Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / [Ohne Titel]

René Udwari, RA/FA Handels- und Gesellschaftsrecht[*]mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.1 Gründung der KG

1.1.1 Gesellschaftsvertrag Die Gründung einer KG erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag. In diesem verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig unter einer gemeinschaftlichen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Benötigt werden mindestens 2 Gesellschafter; dies können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Mindestens ein Gesellschafter muss die Stellung...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.1 Rechtsfähigkeit

Die KG ist eine rechtsfähige Personengesellschaft. Als solche kann sie insbesondere als rechtlich selbstständige Einheit unter der Firma nach außen auftreten, dabei eigene Rechte und Pflichten erwerben und auch eigene Verbindlichkeiten eingehen. In das Gesellschaftsvermögen der KG kann vollstreckt werden oder auch ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet werden.mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.4 Gesellschaftszweck

Im Gesellschaftsvertrag wird der Gegenstand des Unternehmens, der sog. Gesellschaftszweck der KG, festgeschrieben. Dieser wird auf einen Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes gerichtet sein; seit 1.7.1998 ist aber auch ein anderer Zweck zulässig.[1]mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3 Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer KG

Die grundlegenden Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind gesetzlich festgelegt, können aber ergänzend oder auch abweichend im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. 1.3.1 Wer kann Gesellschafter einer KG sein? Gesellschafter einer KG kann jede natürliche oder juristische Person sein. Zudem kann auch eine OHG oder eine weitere KG als Gesellschafter einer KG fungieren. Auch...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.6 Gesellschaftsvermögen

Wie bei jeder Personengesellschaft ist auch das Gesellschaftsvermögen einer KG das gemeinschaftliche Vermögen aller Gesellschafter. Die Gesellschafter sind daran zur gesamten Hand (gesamthänderisch) berechtigt.[1]mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.4 Haftung der Gesellschafter einer KG

Anders als bei der Haftung der Gesellschafter einer GbR oder OHG, ist bei einer KG nach der Art des Gesellschafters zu unterscheiden. Es besteht folgende Zweiteilung: der persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter – der Komplementär und der nur beschränkt auf seine Einlage haftende Gesellschafter – der Kommanditist. 1.4.1 Komplementär Ein Komplementär haftet den Gläubigern fü...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.7.1 Vorteile einer KG

Zu nennen sind vor allem die Möglichkeit einer Kapitalbeschaffung durch die Aufnahme von Kommanditisten, ohne dass diese an der Geschäftsführung zu beteiligen sind, schnelle und dauerhafte Kapitalbeschaffung anstelle einer Bankfinanzierung, weitgehende Haftungsbeschränkung auf Ebene der Kommanditisten, nur eingeschränkten Veröffentlichungspflichten für die KG.mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.1.3 Entstehung der KG

Eine KG entsteht im Verhältnis der Gesellschafter zueinander – sog. Innenverhältnis – bereits mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Im Verhältnis zu Dritten, insbesondere gegenüber Gläubigern – sog. Außenverhältnis –, entsteht eine KG mit der Aufnahme des Handelsbetriebs, spätestens aber mit ihrer Eintragung im Handelsregister.[1]mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.2 Parteifähigkeit

Entsprechend der Rechtsfähigkeit ist eine KG auch parteifähig, d. h., sie kann selbst klagen und verklagt werden.mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.4.1 Komplementär

Ein Komplementär haftet den Gläubigern für alle Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt und persönlich mit seinem ganzen Vermögen.[1] Sind mehrere Komplementäre vorhanden, haften diese gemeinschaftlich als Gesamtschuldner.mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.7 Wofür ist die KG geeignet?

Um die Eignung der Rechtsform KG beurteilen zu können, soll zunächst ein Blick auf die wesentlichen Vor- und Nachteile der KG geworfen werden. 1.7.1 Vorteile einer KG Zu nennen sind vor allem die Möglichkeit einer Kapitalbeschaffung durch die Aufnahme von Kommanditisten, ohne dass diese an der Geschäftsführung zu beteiligen sind, schnelle und dauerhafte Kapitalbeschaffung anstel...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.7.2 Nachteile einer KG

Nachteilig ist die unbeschränkte persönliche Haftung der Komplementäre, das eingeschränkte Kontrollrecht (aus Sicht der Kommanditisten).mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.1.2 Handelsregister

Die Angaben zu den Gesellschaftern, deren Haftung bzw. die Höhe der Einlagen werden im Handelsregister eingetragen. Dazu ist nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags die KG beim zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[1] Dies ist das für den Ort des Sitzes der KG zuständige Amtsgericht. Achtung Anmeldung zur Eintragung Zwar ist die Eintragung ins ...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.1.1 Gesellschaftsvertrag

Die Gründung einer KG erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag. In diesem verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig unter einer gemeinschaftlichen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Benötigt werden mindestens 2 Gesellschafter; dies können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Mindestens ein Gesellschafter muss die Stellung eines persönlich haftende...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.7.4 KG mit Familienangehörigen

Durch die Möglichkeit, die Haftung eines Teils der Gesellschafter auf eine bestimmte Haftsumme zu beschränken, ist die KG auch für Familiengesellschaften geeignet. So können insbesondere auch minderjährige Kinder recht einfach an der Gesellschaft beteiligt werden; dies auch mit steuerrechtlicher Wirksamkeit.[1] Allerdings sind hierbei einige Fallstricke zu beachten. So kann d...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3.3 Welche Pflichten bestehen für die Gesellschafter einer KG?

Beiträge/Einlagen Entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag hat jeder Gesellschafter seinen dort vereinbarten Beitrag zu erbringen und dadurch den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Dies können einmalige oder wiederholte Einlagen in Geld oder Sachwerten sein. Auch Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen sind als Gesellschafterbeitrag möglich.[1] Welche Einlage de...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.4.2 Kommanditist

Anders die Haftung für den Kommanditisten. Dessen Haftung ist auf die Höhe seiner Einlage – die Haftsumme – beschränkt.[1] Hat der Kommanditist diese Einlage in voller Höhe erbracht, ist er von einer weitergehenden Haftung freigestellt. Lediglich soweit er diese sog. Kommanditeinlage nicht geleistet hat, tritt eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen bis zur Haftsumme ein....mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.6 Beendigung einer KG

Eine KG wird insbesondere aufgelöst, durch einen Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG, Zeitablauf, sofern die KG nur für eine bestimmte Zeit eingegangen wurde, sowie ggf. durch eine gerichtliche Entscheidung. Die Grundsätze und Folgen, die bei der Auflösung einer KG zum Zuge kommen, entsprechen den Ausführung...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3.1 Wer kann Gesellschafter einer KG sein?

Gesellschafter einer KG kann jede natürliche oder juristische Person sein. Zudem kann auch eine OHG oder eine weitere KG als Gesellschafter einer KG fungieren. Auch eine GbR kann in die Gesellschafterstellung bei einer KG eintreten.[1] Lediglich einem nicht rechtsfähigen Verein sowie einer Erbengemeinschaft bleibt dies verwehrt. Hinweis Keine Personenidentität Es ist nicht mög...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2 Rechtliche Betrachtung

Die Rechtsform der KG baut auf der Rechtsform der OHG auf. Bei beiden Gesellschaftsformen schließen sich die Gesellschafter zu dem Zweck zusammen, im Rahmen einer Personenhandelsgesellschaft ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma zu betreiben. Der Unterschied zu einer OHG besteht jedoch darin, dass nicht alle Gesellschafter unbeschränkt haften.[1...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.5 Veränderungen im Bestand der KG

Das Recht der KG leitet sich in weiten Teilen aus der Rechtsform der OHG bzw. einer GbR ab. Die dortigen Bestimmungen gelten für den Ein- oder Austritt eines KG-Gesellschafters analog, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. Für eine KG gilt aber die folgende Besonderheit: Durch den Tod eines Kommanditisten wird die KG nicht aufgelöst.[1] Vielmehr geht sein KG-Anteil...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.3 Firma

Die Firma, sprich der Name einer KG, kann aus einer Personen-, Sach-, Misch- oder Fantasiebezeichnung bestehen. Lediglich der Rechtsformzusatz "Kommanditgesellschaft" bzw. abgekürzt "KG" muss zwingend angefügt werden.[1] Seit 1.7.1998 darf auch der Name eines Kommanditisten in der Firma mit angeführt werden; zuvor war dies nur für den Namen des Komplementärs erlaubt.mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.5 Handlungen für die KG

Die Geschäftsführung einer KG steht allein den persönlich haftenden Gesellschaftern zu. Jeder der Komplementäre kann allein handeln, soweit es sich um Geschäfte handelt, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt.[1] Die Kommanditisten sind dagegen von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Dieser gesetzliche Ausschluss lässt sich aber vertraglich anders re...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3.2 Welche Rechte bestehen für Gesellschafter einer KG?

Gewinnanteil Das Gesetz gibt die Gewinnverteilung vor: Zunächst erhält jeder Gesellschafter 4 % auf seinen Kapitalanteil, der Rest wird nach Köpfen verteilt.[1] Da diese gesetzliche Grundregel nicht immer den Interessen der Gesellschafter entsprechen wird, ist es gut, dass diese auch abweichend vereinbart werden kann. Vor allem, wenn nicht alle Gesellschafter eine gleich hohe...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.4.3 Haftung der Gesellschafter einer KG bei Ein- oder Austritt

Im oben dargestellten Umfang trifft die Haftung auch einen in die KG neu eintretenden Gesellschafter; er haftet insoweit ebenfalls für bereits zuvor begründete Altverbindlichkeiten.[1] Scheidet ein Gesellschafter aus, wirkt seine bisherige Haftung noch 5 Jahre lang nach.[2] Diese sog. Nachhaftung beginnt ab dem Tag, an dem sein Ausscheiden im Handelsregister eingetragen wurde.mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.7.5 GmbH & Co. KG

Aus der Praxissicht ist noch auf eine besondere Ausgestaltung der KG hinzuweisen – die GmbH & Co. KG. Bei dieser Rechtsform wird die Komplementärstellung durch eine GmbH eingenommen; ein angesichts der Vertragsfreiheit rechtlich zulässiger Schritt. Ist die GmbH zugleich die alleinige Komplementärin, hat dies wirtschaftlich zur Folge, dass de facto bei allen Gesellschaftern di...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.7.3 Die KG in der Praxis

Vor allem mittelständische Unternehmen greifen gerne auf die Rechtsform der KG zurück. Doch auch für alle anderen Handelsbetriebe ist die KG zu empfehlen, besonders wenn für einen Teil der Gesellschafter eine Einschränkung der Haftung gewünscht oder erforderlich ist. Eine beschränkte Haftung wirkt sich im Regelfall negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Dieser Nachteil tritt b...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / C. Neue Rahmenbedingungen für das Gesellschaftsrecht

I. Einführung Rz. 39 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für englische private limited companies haben sich aus deutscher Sicht zum 1.1.2021 grundlegend geändert:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaftsrecht – mögliche Folgen für englische Gesellschaften in Deutschland und deren inländische Zweigniederlassungen

A. Ausgangssituation I. Geringe Attraktivität von Zweigniederlassungen Rz. 1 Das europäische Recht der Zweigniederlassungen kann auf eine über dreißigjährige Geschichte zurückblicken.[1] Bereits im Jahr 1989 wurde in Europa die erste Zweigniederlassungsrichtlinie verabschiedet.[2] Ziel war es, die Errichtung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern un...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / II. Kollisionsrecht (Internationales Gesellschaftsrecht)

Rz. 21 Auch wenn das materielle Gesellschaftsrecht keine Vorgaben enthält oder diese korrekt eingehalten wurden, bleibt zu prüfen, ob die Verlegung des Verwaltungssitzes kollisionsrechtlich zu einem Statutenwechsel führt. Dazu ist das Internationale Gesellschaftsrecht in beiden beteiligten Staaten (Herkunfts- und Aufnahmestaat) heranzuziehen.[53] Rz. 22 Wendet der Herkunftsst...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / II. Kollisionsrecht (Internationales Gesellschaftsrecht)

Rz. 6 Auf der Ebene des Internationalen Gesellschaftsrechts ist der "Sitz" der Gesellschaft üblicherweise das Kriterium für die Anknüpfung des anwendbaren Gesellschaftsrechts (vgl. § 1 Rdn 1 ff.). Dabei ist zu beachten, dass auch Internationales Gesellschaftsrecht, seiner Rechtsquelle nach, nationales Recht ist. Im Einzelfall ist also für jede einzelne Rechtsordnung konkret ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 5 Die Grundform der Gesellschaft (sociedad),[8] die Sociedad Civil, ist in den Art. 1.665 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches, Código Civil, normiert.[9] Die Handelsgesellschaft findet ihre Regelung in Art. 116 des spanischen Handelsgesetzbuches, Código de Comercio (Ccom).[10] Diese Bestimmung lautet in deutscher Übersetzung wie folgt: Zitat "Ein Gesellschaftsvertrag, dur...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Materielles Gesellschaftsrecht im Herkunftsstaat

Rz. 19 Um die Zulässigkeit und das gegebenenfalls anwendbare Verfahren bei einer Verlegung des Verwaltungssitzes prüfen zu können, ist zunächst das materielle Gesellschaftsrecht des Staates zu untersuchen, nach dessen Recht sich die Gesellschaft gegründet hat (Herkunftsstaat). Kommt die Gesellschaft aus Deutschland, so ist die Lage des Verwaltungssitzes materiell-rechtlich o...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / II. Europarecht

1. Niederlassungsfreiheit a) Perspektive des Vereinigten Königreichs Rz. 41 Das Vereinigte Königreich folgt im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts traditionell der Gründungstheorie. Eine englische private limited company ist daher rechtlich als Kapitalgesellschaft anzuerkennen, wenn sie im Vereinigten Königreich wirksam gegründet worden ist. Die Gesellschaft muss n...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Handelsabkommen

1. Regelungen des Handelsabkommens Rz. 66 Das am 1.1.2021 (vorläufig) in Kraft getretene Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enthält unmittelbar keine Regelungen zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. In dem Kapitel "Dienstleistungen und Investitionen" des umfangreichen Abkommens finden sich allerdings einige Vor...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Gesellschaften

a) Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich Rz. 68 Das Handelsabkommen gilt nur für solche Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich, die dort ordnungsgemäß gegründet worden sind ("constituted or organised under the law of the United Kingdom") und dort auch tatsächlich unternehmerisch tätig sind ("engaged in substantive business operations in the territory of the Unit...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Materielles nationales Gesellschaftsrecht

Rz. 50 Das deutsche Gesellschaftsrecht verlangt, dass der Satzungssitz im Inland liegt (§ 4a GmbHG), und verknüpft damit den Registersitz, indem das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft für zuständig erklärt wird (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Rechtsordnungen, die allein auf den Registersitz abstellen, verlangen üblicherweise einen inländischen Registersitz.[121] Rz. 51 Die Verlegun...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Niederlassungsfreiheit

a) Perspektive des Vereinigten Königreichs Rz. 41 Das Vereinigte Königreich folgt im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts traditionell der Gründungstheorie. Eine englische private limited company ist daher rechtlich als Kapitalgesellschaft anzuerkennen, wenn sie im Vereinigten Königreich wirksam gegründet worden ist. Die Gesellschaft muss nur ihren Satzungssitz im ...mehr

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Finnland / I. Überblick über das finnische Gesellschaftsrecht

1. Personengesellschaften Rz. 1 Zu den Personengesellschaften gehören die der deutschen offenen Handelsgesellschaft ähnliche avoin yhtiö (Ay)[1] und die Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö, Ky). Für diese Gesellschaftsformen ist das Gesetz über offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft (laki avoimesta yhtiöstä ja kommandiittiyhtiöstä, AKYL) anwendbar.[2] Nach ...mehr

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Liechtenstein / I. Anmerkungen zum Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das Fürstentum Liechtenstein verfügt über ein umfassendes Gesetzeswerk, welches das gesamte Gesellschaftsrecht umfasst.[1] Die zentralen wirtschaftsrechtlichen Vorschriften werden mittlerweile mehrfach pro Jahr, auch aufgrund des europäischen Einflusses, geändert. 529 Landesgesetzblätter wurden im Jahr 2020 ausgegeben, im Jahr 2014 waren es noch 366. Das Personen- und ...mehr

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Österreich / I. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das österreichische Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Der wesentlichste Unterschied zwischen diesen Gesellschaftstypen besteht darin, dass bei den Personengesellschaften zumindest eine natürliche Person persönlich mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Diese persönliche Haftung wird bei den...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / VII. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 26 Nach der Normalisierung der Beziehungen mit Israel haben die VAE unlängst weitere Reformen verabschiedet:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / V. Zwischenergebnis

Rz. 38 Das Vereinigte Königreich ist wirksam aus der Europäischen Union ausgetreten und somit ein echter Drittstaat. Das Recht der Europäischen Union gilt seit dem 1.1.2021 nicht mehr. Dies gilt für das gesamte Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union. Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enthält keine u...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Perspektive der Bundesrepublik Deutschland

aa) Grundsatz: Sitztheorie Rz. 43 In Deutschland ist das internationale Gesellschaftsrecht bis heute gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Daran dürfte sich auf absehbare Zeit nichts ändern. Der Vorschlag einer generellen Kodifizierung der Gründungstheorie hatte bislang keinen Erfolg[40] und ist (derzeit) auch nicht mehrheitsfähig.[41] Der deutsche Gesetzgeber hat auch den B...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / c) Zwischenergebnis

Rz. 61 Für Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich findet die europäische Niederlassungsfreiheit seit dem 1.1.2021 keine Anwendung mehr. Dies gilt für alle Gesellschaften. Eine Unterscheidung zwischen Neu- und Alt-Gesellschaften erfolgt insoweit nicht. Eine grenzüberschreitende Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel) ist jedenfalls seit dem 1.1.2021 nicht...mehr

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Türkei / 4. Reformen im Gesellschaftsrecht

Rz. 34 Das alte HGB hatte immerhin mehr als 50 Jahre standgehalten. Der bereits im Jahre 2006 an das Parlament übergebene Entwurf für ein neues HGB, an dem eine Kommission aus Professoren, Richtern, Vertretern von Berufsverbänden und Behörden gearbeitet hatte, ist im Januar 2011 Gesetz geworden und am 1.7.2012 in Kraft getreten. Das Gesetz hat 1.535 Artikel und damit einen n...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Grundlagen

Rz. 34 Am 24.12.2020(!) haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) verständigt.[35] Das Abkommen ist am 1.1.2021 (vorläufig) in Kraft getreten. Rz. 35 Derzeit ist nicht abzusehen, ob es noch weitere ergänzende Abkommen oder Protokollerklärungen geben wird. Das (mit über tausen...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Einführung

Rz. 39 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für englische private limited companies haben sich aus deutscher Sicht zum 1.1.2021 grundlegend geändert:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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