Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.10 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Die Beträge sind nicht auf die Einkunftsarten aufzuteilen, sondern in dieser Zeile in einer Summe...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage AESt / 7 Ausländische Einkünfte und Steuern der Organgesellschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung

Vor Zeilen 36–40 In diese Zeilen sind für den Organträger die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die von seiner Organgesellschaft erzielt werden. Die Beträge sind der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Organgesellschaft zu entnehmen, d. h. den Zeilen 27–30 der Anlage AESt der Organgesellschaft. Der Vordruck des Organträgers nimmt ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 9 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

Vor Zeilen 70–82 In den Zeilen 70–82 sind von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des Stpfl. erhaltene Gewinnausschüttungen nach § 8 Nr. 5 GewStG hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen einer Kürzung nach § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG gegeben sind. Hierdurch wird ein umständliches Verfahren vermieden, bei dem in dieser Zeile alle Gewinnausschüttungen hinzuzurechne...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile des Vordrucks GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werden. Bei der Hi...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.2 Zinsnachzahlungen

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen fest. Häufig, so auch in Deutschland, endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland betrug der Zinssatz seit vielen Jahren 6 % p. a. Der deutsche Gesetzgeber hat nun – ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5 Finanzierung

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Durchführung von Karnevalssitzungen mit Erhebung von Eintrittsgeldern

Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Karnevalssitzungen sind wegen der durch Büttenreden sowie tänzerische und musikalische Darbietungen karnevalistischer Art zum Ausdruck kommenden Brauchtumspflege als steuerbegünstigte Zweckbetriebe zu behandeln. Soweit für die Veranstaltung von traditionellen Karnevalssitzungen Eintrittsgelder erhoben werden, wird damit ein Zweckbetrieb "Brau...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2 Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Die steuerliche Behandlung der Leistungen beim Verein hängt grundsätzlich nicht davon ab, wie die entsprechenden Aufwendungen beim leistenden Unternehmen (Sponsor) behandelt werden (Nr. 9 S. 2 AEAO zu § 64). Die Behandlung beim Verein hängt insbesondere nicht davon ab, ob die Leistungen beim Sponsor als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben berücksichtigt werden können oder n...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.6 Freibeträge

Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bzw. des steuerpflichtigen Gewerbeertrags gelten die Freibeträge in Höhe von 5.000 Euro bei der Körperschaftsteuer (§ 24 S. 1 KStG) und von ebenfalls 5.000 Euro bei der Gewerbesteuer (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 i. V. m. § 3 Nr. 6 GewStG).mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5.3 Überschreiten der Besteuerungsgrenze

Der Gewinn aus der Werbung unterliegt nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, wenn die Einnahmen des Vereins aus allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einschließlich Umsatzsteuer insgesamt die Besteuerungsgrenze von 45.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (§ 64 Abs. 3 AO, Nrn. 18 bis 27 AEAO zu § 64). Für die Prüfung, ob die Besteuerungsgrenze ...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 1 Einführung

Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der vom Sponsor regelmäßig auch eigene unternehmensbe...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.3 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Erzielt der Verein Einnahmen im Bereich des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, so ist die Steuerbegünstigung ausgeschlossen (§§ 64 Abs. 1 i. V. m. 14 S. 1, 2 AO, Nrn. 1, 2 AEAO zu § 64). Dies gilt für die Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 KStG) wie für die Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 S. 2 GewStG). Die Gewinne aus Werbung und Sponsoring sind insoweit s...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4.1 Betriebseinnahmen

Als Betriebseinnahmen sind alle Leistungen zu berücksichtigen, die der Verein aus der Werbung und dem Sponsoring erzielt. Hierzu gehören nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sachleistungen, Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen, die dem Verein von einem Sponsor kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. bei der kostenfreien Überlassung sog. Werbemobile, d. h....mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4 Gewinnermittlung nach allgemeinen Grundsätzen

Für die Ermittlung des Gewinns aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Werbung" oder" Sponsoring" gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze (vgl. Nr. 37 AEAO zu § 64). Dabei sind aber einige Besonderheiten zu berücksichtigen. 2.4.1 Betriebseinnahmen Als Betriebseinnahmen sind alle Leistungen zu berücksichtigen, die der Verein aus der Werbung und dem Spons...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4.3 Betriebsausgaben

Schwieriger stellt sich die Ermittlung der Betriebsausgaben dar. Als Betriebsausgaben sind grundsätzlich nur die Aufwendungen zu berücksichtigen, die durch die Werbung und das Sponsoring veranlasst sind. Dies sind nur solche Ausgaben, die der Werbung und dem Sponsoring unmittelbar zuzuordnen sind, weil sie ohne diese nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe angefallen wären...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5.1 Voraussetzungen der pauschalen Gewinnermittlung

Die pauschale Gewinnermittlung kommt nur infrage bei Einnahmen aus Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit des Vereins einschließlich Zweckbetrieben stattfindet (§ 64 Abs. 6 Nr. 1 AO, Nr. 33 S. 1 AEAO zu § 64). Beispiele für solche Werbemaßnahmen sind die Trikot- oder Bandenwerbung bei Sportveranstaltungen, die ein Zweckbetrieb sind,...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5.5 Gemeinnützigkeitsschädliche Verluste

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist gefährdet, wenn die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe insgesamt Verluste erwirtschaften (Nr. 17 S. 1, 2 AEAO zu § 64, Nrn. 4 bis 9 AEAO zu § 55). Bei der Ermittlung dieses Status ist nicht der pauschal ermittelte Gewinn zu berücksichtigen, sondern das Ergebnis, das sich bei einer Ermittlung nach den allgemeinen Regeln e...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 3.3 Zuordnung zu den einzelnen Bereichen

Wenn bereits für andere Steuern (z. B. für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer) darüber entschieden wurde, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen der Verein steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, ist von dieser Entscheidung im Allgemeinen auch für die Zwecke der Umsatzsteuer auszugehen (Abschn. 12.9 Abs. 1 S. 4 UStAE). Ist diese Frage für andere Steuern noch nicht e...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / Zusammenfassung

Einnahmen aus Werbung und Sponsoring sind für viele Vereine eine wichtige Finanzierungsquelle. Daher ist es wichtig, bei der Vereinbarung von Werbe- und Sponsoringverträgen auch die Besteuerung im Auge zu behalten, da sich je nach Gestaltung ganz unterschiedliche steuerliche Wirkungen ergeben können und somit auch die Höhe der Mittel aus Werbung und Sponsoring, die dem Verei...mehr

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Besteuerung von Werbe- und ... / 2.1 Ideeller Tätigkeitsbereich

Erzielt der Verein Einnahmen im ideellen Bereich, sind diese Einnahmen sowohl körperschaftsteuerfrei (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 KStG i. V. m. §§ 51 ff. AO) als auch gewerbesteuerfrei (§ 3 Nr. 6 S. 1 GewStG i. V. m. §§ 51 ff. AO). Der freien Rücklage dürfen 10 % der Bruttoeinnahmen zugeführt werden (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO, Nr. 10 AEAO zu § 62). Zum ideellen Bereich gehören die Einna...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4.2 Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung

Bei Vereinen, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln (§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG), sind dabei bereits die Forderungszugänge zu berücksichtigen, der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses ist ohne Bedeutung. Bei Vereinen, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln (§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 3 EStG), sind hingeg...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4.4 Gemischt veranlasste Kosten

Bei so genannten gemischt veranlassten Kosten, die sowohl durch die steuerfreie als auch durch die steuerpflichtige Tätigkeit veranlasst sind, scheidet eine Berücksichtigung als Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dagegen grundsätzlich aus, wenn sie ihren primären Anlass im steuerfreien Bereich haben. Werden z. B. Werbemaßnahmen bei spor...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5 Pauschale Gewinnermittlung

Häufig werden die nach den oben dargestellten Grundsätzen der Werbung und dem Sponsoring zuzuordnenden Betriebsausgaben nur relativ gering sein und sich unter Umständen auch nur schwierig ermitteln lassen, insbesondere im Hinblick auf eine Aufteilung zum steuerfreien und zum steuerpflichtigen Bereich. Aus Vereinfachungsgründen kann daher für die Besteuerung der Gewinn aus We...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5.2 Durchführung der pauschalen Gewinnermittlung

Um den Gewinn pauschal ermitteln zu können, muss die genaue Höhe der Einnahmen festgestellt werden können (Nr. 39 S. 2 AEAO zu § 64). Hierfür ist zunächst erforderlich, dass der Verein alle mit diesen Einnahmen im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben gesondert aufzeichnet (Nr. 39 S. 1 AEAO zu § 64). Nicht zu den Einnahmen in diesem Sinne gehört die Umsatzsteuer (Nr....mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2.5.4 Zuführung zu den Rücklagen

Soweit der mit Werbung und Sponsoring erzielte Gewinn der freien Rücklage zugeführt werden kann (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO), kann in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Rücklage der tatsächliche Gewinn einbezogen werden, auch wenn der Gewinn pauschal ermittelt wird (Nr. 10 S. 3 AEAO zu § 62). Praxis-Beispiel Nach der pauschalen Gewinnermittlung ergibt sich in dem Beispiel o...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 3.2 Ermäßigter Steuersatz und allgemeiner Steuersatz

Anders als bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer sind bei der Umsatzsteuer keine Steuerbefreiungen allein aufgrund der Gemeinnützigkeit vorgesehen. Von der Umsatzsteuer befreit sind lediglich die Umsätze des Vereins, die in § 4 UStG ausdrücklich genannt sind, z. B. bei kulturellen Einrichtungen oder Veranstaltungen (§ 4 Nr. 20 UStG, Abschn. 4.20.1 bis 4.20.5 UStAE...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2.4.5 Primär veranlasste Kosten

Unabhängig von ihrer primären Veranlassung ist eine anteilige Berücksichtigung von gemischt veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs aber dann zulässig, wenn ein objektiver Maßstab für die Aufteilung der Aufwendungen (z. B. nach zeitlichen oder quantitativen Gesichtspunkten) auf den ideellen Bereich einschließlic...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2.2 Vermögensverwaltung

Erzielt der Verein Einnahmen aus der Vermögensverwaltung, sind diese Einnahmen sowohl körperschaftsteuerfrei (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 KStG i. V. m. §§ 51 ff. AO) als auch gewerbesteuerfrei (§ 3 Nr. 6 S. 1 GewStG i. V. m. §§ 51 ff. AO). Der freien Rücklage darf ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Aufwendungen zugeführt werden (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO, Nr. 9 AEAO zu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / 5 Industrie- und Handelskammer

Auch gemeinnützige Körperschaften sind Mitglied der Industrie- und Handelskammer, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und vom Finanzamt ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist, somit > 45.000 Euro Bruttoeinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) generiert wurden. Nach § 2 IHK-Gesetz gehören zur IHK alle juristischen Personen des privaten Recht...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / Zusammenfassung

Unter dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Organisation versteht man jede selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die kein Zweckbetrieb sind und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Ergebnisse der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterliegen der Körperschaf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / 1 Überblick

Unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb versteht man selbstständige nachhaltige Tätigkeiten, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgehen. Durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tritt der Verein mit anderen Gewerbetreibenden in Konkurrenz. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / 3.1 Altmaterialsammlungen

Bei von Vereinen durchgeführten Altmaterialsammlungen sind die Einnahmen in die Besteuerungsgrenze einzubeziehen. Wird die Besteuerungsgrenze von 45.000 Euro unter Berücksichtigung der Einnahmen aus anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nicht überschritten, fällt keine Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Wird die Besteuerungsgrenze überschritten, hat der Verein da...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / 1.3 Freigrenze von 45.000 Euro

Solange die Einnahmen (Bruttoumsatz einschließlich Umsatzsteuer) aus wirtschaftlichen Tätigkeiten die Grenze von 45.000 Euro im Jahr nicht übersteigen, bleiben sie von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Bei der Berechnung der Grenze von 45.000 Euro werden die leistungsbezogenen Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus dem laufenden Geschäft aller wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 5.2.1 Feststellungsbescheid, Feststellungsverjährung

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung wirkt wie ein Grundlagenbescheid [1] für die Einkommensteuerfestsetzung des folgenden VZ und für den auf den nachfolgenden Feststellungszeitpunkt zu erlassenden Feststellungsbescheid.[2] Dies folgt aus dem Verweis in § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG auf § 171 Abs. 10 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebescheids), auf § 175 A...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Sportveranstaltungen: Beste... / 1.2 Sportliche Veranstaltungen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Übersteigen die Einnahmen des Vereins aus sportlichen Veranstaltungen in einem Jahr den Betrag von 45.000 Euro, werden alle sportlichen Veranstaltungen dieses Jahres dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Die Gewinne aus den Veranstaltungen unterliegen dann der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Verluste würden die Gemeinnützigkeit des Vereins insgesamt gefährden, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.1 Steuerbefreiung auf Fondsebene

Inländische Investmentfonds sind von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.[1] Auch ausländische Fonds unterliegen in ihren Sitzstaaten i. d. R. keiner Ertragsbesteuerung. Ein steuerlicher Zugriff findet erst auf der Ebene der Anleger statt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne gem. § 16 InvStG) gehören bei Privatanlegern zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Im Betriebsvermögen fließen Betriebseinnahmen zu.[1] Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen Steuern (v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.1 Erfassung der voraussichtlichen Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Dabei sind hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Einkünfte aus Kapitalvermögen folgende Besonderheiten zu beachten: Es sind die Einkünfte aus Gewe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 8.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses ist von dem Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auszugehen (Ausgangswert); dabei bleiben bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt. Der Ausgangswert ist noch wie folgt zu korrigieren:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 5.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Da die Analyse gesellschafterbezogen erfolgt, ist zunächst der entsprechende Gesellschafter auszuwählen. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen.Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Die Eingaben erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 17 Geltungsbereich (gültig bis 31.12.2024)

Gesetzestext (1) Die besonderen Bewertungsvorschriften sind nach Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 zusätzlich für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils des Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 4 BWA-Forecast und Erfassung der BWA-Daten

Der BWA-Forecast basiert grundsätzlich auf einer linearen Hochrechnung des BWA-Standes auf das voraussichtliche Jahresergebnis. Um der nicht-linearen Entwicklung einzelner Posten Rechnung zu tragen, ist die Erfassung absoluter Abweichungen (individuelle Hochrechnung auf das Jahresergebnis) oder alternativ individueller Hochrechnungsfaktoren möglich. Die Planungsrechnung wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 133 Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1935 § 133 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext Die Einheitswerte 1935 der Betriebsgrundstücke sind für die Gewerbesteuer wie folgt anzusetzen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit,mehr