Eine KG wird insbesondere aufgelöst, durch

  • einen Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung,
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG,
  • Zeitablauf, sofern die KG nur für eine bestimmte Zeit eingegangen wurde, sowie
  • ggf. durch eine gerichtliche Entscheidung.

Die Grundsätze und Folgen, die bei der Auflösung einer KG zum Zuge kommen, entsprechen den Ausführungen bei einer Auflösung einer GbR bzw. einer OHG. Es wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.

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