Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Betriebseröffnung / 3.9 Weitere Unterlagen

Wer sich nicht stets um die Termine für seine Steuerzahlungen kümmern will, sollte dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilen, die zumindest die betrieblichen Steuern umfasst. Ein entsprechendes Formular, bei dem die Einzugsermächtigung auf bestimmte Steuerarten begrenzt werden kann, ist in Papierform beim Finanzamt einzureichen. Da Gewerbesteuer-Zahlungen nich... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.2 Verlustfeststellungsbescheide i. S. des § 10d EStG

Rz. 103 Soweit der Stpfl. bei einer Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung auf 0 EUR entgegen dem vom FA der Festsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen seine negativen Einkünfte für nicht ausgeglichen hielt, konnte dies nach bisheriger Rechtsauffassung nur im Verfahren der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags geltend gemacht werden. D. h. über eine... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 109 Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Ertragshoheit nach Art. 106, 107 GG und Verwaltungshoheit nach Art. 106 GG kann die die Steuer verwaltende Körperschaft und die insoweit ertragsberechtigte Körperschaft auseinanderfallen. Ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Ertragshoheit liegt insb. für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbescheide vor, die im Rahmen der ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.3.2 Korrespondierende Bilanzierung von Pensionszusagen

Auch Pensionszusagen an Mitunternehmer gehören zu den "Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezieht". Sie dürfen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG den Gewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern.[1] Pensionsrückstellungen sind in der Steuerbilanz der Personengesellschaft in Höhe des Teilwerts nach § 6a Abs. 3 ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich jedoch herausstellt, dass ei... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.4.1 Rechte und Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 9 Der Nießbrauch umfasst eine Reihe von Befugnissen. So ist der Nießbraucher zum Besitz berechtigt.[1] Dieses Besitzrecht gewährleistet dem Nießbraucher, die Nutzungen in ihrer Gesamtheit ziehen zu können. Das Nutzungsrecht ist als absolutes Recht umfassend. Es ergreift die natürlichen Früchte, insbesondere die Erzeugnisse eines landwirtschaftlichen Grundstücks, wie auc... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Rückstellungen, Überblick n... / 4.5 Abweichungen bei Rückstellungen in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die Passivierung von Rückstellungen ist nach Steuerrecht in den folgenden Fällen unzulässig oder eingeschr... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Schaubild für die Berechnung der Gewerbesteuer

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gewerbesteuer

Rz. 1456 [Autor/Stand] Verdeckte Gewinnausschüttungen erhöhen ferner die Gewerbesteuer. Die Berechnung war nach der bis zum VZ 2007 geltenden Rechtslage schwierig, da die Gewerbesteuer gem. § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG a.F. als Betriebsausgabe abziehbar war und somit ihre eigene Bemessungsgrundlage minderte[2]. Durch die seit dem VZ 2008 geltende Neuregelung in § 4... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gewerbesteuer

I. Umfang der Steuerpflicht 1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 2 AO, Anhang 1b), die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Zur Vermeidung von allzu großen Differenzen hinsichtlich der Gewerbesteuerhöhe ("Gewerbesteuer-Oasen") sind die Städte und Gemeinden seit dem 01.01.2004 verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu erheben... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Gewerbesteuer

7.7.1 Einbringung durch natürliche Personen Tz. 152 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 UmwStG enthält keine gewstliche Sonderregelung zur Behandlung eines Einbringungsgewinns; es gelten die allg Bestimmungen des GewStG. Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußeru... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.7 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 397 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die von § 8b Abs 8 KStG erfassten Bezüge sind gewstpfl, da sie nicht nach § 9 Nr 2a, Nr 7 oder Nr 8 GewStG gekürzt werden können. § 9 Nr 2a S 5, Nr 7 S 8 und Nr 8 S 4 GewStG verbieten eine Kürzung ausdrücklich. Wegen der Unterschiede zu § 8b Abs 7 KStG, s Tz 387. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11 Gewerbesteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgr... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Gewerbesteuer

10.2.1 Veräußerungsgewinn aus einem Teilanteil Tz. 233 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung des Teils eines (einbringungsgeborenen) MU-Anteils gehört zum Gewerbeertrag der Pers-Ges gem § 7 S 1 GewStG, deren Anteile veräußert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der MU eine natürliche Pers, eine Pers-Ges oder eine Kö ist. Es ist für Zwecke der G... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 2 AO, Anhang 1b), die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Zur Vermeidung von allzu großen Differenzen hinsichtlich der Gewerbesteuerhöhe ("Gewerbesteuer-Oasen") sind die Städte und Gemeinden seit dem 01.01.2004 verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu erheben (§ 1 GewStG, Anhang 7). Hierbei müssen si... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuerbescheid

Tz. 56 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Auf der Grundlage des vom Finanzamt festgestellten und festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages setzt die zuständige Gemeinde die Gewerbesteuer fest und erteilt den Gewerbesteuerbescheid. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich dabei nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde (§ 16 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 11 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen) Zwecken dienen (§§ 51–68 AO, Anhang 1b), sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei der Gewerbesteuer

Tz. 125 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Auch der gewerbesteuerliche Spendenabzug nach § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) ist nahezu inhaltsgleich zu § 10b EStG (Anhang 10) geregelt. Abweichend zur einkommensteuerlichen Regelung erfolgt die Ermittlung des Abzugshöchstbetrags jedoch nicht vom Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern um den um die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG (Anhang 7) e... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Besteuerungsgrundlagen

Tz. 18 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG, Anhang 7). mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Hinzurechnung von Beteiligungseinkünften

Tz. 26 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft (GbR, OHG oder KG) begründet bei einer steuerbegünstigten Einrichtung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ob ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein Zweckbetrieb vorliegt, ist auf Ebene der steuerbegünstigten Einrichtung zu entscheiden (AEAO ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gesamtfall

Tz. 61 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel Ein gemeinnütziger Verein unterhält neben verschiedenen Zweckbetrieben eine Vereinsgaststätte, die in eigener Regie geführt wird. Der Gewinn aus der Vereinsgaststätte beträgt 10 500 EUR. Die Bruttoeinnahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Vereinsgaststätte" betragen mehr als 50 000 EUR. Das Vereinsgebäude d... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gewerbeverlust

Tz. 44 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ergibt sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Fehlbetrag (Verlust), ist dieser im Rahmen einer Verlustfeststellung festzustellen. Der festgestellte Fehlbetrag kann dann mit den maßgebenden Gewerbeerträgen der Folgejahre im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechnet werden (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG, Anhang 7). Ein Verlustrücktrag in d... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Steuerbefreiung für Krankenhäuser, Altenheime usw.

Tz. 13 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme von pflegebedürftigen Personen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sind nach § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn diese Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlich... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 311 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 5 KStG schlägt uE auf die GewSt durch, da der nach § 7 GewStG maßgebende Betrag um den Pauschalierungsbetrag erhöht ist. GlA s Herzig (DB 2003, 1459, 1467), s Herlinghaus (in R/H/N, § 8b KStG Rn 481), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 515), s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 625) und s Eilers/Schmidt (GmbHR 2003, 613, 6... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.2 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 329 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wie bereits erläutert (s Tz 61ff, s Tz 143), schlägt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 KStG bei Kö auf die GewSt durch, nicht jedoch die des § 8b Abs 1 KStG in Fällen des Streubesitzes. Der durch das EURLUmsG mit Wirkung ab dem EHZ 2004 eingefügte § 7 S 4 GewStG regelt, dass § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags e... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele

Tz. 55 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel 1 Der Tanzsportvereins "Rot-Weiß" erzielt nach Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) im Jahr 01 einen Gewinn von 5 660 EUR. Die Bruttoeinnahmen für 01 betragen mehr als 50 000 EUR. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzunge... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuermesszahl und Steuermessbetrag für den Gewerbeertrag

Tz. 49 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für Zwecke der Festsetzung der Gewerbesteuer durch die hebeberechtigte Gemeinde wird von den zuständigen Finanzämtern nach Ablauf des Erhebungszeitraumes ein Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag festgesetzt (§ 14 Satz 1 GewStG, Anhang 7). Tz. 50 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr (§ 14 Satz 2 GewStG, Anhang 7). Be... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei einem Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG (Anhang 7) beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind (R 2.5. (1) GewStR). Bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7) beginnt die Gew... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerbefreiungen

Tz. 10 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Neben der Befreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) nach § 3 Nr. 6 GewStG gibt es auch Befreiungen für andere Betätigungen, die zwar dem Grunde nach steuerbegünstigte Tätigkeitsfelder darstellen, bei denen jedoch nicht die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erforderlich ist. Dazu zählen beispie... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewerbeertrag

Tz. 19 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Gewerbeertrag ist bei einer steuerbegünstigten Einrichtung der nach körperschaftsteuerlichen (einkommensteuerlichen) Vorschriften ermittelte Gewinn aus dem einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b), der bei der Ermittlung des Einkommens für den Erhebungszeitraum des entsprechenden Veranlagu... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorauszahlungen

Tz. 60 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Unterhält eine steuerbegünstigte Einrichtung einen gewerbesteuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, setzt die zuständige Gemeinde auf der Grundlage des zuletzt ergangenen Gewerbesteuerbescheides Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer fest. Die festgesetzten Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu entrichten, und zwar am 15.02., 15.... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldner

Tz. 9 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer (§ 5 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Als Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird (§ 5 Abs. 1 Satz 2 GewStG, Anhang 7). Das ist bei einer steuerbegünstigten Einrichtung die Körperschaft, Stiftung oder der Verein. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Gewerbest... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kürzungen

Tz. 30 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für die Ermittlung des Gewerbeertrags sind nach den Hinzurechnungen noch Kürzungen nach § 9 GewStG (Anhang 7) vorzunehmen. 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken Tz. 31 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Summe des gewerblichen Gewinns und der Hinzurechnungen ist (ab dem EZ 2025) um die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer fü... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

Tz. 12 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind nach § 3 Nr. 13 GewStG (Anhang 7) befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit sind. Nicht erforderlich ist, dass diese Einrichtungen auch als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt sind. mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Kürzung von Beteiligungseinkünften

Tz. 35 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft sind nach § 9 Nr. 2 GewStG (Anhang 7) zu kürzen, soweit diese einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen. Auf die Ausführungen zu der Hinzurechnung von Beteiligungseinkünften (TZ 26 ff.) wird ergänzend hingewiesen. mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Umfang der Steuerpflicht

1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 2 AO, Anhang 1b), die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Zur Vermeidung von allzu großen Differenzen hinsichtlich der Gewerbesteuerhöhe ("Gewerbesteuer-Oasen") sind die Städte und Gemeinden seit dem 01.01.2004 verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu erheben (§ 1 GewStG, Anhang 7). Hie... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ermittlung des Gewerbeertrags

1. Gewerbeertrag Tz. 19 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Gewerbeertrag ist bei einer steuerbegünstigten Einrichtung der nach körperschaftsteuerlichen (einkommensteuerlichen) Vorschriften ermittelte Gewinn aus dem einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b), der bei der Ermittlung des Einkommens für den Erhebungszeitraum des entsprec... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Hinzurechnungen

Tz. 20 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Von dem nach § 7 GewStG (Anhang 7) ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb sind Hinzurechnungen für bestimmte, im Rahmen der Gewinnermittlung abgezogene Betriebsausgaben nach § 8 GewStG (Anhang 7) vorzunehmen. 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten Tz. 21 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten

Tz. 21 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte für Schulden Renten und dauernde Lasten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, müssen bei der Ermittlung des Gewinns m... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewerbesteuersubjekte

Tz. 2 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer (Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit). Die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gelten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7; Gewerbebetrieb kraft Rechtsf... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Hinzurechnung von Streubesitzdividenden

Tz. 24 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Hält eine steuerbegünstigte Einrichtung zu Beginn des Kalenderjahrs in dem Betriebsvermögen ihres steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft von mindestens 10 %, sind Ausschüttungen nach § 8b Abs. 1 KStG (Anhang 3) im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb steuerfr... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg

Tz. 36 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ist eine steuerbegünstigte Einrichtung an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mind. 15 % beteiligt, sind die Gewinne aus Anteilen (Dividenden), die im Gewinn aus Gewerbebetrieb enthalten sind, nach § 9 Nr. 2a GewStG (Anhang 7) zu kürzen. Tz. 37 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine Kürzun... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Gewerbesteuerzerlegung

Tz. 58 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Gewerbesteuermessbetrag ist zu zerlegen, wenn eine Betriebsstätte in mehreren Gemeinden belegen ist, eine Betriebsstätte von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt wird oder mehrere Betriebsstätten in mehreren Gemeinden betrieben werden (§ 28 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Zerlegungsmaßstab ist regelmäßig das Verhältnis der Summe der Arbe... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken

Tz. 31 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Summe des gewerblichen Gewinns und der Hinzurechnungen ist (ab dem EZ 2025) um die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz zu kürzen (§ 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG, Anhang 7). Bis einschl. EZ 2024 erfolgte eine Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Maßgebender Gewerbeertrag

Tz. 48 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Maßgebend für die Ermittlung und Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages ist der Gewerbeertrag, der in dem jeweiligen Erhebungszeitraum bezogen wurde (§ 10 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Besteht die Gewerbesteuerpflicht für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb während des gesamten Kalender-/Wirtschaftsjahres, ist Erhebungszeit... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Rechtsbehelfe

Tz. 62 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Gewerbesteuermessbescheid ist ein Steuerbescheid i. S. d. AO (§§ 184 Abs. 1 Satz 3 i.V.m § 155 AO, Anhang 1b). Gegen den Gewerbesteuermessbescheid ist der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben (§ 347 AO, Anhang 1b). Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem zuständigen Finanzamt einzulegen. Dabei können insbesondere Beanstandu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Spendenabzug

Tz. 39 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der gewerbesteuerliche Spendenabzug wird durch § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) geregelt. Danach können Zuwendungen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbegünstigten Körperschaft bis zur Höhe von 20 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten L... mehr