Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Stundung und Vollstreckungsmaßnahmen

Tz. 22 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Steuerpflichtige, welche nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, können bis zum 31.3.2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.2 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2020

Tz. 26 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Entsprechend der Regelungen für 2021/2022 konnten auch schon für den Veranlagungszeitraum 2020 auf Antrag die für das Jahr 2020 festgesetzten Vorauszahlungen für die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabgesetzt werden, wenn absehbar war, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im Jahr 2020 voraussichtlich geringer sein werden al...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Temporäre Erhöhung des Verlustrücktrags

Tz. 28 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde der höchstmögliche Verlustrücktrag nach § 10d EStG (Anhang 10) für die Verluste der Jahre 2020 und 2021 in das Vorjahr von bisher maximal 1 Mio. EUR auf maximal 5 Mio. EUR erhöht. Bei einer Zusammenveranlagung erhöht sich der maximale Verlustrücktag von 2 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR. Durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Beginn des gewerblichen Grundstückshandels/Einlagezeitpunkt

Rn. 131b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Einkommensteuer Als Beginn des gewerblichen Grundstückshandels – bedeutsam für den Zeitpunkt der Einlage gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG mit dem Teilwert bzw bei Strukturänderung aus LuF nach § 6 Abs 5 S 1 EStG mit dem Buchwert in das BV des StPfl ist nach BMF BStBl I 2004, 434 Tz 31 der Zeitpunkt anzusehen, in dem der StPfl mit Tätigkeiten begin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jubiläumsveranstaltungen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine haben eine sehr lange Geschichte und begehen in diesem Zusammenhang Vereinsjubiläen (wie z. B. Jubiläumsveranstaltungen zum 25-, 50-, 75- oder 100-jährigen Bestehen des Vereins). Häufig erfolgen diese Jubiläumsveranstaltungen im Rahmen einer Festveranstaltung, innerhalb derer die Vereinsgeschichte vorg...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 4.2 Gestrichene Maßnahmen: Gewerbesteuer

Folgende Maßnahmen wurden im Vermittlungsverfahren gestrichen[1] und im finalen Wachstumschancengesetz nicht umgesetzt: Abschaffung der Reichweitenalternative Hybrid-Pkw bei der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen, § 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 2 Doppelbuchst. bb GewStG Erweiterter Verlustvortrag, § 10a GewStGmehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 4 Gewerbesteuer

4.1 Erweiterte Kürzung, § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b GewStG (keine Änderung durch VA) Um den Ausbau der Solarstromerzeugung und den Betrieb von Ladesäulen weiter voranzutreiben, steigt bei der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen die Unschädlichkeitsgrenze von 10 Prozent auf 20 Prozent. Gilt ab Erhebungszeitraum 2023 4.2 Gestrichene Maßnahmen: Gewerbesteuer Folgende Maßn...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 4.1 Erweiterte Kürzung, § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b GewStG (keine Änderung durch VA)

Um den Ausbau der Solarstromerzeugung und den Betrieb von Ladesäulen weiter voranzutreiben, steigt bei der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen die Unschädlichkeitsgrenze von 10 Prozent auf 20 Prozent. Gilt ab Erhebungszeitraum 2023mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.14 Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung, § 34a EStG (keine Änderung durch VA)

Die Thesaurierungsbegünstigung wird durch verschiedene von Maßnahmen verbessert. So wird u.a. der begünstigungsfähige Gewinn um die gezahlte Gewerbesteuer und die Beträge, die zur Zahlung der Einkommensteuer nach § 34a Abs. 1 EStG entnommen werden, erhöht. Damit steht künftig ein höheres Thesaurierungsvolumen zur Verfügung. Darüber hinaus wird Gestaltungsmodellen entgegenget...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 3.4 Erhöhung der Unschädlichkeitsgrenze, § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 3 KStG (keine Änderung durch VA)

Wohnungsgenossenschaften und -vereine werden auch dann die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG erhalten, wenn ihre übrigen Einnahmen nur wegen der Stromlieferung aus Mieterstromanlagen zwar die Unschädlichkeitsgrenze von 10 Prozent der Gesamteinnahmen übersteigen, die Einnahmen aus diesen Stromlieferungen aber nicht 30 Prozent (bisher 20 Prozent) ihrer Gesamteinnahmen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.1 Zwecke des steuerrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 46 Der steuerrechtliche Jahresabschluss dient als Bemessungsgrundlage zur Erfolgsermittlung und zur anschließenden Ertragsbesteuerung.[1] Aus der Ertragsbesteuerung resultieren Ertragsteuerzahlungsverpflichtungen an den Fiskus. Die Ertragsbesteuerung umfasst bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie bei Personengesellschaften die Einkom...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / 7 Ausländischer Franchisegeber: Besonderheit

Hat der Franchisegeber seinen Sitz und seine Geschäftsleitung im Ausland, muss der inländische Franchisenehmer nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG 15 % der an den ausländischen Franchisegeber gezahlten Gebühren als Steuern einbehalten und abführen. Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Gläubiger zufließt. Der Schuldner der Vergütung (der Franchisenehmer) haf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.1 Abgeltungswirkung der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 13 Pauschalsteuer erhöht den Gesamtaufwand

Unabhängig davon, ob es sich um Sachgeschenke an Geschäftsfreunde, Kunden u. a. handelt, also um Zuwendungen an Dritte, oder ob der Zuwendungsempfänger der eigene Mitarbeiter ist, sollte die gesamte Abgabenlast, die sich durch die Übernahme der Pauschalsteuer ergibt, in das für betriebliche Geschenke zur Verfügung stehende Budget mit eingerechnet werden. Neben der pauschalen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Sozialversic... / 2.1 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft auch BGB-Gesellschaft genannt[1] – sind steuerlich keine Arbeitnehmer. Die Einkünfte unterliegen in keinem Fall dem Lohnsteuerabzug; dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter aktiv in der Gesellschaft mitarbeitet. Ist die GbR im Rahmen eines Kleingewerbes tätig, erzielen die Gesellschafter Einkünfte aus Gewe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.1.1 Steuerliche Auswirkung bei der Bildung

Praxis-Beispiel Steuerbelastung ohne Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags Unternehmer Z betreibt eine GmbH und Unternehmer XY ein Einzelunternehmen. Beide Unternehmen haben einen Gewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 300.000 EUR. Im Gewinn der GmbH ist das Geschäftsführergehalt des Z enthalten. So sieht die Steuerbelastung für die GmbH bzw. das Einzelunternehmen ohne N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.1 Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Soll die energetische Sanierung nicht ausschließlich aus Fremdkapital finanziert werden, kann auch eine Änderung der Rechtsform für die Schaffung von Eigenkapital sorgen. Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden nämlich nur mit 15 % Körperschaftsteuer zzgl. einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % versteuert. Bei einem Einzelunternehmen, dessen Betriebsgebäude energetisch sa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.4.2 Maßgeblicher Gewinn

Bei der Berechnung der 200.000-EUR-Grenze bleiben Hinzurechnungen oder Abzüge von Investitionsabzugsbeträgen immer außen vor. Der maßgebliche Gewinn berechnet sich danach wie folgt:mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.1 Grundlagen

Rz. 74 Die atypische stille Gesellschaft wird einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Die Besteuerung der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften für gewerbliche Mitunternehmerschaften.[1] Die atypische stille Gesellschaft ist darüber hinaus ebenso wie eine Personenhandelsg...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Geschäftsinhaber

Rz. 63 Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft ermittelt in Abhängigkeit von der Rechtsform, in der das Handelsgewerbe betrieben wird, seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb entweder nach den Vorschriften des EStG oder des KStG.[1] Da sich die steuerrechtliche Berücksichtigung der typischen stillen Gesellschaft beim Geschäftsinhaber auf die Einordnung der typis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 4 Was bei der Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zu beachten ist

Die Einschränkung des Schuldzinsenabzugs gilt bei einem betrieblichen Darlehen, das für den Wareneinkauf oder allgemein zur Verbesserung der Finanzkraft aufgenommen wird (= Betriebsmittelkredit). Hier ist die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG anzuwenden. Bei der Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ist Folgendes zu beachten: Wurden Überentnahmen getätigt, ist der Abzug der betrie...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3 Gewerbesteuer

3.1 Kommanditgesellschaft 3.1.1 Geprägegrundsatz Rz. 526 Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist ein Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. EStG – d. h., die gesetzliche Verankerung der Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 EStG schlägt voll auf die Gewerbesteuer durch. Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stellt selbst bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten

Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Hier ist von Bedeutung, dass nicht d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.2 Beginn der Gewerbesteuerpflicht

Rz. 527 Die Geprägegrundsätze stellen die GmbH & Co. KG der Kapitalgesellschaft insoweit gleich, als sie gewerbliche Einkünfte bezieht. Aus der Begründung zum BFH-Urteil v. 17.4.1986[1] ergibt sich jedoch, dass eine GmbH & Co. KG sowohl hinsichtlich des Beginns als auch des Endes der Gewerbesteuerpflicht nicht einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt werden kann. Das bedeute...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 531 Aus der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Gewerbeertrag der GmbH & Co. KG. Denn gewerbesteuerlich muss beachtet werden, dass nach § 9 Nr. 2a GewStG die verdeckten Gewinnausschüttungen von der GmbH an die Kommanditisten wieder zu kürzen sind, sodass per Saldo nur der Handelsbilanzgewinn der GmbH & Co. KG der Gewerbeste...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.1 Geprägegrundsatz

Rz. 526 Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist ein Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. EStG – d. h., die gesetzliche Verankerung der Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 EStG schlägt voll auf die Gewerbesteuer durch. Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stellt selbst bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb dar, wenn die geschäftsführende GmbH der alleini...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.2 Geschäftsführergehälter

Rz. 530 Hinsichtlich der Geschäftsführergehälter und der Vergütungen, die der GmbH von der GmbH & Co. KG für ihre Geschäftsführung gewährt werden, gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Einkommensteuer. Nach dem BFH-Urteil v. 26.1.1968[1] gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Daher sind die Vergütungen der Geschäft...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1 Kommanditgesellschaft

3.1.1 Geprägegrundsatz Rz. 526 Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist ein Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. EStG – d. h., die gesetzliche Verankerung der Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 EStG schlägt voll auf die Gewerbesteuer durch. Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stellt selbst bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb dar, wenn die geschäftsfüh...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.1 Grundsätzliches

Rz. 529 Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Die gewerbesteuerliche Me...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3 Einheitliche Feststellung des Gewinns

3.1.3.1 Grundsätzliches Rz. 529 Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.1 Grundsätzliches zur Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Gesellschafter

Rz. 510 Im Bereich der Körperschaftsteuer wird das 1976 eingeführte Anrechnungssystem – Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuer der Gesellschafter – seit 2001 durch das System einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung ersetzt. Mit dieser Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften entfällt der gespaltene Körperschaftsteuersat...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.2 Komplementär-GmbH

Rz. 533 Die Komplementär-GmbH ist kraft ihrer Rechtsform ohne Rücksicht darauf, ob ein Gewerbebetrieb vorliegt, auch wenn sie z. B. nur als Geschäftsführer tätig ist, gewerbesteuerpflichtig. Ihr Gewerbeertrag ist gemäß § 9 Nr. 2 GewStG um den bei der GmbH & Co. KG festgestellten Gewinn zu kürzen. Umgekehrt ist der Anteil der Komplementär-GmbH am Verlust der GmbH & Co. KG dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.4 Mehrere Gewerbebetriebe bei einer GmbH & Co. KG

Rz. 532 Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG bildet grundsätzlich gewerbesteuerrechtlich einen einzigen Gewerbebetrieb. Sachlich gewerbesteuerpflichtig sind die Mitunternehmer, unabhängig von ihrer dinglichen Beteiligung am Gesellschaftsvermögen. Zu den Gesellschaftern, die als Mitunternehmer anzusehen sind, gehören auch die atypisch stillen Gesellschafter: Hier kann es sein, da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.2 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 512 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag gemäß dem BFH-Urteil v. 28.5.2020, IV R 11/18, DB 2020, 2214 nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.2 Abgrenzung zwischen gewerblich geprägter und gewerblich tätiger KG

Rz. 430 Es gelten folgende Grundsätze: Ist die KG, bei der eine GmbH als Komplementärin beteiligt ist, bereits ein gewerbliches Unternehmen kraft gewerblicher Betätigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG), so bedarf es keiner weiteren gewerblichen Prägung, damit die Gesellschafter – sofern sie die Voraussetzung der Mitunternehmergesellschaft erfüllen – Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 2.1.1 Gewerbesteuer

Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gewerbesteuer; bei Hausgewerbetreibenden ist die Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 2.3.3 Nicht gewerbesteuerpflichtig

Der "Scheinselbstständige" ist als Arbeitnehmer nicht gewerbesteuerpflichtig. Schon im Hinblick auf den Freibetrag bei der Gewerbesteuer dürfte dieser Vorteil allerdings nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Darüber hinaus mildert sich in Fällen, in denen eine Gewerbesteuer festgesetzt wird, die Belastung dadurch, dass die Einkommensteuer gemäß § 35 EStG bis zum 3,8-Fachen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenarten nach § ... / 1 Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (§ 2 Nr. 1 BetrKV)

Dazu gehören sämtliche laufend wiederkehrenden Verbindlichkeiten, deren Erhebung auf öffentlichem Recht beruht, namentlich die Grundsteuer. Diese kann in der vollen Höhe angesetzt werden. Im Fall einer Grundsteuervergünstigung darf nur die tatsächlich gezahlte Grundsteuer angesetzt werden. Hinweis Grundsteuernachforderungen ebenfalls Betriebskosten Ferner zählen auch Grundsteu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 46: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 40), für Kraftfahrzeuge (Zeile 67) und für EDV (Zeile 48), s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.10 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Rz. 103 § 2 Nr. 1 BetrKV Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Maßgeblich ist, dass es sich um öffentliche Lasten handelt, die auf dem Grundstück selbst ruhen. Das sind einmal die Grundsteuern (OLG Hamm, Urteil v. 26.4.2005, 7 U 48/04, MietRB 2005, 229; Blank/Börstinghaus,§ 556 Rn. 9), die in voller Höhe an den Mieter der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2023:mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2023 ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.2 Positionen unterhalb des Betriebsergebnisses

Rz. 239 Die Erträge aus Beteiligungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9 bzw. Abs. 3 Nr. 8 HGB) gliedern sich – hinsichtlich der (handelsrechtlich zu befüllenden[1]) Mussfelder – wie folgt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 2908–2951):mehr