Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kupfer/Göller/Leibner, Droht der Untergang von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei MU-schaften? Ubg 2014, 361; Suchanek/Rüsch, Gewstliche Organschaft und Zinsschranke im Organschaftsfall – Die Wirkungen des § 8c KStG, DStZ 2014, 871; Suchanek/Rüsch, Verlustabzugsbeschränkung für Kö – Anm zum Entw eines BMF-Schr v 15.04.2014 zu § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernkla... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ritzer/Stangl, Das Anwendungs-Schr zu § 35 EStG – Besonderheiten bei MU-Schaften und Organschaften, DStR 2002, 1785; Rödder, Pauschalierte GewSt-Anrechnung – eine komprimierte Bestandsaufnahme, DStR 2002, 939; Korezkij, Organschaft und die St-Ermäßigung nach § 35 EStG – Gegenwart und Zukunft, GmbHR 2003, 1178; Kollruss, Beim Schlussgesellschafter ist Schluss: Keine GewSt-Anrech... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.1 Vorbelastung mit Gewerbesteuer

Rz. 512 § 11 Abs. 5 S. 1 AStG ordnet die Minderung des Gewerbeertrages durch den Ansatz des Kürzungsbetrages an. Rz. 513 Als Voraussetzung für die Anwendung des Kürzungsbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer müssen die Hinzurechnungsbeträge beim Stpfl. der Gewerbesteuer unterlegen haben (§ 11 Abs. 5 S. 1 AStG). Hinzurechnungsbeträge können je nach Konstellation – neben der Ein... mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Gewerbesteuer

Durch die Betriebsaufspaltung erzielt das Besitzunternehmen gewerbliche Einkünfte und unterliegt somit auch der Gewerbesteuer.[44] Diese kann – soweit sie auf natürliche Personen entfällt – grds. auf die Einkommensteuer angerechnet werden.[45] Keine erweiterte Grundstückskürzung: Da das Besitzunternehmen infolge der Betriebsaufspaltung eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet, ka... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5 Kürzungsbetrag und Gewerbesteuer (Abs. 5)

2.5.1 Zielsetzung Rz. 504 Hinzurechnungsbeträge unterliegen auf Ebene des Stpfl. nicht nur der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer, sofern auf Ebene des Stpfl. Gewerbesteuerpflicht besteht. Somit entsteht die Notwendigkeit, die Doppelbesteuerung für die Bezüge des § 11 Abs. 1 S. 1 und Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG auch für Zwecke der Gew... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.7.1 Einlage

Rz. 559 Hält ein Stpfl. die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im Privatvermögen und legt dieser die Beteiligung in ein gewerbliches Betriebsvermögen ein, unterliegen die Hinzurechnungsbeträge ab dem Erhebungszeitraum, in dem die Einlage erfolgt, auch der Gewerbesteuer. Erhält der Steuerpflichtige anschließend Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 oder erzielt dieser... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.5 Anwendungsbeispiele

Rz. 543 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, Kürzung der Dividende gem. § 9 Nr. 7 GewStG Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr de... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.4 Erhöhung des Kürzungsbetrages bei vorheriger Hinzurechnung (§ 11 Abs. 5 S. 2)

Rz. 534 Dabei erhöht sich der Kürzungsbetrag nach Satz 1 um insoweit vorgenommene Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 5 in Verbindung mit § 9 Nr. 7 oder 8 GewStG (§ 11 Abs. 5 S. 2 AStG). Dies betrifft Fälle, in denen ein Bezug (teilweise) nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige ist, wegen § 8 Nr. 5 GewStG aber einer grds. vollen Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Rz. 535 De... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.6 Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 552 Ist der Steuerpflichtige mittelbar über eine oder mehrere in- oder ausländische Personengesellschaft(en) an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist der Kürzungsbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer ausschließlich auf der Ebene des Stpfl. anzusetzen. Auf der Ebene der Personengesellschaft unterliegen die Hinzurechnungsbeträge nicht der Gewerbesteuer. Ebenso werden... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.8 Entnahme

Rz. 576 Hält ein Stpfl. die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im (gewerblichen) Betriebsvermögen und entnimmt dieser die Beteiligung in das Privatvermögen, unterliegen die Hinzurechnungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Entnahme nicht mehr der Gewerbesteuer. Erhält der Steuerpflichtige anschließend Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 oder erzielt dieser Gewinne i. S. d... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.1 Zielsetzung

Rz. 504 Hinzurechnungsbeträge unterliegen auf Ebene des Stpfl. nicht nur der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer, sofern auf Ebene des Stpfl. Gewerbesteuerpflicht besteht. Somit entsteht die Notwendigkeit, die Doppelbesteuerung für die Bezüge des § 11 Abs. 1 S. 1 und Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG auch für Zwecke der Gewerbesteuer zu ver... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.2 Am Schluss eines Veranlagungszeitraums

Rz. 317 Die Feststellung des Hinzurechnungskorrekturvolumens erfolgt zum Schluss eines Veranlagungszeitraums. Veranlagungszeitraum ist dabei stets das Kalenderjahr (§ 25 Abs. 1 EStG, § 31 KStG). Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige (mit seinem Betrieb) bzw. die ausländische Gesellschaft ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr hat. Rz. 318 Unterliegt der Stpfl. ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.6 Verhältnis zu § 13 AStG

Rz. 74 § 11 AStG findet im Rahmen der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG). Erhält der Steuerpflichtige von derselben Gesellschaft Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG oder erzielt der Stpfl. Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG, so wird für diese ein Kürzungsbetrag angesetzt. Rz. 75 Bei Anwendung des § 13 Abs. 1 S. 3 AStG erfolgt kein... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.2 Minderung des Gewerbeertrages

Rz. 526 Sofern die Hinzurechnungsbeträge der Gewerbesteuer unterlegen haben und der Steuerpflichtige Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG erhält oder Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielt, mindert der Kürzungsbetrag auch den Gewerbeertrag. Die Rechtsfolge tritt jedoch nur ein, soweit die benannten Bezüge oder Gewinne den Gewerbeertrag – nach Anwendung des § 8 Nr. 5 und § 9 N... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.5 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 69 Bei Anwendung des § 9 AStG erfolgt kein Ansatz des Kürzungsbetrages. Gem. § 9 AStG sind die passiven Einkünfte einer Zwischengesellschaft im Rahmen der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–12 AStG) außer Ansatz zu lassen, sofern die passiven Einkünfte nicht mehr als ein Drittel der gesamten Einkünfte der Zwischengesellschaft (relative Grenze) betragen und die b... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.2 Anwendungsbereich

Rz. 508 § 11 Abs. 5 AStG erweitert den sachlichen Anwendungsbereich auf die Gewerbesteuer. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Kürzungsbetrag anlässlich der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 und Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG nicht nur für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer angesetzt, sondern wirkt sich bei der Ermittlung des Gewerbeertrages mindernd aus.... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3 Anwendung des § 11 Abs. 5 S. 1

2.5.3.1 Vorbelastung mit Gewerbesteuer Rz. 512 § 11 Abs. 5 S. 1 AStG ordnet die Minderung des Gewerbeertrages durch den Ansatz des Kürzungsbetrages an. Rz. 513 Als Voraussetzung für die Anwendung des Kürzungsbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer müssen die Hinzurechnungsbeträge beim Stpfl. der Gewerbesteuer unterlegen haben (§ 11 Abs. 5 S. 1 AStG). Hinzurechnungsbeträge können... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.7 Sonderfälle

2.5.7.1 Einlage Rz. 559 Hält ein Stpfl. die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im Privatvermögen und legt dieser die Beteiligung in ein gewerbliches Betriebsvermögen ein, unterliegen die Hinzurechnungsbeträge ab dem Erhebungszeitraum, in dem die Einlage erfolgt, auch der Gewerbesteuer. Erhält der Steuerpflichtige anschließend Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 oder... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 37 § 11 AStG (in der am 6.12.2024 geltenden Fassung) ist erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2022 und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 2022 anzuwenden (§ 21 Abs. 4 S. 1, Halbs. 2 AStG).[1] Vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes ("JStG") 2024 war die zeitliche Anwendung des § 11 AStG wie folgt geregelt: § 11 AS... mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Steuerliche Implikationen

Die Begründung der Betriebsaufspaltung führt nach den vorstehend beschriebenen Grundsätzen dazu, dass die Vermietungseinkünfte keinen vermögensverwaltenden, sondern vielmehr einen gewerblichen Charakter erhalten. Hieraus können sich in der Regelkonstellation (Besitzeinzelunternehmen bzw. Besitzpersonengesellschaft/Betriebskapitalgesellschaft) – wie zuvor ausgeführt – insbeson... mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Steuerliche Implikationen

In der Regelkonstellation (Besitzeinzelunternehmen bzw. Besitzpersonengesellschaft/Betriebskapitalgesellschaft) führt eine Beendigung der Betriebsaufspaltung zu einer Betriebsaufgabe [63] des Besitzunternehmens, soweit dessen Gewerblichkeit nicht anderweitig sichergestellt ist.[64] Folgen: Diese löst eine Aufdeckung und Besteuerung der im BV der Besitzgesellschaft ruhenden sti... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 11 AStG besteht aus 5 Absätzen. Die Vorschrift findet auf Steuerpflichtige Anwendung, bei denen Hinzurechnungsbeträge der Besteuerung unterlagen. Bei diesen normiert § 11 AStG den Abzug eines Kürzungsbetrages bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, soweit die Steuerpflichtigen bestimmte steuerpflichtige Bezüge von der Zwischengesellschaft erhalten od... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Vorschrift findet auf in Deutschland einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen Anwendung, sofern diese Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG erhalten bzw. Veräußerungsgewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielen und die übrigen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG erfüllt sind. Somit ist § 11 AStG auf natürliche und juristische Personen anwen... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.1 Der Steuerpflichtige

Rz. 114 Stpfl. i. S. d. § 11 AStG ist diejenige Person, bei der Hinzurechnungsbeträge der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Stpfl. i. S. d. Vorschrift sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Als Steuerpflichtige kommen sowohl in Deutschland unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Personen in Betracht (§ 7 Abs. 1 S. 1, 4 AStG). Rz. 1... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.1 Gesonderte (und einheitliche) Feststellung

Rz. 308 Neben den anderen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG relevanten Besteuerungsgrundlage wird insbesondere das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert – und sofern notwendig, einheitlich – festgestellt (§ 18 Abs. 1 S. 1, 3 AStG). Rz. 309 Während das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist, sind die Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG und die Gewinne i. S... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.3 Zielsetzung der Regelung

Rz. 16 Zielsetzung des § 11 AStG ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die aus der aufeinanderfolgenden oder phasengleichen Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung und der Steuerpflicht der tatsächlichen Beteiligungserträge oder Veräußerungsgewinne droht. Die Norm verknüpft dafür die Entlastung im Falle einer tatsächlichen Ausschüttung seitens der Zwischengesellschaft od... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.10 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Rz. 103 § 2 Nr. 1 BetrKV Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Maßgeblich ist, dass es sich um öffentliche Lasten handelt, die auf dem Grundstück selbst ruhen. Das sind einmal die Grundsteuern (OLG Hamm, Urteil v. 26.4.2005, 7 U 48/04, MietRB 2005, 229; Blank/Börstinghaus,§ 556 Rn. 9), die in voller Höhe an den Mieter der... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.6 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Gewerbesteuer

Rz. 260i Bei der ausschüttenden Körperschaft unterliegt die verdeckte Gewinnausschüttung der GewSt; bei ihr erhöht sich die steuerliche Belastung also um die GewSt. Nach § 7 S. 1 GewStG ist Ausgangswert für die Ermittlung des Gewerbeertrags der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Das ist der stpfl. Gewinn entsprechend Nr. 21 des Schemas der Entwicklung des Einkommens nach R 7.1 KStR.... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Steuerberatungskosten / 5 Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug

Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind nicht abziehbar. Privat sind Steuerberatungskosten, wenn sie keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. Zu den privaten Steuerberatungskosten zählen vor allem die Kosten für das Ausfüllen des Hauptvordrucks[1], nach Meinung der Finanzverwaltung[2] auch das Übertragen der Ergebnisse aus der jeweiligen Einkunftsermittlung in die entspre... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ei... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Photovoltaikanlagen / 8.3 Gewerbesteuer

Wer eine PV-Anlage betreibt, die Strom ins öffentliche Netz einspeist und Erlöse für den verkauften Strom erhält, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Sie muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme beim Finanzamt angemeldet werden. Daran ändert sich auch mit der EEG-Novelle 2023 nichts. Gemeldet werden müssen die persönlichen Daten, Angaben zur Anlage und die Art und... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Photovoltaik-Großanlage / 8 Besteuerung

Auch steuerliche Aspekte sind bei PV-Großanlagen zu berücksichtigen. Sie können die Wirtschaftlichkeit der Anlage erheblich beeinflussen. Abschreibungen Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für PV-Anlagen können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer der Anlage, die vom Bundesfinanzministerium auf 20 Jahre festgelegt wur... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.1.1 Steuerliche Auswirkung bei der Bildung

Praxis-Beispiel Steuerbelastung ohne Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags Unternehmer Z betreibt eine GmbH und Unternehmer XY ein Einzelunternehmen. Beide Unternehmen haben einen Gewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 300.000 EUR. Im Gewinn der GmbH ist das Geschäftsführergehalt des Z enthalten. So sieht die Steuerbelastung für die GmbH bzw. das Einzelunternehmen ohne N... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.1 Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Soll die energetische Sanierung nicht ausschließlich aus Fremdkapital finanziert werden, kann auch eine Änderung der Rechtsform für die Schaffung von Eigenkapital sorgen. Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden derzeit nämlich nur mit 15 % Körperschaftsteuer zzgl. einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % versteuert (zukünftig fallend bis 10 % KSt). Bei einem Einzelunternehm... mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.4.2 Maßgeblicher Gewinn

Bei der Berechnung der 200.000-EUR-Grenze bleiben Hinzurechnungen oder Abzüge von Investitionsabzugsbeträgen immer außen vor. Der maßgebliche Gewinn berechnet sich danach wie folgt: mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Gewerbesteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / E-Fuels-only-Kfz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.4 § 18 UmwStG (Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft)

• 2021 Aufgabe bzw. Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils innerhalb von 5 Jahren nach Umwandlung / § 18 Abs. 3 UmwStG § 18 Abs. 3 UmwStG, der die Aufgabe bzw. Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils innerhalb von 5 Jahren nach Umwandlung auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person betrifft, dient der Miss... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.4.1 § 7 GewStG (Gewerbeertrag)

• 2021 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen / Ausgleichsvereinbarung / § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen unterliegt nach § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG der GewSt, soweit die Veräußerungsgewinne nicht auf natürliche Personen als unmittelbar beteiligte Gesellschafter entfallen. Die daraus resultierende GewSt entsteht auf der Ebene der Mitunternehmerschaf... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.45 § 35 EStG (Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb)

• 2026 Anrechnung der Gewerbesteuer / Gestaltungshinweise / § 35 EStG Bei der Standortwahl sollte auf den jeweiligen Hebesatz geachtet werden. Bei Hebesätzen von 400 % und weniger ist zumeist ein voller Ausgleich der GewSt möglich. Der Ermäßigungshöchstbetrag ist von der Einkunftsstruktur des Gewerbetreibenden abhängig. Diese sollte zugunsten der Anrechnung gestaltet werden. ... mehr