Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Steuerschuldnerin und Anwendbarkeit des § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG bei Beteiligungsveräußerung Schuldnerin der GewSt nach § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG ist im Falle einer Beteiligungsveräußerung im Rahmen von mehrstöckigen Personengesellschaften nur die Gesellschaft, an der der anteilsveräußernde Gesellschafter unmittelbar beteiligt ist. Entsprechend kommt die Befreiungsvorschri...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Aufwendungen für Außenwerbung

Die Aufwendungen einer Spezialagentur für die Verschaffung von Werbeträgern im Außenbereich sind gewerbesteuerrechtlich nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und f GewStG hinzuzurechnen. Hess. FG v. 11.5.2022 – 8 K 365/17, EFG 2022, 1913, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 33/22mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG bei einem Rückversicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen unterliegen mit ihren versicherungstechnischen Rückstellungen sowie ihren aus Versicherungsverhältnissen entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern regelmäßig nicht der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG, soweit die Rückstellungen und Verbindlichkeiten von Vermögenswerten des gebundenen Vermögens i.S.d. § 54 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Steuerschuldnerin und Anwendbarkeit des § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG bei Beteiligungsveräußerung

Schuldnerin der GewSt nach § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG ist im Falle einer Beteiligungsveräußerung im Rahmen von mehrstöckigen Personengesellschaften nur die Gesellschaft, an der der anteilsveräußernde Gesellschafter unmittelbar beteiligt ist. Entsprechend kommt die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG im Rahmen einer mehrstöckigen Gesellschaftsstruktur nur bei der...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Bankenprivileg i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 GewStDV

Eine wesentliche Ausrichtung an den eigentlichen Bankgeschäften als Voraussetzung für die Annahme eines Kreditinstituts i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 GewStDV ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich der Umsatz mit Bankgeschäften im Millionenbereich bewegt und die damit erzielten Umsätze auch deutlich höher sind als die Umsätze mit anderen Geschäften. Ein Anteil des Fremdkapitals ...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 1. Photovoltaik

Steuerfreie Einnahmen und Entnahmen: § 3 Nr. 72 EStG stellt rückwirkend Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen steuerfrei, wenn diese nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden (§ 52 Abs. 4 S. 27 EStG). Begünstigt sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kWp, die auf, an oder in einem Einfamilien...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2 Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Die steuerliche Behandlung der Leistungen beim Verein hängt grundsätzlich nicht davon ab, wie die entsprechenden Aufwendungen beim leistenden Unternehmen (Sponsor) behandelt werden (Nr. 9 S. 2 AEAO zu § 64). Die Behandlung beim Verein hängt insbesondere nicht davon ab, ob die Leistungen beim Sponsor als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben berücksichtigt werden können oder n...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.6 Freibeträge

Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bzw. des steuerpflichtigen Gewerbeertrags gelten die Freibeträge in Höhe von 5.000 Euro bei der Körperschaftsteuer (§ 24 S. 1 KStG) und von ebenfalls 5.000 Euro bei der Gewerbesteuer (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 i. V. m. § 3 Nr. 6 GewStG).mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5.3 Überschreiten der Besteuerungsgrenze

Der Gewinn aus der Werbung unterliegt nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, wenn die Einnahmen des Vereins aus allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einschließlich Umsatzsteuer insgesamt die Besteuerungsgrenze von 45.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (§ 64 Abs. 3 AO, Nrn. 18 bis 27 AEAO zu § 64). Für die Prüfung, ob die Besteuerungsgrenze ...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.3 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Erzielt der Verein Einnahmen im Bereich des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, so ist die Steuerbegünstigung ausgeschlossen (§§ 64 Abs. 1 i. V. m. 14 S. 1, 2 AO, Nrn. 1, 2 AEAO zu § 64). Dies gilt für die Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 KStG) wie für die Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 S. 2 GewStG). Die Gewinne aus Werbung und Sponsoring sind insoweit s...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5 Pauschale Gewinnermittlung

Häufig werden die nach den oben dargestellten Grundsätzen der Werbung und dem Sponsoring zuzuordnenden Betriebsausgaben nur relativ gering sein und sich unter Umständen auch nur schwierig ermitteln lassen, insbesondere im Hinblick auf eine Aufteilung zum steuerfreien und zum steuerpflichtigen Bereich. Aus Vereinfachungsgründen kann daher für die Besteuerung der Gewinn aus We...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4.1 Betriebseinnahmen

Als Betriebseinnahmen sind alle Leistungen zu berücksichtigen, die der Verein aus der Werbung und dem Sponsoring erzielt. Hierzu gehören nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sachleistungen, Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen, die dem Verein von einem Sponsor kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. bei der kostenfreien Überlassung sog. Werbemobile, d. h....mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4 Gewinnermittlung nach allgemeinen Grundsätzen

Für die Ermittlung des Gewinns aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Werbung" oder" Sponsoring" gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze (vgl. Nr. 37 AEAO zu § 64). Dabei sind aber einige Besonderheiten zu berücksichtigen. 2.4.1 Betriebseinnahmen Als Betriebseinnahmen sind alle Leistungen zu berücksichtigen, die der Verein aus der Werbung und dem Spons...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4.3 Betriebsausgaben

Schwieriger stellt sich die Ermittlung der Betriebsausgaben dar. Als Betriebsausgaben sind grundsätzlich nur die Aufwendungen zu berücksichtigen, die durch die Werbung und das Sponsoring veranlasst sind. Dies sind nur solche Ausgaben, die der Werbung und dem Sponsoring unmittelbar zuzuordnen sind, weil sie ohne diese nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe angefallen wären...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 1 Einführung

Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der vom Sponsor regelmäßig auch eigene unternehmensbe...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.1 Ideeller Tätigkeitsbereich

Erzielt der Verein Einnahmen im ideellen Bereich, sind diese Einnahmen sowohl körperschaftsteuerfrei (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 KStG i. V. m. §§ 51 ff. AO) als auch gewerbesteuerfrei (§ 3 Nr. 6 S. 1 GewStG i. V. m. §§ 51 ff. AO). Der freien Rücklage dürfen 10 % der Bruttoeinnahmen zugeführt werden (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO, Nr. 10 AEAO zu § 62). Zum ideellen Bereich gehören die Einna...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4.2 Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung

Bei Vereinen, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln (§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG), sind dabei bereits die Forderungszugänge zu berücksichtigen, der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses ist ohne Bedeutung. Bei Vereinen, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln (§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 3 EStG), sind hingeg...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4.4 Gemischt veranlasste Kosten

Bei so genannten gemischt veranlassten Kosten, die sowohl durch die steuerfreie als auch durch die steuerpflichtige Tätigkeit veranlasst sind, scheidet eine Berücksichtigung als Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dagegen grundsätzlich aus, wenn sie ihren primären Anlass im steuerfreien Bereich haben. Werden z. B. Werbemaßnahmen bei spor...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5.2 Durchführung der pauschalen Gewinnermittlung

Um den Gewinn pauschal ermitteln zu können, muss die genaue Höhe der Einnahmen festgestellt werden können (Nr. 39 S. 2 AEAO zu § 64). Hierfür ist zunächst erforderlich, dass der Verein alle mit diesen Einnahmen im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben gesondert aufzeichnet (Nr. 39 S. 1 AEAO zu § 64). Nicht zu den Einnahmen in diesem Sinne gehört die Umsatzsteuer (Nr....mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5.4 Zuführung zu den Rücklagen

Soweit der mit Werbung und Sponsoring erzielte Gewinn der freien Rücklage zugeführt werden kann (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO), kann in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Rücklage der tatsächliche Gewinn einbezogen werden, auch wenn der Gewinn pauschal ermittelt wird (Nr. 10 S. 3 AEAO zu § 62). Praxis-Beispiel Nach der pauschalen Gewinnermittlung ergibt sich in dem Beispiel o...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 3.2 Ermäßigter Steuersatz und allgemeiner Steuersatz

Anders als bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer sind bei der Umsatzsteuer keine Steuerbefreiungen allein aufgrund der Gemeinnützigkeit vorgesehen. Von der Umsatzsteuer befreit sind lediglich die Umsätze des Vereins, die in § 4 UStG ausdrücklich genannt sind, z. B. bei kulturellen Einrichtungen oder Veranstaltungen (§ 4 Nr. 20 UStG, Abschn. 4.20.1 bis 4.20.5 UStAE...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4.5 Primär veranlasste Kosten

Unabhängig von ihrer primären Veranlassung ist eine anteilige Berücksichtigung von gemischt veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs aber dann zulässig, wenn ein objektiver Maßstab für die Aufteilung der Aufwendungen (z. B. nach zeitlichen oder quantitativen Gesichtspunkten) auf den ideellen Bereich einschließlic...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5.1 Voraussetzungen der pauschalen Gewinnermittlung

Die pauschale Gewinnermittlung kommt nur infrage bei Einnahmen aus Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit des Vereins einschließlich Zweckbetrieben stattfindet (§ 64 Abs. 6 Nr. 1 AO, Nr. 33 S. 1 AEAO zu § 64). Beispiele für solche Werbemaßnahmen sind die Trikot- oder Bandenwerbung bei Sportveranstaltungen, die ein Zweckbetrieb sind,...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5.5 Gemeinnützigkeitsschädliche Verluste

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist gefährdet, wenn die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe insgesamt Verluste erwirtschaften (Nr. 17 S. 1, 2 AEAO zu § 64, Nrn. 4 bis 9 AEAO zu § 55). Bei der Ermittlung dieses Status ist nicht der pauschal ermittelte Gewinn zu berücksichtigen, sondern das Ergebnis, das sich bei einer Ermittlung nach den allgemeinen Regeln e...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 3.3 Zuordnung zu den einzelnen Bereichen

Wenn bereits für andere Steuern (z. B. für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer) darüber entschieden wurde, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen der Verein steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, ist von dieser Entscheidung im Allgemeinen auch für die Zwecke der Umsatzsteuer auszugehen (Abschn. 12.9 Abs. 1 S. 4 UStAE). Ist diese Frage für andere Steuern noch nicht e...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / Zusammenfassung

Einnahmen aus Werbung und Sponsoring sind für viele Vereine eine wichtige Finanzierungsquelle. Daher ist es wichtig, bei der Vereinbarung von Werbe- und Sponsoringverträgen auch die Besteuerung im Auge zu behalten, da sich je nach Gestaltung ganz unterschiedliche steuerliche Wirkungen ergeben können und somit auch die Höhe der Mittel aus Werbung und Sponsoring, die dem Verei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2.2 Vermögensverwaltung

Erzielt der Verein Einnahmen aus der Vermögensverwaltung, sind diese Einnahmen sowohl körperschaftsteuerfrei (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 KStG i. V. m. §§ 51 ff. AO) als auch gewerbesteuerfrei (§ 3 Nr. 6 S. 1 GewStG i. V. m. §§ 51 ff. AO). Der freien Rücklage darf ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Aufwendungen zugeführt werden (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO, Nr. 9 AEAO zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Rückstellungen für Abgaben und Steuern sind überwiegend für veranlagte Steuern, wie Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zu bilden. Die Passivierung erfolgt in der Höhe, in der eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Soweit die Steuer einem Abzugsverbot unterliegt, ist die Gewinnauswirkung außerbilanziell zu neutralisieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / Zusammenfassung

Unter dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Organisation versteht man jede selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die kein Zweckbetrieb sind und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Ergebnisse der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterliegen der Körperschaf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / 1.3 Freigrenze von 45.000 Euro

Solange die Einnahmen (Bruttoumsatz einschließlich Umsatzsteuer) aus wirtschaftlichen Tätigkeiten die Grenze von 45.000 Euro im Jahr nicht übersteigen, bleiben sie von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Bei der Berechnung der Grenze von 45.000 Euro werden die leistungsbezogenen Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus dem laufenden Geschäft aller wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / 5 Industrie- und Handelskammer

Auch gemeinnützige Körperschaften sind Mitglied der Industrie- und Handelskammer, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und vom Finanzamt ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist, somit > 45.000 Euro Bruttoeinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) generiert wurden. Nach § 2 IHK-Gesetz gehören zur IHK alle juristischen Personen des privaten Recht...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / 1 Überblick

Unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb versteht man selbstständige nachhaltige Tätigkeiten, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgehen. Durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tritt der Verein mit anderen Gewerbetreibenden in Konkurrenz. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / 3.1 Altmaterialsammlungen

Bei von Vereinen durchgeführten Altmaterialsammlungen sind die Einnahmen in die Besteuerungsgrenze einzubeziehen. Wird die Besteuerungsgrenze von 45.000 Euro unter Berücksichtigung der Einnahmen aus anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nicht überschritten, fällt keine Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Wird die Besteuerungsgrenze überschritten, hat der Verein da...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 5.2.1 Feststellungsbescheid, Feststellungsverjährung

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung wirkt wie ein Grundlagenbescheid [1] für die Einkommensteuerfestsetzung des folgenden VZ und für den auf den nachfolgenden Feststellungszeitpunkt zu erlassenden Feststellungsbescheid.[2] Dies folgt aus dem Verweis in § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG auf § 171 Abs. 10 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebescheids), auf § 175 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Anwachsung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft auf eine GmbH Übergang des vorhandenen Gewerbeverlusts: Auch im Falle der Anwachsung eines gewerblichen Unternehmens einer Personengesellschaft auf eine GmbH führt die Fiktion des Gewerbebetriebes kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG) dazu, dass der Gewerbebetrieb einer GmbH stets als ein Ganzes anzusehen ist, in dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Nachholung der GewSt-Zerlegung

Die Jahresfrist nach § 189 S. 3 AO beginnt mit jedem Änderungsbescheid erneut zu laufen. Die Nachholung einer unterbliebenen GewSt-Zerlegung ist auch bei Änderung eines gem. § 173 Abs. 2 AO erhöht bestandskräftigen Gewerbesteuermessbescheides nicht auf den Änderungsbetrag begrenzt. FG Nds. v. 9.6.2022 – 10 K 129/19,mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GewSt-Zerlegung: Anlaufhemmung der Feststellungsverjährung

Die Pflicht zur Abgabe einer GewSt-Erklärung löst keine Anlaufhemmung der Feststellungsverjährung der mit der Messbetragsfestsetzung zusammenhängenden GewSt-Zerlegung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO aus. FG Düsseldorf v. 11.5.2022 – 2 K 3400/18 G, rkr.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen

Betriebsverpachtung schädlich: Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage: Eine – alle ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Anwachsung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft auf eine GmbH

Übergang des vorhandenen Gewerbeverlusts: Auch im Falle der Anwachsung eines gewerblichen Unternehmens einer Personengesellschaft auf eine GmbH führt die Fiktion des Gewerbebetriebes kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG) dazu, dass der Gewerbebetrieb einer GmbH stets als ein Ganzes anzusehen ist, in dem sämtliche Tätigkeiten und Geschäftszweige als Einheit einbezogen und deme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bankenprivileg nach § 19 GewStDV

Der Zuordnung einer Darlehensforderung zu den Aktivposten aus Bankgeschäften i.S.d. § 19 Abs. 2 GewStDV steht es auch bei Fehlen einer qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung entgegen, wenn Zins- und Tilgungsleistungen nur dann erfolgen müssen, wenn der Schuldner zuvor die Forderungen eines anderen Gläubigers vollständig befriedigt hat. Denn dies ist ein zukünftiges ungewi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Sportveranstaltungen: Beste... / 1.2 Sportliche Veranstaltungen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Übersteigen die Einnahmen des Vereins aus sportlichen Veranstaltungen in einem Jahr den Betrag von 45.000 Euro, werden alle sportlichen Veranstaltungen dieses Jahres dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Die Gewinne aus den Veranstaltungen unterliegen dann der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Verluste würden die Gemeinnützigkeit des Vereins insgesamt gefährden, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investmentfonds / 3.1 Steuerbefreiung auf Fondsebene

Inländische Investmentfonds sind von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.[1] Auch ausländische Fonds unterliegen in ihren Sitzstaaten i. d. R. keiner Ertragsbesteuerung. Ein steuerlicher Zugriff findet erst auf der Ebene der Anleger statt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investmentfonds / 2.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne gem. § 16 InvStG) gehören bei Privatanlegern zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Im Betriebsvermögen fließen Betriebseinnahmen zu.[1] Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen Steuern (v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 7.1 Erfassung der voraussichtlichen Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 6.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Dabei sind hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Einkünfte aus Kapitalvermögen folgende Besonderheiten zu beachten: Es sind die Einkünfte aus Gewe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses ist von dem Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auszugehen (Ausgangswert); dabei bleiben bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt. Der Ausgangswert ist noch wie folgt zu korrigieren:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 8.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 5.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 9.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Da die Analyse gesellschafterbezogen erfolgt, ist zunächst der entsprechende Gesellschafter auszuwählen. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen.Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Die Eingaben erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) u...mehr