NFT kann ebenfalls auf das BMF-Schreiben[1] zurückgegriffen werden. Aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungen von NFT sind pauschale Besteuerungsaussagen allerdings kritisch zu bewerten. Bei digitaler Kunst wie der Nyan Cat[2], mag es noch relativ einfach sein, eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu betrachten. Demgegenüber ist die Eino...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2.5 Nach § 1a KStG optierende Gesamthandsgemeinschaften

Erläuterungen zu § 1a KStG [1] § 1a KStG sieht eine Option zur Körperschaftsbesteuerung vor, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Hierdurch soll insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit von international tätigen Familienunternehmen gestärkt werden. Durch einen unwiderruflichen Ant...mehr