Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt.

Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2023:

 
Aktiva EUR Passiva EUR
Anlagevermögen 52.442 Stammkapital 45.000
Warenbestand 40.982 Kapitalrücklage 12.251
Forderungen 47.730 Gewinnvortrag 3.055
Beteiligungen 15.400 Jahresüberschuss 33.312
Bank 11.278 Rückstellungen 55.934
Aktienfonds 5.678 Verbindlichkeiten 25.550
Kasse 1.592    
  175.102   175.102

Auszug aus der GuV 2023:

 
EUR
Säumniszuschlag zu Gewerbesteuer 2022 16
nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (30 %) 259
Spenden mit Zuwendungsbescheinigung 540
Körperschaftsteuer 2023 7.164
Solidaritätszuschlag 2023 394
Gewerbesteuer 2023 7.309
erhaltene Corona-Beihilfen Nachzahlung 114
Tätigkeitsvergütung Gesellschafter-Geschäftsführer 152.004
Zuführung Pensionsrückstellung Gesellschafter-Geschäftsführer 8.055
  • Aus Steuerbescheinigungen, die die GmbH in 2023 erhalten hat, ergeben sich folgende gebuchte Daten:
 
  Zinserträge Festgeldanlage 72
  davon einbehaltene Kapitalertragsteuer 18
  und einbehaltener Solidaritätszuschlag 1
  Erträge aus Aktienfonds 200
  Gewinnausschüttung 10,5 %ige Beteiligung Schiffbau GmbH 500
  davon einbehaltene Kapitalertragsteuer 125
  und einbehaltener Solidaritätszuschlag 7
  Dividende aus einer 11,5 %igen ausländischen Beteiligung 1.320
  davon einbehaltene Quellensteuer 198
   
  • Der Feststellungsbescheid zum 31.12.2022 weist als festgestellten Betrag aus:
 
  steuerliches Einlagekonto 13.749
  • Die 2023 geplante Anschaffung einer neuen Hobelmaschine ist wie geplant mit 24.000 EUR erfolgt; daraus ergibt sich eine Auflösung des gebildeten Investitionsabzugsbetrags mit 50 % = 12.000 EUR.
  • Für eine im Jahr 2024 geplante Anschaffung einer neuen Fräsmaschine wird ein neuer Investitionsabzugsbetrag i. H. v. 50 % aus 20.400 EUR = 10.200 EUR in Anspruch genommen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 7.2.2023 hatte für das Wirtschaftsjahr 2022 eine Gewinnausschüttung i. H. v. 55.000 EUR beschlossen; diese wurde so am 10.2.2023 ausbezahlt.
  • Für das Wirtschaftsjahr 2023 ist mit Gesellschafterbeschluss vom 2.2.2024 eine Gewinnausschüttung i. H. v. 36.000 EUR beschlossen und am 5.2.2024 ausbezahlt worden.
 

Aus den obigen Daten des Praxisbeispiels ergeben sich die folgenden Eintragungen in die Erklärungsvordrucke für 2023:

Abb. 1: KSt 1 – 2023, Seite 1

Abb. 2: KSt 1 – 2023, Seite 2

Abb. 3: KSt 1 – 2023, Seite 3

Abb. 4: Anlage GK 2023, Seite 1

Abb. 5: Anlage GK 2023, Seite 2

Abb. 6: Anlage GK 2023, Seite 3

Abb. 7: Anlage GK 2023, Seite 4

Abb. 8: Anlage GK 2023, Seite 5

Abb. 9: Anlage GK 2023, Seite 6

Abb. 10: Anlage GK 2023, Seite 7

Abb. 11: Anlage GK 2023, Seite 8

Abb. 12: Anlage GK 2023, Seite 9

Abb. 13: Anlage GK 2023, Seite 10

Abb. 14: Anlage WA 2023, Seite 1

Abb. 15: Anlage WA 2023, Seite 2

Abb. 16: Anlage WA 2023, Seite 3

Abb. 17: Anlage WA 2023, Seite 4

Abb. 18: Anlage Z 2023

Abb. 19: Anlage ZVE 2023, Seite 1

Abb. 20: Anlage ZVE 2023, Seite 2

Abb. 21: Anlage ZVE 2023, Seite 3

Abb. 22: Anlage ZVE 2023, Seite 4

Abb. 23: Anlage ZVE 2023, Seite 5

Abb. 24: Anlage ZVE 2023, Seite 6

Abb. 25: Anlage KSt 1 F 2023, Seite 1

Abb. 26: Anlage KSt 1 F 2023, Seite 2

Abb. 27: Anlage KSt 1 F 2023, Seite 3

Abb. 28: Anlage KSt 1 F 2023, Seite 4

Abb. 29: Anlage KSt 1 F 2023, Seite 5

Abb. 30: Anlage KSt 1 F 2023, Seite 6

Abb. 31: Anlage KSt 1 F 2023, Seite 7

Abb. 32: Anlage KSt 1 F 2023, Seite 8

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge