Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2 Vortragen der Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz des Vorjahres wird aus der laufenden Buchhaltung, Abschlussbuchungen und den Inventurwerten zum Jahresende aufgestellt. Die Bestände an Vermögenswerten werden auf der linken Bilanzseite angeordnet (Aktiva), während die Schulden und das Eigenkapital auf der rechten Seite (Passiva) ausgewiesen werden. Sämtliche Erfolgskonten saldieren zum Jahresende mit dem Ja...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Freistellungsbescheid zur Körperschaft- und Gewerbesteuer (Gem 2)

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Werde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) bestätigt. Anschließend wird abschlie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 3. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 2. Voraussetzungen des § 7g EStG

Die allgemeinen Voraussetzungen nach § 7g Abs. 1 S. 2 (Nr. 1 und Nr. 2) EStG lassen sich – verkürzt – wie folgt zusammenfassen: Die Gewinnermittlung muss nach § 4 oder § 5 EStG erfolgen, die hier nicht weiter problematisiert werden soll (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG). Der Gewinn darf im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden sollen – ohne Berücksichtigu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 3.2 Sphärenzuordnung für kleinere Vereine

Vereinseinnahmen werden je nach Herkunft steuerlich unterschiedlich behandelt. Darum müssen in der Buchhaltung Aufteilungen in die sogenannten Sphären vorgenommen werden. Die vier Sphären sind der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Für kleinere Vereine gilt die Regelung, dass sie grundsätzlich von der Körpersch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Gewerbesteuer

Die für das laufende Gj anfallende voraussichtliche Gewerbesteuerabschlusszahlung ist als Verbindlichkeitsrückstellung (Steuerrückstellung) zu passivieren. Gleiches gilt für auf vorangegangene Gj zu erwartende Nachzahlungen aufgrund geänderter Veranlagung (z. B. infolge einer Betriebsprüfung). Bis zum Abschlussstichtag aufgelaufene bzw. zu erwartende Zinsen (§§ 233a–237 AO),...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Zinsen auf Steuern

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Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Körperschaftsteuer

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer → Zeilen 51-57

Grundlagen Wenn Sie für Ihren Betrieb Gewerbesteuer zahlen, erhalten Sie eine Steuerermäßigung. Dazu müssen Sie den Gewerbesteuermessbetrag (Zeile 51) und die tatsächlich für das Jahr zu zahlende Gewerbesteuer (Zeile 52) eintragen. Wenn Sie mehrere Betriebe haben bzw. an mehreren Betrieben beteiligt sind, müssen Sie die Angaben für jeden Betrieb getrennt machen. Für alle weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.1 Betriebseinnahmen → Zeilen 12–17

In den Zeilen 12–17 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

§ 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.17 Schuldzinsen → Zeilen 55 und 56

Überblick Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. Tragen Sie in Zeile 55 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.). Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 Private Pkw-Nutzung → Zeile 20

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.9.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Da ein betreffender nicht abzugsfähiger Teil nicht bei der Gewinnermittlung berücksichtigt wird, kommt es nicht zur Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 23 ... / 3 Steuersatz (Abs. 1)

Rz. 13 Der Körperschaftsteuersatz ist mit dem zu versteuernden Einkommen zu multiplizieren, das in § 7 Abs. 2 KStG geregelt ist. Rz. 14 Wird auch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % berücksichtigt, ergibt sich eine zusätzliche Belastung von 0,825 % (0,15 * 0,055). Tritt die Gewerbesteuer standardisiert (400 % Hebesatz) hinzu, ergibt sich eine weitere Belastung von 14 %. Rz. 15...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.4 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 34 Einzelunternehmer und natürliche Personen, die als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft beteiligt sind, können nach § 34a EStG ihre nicht entnommenen Gewinne mit einem Einkommensteuersatz i. H. v. 28,25 % versteuern. Zusätzlich kann die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.2 Differenzierung nach der Person des Gesellschafters

Rz. 215 Körperschaftsteuerrecht und Einkommensteuerrecht vermeiden die steuerliche Doppelbelastung von Gesellschafter und Gesellschaft auf unterschiedliche Weise . Der wirtschaftliche Erfolg der Körperschaft soll einmal auf der Ebene der Gesellschaft mit KSt/SolZ und GewSt und ein 2. Mal, dann aber nur zum Teil (40 %-Freistellung) auf der Ebene der natürlichen Person mit Ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.2 Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter

Rz. 250 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt nicht voraus, dass der Organträger Inhaber aller Anteile an der Organgesellschaft ist. Da nach dem Gewinnabführungsvertrag der Organgesellschaft aber der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt werden muss, verlangt das Gesellschaftsrecht eine jährliche Ausgleichszahlung für Minderheitsgesellschafter, § 304 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.4 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 12 Die Ermittlung des Gewerbeertrags erfolgt außerbilanziell. Nach § 7 Abs. 1 GewStG wird an den Gewinn nach KStG bzw. EStG angeknüpft.[1] Daraus ergibt sich, dass die bilanziellen und außerbilanziellen Korrekturen der Gewinnermittlung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen sind. Die Vorschriften der (außerbilanziellen) Einkommensermittlung wirken sich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.2 Außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 10 Kennzeichen der außerbilanziellen Korrektur ist, dass ein Ertrag oder Aufwand der doppelten Buchführung für steuerliche Zwecke außerhalb dieses Systems, also außerhalb der Bilanz, "korrigiert" wird. Diese Korrekturen wirken sich sowohl in der Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch in der Gewerbesteuer aus. Die "Korrektur" kann die Neutralisierung eines handelsrech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 5 Exkurs: Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Einkommensermittlung

Rz. 247 Die Vorschriften der Einkommensermittlung sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieses Beitrags. Einige Vorschriften aus dem Bereich der Einkommensermittlung müssen aber angesprochen werden, um ihre Einordnung im Bereich der Gewinn- bzw. Einkommensermittlungsvorschriften darzustellen. Die Einordnung hat insbesondere für die Gewerbesteuer erhebliche Bedeutung, da § 7 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft

Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steuersubjekt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Sie ist allerdings Gewinnermittlungssubjekt[1] und Steuerschuldner der Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Es gilt das Prinzip der 2-stufigen Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung. Das System der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen ist zwar eine Durchbr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.1 Verträge mit Angehörigen

Rz. 236 Leistungsbeziehungen zwischen Angehörigen werden nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, angemessen, also dem Fremdvergleich entsprechend, sind und tatsächlich durchgeführt werden. Vereinbart der Einzelunternehmer mit seiner Ehefrau, der das Betriebsgrundstück gehört, einen überhöhten Mietzins, um die Gewerbesteuer zu reduzieren, so würde der unangemessene Te...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.4 Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7 ff. AStG

Rz. 171 Die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG arbeitet mit einer Ausschüttungsfiktion, vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 AStG. Auf den Hinzurechnungsbetrag sind § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG, § 8b Abs. 1 KStG und § 9 Nr. 7 GewStG nicht anzuwenden (§ 10 Abs. 2 Satz 4 AStG). Der Hinzurechnungsbetrag ist durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung zu erfassen.[1] Der Hinzurec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2 Korrekturen auf verschiedenen Ebenen

Rz. 6 Es lassen sich unterschiedliche Ebenen unterscheiden, auf denen außerbilanzielle Korrekturen greifen. Elementar ist die Unterscheidung zwischen außerbilanziellen Korrekturen, die den Gewinn betreffen, und Korrekturen, die das Einkommen betreffen. Da § 7 Satz 1 GewStG an den nach einkommen- und/oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften ermittelten Gewinn [1] anknüpft, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.2 Spenden und Beiträge

Rz. 261 Spenden und Beiträge sind weitere Kürzungen der Einkommensermittlung, die im unternehmerischen Bereich von Bedeutung sind. Spenden und Beiträge eines Einzelunternehmers bzw. Mitunternehmers einer Personengesellschaft werden steuerlich als Entnahme erfasst. Erst im privaten Bereich wirkt sich die Leistung als Sonderausgabe (§ 10b EStG) aus. In der einheitlichen und ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren/§ 8b KStG Freistellung

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7 Steueraufwand

Rz. 143 Nach § 12 Nr. 3 EStG bzw. § 10 Nr. 2 KStG sind Personensteuern, die Umsatzsteuern auf Entnahmen und bestimmte Vorsteuerbeträge einschließlich der jeweiligen steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) nicht abziehbare Betriebsausgaben. Zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben gehört auch die Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG). Außerdem ergibt sich ein Abzugsverbot fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Die Entnahme wird bei einer Kapitalgesellschaft durch die Sonderregel der verdeckten Gewinnausschüttung verdrängt.[1] Bei der Kapitalgesellschaft kommt es zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung.[2] Die verdeckte Gewinnausschüttung darf den Gewinn nicht mindern. Obwohl der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sich auf das "Einkommen" bezieht, ist es anerkannt, dass d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 3 Die Wirkung der Freigrenzenregelung

§ 64 AO enthält für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen eine interessante Freigrenzenregelung, die insgesamt für unzählige Vereine zu einer echten Vereinfachungsregelung und auch Steuerersparnis führen kann. Die Freigrenze von derzeit 45.000 EUR bis einschließlich 2025 gilt nicht im normalen unternehmerischen Bereich in den verschiedenen Wirtschaf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.3 Pflichtverletzung

Die steuerliche Haftung des Vertreters kommt jedoch nur infrage, wenn er eine Pflichtverletzung leichtfertig oder vorsätzlich begangen hat (vgl. §§ 69 ff. AO). Er begeht eine Pflichtverletzung, wenn er durch sein Verhalten bewirkt, dass die Steuern der GmbH nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Insbesondere muss z. B. ein GmbH-Geschäftsführer dafür so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / b) Pauschale Einschätzung der Steuerlast

Um die voraussichtliche steuerliche Belastung einzuschätzen, können je 10.000 EUR anfänglichem Depotwert folgende Bemessungsgrundlagen zugrunde gelegt werden (ohne Berücksichtigung von Gewerbesteuer): KJ 2023 für VZ 2024 (Basiszins 2,55 %)mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Öffentlich-rechtliche Lasten

Rz. 3 Öffentlich-rechtliche Lasten sind z.B. Erschließungsbeiträge oder Straßenanliegerbeiträge, auch wenn für sie Ratenzahlung vorgesehen ist. Ferner gehören dazu kraft ausdrücklicher Regelung in § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer[8] sowie – im Hinblick auf die Bemessung nach dem Wert der Sache und nicht der Nutzungen – die nach den §§ 16, 17 EStG auf die Veräußerung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 3 Bildung von Gewinnrücklagen zur Kapitalerhöhung

Eine Möglichkeit der Finanzierung der GmbH besteht darin, Gewinne der GmbH nicht an die Gesellschafter auszuschütten, sondern diese in der GmbH zu belassen. Einbehaltene Gewinne werden bei der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 29 %) versteuert. Danach können diese Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VIII. Steuern

Rz. 35 Bei einer unangemessen hohen Vergütung kann es wegen des Vermächtnischarakters zu einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer kommen. Die Vergütung unterliegt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 EStG der im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübten Testamentsvollstreckung. Grundsätzlich unterliegt die Testamentsvollstreckervergütung gem. §§ 1, 2 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 132 § 2 Abs. 4 UmwStG soll sichern, dass die Umwandlung nicht zur Nutzung eines Verlusts, Zinsvortrags oder EBITDA-Vortrags (obwohl für diesen § 8c KStG nicht gilt) führt, die ohne Umwandlung nicht möglich gewesen wäre (keine "Statusverbesserung").[1] Das Gesetz nennt den Verlustausgleich, die Verlustverrechnung, die Nutzung eines Zinsvortrags und die Nutzung des EBITDA-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / c) Steuerfragen

Rz. 6 In der Praxis sind steuerrechtliche Erwägungen von großer Bedeutung. Zwar wird mit gutem Grund davor gewarnt, Steuertarife zur ausschließlichen Grundlage einer Rechtsformwahl zu machen.[15] Gleichwohl stellt sich die Frage der steuerlichen Optimierung in allen Unternehmen. Daher muss der anwaltliche Berater – ggf. in Zusammenwirken mit dem steuerlichen Berater – im Ein...mehr