Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 7.5 Praxisproblem der Anrechnungsüberhänge (Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel)

Auch im ATADUmsG wurde das seit 2008 bestehende Problem der systematisch entstehenden Anrechnungsüberhänge bereinigt. Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG (Hinzurechnung der Gewinne ausländischer Gesellschaften beim inländischen Anteilseigner) hat u. a. zur Voraussetzung, dass die Gewinne der ausländischen Gesellschaft einer niedrigen Besteuerung unterliegen.[1] Das i...mehr

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Spenden und Beiträge zur Al... / b) Spenden auf GmbH- oder Privatebene

Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ist nicht nur natürlichen Personen möglich, sondern auch für Körperschaften/Kapitalgesellschaften vorgesehen. So können Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52–54 AO bis zur Höhe von insgesamt 20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendete...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.3.5 GewStG

Rz. 21 Der nach § 50i Abs. 1 S. 1 steuerpflichtige Veräußerungs- oder Entnahmegewinn der § 50i verstrickten Wirtschaftsgüter oder Anteile sollte nach dem Sinn und Zweck der Norm auch der Gewerbesteuer unterliegen. Sofern der Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn aber mit einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung einer Mitunternehmerschaft in Zusammenhang steht, an der eine von...mehr

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Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahme

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Zinsen, die ein Unternehmen für die Erstattung zu viel gezahlter Gewerbesteuer erhält, als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu behandeln sind. Diese Zinsen müssen im Rahmen der Gewinnermittlung versteuert werden, auch wenn Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürf...mehr

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Erstattungszinsen zur Gewer... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Zinsen, die ein Unternehmen für die Erstattung zu viel gezahlter Gewerbesteuer erhält, als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu behandeln sind. Diese Zinsen müssen im Rahmen der Gewinnermittlung versteuert werden, auch wenn Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.mehr

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Erstattungszinsen zur Gewer... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts: Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Betriebseinnahmen sind alle Geldzuflüsse, die durch den Betrieb veranlasst sind. Das bedeutet: Immer wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht, handelt es sich um eine Betriebseinnahme. Zinsen, die das Finanzamt fü...mehr

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Erstattungszinsen zur Gewer... / Hintergrund

Im entschiedenen Fall war eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Bereich Unternehmensberatung und Insolvenzverwaltung tätig. Sie ermittelte ihren Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich. Im Streitzeitraum erhielt die GbR Zinsen für die Erstattung von zu viel gezahlter Gewerbesteuer. Diese Zinserträge zog sie bei der Gewinnermittlung außerbilanziell wieder ab, w...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften in gewerbliche Einkünfte

Leitsatz Die Einkünfte einer vermögensverwaltenden, jedoch gewerblich geprägten Personengesellschaft unterliegen insgesamt der Gewerbesteuer, da ein stehender Gewerbebetrieb vorliegt. Daran ändern auch gewerbliche Beteiligungseinkünfte nichts, wenn die Gesellschaft bereits ohne die Beteiligungseinkünfte gewerbesteuerpflichtig ist. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG hat umfangreichen, überwiegend zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz. Unter anderem hält die Gesellschaft eine 50-prozentige Kommanditbe...§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStGmehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 74 Das Datenschema der Kerntaxonomie sieht z. B. eine Differenzierung der stillen Beteiligungen in typische und atypische Beteiligungen[1] vor. Ein typisch stiller Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Der atypisch stille Gesellschafter verfügt hingegen über sehr viel umfang...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2025:mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2025 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen – oben bereits angesprochenen – Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als s...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen, die in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eingegangen sind

Leitsatz Gehen Miet- und Pachtzinsen in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens ein und scheiden diese vor dem Bilanzstichtag aus dem Betriebsvermögen aus, handelt es sich nicht um eine Gewinnabsetzung oder -minderung. Damit können die Zinsen nicht wieder bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. Sachverhalt Gestritten wurde um die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Nutzung von fremdem beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen. Hierbei handelte es sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.4 Leasing

Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen einsetzbar, wobei Leasing vorrangig im Anlagevermögensbereich zu finden ist. Gegenüber anderen Finanzierungsformen sind in erster Linie folgende Vorteile zu nennen: Kaufpreiszahlung[1] entfällt; die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.1 Unternehmensseite (Darlehensnehmer)

Bei der steuerlichen Behandlung eines nachrangigen Darlehens ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber der handelsbilanziellen Behandlung. Insbesondere hat die Vereinbarung eines einfachen oder qualifizierten Rangrücktritts keinen Einfluss auf die steuerrechtliche Bilanzierung der Verbindlichkeit.[1] Die Zinszahlungen sind in steuerlicher Hinsicht Aufwand und somit voll ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Halbteilungsgrundsatz ist ein Prinzip in einigen Bereichen des deutschen Rechts, insbesondere im Familienrecht, das eine gerechte Aufteilung von Vermögen, Aufwendungen oder Vorteilen gewährleisten soll. Zum Steuerrecht hat das BVerfG entschieden, dass eine Vermögensteuer nur erhoben werden darf, wenn die steuerliche Gesamtbelastung von > ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausgewerbetreibende

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Es ist zu unterscheiden zwischen Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeistern und Heimarbeitern. Heimarbeiter sind nichtselbständig tätig, also > Arbeitnehmer (> R 15.1 Abs 2 EStR); Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sind selbständig tätig, also Gewerbetreibende (vgl § 11 Abs 3 GewStG). Wegen Personen, die gleichzeitig Hausgewerbetreibende u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.1 Systematik

Rz. 1 § 3 GewStG regelt die Befreiung von der GewSt für bestimmte Einrichtungen, die einen Gewerbebetrieb unterhalten und damit eigentlich gewerbesteuerpflichtig wären. Die Norm regelt nicht, welche Betriebe als gewerblich zu qualifizieren sind und damit in den Anwendungsbereich der GewSt fallen. § 3 GewStG kommt erst in einem zweiten Schritt zur Anwendung, wenn die Anwendba...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.29 Global Legal Entity Identifier Stiftung (Nr. 31)

Rz. 76 Von der Gewerbesteuer befreit ist die Glogal Legal Entity Identifier Stiftung, soweit sie von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Die Steuerbefreiung für Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerzwecke sind also identisch. Bei der Global Legal Entity Identifier Stiftung handelt es sich um eine Organisation, die geschaffen wurde, um die Implementierung und die Verwendun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.18 Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen (Nr. 20)

Rz. 57 Für die GewSt ist eine eigenständige Steuerbefreiung in Nr. 20 geregelt. Diese ist der Steuerbefreiung in der USt ähnlich und teilweise sogar identisch; allerdings gibt es auch Abweichungen für einzelne Bereiche. Es lassen sich daher keine zwingenden Rückschlüsse von einer USt-Befreiung auf eine etwaige GewSt-Befreiung ziehen.[1] Grundsätzlich handelt es sich bei der ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (Nr. 6)

Rz. 31 Die Steuerbefreiung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften gem. § 3 Nr. 6 GewStG entspricht der fast wortgleichen Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Wie im KSt-Recht ist die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.[1] Handelt es sich bei dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb um einen Zweckbetrie...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.13 Privatschulen (Nr. 13)

Rz. 46 Gem. § 3 Nr. 13 GewStG sind private Schulen und andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen von der GewSt befreit, soweit sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die vorherige Anknüpfung an die Umsatzsteuerfreiheit der erbrachten Leistungen ist aufgehoben worden. Das GewStG enthält nunmehr eigene Voraussetzungen, unter denen eine Steuerfreiheit vorliegt. Auch ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.30 Solaranlagen (Nr. 32)

Rz. 77 Gem. § 3 Nr. 32 GewStG sind von der Gewerbesteuer die Gewerbebetriebe befreit, deren Betrieb darin besteht, Strom aus Solaranlagen an oder auf Gebäuden zu erzeugen und zu vermarkten. Dabei ist die Steuerbefreiung auf kleine Anlagen, d. h. bis 10 KW beschränkt. Damit werden im Wesentlichen private Solaranlagen auf Hausdächern o. Ä. von der Gewerbesteuerpflicht ausgenom...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Treuhänderische Tätigkeit Wird eine grundbesitzende Gesellschaft für eine Schwestergesellschaft in Bezug auf (zuvor übertragene) Betriebsvorrichtungen verdeckt treuhänderisch tätig, ist dies nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg im Hinblick auf die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG schädlich. FG Berlin-Bdb. v. 8.7.2025 – 6 K 6040/22, EFG 2...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Treuhänderische Tätigkeit

Wird eine grundbesitzende Gesellschaft für eine Schwestergesellschaft in Bezug auf (zuvor übertragene) Betriebsvorrichtungen verdeckt treuhänderisch tätig, ist dies nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg im Hinblick auf die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG schädlich. FG Berlin-Bdb. v. 8.7.2025 – 6 K 6040/22, EFG 2025, 1447, Rev. eingelegt, A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Nutzung von Außenflächen auf Verkehrsmitteln zu Werbezwecken

Allein die Einräumung des Rechts, bestimmte oder bestimmbare Flächen an Fahrzeugen für Zwecke der Werbung zu nutzen, reicht für die Annahme eines Miet- oder Pachtvertrags i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG nicht aus. Stehen Systemleistungen mit Werbecharakter derart im Vordergrund, dass sie dem Vertrag das Gepräge geben, handelt es sich nicht um einen Miet- oder Pachtvertrag,...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.4 Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft endet erst mit der Einstellung jeglicher Tätigkeit, also in dem Zeitpunkt, in dem das Vermögen an die Gesellschafter verteilt worden ist. Der gewerbesteuerliche Abwicklungszeitraum beginnt ebenso mit dem Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft. Wird jedoch von der Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahrs abgesehen, beginnt d...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 7 Berechnungsschema

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und gewerblich geprägte Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Betrag von 24.500 EUR überstiegen hat. [1] Außerdem Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), wenn sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sind[2] sowie Genossenschaften einschließlich eu...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.15 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG (Zeile 143)

Zeile 143 betrifft Personengesellschaften oder Einzelunternehmen mit Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen nach § 18 Abs. 3 UmwStG. Wird der Betrieb fünf Jahre nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 92a-99)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / Zusammenfassung

Überblick Der Gewerbesteuer kommt neben der Grundsteuer für die Finanzierung kommunaler Haushalte besondere Bedeutung zu. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2025 zu beachten sind. Ab Erhebungszeitraum 2025 zu beachtende gesetzlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.10 Rückwirkung von Einbringungsvorgängen (Zeilen 120 und 121)

§ 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG schließt auch für die Gewerbesteuer aus, dass bei Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen und Einbringungen der übernehmende Rechtsträger einen erweiterten Verlustabzug erreicht. In Zeile 120 sind daher Eintragungen betreffend die steuerliche Rückwirkung von Einbringungsvorgängen zum steuerlichen Übertragungsstichtag beim übernehmenden Recht...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.7 Kürzungsbetrag bei Beteiligung an Zwischengesellschaften nach § 11 Abs. 5 AStG (Zeilen 99a – 99c)

Haben Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG der Gewerbesteuer unterlegen, mindert der abzuziehende Kürzungsbetrag i. S.d. § 10 Abs. 2 AStG auch den Gewerbeertrag, soweit dieser durch die Bezüge im Sinne der unter § 10 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften oder die in § 10 Abs. 4 AStG bezeichneten Gewinne nach Anwendung von § 8 Nr. 5 und § 9 Nr. 7 oder 8 GewStG erhöht i...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 91)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt. Die Geschäftsleitung im Ausland (den Niederlanden) ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. Das DBA Niederlande rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Baustell...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr