Der Die Erklärung für die Zerlegung (Vordruck GewSt 1 D) enthält die Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die hebeberechtigten Gemeinden nach den §§ 2834 GewStG. Eine Zerlegung wird erforderlich, wenn ein Unternehmen im Erhebungszeitraum mehr als eine Betriebsstätte im Inland unterhält, wenn es eine mehrgemeindliche Betriebsstätte unterhält oder wenn eine Betriebsstätte von einer hebeberechtigten Gemeinde in eine andere verlegt worden ist.[1] Eine mehrgemeindliche Betriebsstätte liegt nur vor, wenn jeder der auf die einzelnen Gemeinden entfallende Teil die Voraussetzungen einer Betriebsstätte erfüllt.[2]

In Organschaftsfällen hat nur der oberste Organträger die Erklärung GewSt 1 D abzugeben. Dabei sind auch die Betriebsstätten der Organgesellschaften zu erfassen.

Zerlegt wird der Gewerbesteuer-Messbetrag, da sich die Gewerbesteuer selbst erst aus der Anwendung des Hebesatzes der hebeberechtigten Gemeinde auf den ihr zugeteilten Anteil am Messbetrag ergibt.

Der Vordruck GewSt 1 D erfasst die allgemeinen Angaben einschließlich der Zerlegungsmaßstäbe. Angaben zu den Betriebsstätten sind in der Anlage Betriebsstätte (GewSt 1 D-BS) zu machen.

Für die Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge hat die Finanzverwaltung eine eigene Anleitung herausgegeben.

Zeilen 1–2

Diese Zeilen enthalten die Angabe des Finanzamts und der Steuernummer.

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