Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 133 Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1935 § 133 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext Die Einheitswerte 1935 der Betriebsgrundstücke sind für die Gewerbesteuer wie folgt anzusetzen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Intransparente Gemeinschaft

Rz. 8 Bei einer intransparenten Gemeinschaft gibt es keine Beteiligung Mehrerer an einem Wirtschaftsgut. Es gibt nur eine Beteiligung an dem Wirtschaftsgut, nämlich die der Gemeinschaft. So ist das auch in § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO bestimmt. Alsdann bestehen keine Besonderheiten bei der Bewertung. Das Wirtschaftsgut wird wie jedes andere Wirtschaftsgut in der Hand eines Alleineig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 17 Geltungsbereich (gültig bis 31.12.2024)

Gesetzestext (1) Die besonderen Bewertungsvorschriften sind nach Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 zusätzlich für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils des Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit,mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 4 BWA-Forecast und Erfassung der BWA-Daten

Der BWA-Forecast basiert grundsätzlich auf einer linearen Hochrechnung des BWA-Standes auf das voraussichtliche Jahresergebnis. Um der nicht-linearen Entwicklung einzelner Posten Rechnung zu tragen, ist die Erfassung absoluter Abweichungen (individuelle Hochrechnung auf das Jahresergebnis) oder alternativ individueller Hochrechnungsfaktoren möglich. Die Planungsrechnung wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 121a Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 § 121a fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext Während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1. Januar 1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes sind Grundstücke (§ 70) und Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 für die Gewerbesteuer mit 140 Prozent des Einheitswerts anzusetzen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 1 Schnelleinstieg

Anhand der Ergebnisse einer unterjährigen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) nimmt das Programm eine vorläufige steuerliche Hochrechnung für das jeweilige Unternehmen vor. Hierdurch ist bereits während des Jahres die voraussichtliche Ertragsteuerbelastung (Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) sowie die Belastung mit Annexsteuern wie Kirchensteuer und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Rechtsfolgen

Rz. 18 Soweit bei Kapitalgesellschaftsanteilen, Gewerbebetrieben oder gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt (§ 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG), ist der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich eröffnet. Rz. 19 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "kann das verei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Bewertungsstichtag bei Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 6 Befinden sich im Nachlass Verpflichtungen zu Steuernachzahlungen, kann der Erbe diese als Nachlassverbindlichkeiten absetzen, wenn die Steuerschulden bei der Entstehung der Erbschaftsteuer, also bei Eintritt des Erbfalls (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 11 ErbStG), rechtlich bestehen[30] und zu diesem Stichtag eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[31] Nach einer – auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Besondere Bewertungsvorschriften

Rz. 11 Der Zweite Teil des BewG enthält vier Gruppen besonderer Bewertungsvorschriften von allgemeinem Interesse:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Ausgangswert

Rz. 2 Ausgangspunkt für die Bestimmung des zur Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens maßgeblichen Jahresertrages ist der Gewinn i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG.[1] Dieser wird in § 202 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BewG als "Ausgangswert" definiert, und zwar gleichermaßen für Personenunternehmen wie für Kapitalgesellschaften.[2] Die Ergebnisse aus Sonderbilanzen und Ergänzungsbi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (d) Stellungnahme

Rz. 237 Auch wenn die Sichtweise der Rechtsprechung dogmatisch nur eingeschränkt überzeugen kann, weil sie zu eng ist, bleibt festzuhalten, dass qualitative Gesichtspunkte bei der Beurteilung des Vorliegens eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs jedenfalls eine Rolle spielen können. Außerdem ist dem BFH zuzustimmen, dass die quantitative Grenze der Finanzverwaltung (jedenf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 109 Art. 11 DBA sieht grds. und ausschließlich die Anwendung der Anrechnungsmethode vor. Die im jeweils anderen Staat anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird auf die in dem Staat, dem nach DBA aufgrund der Ansässigkeit des bzw. der Beteiligten das vorrangige Besteuerungsrecht zusteht, angerechnet. Rz. 110 Ist der Erblasser/Schenker i.S.d. DBA in Deutschland ansäss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Hinzurechnungen

Rz. 5 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhenden Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[8] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfassen neben der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Neustarthilfe Plus, FAQ / 5.9 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, in vollem Umfang den Soloselbständigen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigt. Der Zuschuss ist jedoch als steuerbare Betriebseinnahme nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen und unterliegt insofern der Besteuerung (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, ggf. G...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Neustarthilfe 2022, FAQ / 5.9 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, in vollem Umfang den Soloselbständigen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigt. Der Zuschuss ist jedoch als steuerbare Betriebseinnahme nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen und unterliegt insofern der Besteuerung (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, ggf. G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / I. Bedeutung der Gewerbesteuer

1. Wichtige nationale Einnahmequelle Die Gewerbesteuer (GewSt) gehört zu den ertragreichsten Steuern Deutschlands und ist – bundesweit gesehen – die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Im Jahr 2021 haben die Gemeinden in Deutschland rund 61,1 Mrd. EUR an Einnahmen aus der GewSt erzielt. Sie nimmt daher einen besonderen Stellenwert in unserem Besteuerungssystem ein. 2. Deutsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Gewerbesteuer (GmbHStB 2022, Heft 12, S. 382)

Auswahl einiger wesentlicher aktueller Entwicklungen und Fragestellungen Dipl.-Finw. Marcus Rösen, StB, M.A. Taxation[*] Die Gewerbesteuer und ihre Regelungen sind seit vielen Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Auch die Rechtsprechung hatte in der jüngsten Vergangenheit vermehrt Gelegenheit, sich mit gewerbesteuerlichen Fragestellungen auseinander zu setzen. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 1. Wichtige nationale Einnahmequelle

Die Gewerbesteuer (GewSt) gehört zu den ertragreichsten Steuern Deutschlands und ist – bundesweit gesehen – die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Im Jahr 2021 haben die Gemeinden in Deutschland rund 61,1 Mrd. EUR an Einnahmen aus der GewSt erzielt. Sie nimmt daher einen besonderen Stellenwert in unserem Besteuerungssystem ein.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Gewerbesteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 2. Deutsche GewSt als Exot im internationalen Vergleich

Auch im internationalen Vergleich kann die deutsche GewSt als Exot bezeichnet werden. Viele andere Staaten erheben keine GewSt oder nur eine bedingt vergleichbare Objektsteuer. So handelt es sich i.R.d. internationalen Steuerplanung von ausländischen Unternehmen oft um eine Steuer, die als außerordentliche "Mehrbelastung" wahrgenommen wird.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 3. Eine der umstrittensten Steuern Deutschlands

Zeitgleich ist die GewSt mithin eine der umstrittensten Steuern Deutschlands. In der Vergangenheit wurden immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken geäußert – insbesondere, da die freien Berufe nicht der GewSt unterliegen. In diesem Zusammenhang hatte z.B. das Niedersächsische FG mit Beschluss vom 21.4.2004 dem BVerfG zum dritten Mal die Frage zur Entscheidung vorgelegt, o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Marcus Rösen, StB, M.A. Taxation[*] Die Gewerbesteuer und ihre Regelungen sind seit vielen Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Auch die Rechtsprechung hatte in der jüngsten Vergangenheit vermehrt Gelegenheit, sich mit gewerbesteuerlichen Fragestellungen auseinander zu setzen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über einige der wesentlichen aktuellen E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 4. Die GewSt in der Kritik

Das GewStG aus dem Jahr 1936 ist Grundlage für die heutige GewSt. Natürlich gab es innerhalb des letzten knappen Jahrhunderts immer wieder Anpassungen. Allerdings sieht die Steuer sich immer wieder der Kritik ausgesetzt. Kritikpunkte und Forderungen des DStV: So sieht der DStV Reformbedarf und fordert Änderungen bei der GewSt, die in der aktuellen Krise auch die Eigenkapitalb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / II. Der Steuergegenstand

Die GewSt ist eine Gewerbeertragsteuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Von der Besteuerung erfasst wird gem. § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. 1. Definition des Gewerbebetriebs In § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG wird der Gewerbebetrieb als gewerbliches Unternehmen i.S.d. EStG definiert. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 1. Definition des Gewerbebetriebs

In § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG wird der Gewerbebetrieb als gewerbliches Unternehmen i.S.d. EStG definiert. Das Gesetz enthält somit keine eigene Definition, sondern bedient sich der Regelungen des EStG, speziell der Abgrenzungen i.R.d. § 15 EStG [4]. a) Gewerbebetrieb kraft Betätigung Eine originäre gewerbliche Tätigkeit liegt nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG dann vor, wenn es...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / VI. Ausblick

Neben der fortlaufenden Entwicklung der Aspekte der GewSt durch Rechtsprechung und Literatur spricht sich auch die Wirtschaft mit Nachdruck dafür aus, die GewSt in ihrer derzeitigen Form als Sondersteuer für die gewerbliche Wirtschaft abzuschaffen und durch eine moderne Kommunalsteuer zu ersetzen. Aus den Forderungen der Wirtschaft sind Bestrebungen zur Reform seitens der Pol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / a) Originäre Betriebstätte

Abstellen auf § 12 AO: Mangels eigener Definition im GewStG gilt § 12 AO für die Bestimmung von Betriebstätten. Danach ist eine Betriebstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, Fabrikations- oder Werkstätten, ein Warenlager, Ein- ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 2. Gewerbebetrieb im Inland

Territorial beschränkte Wirkung der GewSt: Die Wirkung der GewSt ist territorial beschränkt. So werden nur gewerbliche Tätigkeiten von ihr erfasst, die im deutschen Inland ausgeübt werden. Beachten Sie: Unter der Annahme, dass diese territoriale Beschränkung auch in anderen Staaten gilt, sofern diese eine vergleichbare Steuer erheben, enthält das GewStG keine Regelungen zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / b) Geschäftsleitungsbetriebstätte

Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung: Nach § 12 S. 2 Nr. 1 AO bildet die Stätte der Geschäftsleitung ebenfalls eine Betriebstätte. Die Geschäftsleitung ist dabei gem. § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Im internationalen Steuerkontext ergeben sich hieraus Chancen, aber vor allem auch Risiken, da ausländische Gesellschaften mit einem inländischen Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / III. GewSt bei Veräußerungsgewinnen

Grundlage für die Berechnung der GewSt ist der Gewerbeertrag. Nach § 7 S. 1 GewStG handelt es sich hierbei um den nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8 und 9 GewStG. Bei Personenunternehmen erfasst die GewSt nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / a) Gewerbebetrieb kraft Betätigung

Eine originäre gewerbliche Tätigkeit liegt nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG dann vor, wenn es sich um eine selbständige nachhaltige Betätigung handelt, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und die weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / V. Anrechnung ausländischer Steuer

Territorialitätsprinzip: Wie eingangs dargestellt unterliegt die GewSt im Grundsatz dem Territorialitätsprinzip und erfasst nur Teile des Einkommens, die auf inländische Betriebstätten entfallen. Eine Durchbrechung dieses Prinzips kann aber z.B. in der Erfassung von Streubesitzdividenden ausländischer Kapitalgesellschaft gesehen werden. Grundsätzlich sind solche Dividenden im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / b) Fiktion von Rechtsformen als Gewerbebetrieb

Ergänzend zu den Gewerbebetrieben kraft Betätigung fingiert das GewStG auch manche Rechtsformen als Gewerbebetrieb. Dazu gehört gem. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG in vollem Umfang die Tätigkeit von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften einschließlich europäischer Genossenschaften sowie Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit. Beachten Sie: Soweit sie einen wirtsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / d) Vermietungs-Betriebstätte

Ein vermietetes Grundstück allein begründet noch keine Betriebstätte. Die Einrichtung oder Anlage muss der gewerblichen Tätigkeit unmittelbar dienen [12]. Gebäude, die lediglich einem Dritten überlassen werden, begründen keine Betriebstätte des Überlassenden, da das Grundstück nicht dem Gewerbebetrieb des Überlassenden dient[13]. Dies gilt selbst dann, wenn der Zweck des Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / c) Ständiger Vertreter

Ein ständiger Vertreter i.S.d. § 13 AO ist eine natürliche oder juristische Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachanweisungen unterliegt. Die Person soll Verträge abschließen oder vermitteln oder einen Bestand von Gütern oder Waren unterhalten und davon Auslieferungen vornehmen. Beachten Sie: Dabei ist kein räumlicher Anknüpfung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / bb) Mehrere Orte der Geschäftsleitung?

Dieser Grundsatz zeigt bereits, dass die Praxis im Hinblick auf diese Frage zu Problemen und Uneinigkeiten zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigem führen kann. Gerade heutzutage sind Konstellationen denkbar, in denen es nicht nur einen Mittelpunkt, sondern gleich mehrere Orte der Geschäftsleitung gibt. Bisher nur Zulassung in Ausnahmefällen: Diese Schlussfolgerung wurde ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / aa) Ort der tatsächlich maßgebenden Willensbildung

Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung – und somit auch der Ort der Geschäftsleitung – ist dort, wo tatsächlich der maßgebende Wille des Unternehmens gebildet wird. Ein solcher Mittelpunkt kann sich nur an einem einzigen Ort befinden – mehrere Mittelpunkte waren nach ursprünglicher BFH-Rechtsprechung nicht möglich[9]. Beachten Sie: Findet die geschäftsleitende Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 2. GewSt-Freiheit eines Veräußerungsgewinns bei Fortbestand der Personengesellschaft

Nach geänderter BFH-Rechtsprechung ist der Gewinn aus der Veräußerung des bisher originär gewerblichen Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG nicht bereits dann dem Gewerbeertrag zuzuordnen, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage in dem neuen vermögensverwaltenden Geschäftsbereich der nunmehr gewerblich geprägten Personengesellschaft fortgeführt wird[21]. Der Zurückbehalt de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 1. Unternehmensidentität

Der im Anrechnungsjahr der Verluste bestehende Gewerbebetrieb muss identisch sein mit dem Gewerbebetrieb in dem Jahr, in dem diese Verluste entstanden sind[24]. Für den Begriff des Gewerbebetriebs ist dabei auf die ausgeübte gewerbliche Betätigung abzustellen (vgl. R 10a.2 S. 2 GewStR). Gesamtbild der gewerblichen Betätigung: Die Beurteilung, ob eine Unternehmensidentität geg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / IV. Verlustvorträge

Der maßgebende Gewerbeertrag wird gem. § 10a S. 1 GewStG bis zu einem Betrag i.H.v. 1 Mio. EUR um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 3. Übertragung von Verlustvorträgen

Im Grundsatz geht in Bezug auf Personengesellschaften der Gesellschafterwechsel mit einem Verlust der Unternehmeridentität – und somit mit einem (teilweisen) Untergang von Verlustvorträgen – einher. Durch das Transparenzprinzip können in gewissen Fällen aber auch Verlustvorträge auf andere Rechtsträger übertragen werden, soweit Unternehmens- und Unternehmeridentität gegeben s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 2. Unternehmeridentität

Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Verlustabzugs ist es, dass der Gewerbetreibende, den Gewebeverlust zuvor in eigener Person erlitten haben muss[26]. Ein Unternehmerwechsel bewirkt somit, dass der Abzug des im übergegangenen Unternehmen entstandenen Verlustes entfällt – auch wenn das Unternehmen als solches von dem neuen Inhaber unverändert fortgeführt wird. I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / e) Betriebstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Räumlichkeiten einer eingeschalteten Dienstleistungs- oder Managementgesellschaft, für die kein vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht besteht, eine Betriebstätte i.S.d. § 12 S. 1 AO begründen[16]. Eigene unternehmerische Tätigkeiten vor Ort: In einem aktuellen Urteil stellt der BFH jedoch klar, dass dies nur dann gilt, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 1. Bildung von steuerlichen Rücklagen i.R.d. Veräußerung

Bei Anwendung dieser Grundsätze kann die Frage aufgeworfen werden, ob die GewSt-Freiheit bei Veräußerungs- und Aufgabegewinnen nur dann gegeben ist, wenn auch die Voraussetzungen zur Anwendung von § 16 EStG erfüllt sind. So ist z.B. ein laufender, der GewSt unterliegender Gewinn in den Fällen der §§ 16 Abs. 2 S. 3 bzw. 16 Abs. 3 S. 5 EStG gegeben, bei denen die einkommensteue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 3. Gewerbesteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Schuldzinsen u... / a) Gewinnbegriff

Der Rechtsbegriff "Gewinn" ist in § 4 Abs. 1 S. 1 EStG definiert. Er ist für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG maßgeblich.[22] Hierzu gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes.[23] Der Gewinn ist nicht um vorgenommene Absetzungen für Abnutzung zu erhöhen, da die Vorschrift konzeptionell auf das steuerliche Eigenkapital bezogen ist (s. Ausführun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückwirkende Änderung der Regelung zur Tonnagesteuer nach § 5a EStG

Leitsatz Nach Ansicht des FG Hamburg stellt die rückwirkende Änderung des § 5a EStG durch den Gesetzgeber eine echte verfassungswidrige Rückwirkung dar. Sachverhalt Der Sachverhalt war etwas verkürzt dargestellt wie folgt: Die Klägerin bekam im Jahr 2005 den Anteil an einer Einschiffsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) geschenkt. Der anteilige Unters...mehr