Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kapitalgesellschaft / 1.5.4 Besteuerung

•Die KGaA ist steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln, d. h., sie unterliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. •Die Komplementäre werden steuerlich wie Einzelunternehmer oder Personengesellschafter behandelt (Einkommensteuer). mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kapitalgesellschaft / 5 Steuerrechtliche Behandlung

Die Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften überträgt sich auch auf das Steuerrecht. Die erzielten Einkünfte gelten steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen kein Handelsgewerbe betreibt, sondern ausschließlich vermögensverwaltend oder als freiberuflich tätige Gesellschaft am Markt auftritt. Mit den Einkünften unterliegt ein... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist gem. § 34a Abs. 2 S. 1 EStG zunächst der nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG oder § 5 EStG durch Bestandsvergleich ermittelte Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen vermehrt um die Gewerbesteuer des Wirtschaftsjahres.[1] Zum Gewinn gehören auch Ergebnisse aus Ergebnisabführungs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Belastungsvergleich

Rz. 4 Belastungsvergleich bei Thesaurierung (bis Vz 2007) in EUR: mehr

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BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 2.2 Zeilen der BWA: Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen

Nach der Spalteneinteilung soll nun die vertikale Einteilung der BWA betrachtet werden. Umsatzerlöse: Hier finden sich die betriebstypischen Umsätze aus Produkten und/oder Dienstleistungen des eigentlichen Betriebszwecks. Herkunft der Daten ist die Kontenklasse 4 (betriebliche Erträge) und gegebenenfalls die Kontenklasse 8 (SKR 04) oder 5/6 (SKR 03). Hinweis Summen- und Salden... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.2 Anwendungsregel

Rz. 79 Die neue Niedrigsteuergrenze von 15 % ist gem. § 21 Abs. 6 AStG für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer erstmals anzuwenden für Vz und für die Gewerbesteuer erstmals für Erhebungszeiträume, für die Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr entstanden sind, das nach dem 31.12.2023 endet. Die herabgesetzte Niedrigsteuergrenze gilt somit... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 5 Abs. (1a, 6, 7, 8 und 9) erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell auc... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.1 Grundregel für den zeitlichen Geltungsbereich des "neuen" AStG (§ 21 Abs. 1)

Rz. 20 § 21 Abs. 1 AStG regelt die erstmalige Anwendung des AStG i. d. F. des ATADUmsG. Die Vorschrift stellt eine allgemeine Vorschrift dar, die gegenüber den nachfolgenden Abs. 1a–9 als lex generalis nachrangig ist, soweit durch diese Absätze ein Regelungskonflikt entsteht. Dies wird durch den insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ("sofern in den folgenden Absätzen nichts ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.2 Anwendungsregel

Rz. 51 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG sind die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung – namentlich die §§ 7–10, 12, 13, 16–18 und 20 – i. d. F. des ATADUmsG erstmals – soweit Einkommen- und Körperschaftsteuer betroffen sind – für den Vz oder – soweit die Gewerbesteuer betroffen ist – für den Erhebungszeitraum anzuwenden, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, di... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.2 Besondere Anwendungsregel zu § 1 Abs. 3d und 3e AStG (§ 21 Abs. 1a AStG)

Rz. 25 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 1 AStG um die Abs. 3d und 3d die Verrechnungspreisermittlung bei Finanzierungsbeziehungen im Konzern ergänzt. Rz. 26 § 21 Abs. 1a S. 1 AStG sieht eine erstmalige Anwendung der Neuregelungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer im Vz 2024 und für die Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum 2024 vor. Aus dieser undifferenzierten... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.9.2 Anwendungsregel

Rz. 87 Die von § 21 Abs. 8 AStG erfassten Vorschriften (§ 13 Abs. 1 und Abs. 3 AStG) sind erstmals anzuwenden für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Vz und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31.12.... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10.1.2 Anwendungsregel

Rz. 91 Die Anwendung der Neuregelungen in § 9 AStG und § 13 Abs. 1 S. 3 AStG i. d. F. MinStAnpG erfolgt gem. § 21 Abs. 9 S. 1 AStG erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Vz und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte bzw. Einkünfte mit Kapitaleinlagecharakter hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischen... mehr

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Einkommensteuerreformgesetz... / 2 Gewerbesteuer

Besonderer Zerlegungsmaßstab für Rechenzentren (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 GewStG – neu - ) Mit der Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabs für Rechenzentrumsbetreiber sollen Standortgemeinden stärker am Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden. Da Rechenzentren aufgrund ihres hohen Automatisierungsgrades wenig Lohnsteueraufkommen generieren, profitierten St... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.1 Einordnung

Rz. 26 Im Hinblick auf die Rechnungslegung der Stiftung kommt dem Steuerrecht[1] eine große Bedeutung zu.[2] Neben der Dokumentation und der Information dient die steuerrechtliche Rechnungslegung vor allem der Ermittlung einer Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Zu beachten sind die derivative und die originäre steuerliche Buchführungspflicht. Darüber hinaus gelten für ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Zur Anwendung des § 8c KStG bei der Gewerbesteuer

Ausgewählte Literaturhinweise: Kupfer/Göller/Leibner, Droht der Untergang von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei MU-schaften? Ubg 2014, 361; Suchanek/Rüsch, Gewstliche Organschaft und Zinsschranke im Organschaftsfall – Die Wirkungen des § 8c KStG, DStZ 2014, 871; Suchanek/Rüsch, Verlustabzugsbeschränkung für Kö – Anm zum Entw eines BMF-Schr v 15.04.2014 zu § 8c KStG unter B... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer auf von der Organgesellschaft abgeführte Gewinne bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften als Organträger; § 35 EStG

Ausgewählte Literaturhinweise: Ritzer/Stangl, Das Anwendungs-Schr zu § 35 EStG – Besonderheiten bei MU-Schaften und Organschaften, DStR 2002, 1785; Rödder, Pauschalierte GewSt-Anrechnung – eine komprimierte Bestandsaufnahme, DStR 2002, 939; Korezkij, Organschaft und die St-Ermäßigung nach § 35 EStG – Gegenwart und Zukunft, GmbHR 2003, 1178; Kollruss, Beim Schlussgesellschafter i... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 681 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Ungeklärt war, ob die Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG auf die GewSt durchschlägt (dazu s Benecke/Schnitger, IStR 2013, 143, 148; bejahend: Benecke, verneinend: Schnitger). Ablehnend auch s Kempf/Loose/Oskamp (DStR 2018, 2511), s Schneider/Schmitz (GmbHR 2013, 281, 284), s Löwenstein/Maier (IStR 2002, 185), s Orth (IStR, Beih zu Heft 9... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 253 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Soweit Zinsaufwendungen nach § 4h Abs 1 EStG iVm § 8a KStG nabzb sind, findet eine Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG bei der GewSt nicht statt, da insoweit die Ausgangsgröße (Gewerbeertrag) nicht verringert worden ist. Gegenstand einer Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG können nur Entgelte für Schulden sein, die bei der E... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Entsprechende Anwendung des § 8d KStG bei der Gewerbesteuer

Tz. 86 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 10a S 11 und 12 GewStG ist auf gewstliche Fehlbeträge von Kö § 8d KStG entspr anzuwenden. Auch die Grundsätze des BMF-Schr v 18.03.2021 zur Anwendung des § 8d KStG sind nach dem gleichlautenden Ländererl v 19.03.2021 (BStBl I 2021, 359) bei der GewSt entspr anzuwenden. Tz. 86a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Von dem Antragsrecht soll für gew... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kupfer/Göller/Leibner, Droht der Untergang von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei MU-schaften? Ubg 2014, 361; Suchanek/Rüsch, Gewstliche Organschaft und Zinsschranke im Organschaftsfall – Die Wirkungen des § 8c KStG, DStZ 2014, 871; Suchanek/Rüsch, Verlustabzugsbeschränkung für Kö – Anm zum Entw eines BMF-Schr v 15.04.2014 zu § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernkla... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ritzer/Stangl, Das Anwendungs-Schr zu § 35 EStG – Besonderheiten bei MU-Schaften und Organschaften, DStR 2002, 1785; Rödder, Pauschalierte GewSt-Anrechnung – eine komprimierte Bestandsaufnahme, DStR 2002, 939; Korezkij, Organschaft und die St-Ermäßigung nach § 35 EStG – Gegenwart und Zukunft, GmbHR 2003, 1178; Kollruss, Beim Schlussgesellschafter ist Schluss: Keine GewSt-Anrech... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.1 Qualifikationsanforderungen an den Beratungsstellenleiter

a) Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stets als geeignet für die Funktion als Beratungsstellenleiter gilt eine zur unbeschränkten Hilfeleistung nach § 3 Nr. 1 StBerG befugte natürliche Person.[1] Hat jemand die für diesen Beruf erforderlichen staatlichen Prüfungen abgelegt, besitzt aber nicht die erforderliche Zulassung oder Bestellung, kann von einer anderen ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.4.2 Bedeutung für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer

Rz. 17 Persönlich ist § 6a nicht auf eine bestimmte Rechtsform oder auf gewerbliche Arbeitgeber beschränkt. Er kann bei bilanzierenden Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen ebenso eingreifen wie bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, soweit eine steuerliche Bilanz zu erstellen ist. Bei Körperschaften folgt die Relevanz übe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.1 Steuerschuldner

Rz. 15 Stpfl. ist, wer eine Steuer schuldet. Dies ist der Steuerschuldner, der nach dem jeweiligen Einzelsteuergesetz[1] infolge der Verwirklichung des Steuertatbestands[2] die Geldleistung[3] an die Finanzbehörde als eigene Leistung allein oder neben anderen Schuldnern als Gesamtschuldner[4] zu erbringen hat. Die Bestimmung des Steuerschuldners ist abhängig von der jeweils b... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer / 3 Gewerbesteuer als nicht abziehbare Betriebsausgabe: Zurechnung außerhalb der Bilanz

Um den steuerlich zutreffenden Gewinn ausweisen zu können, ist eine Gewerbesteuerrückstellung nicht erforderlich. Aber! Die Gewerbesteuer ist und bleibt eine betriebliche Steuer, sodass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gebucht werden muss. Es handelt sich steuerlich um eine nicht abziehbare Betriebsausgabe. Das bedeutet, dass unabhängig vom Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b E... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer / 2 Praxis-Beispiel: Ermittlung der Gewerbesteuer nach der Handelsbilanz mit Buchungsvorschlag

Unternehmer Huber erstellt für seine GmbH eine Handelsbilanz. Er ermittelt den handelsrechtlichen Gewinn vor Abzug der Gewerbesteuer mit 80.000 EUR. Die Gewerbesteuerrückstellung, die Unternehmer Huber in der Handelsbilanz ausweist, beträgt 80.000 EUR × 3,5 % = 2.800 × 400 % (Hebesatz) = 11.200 EUR. Die handelsrechtlich gebildete Rückstellung ist grundsätzlich auch in der St... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Windkraftanlagen / 8.3 Gewerbesteuer

Windkraftanlagen gelten als stehende Gewerbebetriebe und unterliegen somit der Gewerbesteuer, wenn sie im Inland betrieben werden. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt in der Regel mit der Inbetriebnahme der Anlage, also wenn sie Strom erzeugt und in das Netz einspeist. Wenn sich die Betriebsstätten von Windkraftanlagen in verschiedenen Gemeinden befinden (z.B. bei interkommunale... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer / 1 Richtig buchen: Passende Konten und ihre Anwendung

Hier sind die richtigen Konten zur Buchung von Rückstellungen für Gewerbesteuer aufgeführt. Die Gewerbesteuer ist eine betriebliche Steuer, die allerdings für Zeiträume ab 2008 gem. § 4 Abs. 5b EStG nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden darf. Dies gilt auch für auf die Gewerbesteuer entfallende Nebenleistungen, soweit es sich um Aufwendungen handelt, insbesondere N... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer

1 Richtig buchen: Passende Konten und ihre Anwendung Hier sind die richtigen Konten zur Buchung von Rückstellungen für Gewerbesteuer aufgeführt. Die Gewerbesteuer ist eine betriebliche Steuer, die allerdings für Zeiträume ab 2008 gem. § 4 Abs. 5b EStG nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden darf. Dies gilt auch für auf die Gewerbesteuer entfallende Nebenleistungen, so... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer / 4 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Handelsrechtlich ist es zwingend erforderlich, eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden. Auf den Ausweis einer Gewerbesteuerrückstellung kann also nicht verzichtet werden. Wird die Handelsbilanz als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung verwendet, ist die Gewerbesteuerrückstellung für die Steuerbilanz zu übernehmen und der Gewinn außerhalb der Bilanz um die Gewerbes... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer / 4.1 Unterschiedlicher Gewinnausweis in Handels- und Steuerbilanz

Maßgebend für die Ermittlung der Gewerbesteuerrückstellung ist der Gewinn. Ist der Gewinn in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich hoch, weil z. B. steuerlich ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wird, ist in der Handelsbilanz eine Gewerbesteuerrückstellung auf der Basis des handelsrechtlichen Gewinns auszuweisen. Praxis-Beispiel Unterschiedlicher Gewinn in Handel... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer / 5 Auflösung der Gewerbesteuerrückstellung

Rückstellungen sind aufzulösen, wenn der Grund für ihre Bildung weggefallen ist. Das ist zum einen der Fall, wenn Grund und Höhe der Verpflichtung nicht mehr ungewiss sind. Der Unternehmer löst dann die Rückstellung auf und weist gleichzeitig eine Verbindlichkeit aus. Soweit Rückstellung und Verbindlichkeit im Ergebnis übereinstimmen, ergibt sich keine Gewinnauswirkung. Stell... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer / 4.2 Keine Abzinsung für Gewerbesteuerrückstellungen

Ein Darlehen wird nicht abgezinst, wenn nach der Darlehensvereinbarung nur für bestimmte Zeiträume eine Verzinsung vorgesehen ist. Es liegt dann lt. BMF insgesamt eine verzinsliche Verbindlichkeit vor. Das gilt entsprechend auch für die Rückstellung von Steuerschulden. Gewerbesteuerrückstellungen und sonstige Steuerrückstellungen sind steuerlich nicht abzuzinsen. § 6 Abs. 1 N... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Windkraftanlagen / 8 Besteuerung

Bei der Besteuerung von Windkraftanlagen sind vor allem die Umsatzsteuer, die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer zu beachten. Die Einkünfte aus dem Betrieb von Windkraftanlagen, sei es durch Errichtung oder Betrieb, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer unterworfen (§ 8 Abs. 1 und 2 KStG, § 1 SolzG,... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 2.3.4 Sachliche Billigkeitsmaßnahmen zur Vermeidung der Verfassungswidrigkeit

Rz. 124 Eine Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163, 227 AO kann auch dazu dienen, die steuerliche Belastung im Einzelfall mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu bringen. Steuerlich relevant sind dabei insbesondere folgende Artikel bzw. Prinzipien des Grundgesetzes: Art. 2 GG und das hieraus folgende Gebot, nicht zu einer die Leistungsfähigkeit übersteigenden, unverhältn... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Windkraftanlagen / 6.3.3 Unterschiede der Gesellschaftsformen

Der große Unterschied zwischen GmbH & Co. KG und Genossenschaft ist, dass bei der letzteren die Prospektpflicht entfällt (siehe auch 7.5). Vermögensanlagen dürfen nicht ohne einen Prospekt, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zuvor gestattet hat, öffentlich angeboten werden. Die Erstellung eines solchen Prospektes ist zeitaufwendig un... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9 Billigkeitsmaßnahmen (Abs. 8)

Rz. 134 Durch das 2. AOÄndG[1] hat der Gesetzgeber nunmehr durch § 233a Abs. 8 AO die bislang nur in der AEAO zu § 233a Nr. 70.1 (in der Fassung bis 2.11.2022) enthaltene Billigkeitsregelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen aufgrund "freiwilliger" Zahlungen gesetzlich verankert. Die Regelung gilt auch für Verzinsung der von den Gemeinden verwalteten Gewerbesteuer. Rz. ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kirchensteuer in der Arbeit... / 2 Bemessungsgrundlage

Die KiSt wird in Form eines festen Prozentsatzes der Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Der Prozentsatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre. Die Berücksichtigung der Kind... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 191 § 163 Abs. 1 AO ermöglicht drei verschiedene Billigkeitsmaßnahmen. Die Billigkeitsmaßnahme kann nach S. 1 erste Alternative dazu führen, dass die Steuer niedriger bzw. eine Steuervergütung höher festgesetzt wird, als sich aus den Besteuerungsgrundlagen ergeben würde. Eine höhere Steuerfestsetzung, die sich für den Stpfl. günstig auswirkt, z. B. durch Ausnutzung von V... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.2 Feststellungsbescheid und Feststellungsverjährung

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung wirkt wie ein Grundlagenbescheid [1] für die Einkommensteuerfestsetzung des folgenden VZ und für den auf den nachfolgenden Feststellungszeitpunkt zu erlassenden Feststellungsbescheid.[2] Dies folgt aus dem Verweis in § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG auf die Regelungen des § 171 Abs. 10 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebesc... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.4 Verlustvortrag

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in die folgenden VZ vorgetragen.[1] Es handelt sich um die Beträge, die im Jahr ihrer Entstehung nicht durch Verrechnung mit positiven Einkünften ausgeglichen und auch die nicht durch Rücktrag in de... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.2 Anwendungsbereich

Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt auch für Verluste aus anderen Einkunftsarten. § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG enthalten die entsprechenden Anwendungsverweise auf § 15b EStG. Daher ist ein Wechsel der Einkunftsart einzelner Beteiligungen, wie z. B. die Entnahme eines Medien... mehr