Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.4 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 34 Einzelunternehmer und natürliche Personen, die als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft beteiligt sind, können nach § 34a EStG ihre nicht entnommenen Gewinne mit einem Einkommensteuersatz i. H. v. 28,25 % versteuern. Zusätzlich kann die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.2 Differenzierung nach der Person des Gesellschafters

Rz. 215 Körperschaftsteuerrecht und Einkommensteuerrecht vermeiden die steuerliche Doppelbelastung von Gesellschafter und Gesellschaft auf unterschiedliche Weise . Der wirtschaftliche Erfolg der Körperschaft soll einmal auf der Ebene der Gesellschaft mit KSt/SolZ und GewSt und ein 2. Mal, dann aber nur zum Teil (40 %-Freistellung) auf der Ebene der natürlichen Person mit Ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.2 Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter

Rz. 250 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt nicht voraus, dass der Organträger Inhaber aller Anteile an der Organgesellschaft ist. Da nach dem Gewinnabführungsvertrag der Organgesellschaft aber der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt werden muss, verlangt das Gesellschaftsrecht eine jährliche Ausgleichszahlung für Minderheitsgesellschafter, § 304 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.4 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 12 Die Ermittlung des Gewerbeertrags erfolgt außerbilanziell. Nach § 7 Abs. 1 GewStG wird an den Gewinn nach KStG bzw. EStG angeknüpft.[1] Daraus ergibt sich, dass die bilanziellen und außerbilanziellen Korrekturen der Gewinnermittlung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen sind. Die Vorschriften der (außerbilanziellen) Einkommensermittlung wirken sich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.2 Außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 10 Kennzeichen der außerbilanziellen Korrektur ist, dass ein Ertrag oder Aufwand der doppelten Buchführung für steuerliche Zwecke außerhalb dieses Systems, also außerhalb der Bilanz, "korrigiert" wird. Diese Korrekturen wirken sich sowohl in der Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch in der Gewerbesteuer aus. Die "Korrektur" kann die Neutralisierung eines handelsrech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 5 Exkurs: Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Einkommensermittlung

Rz. 247 Die Vorschriften der Einkommensermittlung sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieses Beitrags. Einige Vorschriften aus dem Bereich der Einkommensermittlung müssen aber angesprochen werden, um ihre Einordnung im Bereich der Gewinn- bzw. Einkommensermittlungsvorschriften darzustellen. Die Einordnung hat insbesondere für die Gewerbesteuer erhebliche Bedeutung, da § 7 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft

Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steuersubjekt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Sie ist allerdings Gewinnermittlungssubjekt[1] und Steuerschuldner der Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Es gilt das Prinzip der 2-stufigen Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung. Das System der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen ist zwar eine Durchbr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.4 Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7 ff. AStG

Rz. 171 Die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG arbeitet mit einer Ausschüttungsfiktion, vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 AStG. Auf den Hinzurechnungsbetrag sind § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG, § 8b Abs. 1 KStG und § 9 Nr. 7 GewStG nicht anzuwenden (§ 10 Abs. 2 Satz 4 AStG). Der Hinzurechnungsbetrag ist durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung zu erfassen.[1] Der Hinzurec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2 Korrekturen auf verschiedenen Ebenen

Rz. 6 Es lassen sich unterschiedliche Ebenen unterscheiden, auf denen außerbilanzielle Korrekturen greifen. Elementar ist die Unterscheidung zwischen außerbilanziellen Korrekturen, die den Gewinn betreffen, und Korrekturen, die das Einkommen betreffen. Da § 7 Satz 1 GewStG an den nach einkommen- und/oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften ermittelten Gewinn [1] anknüpft, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.2 Spenden und Beiträge

Rz. 261 Spenden und Beiträge sind weitere Kürzungen der Einkommensermittlung, die im unternehmerischen Bereich von Bedeutung sind. Spenden und Beiträge eines Einzelunternehmers bzw. Mitunternehmers einer Personengesellschaft werden steuerlich als Entnahme erfasst. Erst im privaten Bereich wirkt sich die Leistung als Sonderausgabe (§ 10b EStG) aus. In der einheitlichen und ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.1 Verträge mit Angehörigen

Rz. 236 Leistungsbeziehungen zwischen Angehörigen werden nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, angemessen, also dem Fremdvergleich entsprechend, sind und tatsächlich durchgeführt werden. Vereinbart der Einzelunternehmer mit seiner Ehefrau, der das Betriebsgrundstück gehört, einen überhöhten Mietzins, um die Gewerbesteuer zu reduzieren, so würde der unangemessene Te...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren/§ 8b KStG Freistellung

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7 Steueraufwand

Rz. 143 Nach § 12 Nr. 3 EStG bzw. § 10 Nr. 2 KStG sind Personensteuern, die Umsatzsteuern auf Entnahmen und bestimmte Vorsteuerbeträge einschließlich der jeweiligen steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) nicht abziehbare Betriebsausgaben. Zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben gehört auch die Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG). Außerdem ergibt sich ein Abzugsverbot fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Die Entnahme wird bei einer Kapitalgesellschaft durch die Sonderregel der verdeckten Gewinnausschüttung verdrängt.[1] Bei der Kapitalgesellschaft kommt es zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung.[2] Die verdeckte Gewinnausschüttung darf den Gewinn nicht mindern. Obwohl der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sich auf das "Einkommen" bezieht, ist es anerkannt, dass d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 3 Die Wirkung der Freigrenzenregelung

§ 64 AO enthält für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen eine interessante Freigrenzenregelung, die insgesamt für unzählige Vereine zu einer echten Vereinfachungsregelung und auch Steuerersparnis führen kann. Die Freigrenze von derzeit 45.000 EUR bis einschließlich 2025 gilt nicht im normalen unternehmerischen Bereich in den verschiedenen Wirtschaf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.3 Pflichtverletzung

Die steuerliche Haftung des Vertreters kommt jedoch nur infrage, wenn er eine Pflichtverletzung leichtfertig oder vorsätzlich begangen hat (vgl. §§ 69 ff. AO). Er begeht eine Pflichtverletzung, wenn er durch sein Verhalten bewirkt, dass die Steuern der GmbH nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Insbesondere muss z. B. ein GmbH-Geschäftsführer dafür so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuerliche Folgen der Abfärbewirkung

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte bisher die BFH-Rechtsprechung zu den gewerbesteuerlichen Folgen aus umqualifizierten Beteiligungseinkünften mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Dieser frühere Erlass wurde nun aufgehoben. Rechtsprechung des BFH Der BFH (Urteil v. 6.6.2019, IV R 30/16) hatte zu einer bisher nur vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG entschieden, dass deren Einkünfte aus Vermietung und aus Kapitalerträgen ab 2008 in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren sind. Anwendung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / b) Pauschale Einschätzung der Steuerlast

Um die voraussichtliche steuerliche Belastung einzuschätzen, können je 10.000 EUR anfänglichem Depotwert folgende Bemessungsgrundlagen zugrunde gelegt werden (ohne Berücksichtigung von Gewerbesteuer): KJ 2023 für VZ 2024 (Basiszins 2,55 %)mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Öffentlich-rechtliche Lasten

Rz. 3 Öffentlich-rechtliche Lasten sind z.B. Erschließungsbeiträge oder Straßenanliegerbeiträge, auch wenn für sie Ratenzahlung vorgesehen ist. Ferner gehören dazu kraft ausdrücklicher Regelung in § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer[8] sowie – im Hinblick auf die Bemessung nach dem Wert der Sache und nicht der Nutzungen – die nach den §§ 16, 17 EStG auf die Veräußerung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 3 Bildung von Gewinnrücklagen zur Kapitalerhöhung

Eine Möglichkeit der Finanzierung der GmbH besteht darin, Gewinne der GmbH nicht an die Gesellschafter auszuschütten, sondern diese in der GmbH zu belassen. Einbehaltene Gewinne werden bei der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 29 %) versteuert. Danach können diese Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VIII. Steuern

Rz. 35 Bei einer unangemessen hohen Vergütung kann es wegen des Vermächtnischarakters zu einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer kommen. Die Vergütung unterliegt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 EStG der im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübten Testamentsvollstreckung. Grundsätzlich unterliegt die Testamentsvollstreckervergütung gem. §§ 1, 2 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 132 § 2 Abs. 4 UmwStG soll sichern, dass die Umwandlung nicht zur Nutzung eines Verlusts, Zinsvortrags oder EBITDA-Vortrags (obwohl für diesen § 8c KStG nicht gilt) führt, die ohne Umwandlung nicht möglich gewesen wäre (keine "Statusverbesserung").[1] Das Gesetz nennt den Verlustausgleich, die Verlustverrechnung, die Nutzung eines Zinsvortrags und die Nutzung des EBITDA-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / c) Steuerfragen

Rz. 6 In der Praxis sind steuerrechtliche Erwägungen von großer Bedeutung. Zwar wird mit gutem Grund davor gewarnt, Steuertarife zur ausschließlichen Grundlage einer Rechtsformwahl zu machen.[15] Gleichwohl stellt sich die Frage der steuerlichen Optimierung in allen Unternehmen. Daher muss der anwaltliche Berater – ggf. in Zusammenwirken mit dem steuerlichen Berater – im Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / h) Gewinnverteilung

Rz. 66 Soweit nicht ausnahmsweise der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers direkt mit der GmbH & Co. KG (und nicht wie üblich mit der Komplementär-GmbH) abgeschlossen wird, ist die GmbH & Co. KG verpflichtet, der GmbH die Kosten der Geschäftsführung, insbesondere das Gehalt des Geschäftsführers, zu erstatten. Auch etwaige weitere Aufwendungen (z.B. Steuerberatungskosten, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 33 A ist als Ingenieur tätig, hat aber kein entsprechendes Studium abgeschlossen. Das Finanzamt behandelt die Einkünfte des A als gewerblich und erlässt einen Gewerbesteuermessbescheid für 2022 mit einem Gewerbesteuermessbetrag i.H.v. 1.000 EUR gem. § 184 AO. Es gibt den Messbescheid am 20.5.2023 bekannt. Mit Gewerbesteuerbescheid vom selben Tag fordert die Stadt Bonn Ge...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 90 Zur Feststellung der Gewerbesteuerpflicht des Mandanten: Die Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 abhängig vom Einzelfall teilweise – aufgrund der höheren pauschalen Gewerbesteueranrechnung nach § 35 Abs. 1 EStG – geringer, teilweise aufgrund der verbreiterten Bemessungsgrundlage höher.mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 45 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG hat sich zu einer weit verbreiteten mittelständischen Gesellschaftsform entwickelt, da sie die Vorteile der nahezu unbeschränkten Gestaltungsfreiheit der Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag einer KG mit den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft verbindet. Darüber hinaus bietet sich die Re...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Mandant M ist Geschäftsführer der A-GmbH. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Baustoffen. Zu dem firmeneigenen Fuhrpark gehören vier Kraftfahrzeuge. Außerdem sind drei Fahrzeuge geleast. Der Betriebssitz befindet sich auf einem Grundstück, welches M kurz vor der Geschäftsgründung geerbt und in die Gesellschaft eingebracht hat. Vor fünf Jahren hat die A-GmbH zusätzli...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Selbstständigkeit

Rz. 3 Wesentliches Abgrenzungskriterium ist die Eingliederung des Handelsvertreters in die Organisation des Unternehmers, die nicht nur räumlich zu verstehen ist. Entscheidend ist nach ständiger Rechtsprechung[1] die persönliche Freiheit, und zwar die rechtliche im Gegensatz zur "wirtschaftlichen". In diesem Zusammenhang spielt der Umfang der Weisungen des Unternehmers eine ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Rechtsformen für Freiberufler

Rz. 22 Nach § 107 HGB können Freiberufler auch eine Personenhandelsgesellschaft und damit insbesondere eine GmbH & Co. KG gründen, wenn das jeweils geltende Berufsrecht dies zulässt. Zudem steht vielen Freiberuflern auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft offen; so ist etwa die Rechtsanwalts-GmbH seit 1998 gesetzlich anerkannt.[30] Gegen die Wahl einer GmbH oder einer GmbH ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / d) Gesellschafter-Geschäftsführer insb. in der Einmann-GmbH

Rz. 123 Auch für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer empfiehlt sich der Abschluss eines Geschäftsführervertrags. Dieser setzt nach h.M.[476] die Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers von § 181 BGB voraus. Einer förmlichen Satzungsregel, dass der konkret benannte oder der jeweilige Alleingesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein soll, bedar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / aa) Fristen

Rz. 42 Die Frist zur Abgabe von Jahressteuererklärungen (insbesondere Einkommensteuer,[59] Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer) bei den Finanzämtern endet für Steuerpflichtige nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO mit Ablauf des 31.7. des Folgejahres, es sei denn, sie lassen die Jahressteuererklärungen durch Steuerberater (oder andere Personen i.S.d. §§ 3, 4 StBerG) erste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / A. Allgemeines zum Personengesellschaftsrecht

Rz. 1 Es dürfte kaum ein weiteres Rechtsgebiet geben, in dem sich die Vertragspraxis (sog. Kautelarjurisprudenz) mit ihren Regelungswerken so weit vom Gesetz entfernt hatte wie im Personengesellschaftsrecht. Der Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts hatte die Regelungswerke des BGB und HGB zum Gesellschaftsrecht auf die rein personalistische Gesellschaft (enges Vertrauensverhältn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Grundbuchstandmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Veräußerung von Anlagevermögen durch begünstigte Einrichtung Der Ertrag aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im gewerbesteuerbefreiten Betrieb einer Einrichtung i.S.d. § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG unmittelbar zur Ausübung der begünstigten Tätigkeit eingesetzt wurden, unterfällt der Gewerbesteuerbefreiung. Die Steuerbefreiungsnorm begründet keine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Veräußerung von Anlagevermögen durch begünstigte Einrichtung

Der Ertrag aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im gewerbesteuerbefreiten Betrieb einer Einrichtung i.S.d. § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG unmittelbar zur Ausübung der begünstigten Tätigkeit eingesetzt wurden, unterfällt der Gewerbesteuerbefreiung. Die Steuerbefreiungsnorm begründet keine persönliche Steuerbefreiung, durch die der Träger der begünsti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gewerbesteuerliche Behandlung der Wahlleistung "Unterkunft" eines Krankenhauses

Erträge eines Krankenhauses, das die Voraussetzungen des § 67 AO (Zweckbetrieb) erfüllt, aus der Inanspruchnahme der Wahlleistung "Unterkunft" durch dessen Patienten sind nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Wahlleistungen nach Art und Umfang den in der Anlage 2 der "Gemeinsamen Empfehlung gem. § 22 Abs. 1 Bundespflegesatzverordnung/§ 17 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Hinzurechnung von Mietaufwendungen für Logistikflächen

Die Rückberechnung gezahlter Miete für Logistikflächen (Lagerhallen) im Rahmen eines Vertrages über die Erbringung von Logistikleistungen, die der Mieter gegenüber dem Vermieter erbringt, stellt keine Rückzahlung der Miete, sondern ein Entgelt für die Logistikleistung dar. Im Streitfall sah das FG die Rückberechnung der Miete durch die Steuerpflichtige als ein Entgelt für di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Unterjährige Ergebniskonsolidierung bei Anwendung von § 8c KStG in Organschaftsfällen

Bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb i.S.d. § 8c KStG bleibt der zeitanteilige Verlust der Organgesellschaft bis zum schädlichen Erwerb vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Organträgers abziehbar. Kommt es zu einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb, ist § 10a S. 10 GewStG i.V.m. § 8c KStG nach Auffassung des FG Düsseldorf nicht auf den unterjährig ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte GewSt-Kürzung Eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG grundsätzlich schädliche Vermietung fremden Grundbesitzes ist auch dann nicht unbeachtlich, wenn die Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. FG Münster v. 26.3.2025 – 13 K 391/23 G b) Bezogene Dividenden: Befreiung nach § 3 Nr. 20 Buchs...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 3 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Vereins liegen vor, wenn sich der Verein über den begünstigten Zweckbetrieb hinaus am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Das ist der Fall, wenn Vereine mit den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in größerem Umfang zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art in größeren Wettbewerb treten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Bezogene Dividenden: Befreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG?

Die Befreiung von der GewSt nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG erstreckt sich auch dann nicht auf bezogene Dividenden, wenn sowohl die ausschüttende Gesellschaft als auch die die Ausschüttung beziehende Gesellschaft Einrichtungen i.S.d. § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG betreiben. FG Berlin-Bdb. v. 9.4.2025 – 17 K 17002/24mehr