Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 3 Berechnung des ­Hinzurechnungsbetrags

Die gesetzliche Systematik des § 8 Nr. 1 GewStG besteht zunächst aus der Addition von "6 unterschiedlichen Komponenten" (Buchstaben a) – f)). Die sich so ergebende Summe ist zu einem Viertel anzusetzen und auch nur insoweit dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, als die Summe den Betrag von 200.000 EUR[1] übersteigt. Praxis-Beispiel Berechnung der gewerbesteuer­lichen ...mehr

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Forderungen / 1 Allgemeines

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags stellt der Gesetzgeber auf den Gewinn ab, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetzes ermittelt worden ist.[1] Diese ertragsteuerliche Ausgangsgröße ist aufgrund der Regelungen in den §§ 8 und 9 GewStG um Hinzurechnungen zu erhöhen und um Kürzungen zu vermindern. Forderungen an sich wirken sich beim Bila...mehr

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Forderungen / 2.1 Hinzurechnung ungewöhnlicher Skonti

§ 8 Nr. 1a Satz 2 1. Halbsatz GewStG bestimmt, dass als Entgelt auch der Aufwand aus nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechenden gewährten Skonti oder wirtschaftlich vergleichbaren Vorteilen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Fälligkeit gelten. Geschäftsübliche Erlösschmälerungen [1] haben keinen Finanzierungseffekt...mehr

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Forderungen / 2.3 Veräußerung von Forderungen aus schwebenden Verträgen

Soweit Gegenstand der Veräußerung eine Forderung aus einem schwebenden Vertragsverhältnis (sog. Forfaitierung) ist, gilt die Differenz zwischen dem Wert der Forderung aus dem schwebenden Vertragsverhältnis, wie ihn die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Veräußerung zugrunde gelegt haben, und dem vereinbarten Veräußerungserlös als bei der Ermittlung des...mehr

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Forderungen / 2 Gewerbesteuerliche ­Besonderheiten

Nach § 8 Nr. 1a GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb[1] Entgelte für Schulden (in bestimmtem Umfang) wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Erwirbt ein Steuerpflichtiger Wertpapiere, um seine Verpflichtung zur Rückgabe von als Sachdarlehen erhaltenen Anleihen zu erfüllen, hat er dem Veräußerer die seit dem letzten Zinsz...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2 Gewerbesteuer

2.1 Gewerbeverlust Vom Charakter her ist die Gewerbesteuer eine Objektsteuer. Daraus folgt, dass der Gewerbeverlust nicht isoliert verkehrsfähig ist.[1] Bei der Gewerbesteuer sind negative Gewerbeerträge ("Fehlbeträge"), die sich bei der Ermittlung der Gewerbeerträge für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, als Gewerbeverlust zu berücksichtigen.[2] Dabei wird...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.1 Gewerbeverlust

Vom Charakter her ist die Gewerbesteuer eine Objektsteuer. Daraus folgt, dass der Gewerbeverlust nicht isoliert verkehrsfähig ist.[1] Bei der Gewerbesteuer sind negative Gewerbeerträge ("Fehlbeträge"), die sich bei der Ermittlung der Gewerbeerträge für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, als Gewerbeverlust zu berücksichtigen.[2] Dabei wird der maßgebende Ge...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.1 Begriff

Die Kürzung des Gewerbeertrags setzt sowohl Unternehmeridentität als auch Unternehmensidentität voraus.[1] Die Voraussetzungen müssen ununterbrochen vorliegen.[2] Unternehmeridentität bedeutet, dass der Steuerpflichtige, der den Gewerbeverlust in Anspruch nimmt, diesen zuvor in eigener Person erlitten hat.[3] Er muss sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.3 Berechnung des Verlustabzugs

Der Gewerbeverlust geht vom maßgebenden Gewerbeertrag aus.[1] Maßgebend für die Höhe der Gewerbeerträge ist der nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG zu ermittelnde Gewinn (Verlust) aus dem Gewerbebetrieb,[2] vermehrt um die Hinzurechnungen[3] und vermindert um die Kürzungen.[4] Dadurch kann sich ein Gewerbeverlust ergeben, obwohl einkommensteuerrechtlich möglicherweise e...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2 Unternehmeridentität/Unternehmensidentität

2.2.1 Begriff Die Kürzung des Gewerbeertrags setzt sowohl Unternehmeridentität als auch Unternehmensidentität voraus.[1] Die Voraussetzungen müssen ununterbrochen vorliegen.[2] Unternehmeridentität bedeutet, dass der Steuerpflichtige, der den Gewerbeverlust in Anspruch nimmt, diesen zuvor in eigener Person erlitten hat.[3] Er muss sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auc...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6 Einbringung und Verschmelzung

2.2.6.1 Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft/Fortführung eines Einzelunternehmens in der Form einer Personengesellschaft Unternehmeridentität ist nur in der Person des vorherigen Einzelunternehmers gegeben. Daraus folgt, dass ein evtl. im Einzelunternehmen entstandener Fehlbetrag nur von dem Betrag abgezogen werden kann, der von dem gesamten Gewer...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6.4 Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist

Bei Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist, auf eine andere Kapitalgesellschaft verringert sich der Verlustabzug bei der Personengesellschaft um den auf die Kapitalgesellschaft entfallenden Betrag. Entsprechendes gilt bei vollständiger Einbringung des Mitunternehmeranteils durch die Kapitalgesellschaft in eine Tochterkapi...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.10 Betriebe gewerblicher Art

Auch bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) sind Unternehmer- und Unternehmensidentität Voraussetzungen für den Verlustabzug. Hieran mangelt es, wenn ein BgA im Wege der "Gesamtrechtsnachfolge" nach landesrechtlichen Vorschriften auf eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts übergeht. Wandelt eine Gemeinde bestehende Eigenbetriebe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die R...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.5 Gesellschafterwechsel

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, entfällt der Verlustabzug anteilig in der Höhe, in der der Fehlbetrag dem ausscheidenden Gesellschafter nach § 10a Sätze 4 und 5 GewStG zuzurechnen ist. Das gilt auch dann, wenn der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen fortgeführt wird. Ein mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters endgültig verloren gegangener ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.5 Aufhebbarkeit und Änderbarkeit der Steuerfestsetzung

Rz. 75 Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung Ist die Bilanz des Steuerpflichtigen fehlerhaft, ist der Steuerpflichtige grundsätzlich dazu berechtigt, den Fehler zu beheben und die Bilanz entsprechend zu berichtigen. Dies ist unproblematisch möglich, wenn die Steuerfestsetzung noch nicht erfolgt ist oder wenn sie zwar erfolgt, aber noch nicht bestandskräftig ist; in diesen ...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.7 Aufspaltung/Realteilung/Anwachsung von Anteilen/Mehrstöckige Personengesellschaften

Wird eine Körperschaft aufgespalten oder wird Vermögen einer Körperschaft abgespalten, geht deren Gewerbeverlust nicht auf die übernehmenden Gesellschaften über.[1] Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich di...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6.1 Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft/Fortführung eines Einzelunternehmens in der Form einer Personengesellschaft

Unternehmeridentität ist nur in der Person des vorherigen Einzelunternehmers gegeben. Daraus folgt, dass ein evtl. im Einzelunternehmen entstandener Fehlbetrag nur von dem Betrag abgezogen werden kann, der von dem gesamten Gewerbeertrag der Personengesellschaft entsprechend dem sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Gewinnverteilungsschlüssel auf den früheren Einzelunt...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.9 Kapitalgesellschaften

Bei formwechselnder Umwandlung in eine andere Kapitalgesellschaft bleibt die Unternehmeridentität gewahrt. Die Änderung der wirtschaftlichen Betätigung einer Kapitalgesellschaft und die Übertragung einer betrieblichen Einheit auf eine andere Kapitalgesellschaft lassen die für die Nutzung eines Gewerbeverlusts nach § 10a GewStG erforderliche Unternehmensidentität der übertrag...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft

Bei Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft besteht grundsätzlich keine Unternehmeridentität; die Kapitalgesellschaft kann die Verluste, die bei der Personengesellschaft entstanden sind, nicht abziehen.[1] Ausnahme: Der den Gewerbebetrieb der Personengesellschaft fortführende alleinige Gesellschafter ist eine Kapitalgesellschaft, oder es handelt sich um einen Formwechsel i. S...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.3 Einzelunternehmen

Geht ein Gewerbebetrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer über, gilt der Gewerbebetrieb als durch den bisherigen Unternehmer eingestellt. Auf die Entgeltlichkeit oder die Unentgeltlichkeit der Übertragung oder auf Gesamtrechtsnachfolge (z. B. durch Erbfolge) oder Einzelrechtsnachfolge (z. B. vorweggenommene Erbfolge) kommt es nicht an. Der Gewerbebetrieb gilt als durc...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.4 Verluste aus Innengesellschaften

Die Verlustabzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Sätze 6 – 8 EStG hat keine Auswirkung auf die Festsetzung des GewSt-Messbetrags der atypisch stillen Gesellschaft, da gewerbesteuerlich das Ergebnis der atypisch stillen Gesellschaft besteuert wird und beim Mitunternehmer – wenn er selbst der GewSt unterliegt und die Beteiligung zum Betriebsvermögen gehört – ein positiver Gewinna...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.5 Organgesellschaften

Organgesellschaften können den maßgebenden Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge (Verluste) kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben.[1] Diese Regelung verbietet die Nutzung vorvertraglicher Verlustvorträge einer Organgesellschaft.[2] Verluste einer Organgesellschaft, die während einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft ent...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.4 Mitunternehmerschaft

Für den Verlustabzug bei gewerblich geprägten Personengesellschaften gelten dieselben Maßstäbe wie bei der Prüfung der Unternehmensidentität von Einzelunternehmen. Die Zurechnung der sich für die Mitunternehmerschaft insgesamt ergebenden Fehlbeträge auf die einzelnen Mitunternehmer sowie der Abzug nach Maßgabe des § 10a Sätze 1 und 2 GewStG von dem sich für die Mitunternehmer...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.2 Folge

Der Gewerbesteuermessbescheid ist zwar kein Grundlagenbescheid für den Verlustfeststellungsbescheid[1]. Er wird aber im Ergebnis wie ein Grundlagenbescheid behandelt. Sind Unternehmer- und Unternehmensidentität gegeben, wirkt der Gewerbesteuermessbescheid daher im Ergebnis auch in diesen Fällen wie ein Grundlagenbescheid. Daraus folgt, dass durch eine Null-Festsetzung im Gew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.8 Unterjähriger Gesellschafterwechsel

Bei unterjährigem Gesellschafterwechsel werden grundsätzlich die Verhältnisse vor dem Gesellschafterwechsel zugrunde gelegt. Nach dem Gesellschafterwechsel entstandene Verluste werden daher mit vor dem Wechsel entstandenen Gewinnen und umgekehrt verrechnet. Unter der Voraussetzung, dass das nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt, erfolgt die für diese Zweck...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.2 Kritik des BFH an der Mindestbesteuerung

Der BFH hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, es sei ernstlich zweifelhaft, ob die Beschränkung auf die Höchstbeträge beim Verlustvortrag verfassungsrechtlichen Grundsätzen auch dann standhält, wenn eine Verlustverrechnung in späteren VZ, z. B. nach § 8c KStG, endgültig ausgeschlossen ist. Die liquiditätsbelastende zeitliche Streckung durch die H...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.6 Gesonderte Feststellung

Die Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlustes ist gesondert festzustellen.[1] Vortragsfähiger Gewerbeverlust ist die Summe der nach der Kürzung des maßgebenden Gewerbeertrags im Rahmen des Verlustabzugs zum Schluss des Erhebungszeitraums verbleibenden Fehlbeträge.[2] Bei der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes handelt es sich um einen Grundlagenbescheid[3] für ...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / Zusammenfassung

Überblick Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Das Einkommen und seine Ermittlung richten sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unter Berücksichtigung der Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes. Einkommen ist danach grundsätzlich die Summe der Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten und nach Abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.1 Anlass und Voraussetzung für eine Bilanzberichtigung

Existieren Bilanzen sowohl eines Berichtigungsjahrs als auch für das Vorjahr, ist ein unrichtiger Bilanzansatz grundsätzlich in derjenigen Schlussbilanz zu berichtigen, in der er erstmals aufgetreten ist. Allerdings lassen sich Bilanzierungsfehler trotz der Zweischneidigkeit der Bilanz nicht in jedem Fall in späteren Wirtschaftsjahren ausgleichen.[1] Ist die Berichtigung in ...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.7 Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

§ 7b GewStG überträgt die Grundsätze der §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG [1] auf die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags.[2] Durch die gesetzliche Normierung in § 7b EStG wird insbesondere im Bereich der GewStG Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen geschaffen, da es im Rahmen der Anwendung der Regelungen nach dem Sanierungserlass der Finanzverwaltung[3] häufig zu Irrit...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6.2 Einbringung des Betriebs einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft

Unternehmeridentität ist nur gegeben, soweit die Gesellschafter identisch sind. Entsprechendes gilt bei Verschmelzung sowie bei formwechselnder Umwandlung, z. B. KG in OHG. Der Gewerbeertrag einer Personengesellschaft, die den Betrieb einer anderen Personengesellschaft im Wege der Verschmelzung aufnimmt, kann jedenfalls um den Gewerbeverlust gekürzt werden, den diese Persone...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.8 Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Erträgen aus unternehmensbezogener Sanierung

Grundsatz Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] wurde das Einkommensteuergesetz um einen neuen § 3a EStG ergänzt, der Sanierungserträge steuerfrei stellt. Unter einem Sanierungsertrag werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanie...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit dem Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Re...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.1 Effektive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 61 Für Kapitalgesellschaften (Rz. 56a)[1] ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB grundsätzlich (vgl. auch § 276 HGB) verbindlich. Zu den unter Position Nr. 14 GKV bzw. Nr. 13 UKV auszuweisenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gehören nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen. Hierzu zählen derzeit bei Kapitalgesellschaften: Steuern vom Einkomm...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beschäftigt sich mit der Abbildung der bedeutenden Steuerarten, denen Unternehmen in Deutschland unterliegen, und zwar in der handelsrechtlichen Rechnungslegung (im Jahres- und Konzernabschluss), nach IFRS und in der steuerlichen Rechnungslegung. Hierbei geht er auf die Spezifika der verschiedenen Rechtsformen ein. Im Mittelpunkt stehen jeweils die vom ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.3 Exkurs: Behandlung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 200 Für folgende steuerliche Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen besteht bei der steuerlichen Gewinnermittlung ein Abzugsverbot: Abzugsverbot der Zinsen auf hinterzogene Steuern nach § 235 AO und Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8a EStG); Abzugsverbot für Geldbußen, Or...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.3 Besonderheiten bei Organschaftsverhältnissen

Rz. 78 Bei Organschaftsverhältnissen ist der Organträger auch Steuerschuldner der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit ihm die Bemessungsgrundlagen zuzurechnen sind. Lediglich für das sogenannte eigene Einkommen ist die Organgesellschaft Steuerschuldner (Versteuerung von Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter nach § 16 KStG).[1] Die Obergesellschaft hat dah...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.4 Umsatzsteuer

Rz. 21 Bei der Umsatzsteuer, die ihrer Ausgestaltung nach eine Verkehrsteuer ist, weil ihr grundsätzlich alle Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs unterliegen[1], handelt es sich ihrem finanzwissenschaftlichen Charakter nach um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Rz. 22 Steuerpflichtiger der Umsatzsteuer ist der Unternehmer i. S. d. UStG. Unternehmer kann jede Person, Pe...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzelne...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der tax reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.2 Ausweis bei nicht publizitätspflichtigen Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co)

Rz. 53 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten sind, ergibt sich b...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.3 Ausweis bei Kapitalgesellschaften & Co

Rz. 56 Für Kapitalgesellschaften & Co ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB bzw. des § 266 HGB grundsätzlich verbindlich. Ausgenommen der nicht unter § 267a Abs. 3 HGB fallenden Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften & Co[1]) i. S. d. § 267a Abs. 1 HGB, die nicht den beizulegenden Zeitwert als Bewertungsmaßstab verwenden, müssen die übrigen K...mehr