Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist.[2] Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor.[2] Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß i... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Weber-Grellet, Keine Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden KG auf ihre Einkünfte aus VuV – Anmerkung zu BFH v 06.10.2004, StuB 2005, 167; Heuermann, Entfärbungen – Reduktionen der Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften, DB 2004, 2548 Kratzsch, Abfärbewirkung durch Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltenden GbR, GStB 2005, 285; Hallerba... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Steuerliche Folgen

Rz. 63 Über steuerliche Fragen muss der Notar nach zutr. st. Rspr.[230] grds. nicht aufklären (siehe auch § 19 BeurkG Rdn 1; Ausnahmen siehe Rdn 65 ff.). Steuerliche Folgen gehören nämlich nicht zum Inhalt des Rechtsgeschäfts, sondern ergeben sich kraft Gesetzes daraus.[231] Zudem ist es nicht Schutzzweck der Prüfungs- und Belehrungspflicht des § 17 BeurkG, den Beteiligten b... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.2 Betriebsergebnis

Für die Ermittlung des Durchschnittsertrags der letzten 3 Jahre ist das Betriebsergebnis der jeweiligen in den Durchschnittszeitraum fallenden Wirtschaftsjahre zu ermitteln. In § 202 BewG sind Vorgaben für die Ermittlung dieses Betriebsergebnisses gemacht – Ziel ist ein normiertes, um außergewöhnliche und steuerliche Besonderheiten bereinigtes Ergebnis. Praxis-Tipp Kein Einfl... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.3 Kapitalisierungsfaktor

Weiterer Kernpunkt des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist der Kapitalisierungszinssatz, der bei Ermittlung des Ertragswerts angesetzt wird. Während bei Einführung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ein jährlich festzulegender Kapitalisierungszinssatz ausgehend von der langfristigen Rendite für längerfristige öffentliche Anleihen zzgl. eines Risikozuschlags von 4,5 ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Franchise: Alle Kosten rich... / 7 Ausländischer Franchisegeber: Besonderheit

Hat der Franchisegeber seinen Sitz und seine Geschäftsleitung im Ausland, muss der inländische Franchisenehmer nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG i. V. m. § 20a Abs. 2 Satz 1 EstG 15 % der an den ausländischen Franchisegeber gezahlten Gebühren als Steuern einbehalten und abführen. Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Gläubiger zufließt. Der Schuldner der V... mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.1.1 Abbildung individueller Mehranschaffungskosten

Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils ist aus der Sicht des Erwerbers kein Erwerb eines Wirtschaftsguts "Personengesellschaftsanteil", vergleichbar einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sondern die entgeltliche Anschaffung von Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens.[1] Die Anschaffung eines Mitunternehmeranteils führt b... mehr

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DigiTax2Go (Teil 2): Besteu... / b) Einkunftsart?

Ist die Vorfrage geklärt, muss die Einkunftsart bestimmt werden. In Betracht kommen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG). Nach der Systematik des EStG bilden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb die Grundform für jede selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und unter Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr ausgeübte ... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.3 Auf- und Abspaltung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Rz. 81 § 16 Satz 1 UmwStG bestimmt, dass bei Aufspaltung oder Abspaltung auf eine PersG die §§ 3–8 und 15 UmwStG entsprechend anzuwenden sind. Könnte dadurch, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 UmwStG wiederum auf die §§ 11–13 UmwStG verweist, der Eindruck der Doppelregelung entstehen, ist zu beachten, dass der direkte Verweis auf die §§ 3–8 UmwStG vor der indirekten Verweisung auf die... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder... mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 1. Qualität der Vorfragen

Für Irritation sorgt bereits die Andeutung des BGH, dass das Fehlen "schwieriger" steuerlicher Vorfragen und andererseits das Vorliegen einschlägiger Senatsrechtsprechung einer Anwendung des § 396 AO entgegenstehe. Auf tatbestandlicher Ebene lässt sich dem Gesetzeswortlaut eine solche Eingrenzung nicht entnehmen. Vielmehr wird von § 396 Abs. 1 AO jede denkbare steuerliche Vor... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ... mehr

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Keine Gewerbesteuer auf Gewinn aus Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Gewinn einer GmbH aus der Veräußerung eines Kommanditanteils an einer GmbH & Co. KG grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Dies gilt selbst dann, wenn die veräußerte Gesellschaft ihren werbenden Betrieb noch nicht aufgenommen hatte. Hintergrund Das Unternehmen der Klägerin entwickelte Projekte im Immobilie... mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 9 Gewerbesteuer

Der für die Körperschaft ermittelte Gesamtbetrag der Einkünfte ist zugleich auch die Ausgangsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer. Dazu werden die körperschaftsteuerlichen Einkünfte um spezifische gewerbesteuerliche Hinzurechnungen[1] erhöht bzw. um Kürzungen[2] gemindert. Danach ergibt sich der sog. Gewerbeertrag – die Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer. mehr

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Keine Gewerbesteuer auf Gew... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Gewinn einer GmbH aus der Veräußerung eines Kommanditanteils an einer GmbH & Co. KG grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Dies gilt selbst dann, wenn die veräußerte Gesellschaft ihren werbenden Betrieb noch nicht aufgenommen hatte. mehr

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Keine Gewerbesteuer auf Gew... / Hintergrund

Das Unternehmen der Klägerin entwickelte Projekte im Immobilienbereich. Hierbei gründete das Unternehmen Projektgesellschaften als GmbH & Co.KG. Diese wiederum kauften Pflege- bzw. Sozialimmobilien – allerdings mit aufschiebender Bedingung. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag erst wirksam wird, wenn eine bestimmte Bedingung erfüllt ist. Bevor der Kaufvertrag wirksam wurde, ve... mehr

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Keine Gewerbesteuer auf Gew... / Entscheidung

Der BFH entschied in letzter Instanz, dass der Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils bei der Klägerin nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Die Kürzung sei also rechtens gewesen. Gekürzt wird der Gewinn ist unter anderem um die Anteile am Gewinn einer in- oder ausländischen OHG, einer KG oder einer anderen Gesellschaft, bei die Gesellschafter als (Mit-)Unternehme... mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe... mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.3 Unangemessene Vergütung

Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessene Vergütung, z. B. nicht fremdüblicher Arbeitslohn, überhöhte Zinsen für ein Darlehen etc., liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die bei ihm zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG führt. Praxis-Tipp Vorteil bei der Einkommensteuer Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung führt bei der K... mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Zunehmend werden in der Handelsbilanz Positionen ausgewiesen, die nach dem Steuerrecht nicht aktivierbar oder passivierbar sind. Gleiches gilt für steuerlich vorgeschriebene Wertansätze, die vom handelsrechtlich zulässigen bzw. zwingenden Ansatz abweichen. Besonders durch die Änderungen des BilMoG ist es in der Praxis nahezu unmöglich, eine Bilanz zu erstellen, die zugleich ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 3. Die gewerblichen Einkünfte eines Mitunternehmers

Erst in jüngerer Zeit wieder in den Fokus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung geraten ist die Abgrenzung der Kapitaleinkünfte gegenüber den gewerblichen Einkünften. Im Allgemeinen sind Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG gegenüber gewerblichen Einkünften subsidiär (§ 20 Abs. 8 S. 1 EStG). Wird also z.B. aus der typisch stillen Gesellschaft eine atypisch stille Gesellschaft, weil... mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 5.2 Aufwärtsabfärbung

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang auch die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG – also aus einer mitunternehmerischen Beteiligung – bezieht (sog. Aufwärtsabfärbung). Bezieht ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Gewerbliche Einkünfte / 6.2.2 Betriebsverpachtung durch eine GmbH & Co. KG

Problematisch ist, wenn eine GmbH & Co. KG ihren Betrieb im Ganzen verpachtet. Praxis-Beispiel GmbH & Co. KG verpachtet ihren Gewerbebetrieb A ist einziger Kommanditist der X-GmbH & Co. KG (KG) und zugleich alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH, die allein zur Geschäftsführung der KG befugt ist (sog. Ein-Personen-GmbH & Co. KG). Die KG hat bis zum 31.12.2025 auf eige... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.4 Erblasser war Freiberufler

War der Erblasser als Angehöriger eines freien Berufs selbstständig nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig, erzielt die Erbengemeinschaft nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, wenn keine berufsfremde Person an der Erbengemeinschaft beteiligt ist. Berufsfremd ist, wer nicht die gleiche freiberufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Ist mindestens ein Mi... mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 6.2.1 Verpächterwahlrecht i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften (außerhalb des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) haben bei Verpachtung eines Gewerbebetriebs im Ganzen das sog. Verpächterwahlrecht des § 16 Abs. 3b EStG. Geben sie keine Betriebsaufgabeerklärung ab, gilt der Gewerbebetrieb einkommensteuerlich als fortbestehend. Gewerbesteuer fällt für die Pachteinkünfte jedoch nicht mehr an. Das Verpäc... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6.1 Buchwertfortführungsbot auch bei Übergang eines bereits vom Erblasser verpachteten Gewerbebetriebs

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, bezieht nach § 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG weiterhin gewerbliche, jedoch nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte, wenn er weder im Zeitpunkt der Verpachtung noch später die Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt. Der Gewerbebetrieb gilt dann bi... mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 6.2.4 Zusammenfassung der Rechtsfolgen bei Betriebsverpachtung durch eine GmbH & Co. KG

Die aktuelle BFH–Rechtsprechung festigt die gewerbliche Prägung der GmbH & Co. KG auch bei Betriebsverpachtung. Um die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer weiterhin als steuerlich attraktives Instrument nutzen zu können, ist die strikte Einhaltung der Voraussetzungen unabdingbar. Hinweis Zusammenfassender Überblick Eine GmbH & Co. KG bleibt nach neuer BFH–Rechtsprechung auch ... mehr

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Gewerbliche Einkünfte / Zusammenfassung

Begriff § 15 EStG bestimmt als Hauptnorm, welche Einkünfte zu den gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG einkommensteuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören. Gleichzeitig grenzt die Vorschrift die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegenüber Einkünften aus anderen Einkunftsarten, z. B. den nicht gewerbesteuerpflichtigen freiberuflichen Einkünften, und nicht einkommensteuer... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.4 Erblasser war freiberuflich tätig

Beim Tod eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen wird dessen Betrieb nicht "zwangsweise" aufgegeben, sondern geht als freiberuflicher Betrieb auf die Erben über. Das freiberufliche Betriebsvermögen des Erblassers wird zu freiberuflichem Betriebsvermögen des Erben oder der Miterben, wenn alle Miterben die für die Praxisfortführung erforderliche freiberufliche Qualifikat... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2.2 Steuerliche Behandlung des Spitzen-oder Wertausgleichs

Werden die zugeteilten Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen überführt, ist die Buchwertfortführung auch zwingend, wenn ein Spitzenausgleich gezahlt wird. Bei Zahlung eines Spitzenausgleichs kommt es allerdings zu einer partiellen Gewinnrealisierung und damit zu einer teilweisen Versteuerung von stillen Reserven. Der Spitzenausgleich führt nach der Rechtsprechung des BFH[... mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 4.1 Selbstständige Betätigung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb kann nur beziehen, wer selbstständig tätig ist.[1] Dadurch unterscheiden sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine natürliche Person wird selbstständig tätig, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr tätig ist, d. h. wenn sie das Erfolgsrisiko der eigenen Betätigung (Unternehmerrisiko) tr... mehr

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Steuerneutrale Übertragung ... / III. Steuerliche Vorteile der Trading-GmbH

Anders legt sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften dar, wenn eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine vermögensverwaltende GmbH (in diesem Kontext oft auch Trading-GmbH oder Aktien-GmbH genannt), mit Aktien handelt und diese gewinnbringend verkauft. Grundsätzlich hat eine GmbH als eigenständiges Steuersubjekt selbstständig ihre Gewinne zu versteuern. Dabei fallen im Regelfall ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Gewerbliche Einkünfte / 4.4.3 Abgrenzung zum einkommensteuerlich irrelevanten Liebhabereibetrieb

Fehlt das Bestreben, Gewinn zu erzielen, liegt eine einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Die Betätigung fällt unter keine Einkunftsart.[1] Keine gewerblichen Einkünfte liegen also vor, wenn es sich um einen sog. Liebhabereibetrieb handelt. Hierunter ist im betrieblichen Bereich eine Betätigung zu verstehen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, d. ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anpassung des Hebesatzes

Rz. 265 [Autor/Stand] Die Höhe des Grundsteueraufkommens hängt neben den Steuermesszahlen auch vom Hebesatz ab. Um die zugesagte Aufkommensneutralität sicherzustellen, ist der Hebesatz in der Stadt Bremen für die Grundsteuer B ab dem 1.1.2025 von 695 % auf 755 % angehoben worden. Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz ab 2025 nur ... mehr

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Einführung BewG / a) Aufbau und Gliederung des Bewertungsgesetzes 1965

Rz. 64 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz 1965[2] lehnte sich in Aufbau und Gliederung an das Bewertungsgesetz 1934[3] an. Es war in drei Teile untergliedert. Der Erste Teil enthielt die "Allgemeinen Bewertungsvorschriften" (§§ 1 bis 16 BewG). Dieser galt grundsätzlich "für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesgesetz geregelt sind, soweit sie durch Bundesfina... mehr

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Einführung BewG / 1. Allgemeines

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Ziel, einheitliche Steuerwerte für alle Wirtschaftsgüter, insb. beim Grundbesitz, zu schaffen, wurde durch das im Rahmen der Steuerreform 1934 neu gefasste Bewertungsgesetz vom 16.10.1934 [2] erreicht. Bei dieser Neufassung wurde auch den Belangen der Realsteuern, insb. der Grundsteuer, Rechnung getragen. Durch das Bewertungsgesetz 1934 wurden nicht n... mehr

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Einführung BewG / bb) Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Für diese Steuern enthielt das BewÄndG 1965[2] keine der Grundsteuer entsprechende Vorschrift. Nach § 121a BewG i.d.F. des Vermögensteuerreformgesetzes 1974[3] waren während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes die Grundstücke (§ 70 BewG 1965[4]) und die Betriebsgrundstücke i.S. des § 99 A... mehr

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Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 482 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 483 [Autor/Stand] Im GrStRefG v. 2... mehr

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Einführung BewG / I. Rechtszustand bis 1925

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Problem der Bewertung von Wirtschaftsgütern für Steuerzwecke trat in seiner Gesamtbedeutung erst auf, nachdem seit der Steuerreform durch Miquel (1893) die damaligen Steuergläubiger – Reich, Länder und Gemeinden – dazu übergingen, auch das Vermögen zur Besteuerung heranzuziehen. Es dauerte allerdings noch längere Zeit, bis die Bedeutung und die Schwie... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Differenzierung nach Vermögensarten (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des Absatzes 5 je einheitlich sein für die in einer Gemeinde belegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde belegene Grundstücke. § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG lässt eine Ausnahme für den Fall zu, dass Gemeindegebiete geändert werden. In diesem Fall kann die Landesre... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Ham... / III. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 67 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und der Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 68 [Autor/Stand] Offen ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einführung BewG / b) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einheitswerte auf den 1.1.1964

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Zeitpunkt des steuerlichen Wirksamwerdens der neuen Einheitswerte hing eng mit ihrer Höhe und ihren Auswirkungen auf die einheitswertabhängigen Steuern zusammen. Deshalb war es verständlich, dass der Gesetzgeber zunächst das Ergebnis der Neubewertung abwarten und sich erst dann mit der Anwendung der neuen Einheitswerte für die Besteuerung befassen wo... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff und Bedeutung der Einheitswerte

Rz. 9 [Autor/Stand] Der Begriff "Einheitswert" bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient. Der Einheitswert ist damit ein einheitlicher Wert. Er bedeutet dagegen nicht, dass es sich um den Wert jeder wirtschaftlichen Einheit handelt. Denn es gibt viele wirtschaftliche Einheiten, für die keine Einheitswerte festgestellt werden. ... mehr