Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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§ 32 Personengesellschaften / h) Gewinnverteilung

Rz. 66 Soweit nicht ausnahmsweise der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers direkt mit der GmbH & Co. KG (und nicht wie üblich mit der Komplementär-GmbH) abgeschlossen wird, ist die GmbH & Co. KG verpflichtet, der GmbH die Kosten der Geschäftsführung, insbesondere das Gehalt des Geschäftsführers, zu erstatten. Auch etwaige weitere Aufwendungen (z.B. Steuerberatungskosten, ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 33 A ist als Ingenieur tätig, hat aber kein entsprechendes Studium abgeschlossen. Das Finanzamt behandelt die Einkünfte des A als gewerblich und erlässt einen Gewerbesteuermessbescheid für 2022 mit einem Gewerbesteuermessbetrag i.H.v. 1.000 EUR gem. § 184 AO. Es gibt den Messbescheid am 20.5.2023 bekannt. Mit Gewerbesteuerbescheid vom selben Tag fordert die Stadt Bonn Ge...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 90 Zur Feststellung der Gewerbesteuerpflicht des Mandanten: Die Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 abhängig vom Einzelfall teilweise – aufgrund der höheren pauschalen Gewerbesteueranrechnung nach § 35 Abs. 1 EStG – geringer, teilweise aufgrund der verbreiterten Bemessungsgrundlage höher.mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 45 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG hat sich zu einer weit verbreiteten mittelständischen Gesellschaftsform entwickelt, da sie die Vorteile der nahezu unbeschränkten Gestaltungsfreiheit der Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag einer KG mit den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft verbindet. Darüber hinaus bietet sich die Re...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Mandant M ist Geschäftsführer der A-GmbH. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Baustoffen. Zu dem firmeneigenen Fuhrpark gehören vier Kraftfahrzeuge. Außerdem sind drei Fahrzeuge geleast. Der Betriebssitz befindet sich auf einem Grundstück, welches M kurz vor der Geschäftsgründung geerbt und in die Gesellschaft eingebracht hat. Vor fünf Jahren hat die A-GmbH zusätzli...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Selbstständigkeit

Rz. 3 Wesentliches Abgrenzungskriterium ist die Eingliederung des Handelsvertreters in die Organisation des Unternehmers, die nicht nur räumlich zu verstehen ist. Entscheidend ist nach ständiger Rechtsprechung[1] die persönliche Freiheit, und zwar die rechtliche im Gegensatz zur "wirtschaftlichen". In diesem Zusammenhang spielt der Umfang der Weisungen des Unternehmers eine ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Gesellschafter-Geschäftsführer insb. in der Einmann-GmbH

Rz. 123 Auch für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer empfiehlt sich der Abschluss eines Geschäftsführervertrags. Dieser setzt nach h.M.[476] die Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers von § 181 BGB voraus. Einer förmlichen Satzungsregel, dass der konkret benannte oder der jeweilige Alleingesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein soll, bedar...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Rechtsformen für Freiberufler

Rz. 22 Nach § 107 HGB können Freiberufler auch eine Personenhandelsgesellschaft und damit insbesondere eine GmbH & Co. KG gründen, wenn das jeweils geltende Berufsrecht dies zulässt. Zudem steht vielen Freiberuflern auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft offen; so ist etwa die Rechtsanwalts-GmbH seit 1998 gesetzlich anerkannt.[30] Gegen die Wahl einer GmbH oder einer GmbH ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Fristen

Rz. 42 Die Frist zur Abgabe von Jahressteuererklärungen (insbesondere Einkommensteuer,[59] Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer) bei den Finanzämtern endet für Steuerpflichtige nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO mit Ablauf des 31.7. des Folgejahres, es sei denn, sie lassen die Jahressteuererklärungen durch Steuerberater (oder andere Personen i.S.d. §§ 3, 4 StBerG) erste...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / A. Allgemeines zum Personengesellschaftsrecht

Rz. 1 Es dürfte kaum ein weiteres Rechtsgebiet geben, in dem sich die Vertragspraxis (sog. Kautelarjurisprudenz) mit ihren Regelungswerken so weit vom Gesetz entfernt hatte wie im Personengesellschaftsrecht. Der Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts hatte die Regelungswerke des BGB und HGB zum Gesellschaftsrecht auf die rein personalistische Gesellschaft (enges Vertrauensverhältn...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Grundbuchstandmehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Veräußerung von Anlagevermögen durch begünstigte Einrichtung Der Ertrag aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im gewerbesteuerbefreiten Betrieb einer Einrichtung i.S.d. § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG unmittelbar zur Ausübung der begünstigten Tätigkeit eingesetzt wurden, unterfällt der Gewerbesteuerbefreiung. Die Steuerbefreiungsnorm begründet keine...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Veräußerung von Anlagevermögen durch begünstigte Einrichtung

Der Ertrag aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im gewerbesteuerbefreiten Betrieb einer Einrichtung i.S.d. § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG unmittelbar zur Ausübung der begünstigten Tätigkeit eingesetzt wurden, unterfällt der Gewerbesteuerbefreiung. Die Steuerbefreiungsnorm begründet keine persönliche Steuerbefreiung, durch die der Träger der begünsti...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gewerbesteuerliche Behandlung der Wahlleistung "Unterkunft" eines Krankenhauses

Erträge eines Krankenhauses, das die Voraussetzungen des § 67 AO (Zweckbetrieb) erfüllt, aus der Inanspruchnahme der Wahlleistung "Unterkunft" durch dessen Patienten sind nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Wahlleistungen nach Art und Umfang den in der Anlage 2 der "Gemeinsamen Empfehlung gem. § 22 Abs. 1 Bundespflegesatzverordnung/§ 17 A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Hinzurechnung von Mietaufwendungen für Logistikflächen

Die Rückberechnung gezahlter Miete für Logistikflächen (Lagerhallen) im Rahmen eines Vertrages über die Erbringung von Logistikleistungen, die der Mieter gegenüber dem Vermieter erbringt, stellt keine Rückzahlung der Miete, sondern ein Entgelt für die Logistikleistung dar. Im Streitfall sah das FG die Rückberechnung der Miete durch die Steuerpflichtige als ein Entgelt für di...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Unterjährige Ergebniskonsolidierung bei Anwendung von § 8c KStG in Organschaftsfällen

Bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb i.S.d. § 8c KStG bleibt der zeitanteilige Verlust der Organgesellschaft bis zum schädlichen Erwerb vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Organträgers abziehbar. Kommt es zu einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb, ist § 10a S. 10 GewStG i.V.m. § 8c KStG nach Auffassung des FG Düsseldorf nicht auf den unterjährig ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte GewSt-Kürzung Eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG grundsätzlich schädliche Vermietung fremden Grundbesitzes ist auch dann nicht unbeachtlich, wenn die Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. FG Münster v. 26.3.2025 – 13 K 391/23 G b) Bezogene Dividenden: Befreiung nach § 3 Nr. 20 Buchs...mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 3 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Vereins liegen vor, wenn sich der Verein über den begünstigten Zweckbetrieb hinaus am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Das ist der Fall, wenn Vereine mit den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in größerem Umfang zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art in größeren Wettbewerb treten, ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Bezogene Dividenden: Befreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG?

Die Befreiung von der GewSt nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG erstreckt sich auch dann nicht auf bezogene Dividenden, wenn sowohl die ausschüttende Gesellschaft als auch die die Ausschüttung beziehende Gesellschaft Einrichtungen i.S.d. § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG betreiben. FG Berlin-Bdb. v. 9.4.2025 – 17 K 17002/24mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte GewSt-Kürzung

Eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG grundsätzlich schädliche Vermietung fremden Grundbesitzes ist auch dann nicht unbeachtlich, wenn die Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. FG Münster v. 26.3.2025 – 13 K 391/23 Gmehr

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Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / c) Vermeidung des Spitzensteuersatzes

Eine Krypto-GmbH bietet die Chance, durch entsprechende Planung die Besteuerung mit dem Spitzensteuersatz zu vermeiden und dadurch die Steuerlast insgesamt zu senken. Beachten Sie: während die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag mit aktuell 15,825 % (§ 23 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 S. 1 SolZG) für GmbH unumgänglich ist,[33] ergeben sich bei der Gewerbesteuer Spielräume. W...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.3 Gewerbesteuerbelastung

Auch wenn die Gewerbesteuerpflicht für gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform gilt (§ 2 GewStG), gibt es im Endeffekt doch einen bedeutenden Unterschied. Denn nur bei Personengesellschaften besteht die Möglichkeit, eine auf die gewerblichen Einkünfte anfallende Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuziehen (§ 35 EStG). Dazu erfolgt bei den Gesellschaftern eine pausch...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.1 Gewerbliche Einkünfte

Übt eine Personengesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit aus, erzielt sie damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegt auch der Gewerbesteuer. Eine solche Personengesellschaft wird steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft bezeichnet. Betätigt sich eine Personengesellschaft daneben auch noch nicht gewerblich, z. B. mit einer freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Tät...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9 Sonstige Folgen der Option (BMF Rz. 86 – 88)

Rz. 748 Die optierende Gesellschaft bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Diese ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Die entsprechenden Steuerbescheid...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.1 Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft unterliegt nicht der Einkommensteuer. Vielmehr werden die von der Gesellschaft erzielten Gewinne oder Verluste auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen zusammen mit den übrigen Einkünften der Einkommensteuer unterworfen. Die Ermittlung, Feststellung und Aufteilung erfolgt in einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren (§§ 179,...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.5.1 Vorteile

Die PartG ist eine eher unkomplizierte Rechtsform, deren Errichtung mit wenig Aufwand verbunden ist und grundsätzlich kein Mindestkapital erfordert. Die Gesellschaft ist rechtsfähig und jeder Gesellschafter (Partner) hat weitgehende Kontrollrechte. Die PartG unterliegt nicht der Gewerbesteuer.mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8 Bei Option: Kontenmodelle bei der GmbH & Co. KG

Rz. 745 Die vorstehenden Berechnungen zeigen, dass im Thesaurierungsfall Kapitalgesellschaften sich günstiger als Personengesellschaften darstellen. Daher zielen Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Körperschafsteuer optieren, auf eine Thesaurierung ihrer erwirtschafteten Gewinne ab. Um diese Zielsetzung der Option zu erreichen, sind dem Optionsmodell angepasste Ko...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.2 Kapitalgesellschaften

Anders als eine Personengesellschaft unterliegt eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Einkommen selbst der Besteuerung; es wird Körperschaftsteuer i. H. von 15 % erhoben. Zur Gewinnermittlung wird weitgehend auf die Vorschriften des EStG zurückgegriffen – ergänzt um einige zusätzliche Vorschriften des KStG. Jedoch gelten alle Einkünfte einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte au...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6.1 Personengesellschaften

Bestehen bei einer Personengesellschaft Leistungsbeziehungen mit ihren Gesellschaftern, stellen die Aufwendungen dafür zunächst Betriebsausgaben dar. Dies kann eine Tätigkeitsvergütung für die Mitarbeit im Betrieb sein, die Miete für ein überlassenes Wirtschaftsgut bzw. die Zinsen für ein vom Gesellschafter gewährtes Darlehen. Dieser Aufwand wird jedoch außerbilanziell wiede...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6.2 Kapitalgesellschaften

Vorteilhafter ist eine Leistungsbeziehung bei Kapitalgesellschaften. Hier bleibt es beim gebuchten Betriebsausgabenabzug; es erfolgt keine steuerrechtliche Korrektur bei der Gewinnermittlung. Die Auswirkungen von vertraglichen Vergütungen werden für die Besteuerung beachtet. Dies gilt auch und gerade für die Gewerbesteuer, welche damit durch die Zahlung von Vergütungen an di...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 9 Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Zwar sind die ertragsteuerlichen Folgen aus der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer für die Wahl der Rechtsform ständig präsent und damit ganz erheblich. Doch auch eine einmalige und erst in der Zukunft liegende Belastung mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sollte bei der Rechtsformwahl nicht vernachlässigt werden. Die unentgeltliche Übertragu...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 1 Optionsmodell nach § 1a KStG

Rz. 730 Das deutsche Unternehmenssteuersystem wird als dualistisch bezeichnet: Kapitalgesellschaften werden nach dem Trennungsprinzip, Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip besteuert. Kapitalgesellschaften unterliegen selbst der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, während Ihre Gesellschafter bezüglich der Unternehmensgewinne erst bei Ausschüttung steuerpfli...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.2 Beteiligung an der optierenden Gesellschaft

Rz. 752 Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft gilt für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen – und nach § 2 Absatz 8 GewStG auch für Zwecke der Gewerbesteuer – als Beteiligung eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft. Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut (§ 1a Absatz 3 Sat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.1.2 Inhalt des Prüfungsberichts (Abs. 1 S. 2)

Rz. 7 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 AO sind im Prüfungsbericht die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen. Für die Besteuerung erheblich sind diejenigen Prüfungsfeststellungen, die Auswirkungen auf die Besteuerung haben[1], d. h. sich auf Grund und/oder Höhe des Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.2 BGB-Anteil

Der Käufer tritt in die Rechtsstellung des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten nach den §§ 705 ff. BGB und dem Gesellschaftsvertrag ein. Dies bedeutet die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung des neuen Gesellschafters für alle bestehenden rechtsgeschäftlich begründeten und gesetzlichen Verbindlichkeiten mit dem Betriebs- und Privatvermögen,[1] unabhängig von d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter / 2.1 Differenzierung nach der Rechtsform

Die Besteuerung des Gesellschafters wie auch die der Gesellschaften ist im deutschen Steuerrecht nicht einheitlich. Es erfolgt eine grundsätzliche Differenzierung nach den beiden Grundformen der Gesellschaft – der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Abgesehen von einer Differenzierung nach diesen beiden Rechtsformgruppen erfolgt – anders als im Zivil- bzw. Gese...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Haftung nach § 25 HGB

Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartnern bekannte Firma fortzufü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gewerbesteuer

Rz. 1456 [Autor/Stand] Verdeckte Gewinnausschüttungen erhöhen ferner die Gewerbesteuer. Die Berechnung war nach der bis zum VZ 2007 geltenden Rechtslage schwierig, da die Gewerbesteuer gem. § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG a.F. als Betriebsausgabe abziehbar war und somit ihre eigene Bemessungsgrundlage minderte[2]. Durch die seit dem VZ 2008 geltende Neuregelung in § 4...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 2.2.3 Gewerbesteuer und IHK-Mitgliedschaft

Nachdem der aufgrund eines Beratungsstellenvertrags mit einem Lohnsteuerhilfeverein für diesen tätige Leiter einer Beratungsstelle gewerblich tätig ist, sind Beratungsstellenleiter auch IHK-Mitglieder [1] und als solche beitragspflichtig. Rechtsgrundlage für den Beitragsbescheid ist die Beitragsordnung der IHK. Der Beratungsstellenleiter ist Kammerangehöriger i. S. v. § 3 Abs....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1.3 Gewerbesteuer

Das KStG enthält keine eigene Definition des Gewerbebetriebs[1], sondern verweist in § 8 Abs. 1 KStG hinsichtlich des Begriffs und der Ermittlung des Einkommens und damit auch hinsichtlich der Begriffe "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und "Gewerbebetrieb" auf das EStG, wo der Begriff des Gewerbebetriebs [2] definiert ist. Mit seiner Beratungstätigkeit unterhält der Lohnsteuerhi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.3 Die Gewerbesteuer der Kommanditaktionäre

Tz. 80 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gehören die Kommanditaktien zu einem gew BV, so erfolgt die Hinzurechnung der Dividenden zum Gewinn aus Gew nach § 8 Nr 5 GewStG nach den in Tz 78 erläuterten Grundsätzen.mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1.4 Gewerbesteuer

Rz. 122 Die Fiktion des § 8 Abs. 2 KStG, dass alle Einkünfte betroffener Rechtsträger als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten, betrifft nur unbeschränkt Steuerpflichtige i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG, also Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.4 Gewerbesteuer bei der Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 80a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewinne aus der Veräußerung des (ganzen) Anteils des phG gehören nach § 7 S 2 Nr 3 GewStG grds zum Gewerbe-Ertrag, soweit nicht eine natürliche Pers unmittelbar MU ist (s R 7.1 Abs 3 S 4 GewStR 2009). Wird lediglich ein Teil des Anteils des phG übertragen, führt dies zu einem lfd Gewinn (s Tz 63). Bei einer GmbH als phG gehört der Gewinn au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gewerbesteuer

Tz. 67 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach allg Grundsätzen gehört der VG zum Gewerbeertrag gem § 7 S 1 GewStG (s Patt, EStB 2007, 413; die Grundsatzentsch des BFH, s Urt des BFH v 29.04.1982, BStBl II 1982, 738, in Bezug auf einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG aF ist aufgr der Systemumstellung nicht übertragbar). Die Veräußerung der Anteile unter den Voraussetzungen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.5 Gewerbesteuer bei der Veräußerung der Kommanditaktien

Tz. 80b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gehören die Kommanditaktien zum PV einer natürlichen Pers, so unterliegt der Gewinn aus deren Veräußerung nicht der GewSt. Gehören die Kommanditaktien zu einem gew BV einer natürlichen Pers oder einer Kap-Ges, wirkt sich der Gewinn aus der Veräußerung auch auf den Gewerbe-Ertrag aus. Die tw Befreiung des VG bei der ESt nach § 3 Nr 40 Buchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgewinn bei der Gewerbesteuer

Tz. 72 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Frage einer GewStPflicht des Einbringungsgewinns stellt sich nur beim Formwechsel einer gew tätigen, infizierten oder geprägten Pers-Ges. Schuldner der GewSt ist die (formwechselnde) Pers-Ges (s § 5 Abs 1 S 3 GewStG); dies gilt unbeschadet des Umstands, dass Gegenstand der Einbringung die jeweiligen MU-Anteile sind (ebenso s Beutel, in L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verlustverwertung bei der Gewerbesteuer

Tz. 93 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Hat die formgewechselte Pers-Ges einen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG (Gewerbeverlust), kann dieser Verlust nicht von dem positiven Gewerbeertrag der aus dem Formwechsel hervorgegangenen Kap-Ges oder Gen abgezogen werden (s §§ 25 S 1 iVm 23 Abs 5 UmwStG; s Nitzschke, in B/H, § 25 UmwStG Rn 36; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25...mehr