Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / Zusammenfassung

Begriff Die Organschaft ist ein rein steuerrechtlicher Begriff. Zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen werden für steuerliche Zwecke zu einer Einheit zusammengefasst. Eine Organschaft gibt es im Bereich der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und auch bei der Umsatzsteuer. Manche Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind vergleichbar, andere hingegen völlig unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen zur Stromerzeugung Streitig ist, ob die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern aufgrund einer Betriebsaufspaltung ausgeschlossen war. Die K-GmbH, ein bestandsverwaltendes Wohnungsunternehmen, war mittelbar an einer Enkelg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Erweiterte Kürzung bei Vermietung eines Einkaufszentrums

Ein für die erweiterte Kürzung schädlicher Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsgebot liegt vor, wenn der Eigentümer eines Einkaufszentrums den Mietern auch Betriebsvorrichtungen überlässt und insoweit im Rahmen einer verdeckten Vermietungstreuhand als Treuhänder für deren (wirtschaftlichen) Eigentümer tätig wird. FG Berlin-Bdb. v. 8.7.2005 – 6 K 6040/22, Rev. eingelegt, Az. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen zur Stromerzeugung

Streitig ist, ob die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern aufgrund einer Betriebsaufspaltung ausgeschlossen war. Die K-GmbH, ein bestandsverwaltendes Wohnungsunternehmen, war mittelbar an einer Enkelgesellschaft (E-GmbH) – einer im Wesentlichen konzerninterne Dienstleistung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.2 Kategorien der Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 35 Die bilanzpolitischen Instrumente zur Sachverhaltsgestaltung lassen sich in folgende Kategorien einteilen:[1] zeitliche Verlagerung von Geschäftsvorfällen, dauerhafte oder originäre Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag nicht rückgängig gemacht werden, und vorübergehende Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden. Rz. 36 Zeitliche Verlagerung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.6 Sicherheit

Rz. 104 Bilanzpolitische Maßnahmen können hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit sichere, d. h. unstreitige Maßnahmen sein; das ist etwa bei Wahlrechten und bei den meisten Sachverhaltsgestaltungen der Fall. Es kann sich aber auch um Maßnahmen handeln, die vor ihrer endgültigen Durchsetzung u. U. erst "erkämpft" werden müssen, z. B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder anl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2.1 Auswirkungen bei der GmbH

Die Höhe der vGA erhöht den zu versteuernden Gewinn der GmbH. Das bedeutet höhere Steuerlast bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Eine festgestellte vGA wird im Rahmen der Einkommensermittlung dem Steuerbilanzgewinn außerhalb der Steuerbilanz zugerechnet. Maßgebend für die Hinzurechnung ist der Betrag, der im laufenden Wirtschaftsjahr den Steuerbilanzgewinn und damit das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 2 Geschäftsführergehalt und Steuer

Die GmbH und ihre Gesellschafter sind zivilrechtlich eigenständige Rechts- und Vermögenssubjekte. Das Steuerrecht schließt sich dem an: Die GmbH und ihr(e) Gesellschafter sind jeweils selbstständige "Steuersubjekte". Daher sind schuldrechtliche Leistungsbeziehungen zwischen einer GmbH und dem Gesellschafter (wie z. B. Arbeits- oder Dienstverträge) grundsätzlich auch steuerli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Gewerbesteuer

6.2.2.1 Natürliche Personen als Einbringende Tz. 59 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die erhaltenen Anteile wiederum in einem gew BV hält. In der übernehmenden Gesellschaft is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer auf von der Organgesellschaft abgeführte Gewinne bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften als Organträger; § 35 EStG

Ausgewählte Literaturhinweise: Ritzer/Stangl, Das Anwendungs-Schr zu § 35 EStG – Besonderheiten bei MU-Schaften und Organschaften, DStR 2002, 1785; Rödder, Pauschalierte GewSt-Anrechnung – eine komprimierte Bestandsaufnahme, DStR 2002, 939; Korezkij, Organschaft und die St-Ermäßigung nach § 35 EStG – Gegenwart und Zukunft, GmbHR 2003, 1178; Kollruss, Beim Schlussgesellschafter i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 681 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ungeklärt ist, ob die Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG auf die GewSt durchschlägt (dazu s Benecke/Schnitger, IStR 2013, 143, 148; bejahend: Benecke, verneinend: uE zutr: Schnitger). Ablehnend auch s Kempf/Loose/Oskamp (DStR 2018, 2511), s Schneider/Schmitz (GmbHR 2013, 281, 284), s Löwenstein/Maier (IStR 2002, 185), s Orth (IStR, Beih ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 253 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Soweit Zinsaufwendungen nach § 4h Abs 1 EStG iVm § 8a KStG nabzb sind, findet eine Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG bei der GewSt nicht statt, da insoweit die Ausgangsgröße (Gewerbeertrag) nicht verringert worden ist. Gegenstand einer Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG können nur Entgelte für Schulden sein, die bei der E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tarifgestaltung

Rz. 34 [Autor/Stand] Rechtsstaatlich erhobene Steuern setzen Tarife voraus, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, die Steuerschuld vorab zu ermitteln und sich beizeiten darauf einzurichten.[2] Allgemein wird der Steuertarif T(X) als funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage (X) und dem Steuerbetrag T bezeichnet.[3] Er gibt das Maß der steuerlichen Belastung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Landeszuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 35 [Autor/Stand] In einem Land, in dem keine Gemeinden bestehen, steht das Aufkommen unmittelbar dem Land zu. § 1 Abs. 2 wiederholt die Regelung des Art. 106 Abs. 6 Satz 3 GG. Dieser Ausnahmefall trifft auf zwei Länder zu. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es keine Gemeinden, sondern Stadtbezirke. Das Grundsteueraufkommen steht dem Land Berlin und dem Land Frei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Grundsteuerwerts (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 [Autor/Stand] § 2 GrStG nimmt eine zentrale Stellung im Grundsteuergesetz ein und übt eine Doppelfunktion aus, indem einerseits der Steuergegenstand bestimmt und andererseits gesetzestechnisch wie in § 13 GrStG die Anbindung an das BewG erfolgt.[2] Aufgrund der bewertungsrechtlichen Abgrenzung des Steuergegenstandes gibt es zahlreiche Bezüge zu Normen des Bewertungsge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Körperschaften als Einbringende

Tz. 62 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist eine Kö Einbringende nach § 20 Abs 1 UmwStG, bleibt der Gewinn grds gem § 8b Abs 2 KStG außer Ansatz und gehört auch nicht zum Gewerbeertrag der einbringenden Kö (s § 7 S 4 Hs 2 GewStG). 5 % des Gewinns unterliegen zwar gem § 8b Abs 3 S 1 KStG der KSt und gem § 7 S 1 GewStG auch der GewSt. Dies ist jedoch keine Regelung, die im Zusammenh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Rz. 45 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde die uneingeschränkte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG explizit verankert. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG wird den Ländern die Befugnis zur abweichenden Gesetzgebung über die Grundsteuer eingeräumt.[2] Diese Regelungskompetenz ist um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschafter / 4.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter einer OHG sind steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer.[1] Sie sind Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2] erzielen. Für diese Einkünfte fällt bei den Gesellschaftern Einkommensteuer an. Auf Ebene der OHG werden die Einkünfte mit Gewerbesteuer belastet.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Gewerbesteuerverstrickung bei Einbringung von nicht gewerblichen Betrieben

Tz. 64 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird ein l + f (Teil-)Betrieb oder ein freiberuflicher (Teil-)Betrieb zu Bw (oder Zwischenwerten) in eine Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 1 UmwStG eingebracht, werden bei der übernehmenden Gesellschaft stille Reserven des übertragenen BV (erstmals) der GewSt unterworfen, die in dem bisherigen "Nicht-Gewerbebetrieb" ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.1 Abgeltungswirkung der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.1 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft auch BGB-Gesellschaft genannt[1] – sind steuerlich keine Arbeitnehmer. Die Einkünfte unterliegen in keinem Fall dem Lohnsteuerabzug; dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter aktiv in der Gesellschaft mitarbeitet. Ist die GbR im Rahmen eines Kleingewerbes tätig, erzielen die Gesellschafter Einkünfte aus Gewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Stand] § 1 GrStG weist vielfältige Bezüge zu anderen Normen des Grundsteuergesetzes auf. Während § 1 GrStG die Gemeinde als Steuergläubiger konkretisiert, bezeichnet § 10 GrStG den Steuerschuldner als denjenigen, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. §§ 13, 14 und 15 GrStG stehen in unmittelbarem Zusammenhang, da mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Berufsrecht / D. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 21 Seit dem 19.7.2013 gilt das PartGG, mit dem die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeführt worden ist. Bei der PartGmbB kann die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden (§ 8 Abs. 4 PartGG). Hinsichtlich anderer Verbindlichkeiten (z.B. aus Arbeitsverhältnissen od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gegenstand der Bewertung

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG ist Gegenstand der Bewertung die wirtschaftliche Einheit. Sie wird bisweilen auch untechnisch als Bewertungseinheit bezeichnet. Das BewG gibt keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit. Es geht aber davon aus, dass sich die Bewertung an der Zusammengehörigkeit von Wirtschaftsgütern auszurichten hat, die sich durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ritzer/Stangl, Das Anwendungs-Schr zu § 35 EStG – Besonderheiten bei MU-Schaften und Organschaften, DStR 2002, 1785; Rödder, Pauschalierte GewSt-Anrechnung – eine komprimierte Bestandsaufnahme, DStR 2002, 939; Korezkij, Organschaft und die St-Ermäßigung nach § 35 EStG – Gegenwart und Zukunft, GmbHR 2003, 1178; Kollruss, Beim Schlussgesellschafter ist Schluss: Keine GewSt-Anrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zweck der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 51a bezweckte die Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften und stellte sicher, dass Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetriebe, sondern als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft behandelt wurden. Rz. 5 [Autor/Sta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemeinschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 3 Satz 2 BewG ist somit die Aufteilung die Regel und das Unterbleiben der Aufteilung die Ausnahme. Für die Entscheidung darüber, ob der Einzelfall der Regel unterfällt oder die Ausnahme darstellt, wird auf die einzelnen Gesetze über die einheitswertabhängigen Steuern verwiesen. Ist nach diesen die Gemeinschaft selbständig steuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Natürliche Personen als Einbringende

Tz. 59 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die erhaltenen Anteile wiederum in einem gew BV hält. In der übernehmenden Gesellschaft ist das zu Bw eingebrachte BV weiterhin stvers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Scheinselbstständigkeit / 1 Steuerrechtliche Kriterien der Selbstständigkeit

Wer Arbeitnehmer ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.[1] Dabei ist die Einordnung durch das Sozialversicherungsrecht und das Arbeitsrecht nicht maßgebend. Folglich besteht die Möglichkeit, dass ein "Scheinselbstständiger" sozialversicherungsrechtlich ein Beschäftigter wird, steuerlich aber weiterhin als "selbstständig" anzusehen ist. Die Einordnung al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalbesteuerung von Sac... / 13 Pauschalsteuer erhöht den Gesamtaufwand

Unabhängig davon, ob es sich um Sachgeschenke an Geschäftsfreunde, Kunden u. a. handelt, also um Zuwendungen an Dritte, oder ob der Zuwendungsempfänger der eigene Mitarbeiter ist, sollte die gesamte Abgabenlast, die sich durch die Übernahme der Pauschalsteuer ergibt, in das für betriebliche Geschenke zur Verfügung stehende Budget mit eingerechnet werden. Neben der pauschalen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Entwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a BewG ist durch das Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungs gesetz 1971)[2] in das Gesetz aufgenommen worden. Parallel dazu wurden auch für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entsprechende Regelungen für die gemeinschaftliche Tierhaltung geschaffen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die relevantesten Gebührentatbestände

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steueränderungsgesetz 2025 / 3.4 Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, § 64 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO

Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die nicht Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 45.000 EUR im Jahr, werden – aus Vereinfachungsgründen – Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bisher nicht erhoben, um so kleinere steuerbegünstigte Körperschaften bürokratisch zu entlasten. Diese Freigrenze wird auf 50.000 EUR erhöht. A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Anrechnungsüberhänge – Anrechnung auf die Gewerbesteuer?

Bei hoher Brutto-Quellensteuer und niedrigen inländischen Einkünften ergibt sich häufig ein Anrechnungsüberhang. Nach der Grundsatzbeurteilung der Finanzverwaltung enthält das GewStG keine Regelung über eine Anrechnung ausländischer Steuern auf die GewSt. In der Literatur wird hingegen die Auffassung vertreten, dass Art. 23A Abs. 2 OECD-MA nicht differenziert zwischen der Anre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.3 Gesetzliche Neuregelungen – erste Stufe -

Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags Als Reaktion auf diese Rechtsprechung des BFH wurde die gewerbesteuerliche Erfassung der Hinzurechnungsbeträge i. S. des § 10 Abs. 1 AStG gesetzlich festgeschrieben: Die Hinzurechnungsbeträge gelten per gesetzlicher Definition als Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen.[1] Da § 9 Nr. 3 GewStG nur den Gewerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Sachlicher Geltungsbereich (betroffene Steuern)

In Fragen des Abkommensschutzes und der Abkommensvergünstigungen (insbesondere Steueranrechnung) ist zu prüfen, ob die jeweilige ausländische (und deutsche) Steuer überhaupt unter das Abkommen fällt (d. h. ob sie z. B. überhaupt anrechenbar ist). Praxis-Beispiel Regelungsbereich der DBA Für den Mandanten A wird festgestellt, dass für sein ausländisches Mietwohngrundstück 5 Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.2 Der Nichtanwendungserlass

Diese Sichtweise widerspricht einerseits dem mit der Einführung der §§ 7 ff. AStG verfolgten gesetzgeberischen Willen und der hierauf fußenden seither praktizierten Handhabung der Finanzverwaltung. Andererseits verkennt das Urteil den Regelungsinhalt des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG. Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.12.2015 [1] vertri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.1 Ausländische Dividenden im Organkreis

Nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG finden die Vorschriften des § 8b KStG zur Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen auf Ebene der Organgesellschaft keine Anwendung. Diese Erträge sind zunächst in voller Höhe im Einkommen der Organgesellschaft enthalten, das dem Organträger zugerechnet wird ("Bruttomethode"). Die Vorschrift des § 8b KStG ist dann ggf. bei der Ermittl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.2.5 Kostenzuordnung bei der Steueranrechnung nach § 34c EStG/§ 26 KStG

U. a. bei ausländischen Einkünften der in § 34d Nr. 7 und 8c EStG genannten Art, die zum Gewinn eines inländischen Betriebs gehören, sind Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den entsprechenden Einnahmen stehen und Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die keinen anderen Einnahmen unmittelbar zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.1 BFH-Rechtsprechung – Anlass der Gesetzesänderung

Der BFH hatte mit Urteil vom 11.3.2015[1] entschieden, der Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG rechne zum Gewinn nach § 7 GewStG, der insoweit auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle. Die Zwischeneinkünfte seien durch die Umqualifizierung im AStG beim Gesellschafter als Einkünfte aus einer Auslandsbetriebsstätte i. S. des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG anzuse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterte Grundstückskürzu... / Zusammenfassung

Die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer für Immobilienunternehmen gilt nicht, wenn das Unternehmen zusätzlich Oldtimer als Wertanlage hält. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass diese Investitionen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nicht erfüllen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ergebnisse der steuerlichen... / Ergebnisse der Betriebsprüfungen

Insgesamt erzielten die Betriebsprüfungen ein steuerliches Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. EUR. Den größten Anteil hatten die Gewerbesteuer mit 28,4 % (3,1 Mrd. EUR) und die Körperschaftsteuer mit 27,5 % (3,0 Mrd. EUR). Auf die Einkommensteuer entfielen 22 %, auf die Umsatzsteuer 12,8 % und auf sonstige Steuern 8,3 %. Der Großteil des Mehrergebnisses stammt aus der Prüfung v...mehr